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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahmegenehmigung in Warendorf


Abo
29.07.2005, 09:24
Hallo Zusammen,

ich stelle hier mal kommentarlos den Vorgang zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung in Warendorf ins Netz. Denke es wird einige interessieren, die mal in Warendorf ein Feuerwerk unter dem Jahr abbrennen wollen.

Antrag:

Stadt Warendorf
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Herr Xxxxxxxx
Fax 02581xxxx



Ausnahmeantrag für ein privates Kleinfeuerwerk nach § 24 (1) der 1. SprengV

Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,

hiermit möchte ich die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB. 1,S.169) beantragen.
Für eine gute Bekannte, Frau Andrea Xxxxx, möchte ich ein privates Kleinfeuerwerk im Rahmen der Feierlichkeiten zu ihrem 30. Geburtstag abbrennen.
Es sollen nur Feuerwerkskörper der Klassen I, II und T1 eingesetzt werden.
Die Klassen III und IV werden nicht verwandt, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.
Zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks ( Fontänen, Raketen, Batteriefeuerwerk etc.) benötige ich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1.SprengV [siehe hierzu
§ 21 (1)]. Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung sollen nicht eingesetzt werden.

Das Feuerwerk soll am 6.08.2005 um 22:15 Uhr stattfinden und ungefähr 10 Minuten dauern.
Der Abbrennplatz befindet sich auf einem freien Feld südlich der Anschrift:
Bodo Xxxxx & Andrea Xxxxx
Xxxxxxxxxx
48231 Warendorf

Es wird versichert, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.

Von Ihrem Kollegen Herrn Xxxxxx habe ich erfahren, dass die Bearbeitungsgebühr 75 Euro
beträgt. Sollten Sie meinen Antrag positiv bewerten, benötige ich noch nähre Informationen
zur weitern Abwicklung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Xxxxxx



Antwort:


Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

bevor ich über Ihren Antrag entscheiden möchte und im Hinblick auf die zu
erwartenden Kosten für die geplante Maßnahme möchte ich Sie vorab darauf
hinweisen, dass neben der Verwaltungsgebühr von 75,00 EUR weitere Kosten auf
Sie hinzukommen.

Wenn Ihr Antrag positiv beschieden werden kann, ist das Vorhalten einer
Brandsicherheitswache durch die Freiwillige Feuerwehr am Veranstaltungstag
auf jeden Fall erforderlich. Mindestanforderungen für diese
Brandsicherheitswache wären ein Tanklöschafhrzeug mit mindestens 2 Mann
Besatzung. Dies würde Kosten für das Fahrzeug von 50,00 EUR je Stunde und
für jeden Feuerwehrmann von 20,00 EUR je Stunde bedeuten. Insgesamt also
mindestens 90,00 EUR pro Stunde zusätzlich. Die Kosten werden durch die
Feuerwehr separat abgerechnet.

Ich darf Sie daher bitten mir kurz mitzuteilen, ob Sie unter dem
geschilderten Kostengesichtspunkt Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Xxxxxx Xxxxxx

***
Stadt Warendorf
Der Bürgermeister
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Lange Kesselstr. 4-6
48231 Warendorf
Tel.: 02581 / Xxxxx
Telefax: 02581 / Xxxxx
e-mail: X.xxxxxx@warendorf.de

Wollen Sie über Warendorf auf dem Laufenden bleiben ?
http://www.warendorf.de

Manuel M.
29.07.2005, 09:43
Ja das ist meistens so, kennst du niemanden von der Feuerwehr ? Die Jungs geben sich auch manchmal mit nem Kasten Bier zufrieden :cool:

Mad-Onion
29.07.2005, 09:47
Genau das hätte ich auch gesagt... Lädst die Jungs quasi mit ein ;) Stellst denen ein oder zwei Kästen Bier dahin und wirft ein paar Würstchen auf den Grill und dann ist gut (zumindest häufig)!

WeatherbyMagnum
29.07.2005, 10:07
Warum muß hier eine Feuerwehr präsent sein und Silvester kann jeder ballern wie er will. Oder ist die Feuerwehr nur zu Silvester im Dienst ???

Marco
29.07.2005, 10:13
Ich Habe Mal Wieder Keine Probleme! :)

Klasse 2 Feuerwerk Am 10.08. Ohne Probleme Genehmigt Und Nur 15 Euro GebÜhr!

Ich Wohne Also In Einer Feuerwerksfreudigen Gegend!!! ;)

Thorin
29.07.2005, 10:19
KL 2 muß nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden - Bearbeitungsgebühren fallen demnach nicht an und sind nach meiner Erfahrung stark verhandelbar.


Brandwache muß überhaupt ncht sein bei KL 2 - allerdings wären Fotos vom Abbrenner, eine Liste der verwendeten Effekte, Erlaubniß des Grundstückseigentümers, bzw der Nachbarn sehr hilfreich.

Pyroshow an
29.07.2005, 10:33
Solche Probleme hatte ich bis jetzt auch noch nie!
Es wurde bei mir von der Stadt Anbach zwar mal ein Paar auflagen gestellt, aber das man gleich die Feuerwehr braucht soweit ging es nicht!
Es mußten zwei Feuerlöscher mit 4 Kg vorhanden sein, oder 4 Eimer Wasser.
Die Gebühr finde ich auch etwas zu hoch angesetzt, wahrscheinlich will man damit verhintern, dass es Private Feuerwerke giebt.

