Bestimmung Rückfragen §27 (insb. Thüringen)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von germanus_honestus, 14. September 2016.

  1. Hallo Zusammen,

    mein Name ist Sascha. Ich gehöre zur Gruppe der langjährigen stillen Mitleser dieses Forums und möchte zunächst einmal vielen Dank sagen (auch wenn das hier nur ein kleiner Kreis liest ;)) für die vielen, vielen hilfreichen Informationen, die mir schon so oft bei diesem schönen Hobby weitergeholfen haben.

    Meine Spezialität sind Kat2-Musikfeuerwerke. Für mich steht weder Masse noch Lautstärke im Vordergrund, sondern die Ästhetik und filigrane Abstimmung, insbesondere in Kombination mit Sonnenrädern, Springbrunnen und ähnlichen heutzutage leider seltenen Elementen (alles selbst gebaut).

    Nun, da mein Studium abgeschlossen ist und auch einige andere Parameter stimmen, möchte ich mein Hobby doch gerne auf eine nächste Stufe bringen. Dies beinhaltet zum einen eine elektronische Zündanlage (hiermit werde ich mich in den kalten Wintermonaten beschäftigen) als auch ggf. eine 27er Lizenz. Hier habe ich allerdings einige Fragen, die mir die bisherige Recherche nicht beantwortet hat. Ich wohne in Erfurt, Thüringen - hier ist ja bekanntermaßen das legale Abbrennen unter dem Jahr stark restriktiert bis unmöglich. Hier würde ich gerne Erfahrungen von Thüringern hören, ob/inwiefern der 27er eine Erleichterung bringt (da ja theoretisch "nur noch" Anzeigepflicht).

    Weiterhin habe ich zwischen den Zeilen im Forum gelesen, dass es wohl eine Art große (Kat 4) und kleine (nur Kat 2) Variante des Scheins gibt - ist das richtig? Welche Nachweise muss ich jeweils erbringen (bei Kat4 auch alle Helferscheine?)?

    Was wären faire Preise für die Erlangung eines Scheins? Welche Behördengebühren kommen etwa auf mich zu in Erfurt bzw. Thüringen?

    Was sollte man denn als Bedürfnis angeben? (Mir ist in dem Antrag nicht ganz klar, ob das komplett übersprungen werden kann bei pyrotechnischen Interessen.)

    Mit dem 27er darf man ja kein Geld nehmen, aber deckt der Schein z.B. ein unentgeltiches (exkl. Materialkosten) Hochzeitsfeuerwerk in meinem Freundeskreis ab?

    Gibt es bestimmte Gründe, die gegen die Beantragung dieses Scheins sprechen? (abgesehen natürlich davon, dass es erstmal Geld kostet^^)

    Ich danke Euch für Eure Mühen!
    Sascha

    PS: bitte zerreißt mich nicht, falls etwas in meinem ersten Beitrag noch nicht ganz forenstimmig sein sollte :p
     
    Pyro gefällt das.
  2. Hi Sascha,

    erstmal willkommen im Forum :). Es ist schön immer wieder neue Leute zu treffen. Deine Fragen sind zwar alle über die Suchfunktion auffindbar, ich habe trotzdem das Wichtigste mal zusammengefasst:

    Kat 2+3:
    - keine Vorstrafen
    - keine bedenklichen Vereine oder Parteimitgliedschaft (Verfassungsschutz)
    - keine Vorkommnisse mit Alkohol oder Drogen
    - keine Einträge bei der Polizei wegen irgendwelchen Delikten

    Kat 4:
    - wie Kat 2+3
    - 26 Helferscheine bei Großfeuerwerken
    - 21 Jahre alt
    - staatlich anerkannter Lehrgang
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Von 70 bis 200 Euro ca. für Kat 2+3.

    Von 1500 bis 4000 Euro ca. für Kat 4 (Schulungsfeuerwerke, Sprittkosten, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Lehrgang, Hotel)

    Abbrennen von Feuerwerken. Bedürfnis muss nicht zwingend angegeben werden, aber viele bestehen darauf.

    Nein, es darf kein Geld fließen. Auch nicht die Materialkosten. D.h. du darfst keinen Umsatz damit erlangen. Wenn du jedoch für jemanden umsonst auf deine Kosten ein Feuerwerk machst, als Geschenk z.B., spricht nix dagegen.

