Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlebnisbericht aus Hamburg-Niendorf
Heute war wirklich ein schön warmer Tag, wir hatten es 17 °C warm am Nachmittag. Echt angenehm sowas. Dann um 18.00 fing es kräftig an zu donnern und hörte auch erst nach anderthalb Stunden wieder auf. Das Gedonner war natürlich. Ein Gewitter, was auch sonst?
Dann gegen 21.00 donnerte es auf einmal wieder. Doch irgendwie war der Himmel gänzlich wolkenlos und die Tonlage des Knalls war mir weitaus besser in Erinnerung als die der Sommergewitter des letzten Jahres. Das war Feuerwerk! Vom Feinsten, dachte ich da nur. Dann, kurz nach 21 Uhr, war auf einmal richtig Feuer in der Bude. Eins von den ganz lauten Batteriefeuerwerken sollte uns verschlafene Niendorfer wachrütteln, bis dann im Sekundenabstand die dicksten Raketen mit Knalls der Sorte Vogelschreck das FInale einläuteten. So begrüßt man bei uns also den Frühling! Da frag ich mich doch, ob so ein Lärm - sehr viel lauter ists hier an Sylvester auch nicht, und in Hamburg ist es schon VERDAMMT laut an Sylvester - mit rechten Dingen zugehen kann. Was meint ihr, bekommt man für sowas, in doch relativ dicht bebautem Stadtgebiet, ne Genehmigung? Ich will's ja arg bezweifeln, Lust auf Feuerwerk hab ich trotzdem wieder wahnsinnig bekommen! Wäre sonst wohl auch kaum vor Oktober wieder auf die Seite gegangen... Ein Glück, dass ich noch ein paar Vorräte im Keller lagere, nur für den Fall das Deutschland es zu was bringen sollte bei der WM natürlich ;)
Was sind eure Erlebnisse mit Feuerwerk während des Jahres, was ja leider Gottes in unserem feinen Lande verboten sein muss...?
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Was sind eure Erlebnisse mit Feuerwerk während des Jahres, was ja leider Gottes in unserem feinen Lande verboten sein muss...?
wenn man es gut vorbereitet, vielleicht ein paar Fotos vom Abbrenner dem Antrag beilegt, ist eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, kein besonderes Problem.
Ob als Anlaß aber das Ausscheiden unserer deutschen Kicker nach dem Achtelfinale ausreicht, glaube ich dann doch nicht... ;)
Bluemoon
27.03.2006, 21:19
Bei uns in Österreich ist ja das Abbrennen von Kl.II-Feuerwerk ganzjährig erlaubt und ich genieße es wirklich, hin und wieder z.B. eine richtige fette Rakete in den Himmel steigen zu lassen. So lange es nicht zu nahe bei einem Wohngebiet ist, stört es, so glaube ich, die wenigsten Personen. Die meisten Personen freuen sich so wie ich, weil es einfach etwas schönes ist.
wenn man es gut vorbereitet, vielleicht ein paar Fotos vom Abbrenner dem Antrag beilegt, ist eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, kein besonderes Problem.
Ob als Anlaß aber das Ausscheiden unserer deutschen Kicker nach dem Achtelfinale ausreicht, glaube ich dann doch nicht... ;)
naja, ne soviele reste hab ich dann doch nicht, dass sich das lohnen würd für so ne teure genehmigung.. die nachbarn werden aber wohl nüscht dagegen haben, kennen mich ja ^^
meinte eigentlich eher, ob das erlaubt ist, so extrem rumzuballern wie das heute bei mir geschehen ist.. dachte immer, man sollte es möglichst lärmfrei halten, wenn überhaupt außerhalb von sylvester..
...meinte eigentlich eher, ob das erlaubt ist, so extrem rumzuballern wie das heute bei mir geschehen ist.. dachte immer, man sollte es möglichst lärmfrei halten, wenn überhaupt außerhalb von sylvester..
schon klar, was du meintest, aber eine sinnvolle Antwort kann es darauf nicht geben, da du ja selber nichts genaues weißt. ;) Vielleicht war es ein genehmigtes Feuerwerk, vielleicht nicht.
naja, ne soviele reste hab ich dann doch nicht, dass sich das lohnen würd für so ne teure genehmigung.. die nachbarn werden aber wohl nüscht dagegen haben, kennen mich ja ^^das ist aber auf jeden Fall dann kein genehmigtes Feuerwerk ;) Dabei kommt es nämlich nicht auf die Menge an, sondern nur auf die Klasse der verwendeten Artikel.
