Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. In Lagern wird auch aufbewahrt. Das Schlüsselwort heißt hier "kleine Mengen". Und dafür muss der Umgang auch das Aufbewahren im Schein beinhalten.
     
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_2/gesamt.pdf also ich habe mir einmal das komplett durch gelesen und war halt nicht ganz schlau daraus geworden.
    Naja dann ist mein Schrank eher unpassend wie ich finde.
    Wenn ich mir jetzt einen kleinen Raum bauen will würden dann das reichen?

    Wand: https://www.hornbach.de/shop/Gipsfaserplatte-fermacell-2000x1250x12-5mm/5199316/artikel.html
    Tür: https://www.hornbach.de/shop/FH-Tue...875x2000-mm-Links-Rechts/5082627/artikel.html
    Und halt einen 10kg Feuerlöscher.
     
  3. Mach es doch so, rede mit der Behörde, was für die in Ordnung wäre. Dann bist du auf der sicheren Seite.
     
  4. So, habe heute eine Mail an das Ordnungsamt geschickt und auch mit dem zuständigen Herrn telefoniert. Er sagte mir, dass ja Fachkunde nachzuweisen ist. Nachdem ich ihn dann auf §4 Abs. 2 und Abs. 5 der 1. SprengV hinwies lachte er und sagte, dass es natürlich die Gesetzeslücke gibt, aber ich hoffentlich Verständnis dafür hätte, dass er da nicht mit der Tür ins Haus fallen kann :D

    Wie schon befürchtet wird die Aufbewahrung aber der Knackpunkt sein. Auch wenn es nur um Aufbewahrung von Kleinmengen nach Anlage 7 der 2. SprengV geht, müssen die PtGs wirksam vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, und das lässt sich bei abschließbaren Holzgitterverschlägen im Mehrfamilienhaus, wie bei mir der Fall, nunmal nicht gewährleisten. Ein abschließbarer (Stahl-)schrank wäre also wohl mindestens nötig. In jedem Fall würde er gemeinsam mit der Feuerwehr den Aufbewahrungsort vorab in Augenschein nehmen. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob das so überhaupt in Ordnung ist, da ich eigentlich der Meinung bin, dass dies nur bei Lagerung, nicht bei Aufbewahrung so streng geregelt ist, aber naja.

    In jedem Fall werde ich mir das nochmal sehr genau überlegen, ob ich 95,- EUR (ist hier der Preis für den Schein) alle 5 Jahre, plus ca. 120 EUR jährlich für die Versicherung, weiterhin 63,- EUR pro angezeigtes Feuerwerk plus Stahlschrank für den Keller und möglicherweise regelmäßige Kontrollen durch Feuerwehr und/oder Ordnungsamt wirklich auf mich nehmen möchte für ein paar nettere Effekte zu Silvester oder im ein oder anderen privaten Feuerwerk.

    Ach ja, über die Situation, dass Kat. 2+ (ja, ich weiß, dass es sowas nicht wirklich gibt) mit dem 27er auch nicht erworben werden darf, wusste er natürlich auch ;)
     
  5. Bitte lies die SpregLR410. Dort steht alles. Z.B.auch dies:
    "Anforderungen an die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff in den in der Übersicht zu Nr. 2.1 aufgeführten Fällen
    4.1 Anhang Nr. 4.2 Absatz 1
    (1) Stoffe und Gegenstände dürfen nur in geeigneten Räumen aufbewahrt werden. Diese Räume dürfen nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen.

    (2) Geeignete Räume sind z.B. Gerätekammern, Keller- und Dachräume, in der Wohnung ausnahmsweise auch Bad und Toiletten, wenn in diesen Räumen eine Druckentlastungsfläche (z.B. Fenster) vorhanden ist. In Mehrfamilienhäusern sind Keller- und Dachräume nur dann geeignet, wenn der Aufbewahrungsraum feuerhemmend von den übrigen Räumen abgetrennt ist. Räume ohne Druckentlastungsfläche können benutzt werden, wenn keine anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten bestehen und die Höchstmenge um die Hälfte gemindert wird."

    Das sind hier aber immer kleine Auszüge aus der SprengLR410 und man darf nicht den Blick auf das große ganze verlieren. Jedes Amt hat dann noch so seine eigenen Ansichten wie die Gesetzte, Verordnungen und Richlinien auszulegen sind. Ich konnte zum Glück in einem persönlichem und offenen Gespräch alles klären. Wichtig hierbei ist sich im klaren zu sein wofür man die Erlaubniss benötigt. Mir war z.B. nicht wichtigFeuerwerke unterm Jahr zu schießen und so konnte ich im Gespräch auch Kompromisse eingehen was mir wiederum das Leben leichter gemacht hat :D.

