Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Ausnahmegenehmigung
Pyrotecc
19.05.2005, 14:58
Moin,
Habe die Suchfunktion benutzt aber nix gefunden.
Wieviel kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Geht das auf Minuten?
Mfg
Pyrotecc
Manuel M.
19.05.2005, 15:05
Hängt von der jewieligen Behörde ab...
Matchbox
19.05.2005, 15:17
Hi!
Die Höhe der zu entrichtenden Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung nach §24.I 1.SprengV wird von der ausstellenden Behörde (meist Gemeindeverwaltung / Ordnungsamt) selbst in der Gebührenordnung festgelegt.
Ein Gebührenrahmen wird in der 4.SprengV vorgeschlagen - in einer etwas älteren Version (Abschnitt 1 Ziffer 20f) ist von 60-400 Mark, also ca. 30-200 EUR die Rede. Die meisten Behörden werden sich hier wohl eher am unteren Betrag orientieren oder die Gebühr nach dem tatsächlichem Verwaltungsaufwand berechnen was ebenfalls möglich ist.
Frag doch einfach mal bei der für dich zuständigen Behörde nach, die geben gerne Auskunft - auch über die Erfolgssaussichten eines Antrages und eventuelle (möglicherweise ebenfalls kostenpflichtige) Auflagen.
Cheers,
-Michael
Die Kölner haben da folgende Regelung
STADT-KÖLN-LINK (http://www.stadt-koeln.de/bol/freierhimmel/produkte/01356/)
Dort darf man dann wohl nur maximal 150 Effekte schiessen.
Aber es ist eine klare Aussage von denen. Man hat sich dort wohl schon mit dem Thema beschäftigt.
Stardust
19.05.2005, 18:09
Hallo Pyronix,
da steht aber nichts von einer Ausnahmegenehmigung nach SprengG...
Ist die "inklusive" oder weiß die eine Hand (Immisionsschutz) nicht was die andere (Spregrecht) macht ?
Hat jemand damit Erfahrungen ?
Gruß
*Stardust*
Hier mal die Kosten aus Düsseldorf.....
ein Spotpreis
ORDNUNGSAMT DÜSSELDORF (http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/service/feuerw.shtml)
Incl. PDF Vordruck zum anmelden
Noch einen gefunden :
Hier die Stadt Wedel nahe Hamburg
WEDEL - LINK (http://www.stadt.wedel.de/probuerger/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=207)
Und hier die Stadt Ludwigsfelde :
LUDWIGSFELDE (http://www.ludwigsfelde.de/rathaus/verwaltungsfuehrer/index.php?action=HandleArtikel&artikel_id=54)
So..... nun habt Ihr in der Hand, ob ihr vielleicht die Ausnahmegenehmigungen Zentral sammelt.
Vielleicht eingescannt als PDF ( Persönliche Daten geschwärzt )
Letztendlich hängt es vom Verhandlungsgeschick ab. Oft genug kostet es auch nichts.
Silberschweif
19.05.2005, 20:31
In Thüringen beläuft sich der Betrag auf 30€, für eine Ausnahmegenehmigung für ein Klasse II Feuerwerk. Dazu kommt noch (ich meine mich zu erinnern, das diese Regelung nur in Thüringen vorhanden ist) ein schriftlicher Nachweis deiner Haftpflicht und der des Grundstückbesitzers, das sie für eventuelle Schäden aufkommen. Ohne den Nachweis, keine Genehmigung! Das Feuerwerk muss am beantragten Tag, :shocked: bis :shocked: 22.00 Uhr abgebrannt werden.
Pyrotecc
24.05.2005, 13:42
Dann frag ich mal auf der Gemeinde nach
Feuersturm
24.05.2005, 16:20
Bei uns in Sachsen-Anhalt bis jetzt immer 10 Euro bezahlt . In Thüringen 30 Euro wie
Silberschweif schon schrieb . Brauchte aber keinen Versicherungsnachweis .
MfG
FEUERSTURM
Pyroshow an
24.05.2005, 16:45
In Bayern sind die Gebüren sehr unterschiedlich.
Stadt Ansbach verlangt 50 Euro, dagegen ein paar Kilometer weg in Aurach zahlte ich nur 15 Euro.
Ich denke das liegt immer im ermessen des Sachbearbeiters.
User2000
07.06.2005, 19:29
Wer kann genaue Auskunft geben ?