Obwohl das mit der Genehmigung auf dem platten Land oft ja auf Zuruf funktioniert, wird die Erlaubniß der Nachbarn wohl nicht reichen.
unkrautEx
28.03.2006, 09:35
Zum Thema Ausnahmegenehmigung und den, mit der Verwendung einhergehenden Zerleger- und Abschußknallgeräuschen, glaube ich eine Ungenauigkeit herauszulesen.
Ich hatte diese Idee schon in einem anderen Fred (<- find´ ich grad nich) ignoriert, als es sich dabei um eine Auflage der zuständigen Behörde handelte.
Meiner Meinung nach beruht die Aussage dort, genau wie hier auf einem Mißverständnis.
dachte immer, man sollte es möglichst lärmfrei halten, wenn überhaupt außerhalb von sylvester..schon klar, was du meintestUrsächlich geht es wohl um den selben Ansatzpunkt, wie bei der Einschränkung, die auf kommunaler Ebene zur Silvesterzeit angewandt werden kann.
Das Gesetz bzw. die 1. SprengVerordnung eröffnet aber bei der Verwendung (auch bei der Ausnahmegenehmigung) keinesfalls eine generelle Plicht zur Lärmvermeidung, (welche sich einzig aus den Anforderungen an die einzelnen Klassen ergibt,) sondern nur die Möglichkeit, reines Knallfeuerwerk von der Verwendung (und auch dann nur in dichtbesiedelten Gemeindeteilen und auch auschließlich Klasse II) auszunehmen.
Weil es in der Natur der Sache liegt, dass Feuerwerk "Krach" macht, werden deshalb auch besonders schützenswerte Einrichtungen einzeln aufgeführt.
Im Klartext Klasse II darf verwendet werden. (Silvester immer, oder unterjährig mit AG)
Die Lautstärke ist, wie sie ist. Und sie ist hinzunehmen.
Ausgenommen kann nur reines Knallfeuerwerk [werden].
LG
Thomas
Edit: []
werde 21 im juli, reicht das aus?
ich kann nur wenig über Hamburger Gepflogenheiten sagen........
Bei uns ist es eigentlich immer so, das man mit Menschen reden kann.
Habe ich einen sorgfältig vorbereiteten Antrag, mit Fotos vom Abbrenner, mit einer korrekten Materialliste und gehe ich mit den Sachbearbeitern freundlich um, hat es bisher noch immer geklappt, auch aus banalsten Anlässen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Gloon-Feuerwerk
29.03.2006, 10:22
Als Zusatzinfo kann ich allen Leuten die privat ein Feuerwerk machen wollen noch mit auf den Weg geben, dass die Ordnungsämter von "oben" die Order haben keine Geburtstagsfeuerwerke zu genehmigen.
Also beim Anlass "Geburtstag" hinzuschreiben könnte ein Fehler sein.
Ansonsten weiss ich schon von mehreren Städten(gerade die etwas grösseren) die generell keine Kl. II Feuerwerke für privat Personen Genehmigen, nicht mal wenn ein Gewerbe dahinter steckt aber kein Befähigungsschein vorhanden ist.
Aber im Notfall gibt es je so gut wie in jeder Stadt einen Pyrotechniker der gerne weiter hilft.
Carsten
unkrautEx
29.03.2006, 11:24
...und im Juli hat man ein weiteres Problem:
Es ist fast bis 23:00 (MESZ) noch hell ...
Man kann zwar "logisch" mit der SprengVwV ( Anlage 1 Punkt 1.5) argumentieren, wo das Problem zugunsten von Feuerwerken der Klassen III und IV aufgeriffen wird, aber dem "Normalo" zu erklären, warum man nach 22:00 Uhr noch mächtig Krach machen darf, könnte eine zusätzliche Schwierigkeit darstellen ... wegen welcher der Beamte aus der "kann"-Bestimmung der Ausnahme der Einfachheit halber "mal" eine Ablehnung des Antrags bescheidet.
Zum Thema, ob aber eine Genehmigung (wenn sie erstmal erteilt ist) nach der SprengV1 nun "über" Landes- und Kommunalregelungen steht, gab es hier (http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?p=105309) mal einen Fred, der sich (u. A.) in Post 8 bis 12 darum drehte.
LG
Thomas
hallo
ich komme aus bremen und kann berichten das es kein problem war eine AG zu bekommen.
der grund denn ich angegeben habe ist mein 30er geburtstag am 30.06.2006 .
auflagen bis 23.00 uhr muß alles erledigt sein, 1 stunde vorm start die feuerwehr und
polizei informieren.
in bremen ist auch nicht das ordnungsamt zuständig, sondern das gewerbeaufsichtsamt.
kosten für die ausnahmegenehmigung belaufen sich auf 81€.
der gute mann von der gewerbeaufsicht kommt mit dem zuständigen brandmeister der feuerwehr zur
ortsbesichtigung.
gruss Andreas