    - Schutz und Sicherheitsabstände
    - Abbrennplatz
    - Wohnungsrecht wird eingeschränkt
    - ein größerer Fehler und der Schein ist auf unbestimmte Zeit weg
    - kosten für Haftpflichtversicherung
    - du bist für alles verantwortlich
    - bei Kat 2+3 ist das rechtliche Halbwissen noch ein riesen Problem, man sollte sich schon auskennen
    - ggf. Kosten für einen Lagerplatz / Genehmigung

    Lg

    pingu
     
  3. Weitere Info

    Wichtig auch zu wissen das Feuerwerke nur zu zweit durchgeführt werden dürfen! Du musst immer jemanden dabei haben.

    Scheininhaber müssen meines Wissens auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, egal ob F2+3 oder F4.

    Als 27iger darfst du nichts nehmen, nicht einmal eine Spendenbescheinigung oder Sachwerte.
     
  4. Vielen Dank für eure Antworten! In weiten Teilen sehe ich, dass ich es doch richtig verstanden habe :). Nichtsdestotrotz haben sie neue Fragen ergeben:

    Was mir völlig neu ist (zumindest bin ich beim Lesen überhaupt noch nicht darüber gestolpert), dass immer 2 Leute je Feuerwerk vor Ort sein müssen. Heißt das 2 Scheininhaber (ggf. 20er?) oder kann ich einfach jemanden per Anweisungen dazuholen ohne Schein?

    bzgl. "Abbrennplatz" > Inwiefern ändert sich hier was zur üblichen Einholung der Genehmigung des Grundstückseigentümers?

    bzgl. "Wohnungsrecht wird eingeschränkt" > Was bedeutet das?

    bzgl. "Lagerung" > Soweit ich die 2. SprengV Anlage 7 richtig interpretiere, dürfte ich bis zu 3kg NEM (freilich abhängig von der Eingruppierung in die Lagergruppen) in nicht bewohnten Räumen eines Wohngebäudes lagern. Oder würden als Scheininhaber andere Anlagen zutreffen?

    Nochmals herzlichsten Dank für eure Zeit! (Ich würde auch Danke drücken, aber darf ich erst nach 90 Tagen^^)
     
  5. Die zweite Person benötigt keinen Befähigungsschein. Dabei geht einfach um die Sicherheit.. Und vier Augen sehen mehr als zwei. Wer holt Hilfe wenn man weit ab vom Schuss verunglückt? Wer sorgt für die erste Hilfe? Wer könnte im Falle eines Unfalls noch eingreifen um dritte zu schützen?
     
  6. Die Antwort ist so naheliegend bzw. macht man das irgendwie intuitiv schon, sodass man über solche Dinge gar nicht mehr explizit nachdenkt :blintzel:
     
  7. Du bist verpflichtet die Abstände und Schutzmaßnahmen einzuhalten. Du bist auch als verantwortliche Person tätig. D.h. du bist komplett für die Feuerwerke verantwortlich und es wird vorausgesetzt, dass du das entsprechende Wissen hast. Das ist ein bisschen anders als bei Kat F2 an Silvester. Bei F2 übernimmt manchmal die private Haftpflicht. Ab F3 ist eine separate Versicherung notwendig. Die günstigsten sind Röder, BVPK und MFTB Club. Fängt ab ca. 100 Euro im Jahr an.

    Im Gesetz steht folgendes:
    Durch den Antrag der Erlaubnis stimmst du zu, dass deine Wohnung jederzeit kontrolliert werden kann.

    Die Anlage 7 ist schon richtig, jedoch musst du zusätzlich die LR410 beachten. Dort wird das Ganze noch weiter eingeschränkt. Z.B.:

    Kein Ding, kann man ja noch nachholen :).

    Les und verstehe vor der Beantragung folgendes:
    - SprengG
    - SprengV 1
    - SprengV 2
    - SprengLR 410
    - ADR 1000 Punkte Regel
    - GGVSEB

    Dann hast du einen Überblick. Da sich an den Richtlinien immer wieder etwas ändern kann, sollte man sich dazu auch noch auf den aktuellen Stand halten.
     
  8. In welchem?
     
  9. SprengG
     
  10. in erfurt gibt es da amt für arbeits- verbraucherschutz. da wird man dir sicherlich mehr sagen können. in thüringen zb bekommt mein kein kat 2 eingetragen,verbietet der gesetzgeber. kat 3 ist wohl kein problem mit entsprechender versicherung. frag einfach mal selber nach (03613788350 Herr Keller) der wird dir alles sagen können was in Thüringen gilt,und was es dich kostet.
     