Hat ein Feuerwerker der Befähigungsschein nach § 20 hat und für eine Feuerwerksfirma tätig ist, Gebühren an das Ordnung-/ Gewerbeamt für die Durchführung eines reinen Klasse II Feuerwerkes zu entrichten ?
Wer kennt sich aus ? In welchem Gesetz steht das ? Welche Gebührenverordnung
(betrift größtenteils Berlin/ und Brandenburg) ?
Mich stellt sich immer wieder die Frage wie kann es sein, dass es in einem Bezirk (Berlin) es gar keine Gebühren kostet, im nächsten Bezirk ca. 31 Euro. Es wird hier der § 1 der Kostenverordnug zum Sprengstoffgesetz- Gebührenverzeichnis Abschnitt III Nr.1 herangezogen !
Diese Verordnung sagt aber nichts darüber aus.
Mann beachte hier noch mal -- Feuerwerker mit § 20 und nur Klasse II !!!
Diese Thema sorgt seit einiger Zeit für aufregung -- aber keiner weiß genau Bescheid !!
Einige sagen das mann ein Feuerwerk der Klasse II nur dem Amt anzuzeigen hat.
Eine Anzeige kostet kein Geld- oder ???
Bitte dringend um HILFE -DANKE
Der Befähigungsscheininhaber ist lediglich verpflichtet (wie übrigens der Hobbyzündler auch) das Feuerwerk 2 Wochen zuvor bei den zuständigen Behörden anzuzeigen (Bei Privaten Ordnungsamt oder entsprechende Behörde).
Das einzige was einen Verwaltungsakt darstellt, ist das Ausstellen der Genehmigung zum Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen ausserhalb der 3 Verkaufstage, sowie die Freistellung vom Verwendungsverbot. Hierfür bezahlt der Beantragende dann einen Obulus. Bei Scheininhabern wird das in der Regel durch die Firma (§7) oder beim Privatschein (§27) durch eine Erlaubnis abgedeckt.
dassamba
08.06.2005, 12:56
Ich habe jetzt auch einen für Bochum bekommen, dort kostet er 30€ und ist bis maximal 22 Uhr gültig. Unter der Auflage steht auch, dass man keine Knaller zünden darf.
MfG
Manuel M.
08.06.2005, 13:31
21 Uhr ? Wer will denn da Feuerwerk schiessen ? Um dieses Uhrzeit ist es ja noch garnicht dunkel... :o
Gloon-Feuerwerk
08.06.2005, 14:48
Auch bei Scheininhabern koennen die Ämter Aufwand betereiben, den Sie sich dann bezahlen lassen koennen (Bestätigung der Anzeige, vielleicht noch mit ner Auszugskopie aus dem SprengG -> Aufwand), das ist von Amt zu Amt sehr unterschiedlich, aber nur weil man einen Schein hat ist man erstmal nicht vor Verwaltungsgebühren sicher, von den virtuellen Kosten die man selber hat WEIL AUFWAND, den Ämtern zu erklären was sinnvolle und sinnfreie Auflagen sind mal ganz zu schweigen.
Meine letzte Anzeige ist nach 3 Faxen und 4 Anrufen beim Ordnungsamt und ein Anruf vom Amt Für Arbeitsschutz erst so dass ich damit leben kann!
Carsten
dassamba
08.06.2005, 16:54
Ich meinta natürlich 22 Uhr, da habe ich wohl danebengegriffen.
Das ist jetzt auch editiert.
Mfg
Auch bei Scheininhabern koennen die Ämter Aufwand betereiben, den Sie sich dann bezahlen lassen koennen (Bestätigung der Anzeige, vielleicht noch mit ner Auszugskopie aus dem SprengG -> Aufwand)
Wenn man was anzeigt, gibt es nichts zu genehmigen sagt eine alte Bürokratenweisheit ;)
Die Anzeige gilt als bestätigt, wenn das Amt nicht reagiert (Untersagen oder Auflagen). Was soll ich mit nem Auszug aussem SprengG und ner Bestätigung? An die Wand hängen? :D
Nunja, generell ist zu sagen, daß die Ämter da wirklich stark unterschiedlicher Auffassung sind, obwohl das ganze verhältnismäßig klar durch den Vorgang des Anzeigens geregelt sein sollte.
Bei Genehmigungen (z.B. Ausnahmen beim Emissionsschutz (Lärm nach 22 Uhr)) ist das schon wieder ne ganz andere Geschichte.
