Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen... Folgende Ausgangssituation: Ein Kunde (aus D) von mir ist demnächst mit seiner Band in der Schweiz unterwegs, und möchte T1 Effekte verwenden (indoor). Ein Pyrotechniker ist nicht mit dabei. Wie läuft das Anzeigeverfahren in der Schweiz ab? Geht sowas überhaupt durch? Welche Rolle spielt der örtliche Veranstalter? Ich habe vor Tagen eine Firma in CH angeschrieben, leider habe ich keine Antwort bekommen, jetzt hoffe ich auf eure Erfahrungen. Im Thema "Gesetze in den Nachbarländern" habe ich einige Infos für Feuerwerk (outdoor) gefunden, die mir hier aber nicht weiterhelfen. Danke im Voraus, Gruß Nisch`l
Die IG Bühnenfeuerwerk kann vielleicht weiter helfen... http://www.swissfire.ch/ig-feuerwerk/ig-buehnenfeuerwerk/ Vermutlich wirst du jedoch einen geprüften Bühnenfeuerwerker (BF) aus der Schweiz beiziehen müssen, um die nötigen Bewilligungen zu bekommen..
Bühnenshow CH Hallo zusammen, vielen Dank für eure Infos und Tipps! Nachdem ich mal etwas vorrecherchiert habe, und das Thema zeitlich ziemlich anspruchsvoll ist, werde ich eure Kontakte einfach an die Band weitergeben, da ich selbst in der Schweiz mit meinem Bühnenpyroschein auch nicht einspringen/arbeiten kann. Das soll dann das Management regeln. Nochmal vielen Dank für eure Mühe, viele Grüße in die Schweiz, Nisch`l