movinghead
04.01.2006, 12:12
Da die Suchfunktion mal wieder alles und nichts gefunden hat, werde ich mal ein neues Thema erstellen. Sollte es dieses trotz meiner Suche schon geben, dann bitte darauf verweisen...
Für ein Feuerwerk (Klasse II und T1) muß ja bekanntlicherweise eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Pyrotechniker mit dem Abbrennen des Feuerwerks beauftragt wird. Muß dann auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, der reicht eine Anzeige des Feuerwerks bei der zuständigen Behörde? Oder regelt das mal wieder jede Behörde anders? Würde mich mal interessieren, wie das auch in anderen Landesteilen so gehandhabt wird....
Gruß movinghead
Für ein Feuerwerk (Klasse II und T1) muß ja bekanntlicherweise eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Pyrotechniker mit dem Abbrennen des Feuerwerks beauftragt wird. Muß dann auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, der reicht eine Anzeige des Feuerwerks bei der zuständigen Behörde? Oder regelt das mal wieder jede Behörde anders? Würde mich mal interessieren, wie das auch in anderen Landesteilen so gehandhabt wird....
Gruß movinghead