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29.07.2005, 09:24
Hallo Zusammen,
ich stelle hier mal kommentarlos den Vorgang zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung in Warendorf ins Netz. Denke es wird einige interessieren, die mal in Warendorf ein Feuerwerk unter dem Jahr abbrennen wollen.
Antrag:
Stadt Warendorf
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Herr Xxxxxxxx
Fax 02581xxxx
Ausnahmeantrag für ein privates Kleinfeuerwerk nach § 24 (1) der 1. SprengV
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
hiermit möchte ich die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB. 1,S.169) beantragen.
Für eine gute Bekannte, Frau Andrea Xxxxx, möchte ich ein privates Kleinfeuerwerk im Rahmen der Feierlichkeiten zu ihrem 30. Geburtstag abbrennen.
Es sollen nur Feuerwerkskörper der Klassen I, II und T1 eingesetzt werden.
Die Klassen III und IV werden nicht verwandt, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.
Zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks ( Fontänen, Raketen, Batteriefeuerwerk etc.) benötige ich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1.SprengV [siehe hierzu
§ 21 (1)]. Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung sollen nicht eingesetzt werden.
Das Feuerwerk soll am 6.08.2005 um 22:15 Uhr stattfinden und ungefähr 10 Minuten dauern.
Der Abbrennplatz befindet sich auf einem freien Feld südlich der Anschrift:
Bodo Xxxxx & Andrea Xxxxx
Xxxxxxxxxx
48231 Warendorf
Es wird versichert, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
Von Ihrem Kollegen Herrn Xxxxxx habe ich erfahren, dass die Bearbeitungsgebühr 75 Euro
beträgt. Sollten Sie meinen Antrag positiv bewerten, benötige ich noch nähre Informationen
zur weitern Abwicklung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Xxxxxx
Antwort:
Sehr geehrter Herr Xxxxxx,
bevor ich über Ihren Antrag entscheiden möchte und im Hinblick auf die zu
erwartenden Kosten für die geplante Maßnahme möchte ich Sie vorab darauf
hinweisen, dass neben der Verwaltungsgebühr von 75,00 EUR weitere Kosten auf
Sie hinzukommen.
Wenn Ihr Antrag positiv beschieden werden kann, ist das Vorhalten einer
Brandsicherheitswache durch die Freiwillige Feuerwehr am Veranstaltungstag
auf jeden Fall erforderlich. Mindestanforderungen für diese
Brandsicherheitswache wären ein Tanklöschafhrzeug mit mindestens 2 Mann
Besatzung. Dies würde Kosten für das Fahrzeug von 50,00 EUR je Stunde und
für jeden Feuerwehrmann von 20,00 EUR je Stunde bedeuten. Insgesamt also
mindestens 90,00 EUR pro Stunde zusätzlich. Die Kosten werden durch die
Feuerwehr separat abgerechnet.
Ich darf Sie daher bitten mir kurz mitzuteilen, ob Sie unter dem
geschilderten Kostengesichtspunkt Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Xxxxxx Xxxxxx
***
Stadt Warendorf
Der Bürgermeister
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Lange Kesselstr. 4-6
48231 Warendorf
Tel.: 02581 / Xxxxx
Telefax: 02581 / Xxxxx
e-mail: X.xxxxxx@warendorf.de
Wollen Sie über Warendorf auf dem Laufenden bleiben ?
http://www.warendorf.de
ich stelle hier mal kommentarlos den Vorgang zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung in Warendorf ins Netz. Denke es wird einige interessieren, die mal in Warendorf ein Feuerwerk unter dem Jahr abbrennen wollen.
Antrag:
Stadt Warendorf
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Herr Xxxxxxxx
Fax 02581xxxx
Ausnahmeantrag für ein privates Kleinfeuerwerk nach § 24 (1) der 1. SprengV
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
hiermit möchte ich die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB. 1,S.169) beantragen.
Für eine gute Bekannte, Frau Andrea Xxxxx, möchte ich ein privates Kleinfeuerwerk im Rahmen der Feierlichkeiten zu ihrem 30. Geburtstag abbrennen.
Es sollen nur Feuerwerkskörper der Klassen I, II und T1 eingesetzt werden.
Die Klassen III und IV werden nicht verwandt, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.
Zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks ( Fontänen, Raketen, Batteriefeuerwerk etc.) benötige ich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1.SprengV [siehe hierzu
§ 21 (1)]. Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung sollen nicht eingesetzt werden.
Das Feuerwerk soll am 6.08.2005 um 22:15 Uhr stattfinden und ungefähr 10 Minuten dauern.
Der Abbrennplatz befindet sich auf einem freien Feld südlich der Anschrift:
Bodo Xxxxx & Andrea Xxxxx
Xxxxxxxxxx
48231 Warendorf
Es wird versichert, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
Von Ihrem Kollegen Herrn Xxxxxx habe ich erfahren, dass die Bearbeitungsgebühr 75 Euro
beträgt. Sollten Sie meinen Antrag positiv bewerten, benötige ich noch nähre Informationen
zur weitern Abwicklung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Xxxxxx
Antwort:
Sehr geehrter Herr Xxxxxx,
bevor ich über Ihren Antrag entscheiden möchte und im Hinblick auf die zu
erwartenden Kosten für die geplante Maßnahme möchte ich Sie vorab darauf
hinweisen, dass neben der Verwaltungsgebühr von 75,00 EUR weitere Kosten auf
Sie hinzukommen.
Wenn Ihr Antrag positiv beschieden werden kann, ist das Vorhalten einer
Brandsicherheitswache durch die Freiwillige Feuerwehr am Veranstaltungstag
auf jeden Fall erforderlich. Mindestanforderungen für diese
Brandsicherheitswache wären ein Tanklöschafhrzeug mit mindestens 2 Mann
Besatzung. Dies würde Kosten für das Fahrzeug von 50,00 EUR je Stunde und
für jeden Feuerwehrmann von 20,00 EUR je Stunde bedeuten. Insgesamt also
mindestens 90,00 EUR pro Stunde zusätzlich. Die Kosten werden durch die
Feuerwehr separat abgerechnet.
Ich darf Sie daher bitten mir kurz mitzuteilen, ob Sie unter dem
geschilderten Kostengesichtspunkt Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Xxxxxx Xxxxxx
***
Stadt Warendorf
Der Bürgermeister
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Lange Kesselstr. 4-6
48231 Warendorf
Tel.: 02581 / Xxxxx
Telefax: 02581 / Xxxxx
e-mail: X.xxxxxx@warendorf.de
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