Gruß
Wolfgang

Abo
29.07.2005, 11:30
So, nach einem letzten Versuch per Telefon nun das Aus.
Ich habe in Bielefeld schon zwei Feuerwerke für die Hochzeit meiner Schwester und einer
guten Bekannten gemacht, die lagen 5 Jahre auseinander und die Gebühr 15 Euro (98- 30 DM, 05- 31 €)
In Bielefeld gibt es zwar andere Auflagen (z.B. kein lauter Zerleger, keine Raketen ect.)
aber jedesmal war das Ordnungsamt mit zwei Feuerlöschern zufrieden.

Leider klappt das mit der FFW auch nicht so einfach, ich hätte jemanden von der Truppe an der Hand
gehabt, leider aus Kalletal und die dürfen nicht nach Warendorf, Gebietsschutz sozusagen.

Hier das offizielle Ende



Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

unter Berücksichtigung der weiteren Kosten möchte ich von
meinem Antrag zurücktreten.
Wie im Telefonat schon angesprochen, möchte ich darauf hinweisen, dass meiner
Meinung nach die Brandsicherungsmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind.
Schließlich handelt es sich hier um Kleinfeuerwerk, das jeder unbedarfte
Bürger zu Silvester vor seiner Haustür abbrennen darf.
Für die schnelle und freundliche Bearbeitung meines Antrags möchte ich
mich auf diesem Wege nochmals bedanken.

Mit freundlichem Gruß

Dirk Xxxxxx



P.S. auf Nachfrage konnte ich erfahren das in Warendorf letztes Jahr 4 private Kleinfeuerwerke
genehmigt wurden. In Bielefeld waren es 35!

Pyromaner
29.07.2005, 11:36
Das ist einfach nur Kohle machen,so siehts aus....oder ist nen alter Paragraphenreiter...vorallem ...."ob Sie unter dem
geschilderten Kostengesichtspunkt Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten...." zeigt doch schon das er kein Bock drauf hat,extra paar Hürden und kosten dann hatta schon kein Lust mehr....tzz..

Matchbox
29.07.2005, 11:38
Das ist einfach nur Kohle machen,so siehts aus
Nö. Wenn das der Fall wäre hätte er die Genehmigung ohne Rückfrage erteilt und die Feuerwehr als Auflage reingepackt.

Sancho
29.07.2005, 11:56
KL 2 muß nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden - Bearbeitungsgebühren fallen demnach nicht an und sind nach meiner Erfahrung stark verhandelbar.




Wars nicht umgekehrt, dass Klasse2 Genehmigungspflichtig und Klasse4 Anzeigepflichtig ist??

Manuel M.
29.07.2005, 12:02
Jop richtig, das wollte ich auch schreiben !

bomber-bert
29.07.2005, 12:08
Hmm pfiffig sind die Ämter ja schon, die Auflistung der Kosten soll in meinen Augen nur bezwecken, dass der Antragsteller von selbst die Flinte ins vermeindliche Korn wirft. Dann brauchen sich die Sachbearbeiter nicht mit Absagen und eventuellen widerspruchsfähigen Bescheiden rumärgern, wenn sie an einen versierten Delinquenten als Antragssteller geraten! :p Also wird die Reierwehr als Bedingung mit reingehauen.

Woanders werden auch Genehmigungen aus Lärmschutzgründen versagt, Feuerwerke auf einem Modellflugplatz abzubrennen wo Verbrenner bis 25kg geflogen werden dürfen. Und diese Plätze haben sowieso schon die Auflage minnigens 1,5km entfernt von Siedlungen zu liegen.
Könnte man nicht mal nen Fred aufmachen mit den schönsten Absagen?........

@Sancho: exacto!

Thorin
29.07.2005, 12:13
JASTIMMTSCHON - Asche auf mein Haupt - ich habe nicht bedacht das ABO ja keinen Schein hat..........


Sorry - es ist Freitgnachmittag und sehr schwül.... ;) ;)

Horvath-Pyro
29.07.2005, 13:51
Jetzt fangt der ganze Mist in Österreich auch an, gestern eine Bewilligung für ein Feuerwerk der Klasse II bei der Polizei beatragt und heute morgen standen die Jungs von der Polizei bei meinem Freund daheim vor der Tür, der sich gefragt hat, was hab ich jetzt schon wieder verbrochen ??? Die Polizei hat sich das Grundstück angesehen, und eine Skizze gezeichnet, weiteres soll jetzt auch die Feuerwehr präsent sein.
Die Genehmigung ist noch nicht durch, da es zu heiss ist, sagt das Amt, und ab einer gewissen Trockenheit werden in Eisenstadt alle Feuerwerke abgesagt, sollte es nicht vorher Regnen ,

Bring den Typn von der Polizei mal bei das es sich nur um Bodenfeuerwerk handelt,bestechen mit einem Bier ging auch nicht, da sollte ich doch lieber Klasse IV anmelden, denn das funktioniert das meist reibungslos ;)

domi3004
29.07.2005, 15:56
Typisch für leute die glauben sie sind was :rolleyes:
Da arbeitn leute die Feuerwerke genehmigen sollten obwohl es mir sovorkommt das die alles Feuerwerksgegner sind und nur Fehler suchen das das feuwerk nicht stattfinden darf.

Meiner Meinung müsste da auch keiner Feurwehr anwesend sein, denn es ist nichs in der Nähe was gefählich werdenkönnte wie z.B: häuser, tankstelle ect.

Ich ziehe es daher auch vor, Feuerwerke am land abzuschiesen, da braucht man keine Erlaubniss oder so etwas für Kl 2.

mfg
domi