Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Klasse I Feuerwerk
Hi Leute.
Ich hatte vor im Sommer ein Klasse I Feuerwerk an dem Geburtstag meiner Mutter zu zünden. Da dieses nach 22.00 Uhr abgebrannt werden soll da es im Sommer da noch zu hell ist wollte ich fragen ob ich da auch eine Sondergenehmigung benötige da es ja bekanntlich nach oben genannter Uhrzeit Ruhestörung ist oder ob es reicht die nachbarn zu informieren? Oder darf ich das FW dann gar nicht abbrennen?
Danke für die Antworten
Gruß Christian
Rocket X
07.01.2006, 14:58
naja, kommt darauf an, welche effekte du verwendest...
Wenn du nur Fontänen, Vulkane, Brummkreisel usw. verwendest, sind die effekte ja nich großartig zu hören...
Sind jedoch eine Menge zb. Powerballs o.ä. enthalten, würde ich sagen das es schon angemeldet werden sollte...
Auf jeden Fall würde ich mal bei der dafür zuständigen Quelle informieren...
Zünden darfst du es, fragt sich nur wann und wo...
Ist ja schließlich Klasse 1 Feuerwerk...
stefan-1
07.01.2006, 15:38
Erkundige dich bei deiner Stadtverwaltung, wer für Ausnahmegenehmigungen bei Lärmschutzvorschriften zuständig ist. Ggf. kannst du auch bei der für Feuerwerk zuständigen Stelle nachfragen und letztlich (spätestens zwei bzw. vier Wochen vorher!) ein Feuerwerk anzeigen (nur Klasse II ohne Scheininhaber erfordert eine Ausnahmegenehmigung nach SprengG; Klasse I jedermann bzw. alle Kl. mit Schein sind i.d.R. nur anzeigepflichtig).
Hallo!
Also für ein Klasse I Feuerwerk benötigst du keine Sondergenehmigung.
Ich habe mir letztes Jahr im Sommer (Ende Juli) eine Ausnahmegenehmigung für ein Klasse II Feuerwerk geholt und da wurde mir gesagt, dass man für das Abbrennen eines Klasse I Feuerwerks keine Sondergenehmigung benötigt und diese zu jeder Uhrzeit zünden kann insofern diese keinen Lärm (Pfeifen etc.) verursachen.
Gruß Michael
stefan-1
07.01.2006, 20:10
Das Thema 'Klasse I unterm Jahr abbrennen' wurde schon öfter diskutiert. Es empfiehlt sich (auch wenn es vom Gesetz nicht gefordert wird) ein solches Feuerwerk entsprechend dem Verfahren bei Klasse III und IV (bzw. II mit Scheininhaber) anzumelden oder wenigstens ein paar Tage vorher bei Polizei und Feuerwehr anzukündigen.
So werden kostspielige Fehlalarme vermieden und man bekommt einen gewissen Draht zu den Ämtern. Bitte aber jetzt nicht jede Wunderkerze anzeigen, es geht hier um 'richtige' Feuerwerke, die mit Powerballs und Klabautermännern durchaus Nachbarn ärgern könnten. Desweiteren sollte man die Nachbarn auch rechtzeitig informieren, damit diese nicht erschrecken...
Lärm- (22 Uhr, Krankenhäuser, ...) und Brandschutzbestimmungen (Wald, Reetdächer, ...) bitte immer beachten.
Übrigens: die Feuerwehr ist auch dankbar, wenn man den Einsatz von Nebelmaschinen vorher mitteilt...
Ok danke Leute.
Werde mich dann Morgen mal beim Ordnungsamt unserer Stadtverwaltung erkundigen.
Ich möchte mich ja nicht auf geräuscharme Artikel verwenden sondern eben auch Klabautermänner und Powerballs. Ich glaub das is dann besser wenn die behörden bescheid wissen.
Gruß Jannek