    Was die angesprochenen fermacell Platten angeht ist das nicht so einfach zu beantworten. Feuerhemmend ist gut, aber der Einbruchschutz hat mit Recht einen sehr hohen Stellenwert bei den Ämtern. Und eine Platte durch die ich mit einem Zimmermannshammer durchmaschieren kann, würde ich, wenn ich das zu entscheiden hätte, nicht zulassen.

    Und jetzt noch ein kleiner Kritikpunkt und ich nehme dich jetzt Wörtlich: Wer sich die 2. SprengV einmal durchliest und nicht alles verstanden hat muss sie halt nochmal und nochmal lesen um dann festzustellen, dass das SprenG und die 1. SprengV mit der SprengLR410 für den nichtgewerblichen Bereich (bis auf die Anlage 7 der 2. SprengV) viel wichtiger sind. Ich habe mich mit dem Thema Erlaubnis nach §27 ca. zwei Jahre, mal mehr mal weniger, beschäftigt bis ich das einigermaßen geschnackelt hatte und auf dem Amt einen gute Argumentationskette liefern konnte. Bei manchen Ämtern bekommt man die Erlaubniss einfach so, wobei das immer seltener wird. Aber wenn man Argumente liefern muss und dann kommt nur ein "habe ich mal irgendwo gelesen" oder "ich habe gedacht" dann wird das wahrscheinlich nichts. Es sei den du hast die Erlaubnis schon und suchst nur noch nach eine Aufbewahrungsmöglichkeit. In diesem Fall bitte die SprengLR410 bemühen. Aber bitte nicht nur einmal :D
     
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  6. @PyroMirko
    Ich hätte es nicht besser schreiben können.
    Auch ich habe innerlich mit mir gekämpft, weil es in KAT2+ & KAT3 es halt doch schöne Artikel gibt die mich interessieren, ohne Zweifel.
    Aber all das nur um zu Silvester (an unterjährigem FWK habe ich kein Interesse) eine etwas bessere Show zu haben ? Lohnt sich für mich(!) defintiv nicht. N.m.M. viel zu viel Aufwand für "etwas mehr".. :rolleyes:

    Aber das muss jeder selbst entscheiden ob es ihm das Wert ist ..
     
  7. Rein rechnerisch lohnt sich das nicht. Und schon gar nicht für Kat 4. :shocked: Aber für Spaß kann man auch mal Geld ausgeben. Ich schäme mich nicht dafür und würde es immer wieder tun. :cool:
     
  8. Es ist ein Hobby das keinen konkreten Nutzen aufweisen soll außer dem eigenen Vergnügen. Man lebt nur einmal, warum also nicht also alles schöne mitnehmen wenn es finanziell möglich ist. :)
     
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  9. In meinem Fall, weil ich einfach kein gutes Gefühl dabei habe. Ich meine, wenn Feuerwehr und Ordnungsamt hier her kommen um meinen Keller zu begutachten, wer wird das wohl bezahlen müssen? Ich meine in diesem Thread hat mal jemand geschrieben, dass er in der selben Situation war und da schnell einige hundert Euro zusammen kommen.

    Außerdem hat der Herr ja auch nicht ganz unrecht, wenn er andeutet, dass ein Bretterverschlag im Keller eines Mehrfamilienhauses vielleicht nicht der ideale Platz ist um Feuerwerk der Lagergruppen 1.3G oder gar 1.1G aufzubewahren. Vielleicht trifft man ja mal nen Gleichgesinnten, der nen eigenes Haus mit entsprechendem Lagerraum hat und den zur Verfügung stellt oder so. Dann würde ich es nochmal probieren. So aber wohl erstmal nicht. Gibt auch in Kat. 2 ne Menge schöne Sachen.
     
  10. Da stimme ich Dir prinzipiell zwar zu, leider ist Feuerwerk aber nicht mein einziges teures Hobby. ;)

    Mal schauen, vielleicht ändert sich meine Meinung ja nochmal und ich starte den Versuch den 27er zu beantragen, aber gerade im Moment lasse ich es erst einmal bleiben.
     
  11. Ich habe auch noch andere Hobbies. Leider auch alle teuer. Kann man nix machen. :D

    Entweder man macht es oder nicht. So halbe Sachen bringen auch nix.

    Wegen Lager, meins hat mich mehr als 2500 Euro gekostet... Aber ich bin zufrieden und kann mich nicht beklagen.
     