  11. Vielen Dank für die Telefonnummer, das werde ich auf jeden Fall tun!
    Da du auch aus Thüringen bist: kannst du mir ein paar Erfahrungswerte geben, ob es sich lohnt, den Schein zu machen? Ich hatte immer mal wieder gelesen, dass es in einigen Regionen dann schlicht so hohe Auflagen der Behörden gibt, dass man de facto nichts damit erreicht. Und in Thüringen sind ja die zugelassenen Anlässe auch bei Ausnahmegenehmigungen schon extrem gering...:(
     
  12. bin noch am überlegen ob mir die ca 200 euro wert sind für kat 3.
     
  13. Also mein 27er Kat 4 hat 75 Euro gekostet. Das kommt halt immer drauf an. Du kannst ja vor dem Antrag mal nachfragen, was das ca. kosten würde.
     
  14. §31, Satz 2 im SprenG ist der dazugehörige Paragraph.

    Man muss an der Stelle noch ein wenig mehr zitieren meiner Meinung nach.

    Den betreffenden Teil habe ich unterstrichen.
    Dieser Teil besagt, dass zwingende Gründe vorliegen müssen und diese Gründe dem Richter vorzulegen ist verdammt schwierig, das wissen die Prüfer auch selber. Stichwort "Gefahr im Verzug". Da muss schon wirklich sehr sehr klar sein, dass da gerade im Moment wirklich dringende Gründe vorherrschen die dieses Verletzen des Grundrechts erfordern.
    Es ist also in Wirklichkeit deutlich weniger dramatisch als pingufreak es hier darstellt.
     
    DerFuchs gefällt das.
  15. DAS GLAUBE ICH DIR NICHT:dontthinkso: in Thüringen muss man mit 200 euro rechne für kat 3
     
  16. unter 70 im LK Helmstedt (Niedersachsen)...
     
  17. Ne das mit den 75€ stimmt.
     
  18. Und was ist mit der unbedenklichkeitsbescheinigung? Allein die kostet mehr als 70
     
  19. Ist denn kein Thüringer hier, der uns mit seinen Erfahrungen erhellen könnte? Offenbar gibt es ja noch mehr Leute, die überlegen, ob sich die Investition (und natürlich auch der Aufwand bei Kat4) lohnt ;)
     
  20. Frag doch einfach bei der Behörde nach?!

    Aufwand zum 27er Kat 4 ist sehr hoch. Kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Wenn ich das alles vorher gewusst hätte, würde ich es wohl sein lassen und nur den Kat 3 Schein beantragen. Aber da ich mit dem ganzen Kram angefangen habe, habe ich es auch komplett abgeschlossen.
     
  21. Oh?

    Das klingt aber ganz schön traurig!? :blintzel:
     
  22. Ja aber ist auf dem Weg der Besserung ;).
     
  23. 27er

    ich will mal kurz mein Senf dazu geben.
    Damals wo ich das vor hatte, hat man mich nach Gera weitergeleitet. Der nette Mann hat sofort alles abgelehnt und hat gesagt der 27er für Kat.2/3 wird in Thüringen nicht mehr vergeben.
    Ist aber schon über ein Jahr her. Ich weiß aber nicht , ob dies noch Aktuell ist.

    Hast du schon in Erfurt angerufen?
     
  24. so, wenn evtl noch jmd liest. habe im feb. meinen 27er beantragt und gestern war er im briefkasten. ca 6 wochen muss man rechnen weil ja verschieden behörden abgefragt werden. gekostet hatt mich der spaß 141,61 euro für kat 3. habe keine beschränkungen,nur eine auflage das ich eine versicherung für meine angezeigten feuerwerke haben muss. aber da gibt es bei röder eine sehr gute möglichkeit versicherung und rabatt zu kombinieren:D
    hatte eigentlich mit ca 300 euro gerechnet:dontthinkso:
     
  25. Ich verstehe ja immer noch nicht, warum man so einen riesigen Aufwand betreibt um ein bissel Kat3 schießen zu dürfen. Die Produktpalette ist nach wie vor so klein und anzeigen muss man es genauso wie Kat4. Da mach ich doch lieber Nägel mit Köpfen und den großen Schein. Naja.....wenns denn unbedingt sein muß. Hoffen wir nur, dass die ganze Flut von 27ern nicht das ganze Ansehen von Feuerwerk beschädigt auf Dauer.
     
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