Bestimmung Frage zur Anzeige mit 27er - Feuerwerk nahe Straße

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von pspcheater, 19. März 2017.

  1. so kurz und bündig Stellungsnahme zu diesem Thema hier!-:rolleyes::shocked:!undWer die Fachkunde hat für §7,§27,20§ und hat eine Erlaubnis nach §27 würde diese Frage hier nicht stellen,da er genau weiß was zu tun ist wenn er einen Abbrenner besichtigt,bevor er das Feuerwerk bei seiner Behörde als AG Außnahmegenehmigung Antrag stellt 23.1§ und gibt alles erforderliche im Antrag an.Nicht nur das einhalten des erforderlichen Sicherheitsabstand von (8M-bei Kat2 F2) sondern der Abrennplatz sollte weit genug von den Zuschauer weg liegen,mal mindestens 15 bis 20M würde ich als Verantwortlicher einplanen.Ich glaube es gibt Leute hier die kennen sich zu wenig mit Pyrotechnischen Gegenständen,aus um gerade das Sicherheitsrisiko auf leib und Leben richtig einzuschätzen.Und da gebe ich auch dem Kollegen @Gloon Feuerwerk recht!:blintzel: Ich würde an deiner stelle mir Gedanken machen dein Feuerwerk im Garten zu zünden mit mindesttens 20m Abstand zu Zuschauer,und um den Abrennplatz herum Nachbargrundstücke im Umkreis von 20M prüfen wegen Brennbaren leicht entzündlichen Stoffen.Aber so gibt das keinen Sorry und viel Glück-:blintzel:

    Nur der Ton hier läßt oft zu wünschen übrig,man kann die Sachlage auch gelassen behandeln,aber ich zweifel mal da dran das er eine Erlaubnis nach 27§ besitzt geschweige die erforderliche Fachkunde nach 32§!

    Gr Suko:)
     
  2. Nun um den ganzen Spekulationen hier ein Ende zu setzen folgende Info:
    Das FW für meine eigene Familienfeier ist nun genehmigt, abgesperrt wird durch die örtliche Feuerwehr, denn zufälligerweise wohnt zwei Straßen weiter der freundliche Kommandant der für sämtliche Straßenfeste ein paar Schilder im Keller hat. Da man mit den Jungs reden kann und sie sich auf das Feuerwerk freuen kein Thema dass eine ordnungsgemäße Sperre aufgestellt wird.
    Ich habe eine AG im Gemeinderat zur heutigen Sitzung vorgelegt, keine zusätzliche Anmeldung über den 27er.
    Diese wurde ohne Probleme durchgewunken, bestätigt wurde alles schriftlich.

    Meiner Meinung nach ist eben der sicherste Platz für den Abbrenner auf dem Garagenvorplatz zur Straße hin, weil dort weder Bäume, Gebäude, Gestrüpp, Autos oder sonstiges im Weg bzw. in Reichweite ist. Und sauber machen geht hier mit Laubsauger und Besen auch gut.

    Alle PTGs werden auf Brettern geklebt befestigt und gegen Umfallen gesichert. Zusätzlich werden Richtung Publikum noch zwei Prallbretter aufgestellt.
    Feuerlöscher steht griffbereit und gezündet wird über eine kabelgebundene Zündanlage mit 25 Metern Kabelweg.
    Der Abstand vom Abbrennplatz zum Publikum beträgt 20 Meter.
    Geschossen werden 4 Minuten ausschließlich F2 Batteriefeuerwerk, keine Neigung.

    Das Ganze ist das siebte FW das ich in den letzten 12 Monaten - ausschließlich privat und unentgeltlich und damit nicht gewerblich - geschossen habe.
    Jedoch das erste, das nur 4 Meter zur Straße stattfinden wird.

    Daher diese anscheinend blöde Anfängerfrage - ich bitte um Entschuldigung, da ich ja nachweislich keine Fachkunde habe :D hoffte ich darauf hier von einer gesetzlich geprüften fachkundigen Gemeinde über Möglichkeiten aufgeklärt zu werden :D und das hat sich ja nachweislich nicht bestätigt. Außer Kritik und "dumachstesehfalsch - ichmachsbesser - ichbinpergesetzfachkundig" Mentalität gab es hier nichts produktives zu hören - Traurig :(

    Noch trauriger dass diese Antwort garantiert wiederum für ein jämmerliches Echo sorgen würde...
    :cry:
     
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  3. Mir hat die Bezirksregierung mitgeteilt das JEGLICHES schießen zu einem externen Anlass mit einem 27er nicht gestattet ist. Betrifft mich zwar nicht, weiß ich trotzdem. Ich dürfte meinem Nachbarn auch kein Feuerwerk zur Hochzeit SCHENKEN. Nur REIN für mich. Aus Spaß, zu meinem Geburtstag, zu MEINER Hochzeit usw.
     
  4. Na denn, machs gut. Guten Tag, guten Weg.
     
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  5. Dir wurde gesagt, dass du mit der Gemeinde reden musst, weil der Abstand zur Straße zu gering ist und man bei Beibehaltung des Platzes aus Sicherheitsgründen deswegen die Straße sperren muss. Herausgekommen bei einer Anfrage an die Gemeinde ist nun *Trommelwirbel*, dass die Straße gesperrt werden muss ;). Also völlig "nicht produktiv" geantwortet, da sich "alles nicht bestätigt" hat :shocked: :D.
     
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  6. Glückwunsch, dann hat doch alles geklappt!
    In meinem Wohnort ist man weitaus intoleranter, dort würden ganz sicher keine 8m ausreichen (die hier häufiger kommuniziert wurden), eine Sperrung einer Straße für ein privates Feuerwerk wäre absolut illusorisch....
    Desweiteren hätte ich trotz eines großen Bekanntenkreises ganz sicher nicht genügend Anlässe und Möglichkeiten um 7 Privatfeuerwerke im Jahr in meinem Umfeld realisieren zu können (sogar wenn Silvester dabei mit eigerechnet ist).
    Beide Firmen, bei denen ich gelegentlich als Helfer arbeite, haben da eine schlechtere Quote...
    Es will dir also niemand was Böses, aber deine Privilegien stellen ganz klar die Ausnahme und nicht die Regel dar!
     
  7. Alles richtig gemacht!



     
  8. Erfreuliches Ergebnis! Es geht doch auch anders in unserer immer spießiger werdenden, verklemmten Gesellschaft.:)
     
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