Gloon-Feuerwerk
09.06.2005, 09:50
Ja wie gesagt die genehmigen ja nix aber eine kleine Auflage(die sich meist eh aus der SprenG/V ergibt) und schon kann man sich überlegen wieviel Aufwand einem 20 Euro Verwaltungsgebühren Wert sind ...
Moin,
ich habe gerade mit der Gemeindeverwaltung in Salzhemmendorf/ Südlich Hannover gesprochen, da ich im August ein Klasse 2 FW für einen 30. Geburtstag plane. Zu meinem Verwundern teilte mir der Sachbearbeiter zwei Sachen mit:
1. Wenn das Feuerwerk im öffentlichen Interesse besteht, was auch immer das heißen mag, gibt es bei der Genehmigung kein Problem. Da ca 80 Zuschauer dabei sind, geht das nach Meinung des Bearbeiters in Ordnung.
2. Die Kostenfrage.....-> er sagte mir am Telefon wirklich 0 Euro!!!!!!! 0!!!!!!!! :-))
Also habe ich gleich den Antrag wech geschickt!
( Dann kann ich mich also mal langsam an die Planung machen, da der Platz ca 80 Meter lang und 30 Meter breit ist, kann man da schon was machen!!!!! )
Pyro Tom
10.06.2005, 10:00
Hallo Sille
Ich hatte Anfang des Jahres für eine Veranstaltung ein Feuerwerk geschossen. Entsprechende Anzeige habe ich beim zuständigen Amt für Arbeitschutz eingereicht. Gute zwei Wochen später bekam ich einen Brief wo drine stand das ich das Feuerwerk nicht bei der Zuständigen Behörde angemeldet hätte. Habe aber eine E-Mail bekommen wo damals drin stande das die Anzeige Ordnungsgemäß eingegangen wäre.
Is das nich wunderlich. Das beste war dann noch ein Anruf von der Flugsicherungsbehörde, ich möchte doch entsprechende Feuerwerke vorher auch dort anmelden. War aber nicht böse gemeint. Damals war nicht mal annähernd ein Flugplatz oder Flughafen in der nähe wo ich das FW geschoßen habe. Meine Frage nun: Ist es doch besser sich eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, da mit man auf der sicheren seite ist. Ich war damals auch der Meinung wenn ich das FW anmelde und nichts von denen höre das es seinen gang geht.
MfG Thomas
Der Indikator, wie schlecht es unserem Staat geht, wird auch durch eine besondere Kreativität der Behörden repräsentiert. Nämlich bestehende Gebühren zu maximieren und das Auffinden von weiteren Gebührentypen. Schon lange bewegen sich viele Behörden nicht mehr auf der untersten Gebührenskala.
Hier einige "kostenspielige" Beispiele:
1. Schriftliche Bestätigung (oder Untersagung) der Anzeige ist ein Verwaltungsakt. Am besten nur kurz Anrufen, ob Anzeige eingegangen ist und Schwierigkeiten zu erwarten sind.
(Selbst eine Untersagung hat uns mal 60Euro gekostet)
2. Es werden Auflagen erteilt, die der öffentlichen Sicherheit dienen (insbesondere aus Verwaltungsvorschriften) oder (und) Anordnungen erteilt, dass Berufsfeuerwehr und Polizei anwesend sein muss (Personalkosten).
3. Gemeinde macht von ihrem Hausrecht gebrauch (falls Abbrand auf öffentlichen Grundstücken) -> Gebühr (bzw. Miete)
4. Platzbegehungen werden in Rechnung gestellt.
5. Andere Gesetze, die greifen könnten, so dass man eine spezielle Erlaubnis benötigt (z.B. irgendwelche "bla-bla-...schutzgesetze").
6. Sonstige Anforderungen, z.b. spezielle aktuelle Flurkarte, die nur vom Katasteramt erhältlich ist (Haben schon 30Euro für einen benötigten DinA4 - Ausdruck bezahlt).
Z.b kommt man in einigen Städten (zB Kassel) schonmal auf 300-400 Euro Kosten, bevor überhaupt ein Feuerwerk stattgefunden hat (unabhängig von der Größe). D.h., eine Erlaubnis, um Klasse II-Gegenstände als "nicht Scheininhaber" zu verwenden wird teurer und mancherorts völlig abwegig sein.
Gruß
Frank