  12. :shocked: Nicht schlecht. Hoffe so teuer wird es bei mir nicht. Naja, werde dann für dieses Jahr erstmal Keller entrümpeln und Stahlschrank kaufen auf die Agenda setzen, dann sehen wir weiter :D
     
  13. Es gibt auch 27er die 300 Euro im Monat zahlen. Da ist das noch relativ günstig ;).
     
  14. Wofür das denn bitte?
     
  15. Bunkermiete :). Anlage 7 ist ja schnell ausgereizt.
     
  16. Ach so, irgendwie dachte ich gerade monatliche Gebühren für den Schein. Naja, ist Freitag, ne... :D
     
  17. #1117 ViSa, 19. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2017
    Als 27er ??? :shocked: :rolleyes:

    Also nicht gewerblich ?
    Da musste schon wirklich Vollblut Hobby Pyro sein .. Wahnsinn.

    Ich bin zwar auch pro FWK aber das wäre mir dann doch to much ..
     
  18. Die Angebote sin zuweilen sehr kniffelifg zu finden.
    Bester Ansprechpartner ist die örtlich zuständige IHK oder Handwerkskammer.
    Je nach Bundesland sind das auch unterschiedliche Träger.

    Immer wichtig: Erst beantragen und Zusage abwarten, dann Lehrgang buchen..

    Habe letztens Baum AS1 gemacht und die Hälfte wieder bekommen.

    frogger
     
  19. Hallo zusammen,

    endlich habe meinen §27er erhalten. Bis hier hin war eigentlich alles ganz entspannt und in einem persölichen Gespräch mit dem Amt und der Bezirksregierung konnte alles geklärt werden. Dachte ich. Was ich dann lesen musste gefällt mir aber garnicht. Ich möchte hier aber vorab nicht zuviel Schreiben um nicht zu beeinflussen. Nur soviel, das mein Antrag nur für Kat F3 war. Meiner Meinung nach sind aber einige inhaltliche Fehler und fragwürdige passagen enthalten. Evtl sehe ich das aber auch einfach nur falsch. Als Rechtsmittel steht mir leider kein Wiederruf zur Verfügung, sondern nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Um sachdienliche und hilfreiche Hinweise wird gebeten. Vielen Dank.

    Erlaubnis 2.jpg

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  20. Oh mann, da ist ja ne Menge schiefgelaufen...

    Vernichten steht mit drin?? F2 Steht mit drin, bis auf die nach §20, obwohl du nur F3 wolltest? Grammatikfehler? 5kg Gesamtmenge Gegenstände Kat 3, aber in der Zeile für Stoff eingetragen?

    Dann auf der nächsten Seite, die haben die Liste aus §20, Abs. 4 einfach kopiert, nur dass sie die auch für kat 3 anwenden? Also darfst du z.B. BKS-F3-Böller Erwerben, Aufbewahren, Verbringen, und Vernichten, aber nicht verwenden?

    Kaum zu glauben, das ganze
     
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  21. Sehr geil auch der Abschnitt über das Grenzüberschreitende Verbringen. Der angegebene Gesetzesteil gilt für Explosivstoffe nicht aber für pyrotechnische Gegenstände.

    Und sag mal ist das ganze auf Papier gedruckt, ausgeschnitten und aufgeklebt? Ist so etwas überhaupt zulässig???

    Kann man solche Fälle nicht heilen lassen , Ich würde das auf jeden Fall an nächsthöherer Stelle anfragen um ihnen die Kosten zu ersparen. Da sollte vielleicht ein gut formuliertes Schreiben vom Anwalt reichen. So etwas habe ich noch nicht gesehen .
    Nagut Fehler können ja jedem Azubi mal passieren
     
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  22. Verwendung von CE F3 Raketen bis 20g ?:crying2:
    Gibt es sowas überhaupt, selbst die JR101 hat ja schon 22 g NEM.
    Und das Lagern in einem zugelassenem Lager untersagen sie gleich, selbst wenn man eins hätte.
    Gibt es in F3 denn Schwarzpulver Knallkörper?

    Und bei der Gesamtmenge: meint er Brutto oder Netto ?
    Wenn er Brutto meint kannst du dir ja fast 1 - 1 1/2 F3 Batterien holen.
    Bei Netto sogar 5-10 Stück pro Jahr. :shocked:

    Also Fazit:
    F2 Blitzknaller und F2 Raketen über 20g NEM darft du nicht Erwerben, Verwenden, Verbringen
    F3 Blitzknaller und F3 Raketen mit mehr als 20g NEM
    darft du Erwerben und Verbringen aber nicht Verwenden :D:rolleyes:

    Effektiv gesehen darft du die pro Jahr also max 5-10 F3 Batterien kaufen und Verwenden, wenn du dafür eine Haftpflichtversicherung nachweist.
    Da kannst du ja schon froh sein das er die Gesamtmenge nur für Kat.3 begrenzt hat und der Erwerb von Kat 2 möglich ist. Da ist ihm wohl ein Fehler unterlaufen:nerd::blintzel:

    Insgesamt sehe ich da auch so einige Fragezeichen.

