Verein - Verbraucher im Sinne des §22 SprengV??

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Redox, 1. Dezember 2010.

  1. Da brennt mir doch mal wirklich eine Frage auf den Nägeln in Sachen "Bestimmungen" zu folgender Situation:

    Heute hat mich ein Verein angefunkt, der gerne vorab (also vor dem 29.12.) ptG´s kaufen möchte.

    Vielleicht hat ja jemand von den alten Hasen eine Idee, ob ein Verein im Sinne des §22 SprengV noch als Verbraucher gilt?

    Bei einem Gewerbeschein habe ich kein Problem, da kommt dann noch der Hinweis des Verwendungsverbotes auf den Beleg und gut ist. Bei einem Verein ist nun die Frage, wie sich das verhält. Und ich spreche von einem gemeinnützigen Verein.

    Wenn´s niemand weiß rufe ich mal beim GAA an.

    Danke schon mal für eure Mühe und evtl. Antwort(en)
     
  2. Also wir (Anglerfreunde Urbach ev.) haben ne Karte fürn Großmarkt und wenns da FW gibt, können wir auch kaufen. Machen wir aber nicht, da wirs nicht brauchen. Wir angeln die Fische lieber, anstatt sie ausm See zu sprengen.*g*
     
  3. Also, nix mit Karte für Großmarkt oder Ähnliches. Verkauft werden darf nur an an folgende Gruppen / Personen:

    Personen, welche eine AG vorlegen können
    Personen, welche nach §14 Sprengg eine Vertriebsanzeige vorlegen können
    Handelsgewerbe - zu prüfen auf der Gewerbeanmeldung

    Alles andere fällt flach, also auch Vereine, Gastronomiebetriebe, Zahnärzte, etc.
    Also, hat auch der Verein Pech gehabt.

    Der Großmarkt dürfte das euch also auch gar nicht aushändigen. Dummerweise wird das auch etwas locker gehandhabt, obwohl die dazu angehalten sind zu prüfen.

    Als ich letzthin bei Selgros gekauft habe, habe ich ohne aufgefordert zu werden, meine Vertriebsgenehmigung vorgelegt. Ich wurde mit großen Augen angesehen:
    "Was ist das? Ist das eine Kopie für mich"
    "Nein, aber das muss ich vorlegen, damit Sie sehen, dass ich berechtigt bin, bei Ihnen pyrotechnische Gegenstände einzukaufen, wissen Sie das nicht?"
    "Nein, ich brauche eigentlich nur eine Unterschrift" (Das war die Unterschrift für das Verwendungsverbot - haha, sehr wirksam... :dontthinkso:)

    Prinzipiell könnte dort also JEDER mit Gewerbeschein das Zeug kaufen, was ich nicht korrekt finde und was per definitionem durch das GAA auch nicht rechtens ist.
     
  4. Hallo Redox zunächst mal vielen Dank das du dich der Thematik angenommen hast und hier um Aufklärung bemüht bist.

    Ich habe vor einiger Zeit ebenfalls versucht darauf hinzuweisen wurde allerdings nicht sonderlich ernstgenommen...

    Es kam vielfach lapidar die Aussage "wenn man da eine Karte hat darf man alles kaufen" wobei dem eben ja nicht so ist.

    Eine Sache muss man aber noch erwähnen es gibt gewerblich orientierte/agierende Vereine die müssten eine Ausnahme darstellen und müssten zum Erwerb berechtigt sein.

    Ansonsten normale Vereine sowie Freiberufliche etc. sind nicht berechtigt..

    Die Frage ist wieso die Großhandelsmärkte hier nicht differenzieren und streng genommen massenhaft gegen geltendes Recht verstoßen !?
     
  5. Hmmmmm, mal nachdenken...
    ... da hätte ich zwei Theorien:
    1.) Weil sie es vielleicht garnicht besser wissen.
    2.) Weil sie Geld verdienen wollen!

    Is nur mal ne Vermutung! :blintzel:

    See u
     
  6. Wenn gewerblich orientierte Vereine auc "Handel" mit aufgenommen haben, sollte das unproblematisch laufen.

    Ansonsten stimme ich meinen Teamkollegen zu ;).

    Zumindest setze ich mich damit nicht in die Nesseln, sonst könnte ich das bei der nächsten Prüfung teuer büßen.
     
  7. Also ich würd auch ein definitives Nein aussprechen ... ein Verein ist eine Organisation ohne Gewinerzielungabsicht und demnach 180° das Gegenteil von einem Unternehmen, dessen Zweck es ja ist Gewinn zu erwirtschaften ... rechtlich gesehen dürfte also Vereinen vorab keine Klasse 2 Artikel überlassen werden ... auch nicht wenn diese (vermutlich aus Kulanzgründen) eine Karte für den Großmarkt haben.
     
  8. ein Verein ist eine Organisation ohne Gewinerzielungabsicht.....
    Das ist so nicht ganz richtig.Fußballvereine z. B. wollen sehr wohl Gewinne erzielen,sowie auch andere Vereine.
     
  9. Ganz so einfach ist es nun ja leider nicht. Was Du da beschreibst trifft im Prinzip nur auf einen GEMEINNÜTZIG ANERKANNTEN Verein zu, und das sind längst nicht alle - um nicht zu sagen die Minderheit. Alle anderen haben innerhalb ihrer Vereinstätigkeit auch eine wirtschaftliche Betätigung (z.B. Veranstaltungen, mit denen Geld verdient wird, Verkauf Merchandise-Artikel etc. pp.) in gewissem Umfang.

    Sofern ein bestimmter Jahresumsatz nicht überschritten wird, ist der Verein nicht oder nur pauschaliert steuerpflichtig. Alle anderen die drüber liegen und "normal" versteuert werden, trennen den Wirtschaftsbetrieb im Allgemeinen dann rechtlich vom eigentlichen Vereinszweck ab, der dann weiterhin nicht steuerpflichtig bleiben kann.

    Bei diesen beschriebenen Fällen von pauschalierter bzw. Wirtschaftsbetrieb mit "normaler" Steuerpflicht spricht dann auch nix dagegen, daß die eine Karte von der Metro, Fegro und wie sie alle heißen besitzen....

    Wer näheres dazu wissen will, der belege bei der VHS einen Vortrag/Kurs zu Vereinsrecht...

    Werner
     
    rommels gefällt das.
  10. Treffende Analogie, der nichts mehr hinzuzufügen ist.

    Der Hauptpunkt ist jedoch schon geklärt.
     
  11. was kann mir passieren, wenn ich einem unbefugten Feuerwerk vor dem 29 überlasse?
    Ordnungswidrigkeit, Straftat, Höhe der Strafe?
     
  12. siehe SprengG §40+§41, 1. SprengV §46
    nachzuschlagen zum Beispiel auf dieser Seite
     
    stryder gefällt das.
  13. Wo genau steht das. Ich bräuchte die entsprechenden Gesetzesteste und §§!
    Vorallem, dass mit dem Handelsgewerbe. Wo wird das Geregelt. Im SprengG konnte ich auf die schnelle nix finden
     
  14. Das steht in der weiteren Ausführung / Kommentierung der Gesetzestexte. Wurde mir am Telefon vorgelesen. Wie man an die rankommt? Ich schätze mal, das müsste man anfordern / kaufen. Mir hat die Aussage vom GAA gereicht um entsprechend richtig zu handeln.
     
  15. Danke, dann werd ich mich mal auf die Suche machen!
     
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