    Was hat er denn für dieses Prachtstück der Bürokratie an Verwaltungsgebühr aufgerufen?
     
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  23. Vielen Dank erstmal für die Bestätigungen, das ich wohl nicht ganz falsch liege :)

    Ja das hast du richtig gesehen. Auf Papier gedruckt, ausgeschnitten, aufgeklebt und mit Stempel Gesiegelt. Das mit dem gut formuliertem Schreiben werde ich wohl leider selbst übernehmen müssen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Und die nächst höhere Stelle währe dann das Verwaltungsgericht. Also immer her mit guten Vorschlägen. Wie heist eigentlich nochmal der Rechtsanwalt aus diesem Forum?
    Gekostet hat der Spaß bis hier eher günstige 80.- Euro.

    Hier mal meine Fragen zur Erlaubnis die mir so direkt ins Auge gefallen sind:

    1. Die Erlaubnis entpricht nicht dem Antrag. Mit dem Antrag für nur F3 wollte ich den ganzen kuddel muddel mit F2 und F2 nach §20 Abs.4 verhindern. Mir geht es nämlich nur um eine Ergänzung zum Silvesterfeuerwerk und für Silvesterfeuerwerk brauche ich keine Erlaubniss für F2. Soll ich das so stehen lassen oder eine Veto einreichen?

    2. Die Erlaubnis wird mit der Beschränkung quasi Wertlos. Seht ihr das auch so?

    3. Auflage Nr.4: "Lagerung". Muss ich diesen Satz Anfechten oder kann er einfach so stehen bleiben, da er für mich keine Bedeutung hat? Wie richtig in Auflage Nr.11 geschrieben steht, findet nur eine Aufbewahrung statt.

    4. Auflage Nr.6:"vorbeugende Brandschutz". Was versteht ihr denn darunter? Ich habe nur die Vermutung das es sich hier um die Feuerwehr handeln soll.

    5. Auflage Nr.8:"grenzüberschreitende Verbringung". DerFuchs hat dies Frage schon beantwortet. Anfechten oder stehen lassen, da für mich nicht relevant weil ich ptG und keine Explosivstoffe verbringe?

    6. Auflage Nr.9: "Beförderung nach GGVSEB". Nach meinem Kentnisstand kann ich auch nach der 1000-Punkteregel ADR Verbringen. GGVSEB Alage2 Ziff2.1 Buchst. a) gilt nur für Privattransport sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind. Sobald ich in zugelassenen Umverpackungen Verbringe, unter der 1000 Punktegrenze bleibe, Feuerlöscher, 2.Warndreieck, Warnwesten und Beförderungspapiere habe, sollte doch auch die Freimenge nach ADR für mich gehen?

    7. Die Auflage Nr10. Hier hat es bei mir 13 geschlagen. In dem persönlichen Gepräch zwischen dem Amt, der Bezirksregierung und mir klang das noch ganz anders: "Der Zutritt und die Überprüfung der Lagerstätte ist der Behörde jederzeit zu gewähren". Das fand ich auch sinnvoll und völlig in Ordnung. Wenn ich aber jetzt lese, das quasi jederzeit eine Hausdurchsuchung stattfinden kann, bin ich doch schon ganzschön erschrocken :crying2: Hat irgend ein anwesender §27 Inhaber eine ähnliche Auflage in seiner Erlaubniss? Ist sowas überhaupt zulässig? So wegen Persönlichkeitsrechten und so?

    Wie gesagt. Jeder sachdienliche und hilfreiche Hinweise bringt mich einen kleinen Schritt weiter. Vielen Dank.
     
  24. RA Wübbe

    :)

    Der hat mir auch bereits in Bezug auf 1000 Punkte Regel geholfen, mit dem Ergebnis, daß man privat bis 1000 Punkte transportieren darf, ohne Papiere, ohne alles...bumms!
     
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  25. Schau doch bitte mal in die SprengVwV Abschnitt 27.
    Hier lege ich dir den Abschnitt 27.5 und 27.6 ans Herz. Dort kannst du nachlesen warum Beschränkt wird, weil du nämlich mit besonders gefährlichen und nicht handhabungssicheren Gegenständen umgehen willst :dontthinkso:
    Und dann guck doch auch gleich noch in § 6 Abs.6 (a) der 1.SprengV um festzustellen das das Zeug doch nicht so gefährlich ist wie vom Amt vermutet.

    Und by the Way könnte man das Amt auch gleich an Abschnitt 27.15 SprengVwV erinnern bevor man mal wieder den Bastelwastel :narr: lustige kleine weiße Zettelchen in ein fälschungssicheres Dokument kleben lässt. ;)
     
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