Raketen Zink 905 Bukettraketen Kat 2 (Bezugsquelle?)

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von mctoten, 9. Mai 2012.

Schlagworte:
  1. Kann mir von Euch jemand eine Bezugsquelle für Zink Nr. 905 Bukettraketen (Kat 2) in Berlin und Umland nennen?

    Oder, hat jemand Interesse an einer Sammelbestellung, Vorhandensein einer Erlaubnis nach §27 SprengG vorausgesetzt?
     
  2. Wie verstehe ich den Zusammenhang zwischen KAT. 2 und Befähigungsschein Kat. 4? Hab wahrscheinlich gerade ein Brett vorm Kopf...:D
     
  3. Die 905er Bukettraketen sind in Kat. 2 eingestuft, dürfen aber nur mit einer Bezugserlaubnis für Kat. 2 bezogen werden!
     
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  4. :wall:
    sag ich doch! ;-) danke für die Info!
     
  5. Nicht falsch verstehen. Für die 905er braucht man nicht unbedingt nen "Kat.4-27er", ein 27er nach SprengG in dem Kat.2 eingetragen ist reicht da.
     
  6. Hallo,

    nicht ganz

    Man braucht für die 905er einen 27er, in dem der Abbrand von ptG der Kat F2 die KEINE BAM-Erlaubnis für Silvester haben eingetragen ist. Da dies derzeit m.Wissens nach nicht existiert könnte man hoffen dass ein Händler dies nicht merkt, sich dann unwissentlich (aber nicht straflos) strafbar macht,.

    Find ich ein wenig problematisch

    Der Threadstarter hat doch aber den 27er mit Kat4, daher braucht er als Input bspw. nur die hier im Forum vertretenen Pyrotechniker kontaktieren (die aus dem Großraum Berlin kommen) anfragen

    In Deutschland bleibt die 905er - obwohl eine F2-Rakete - faktisch und legal nur Kat4-Schein-Inhabern vorbehalten, die Gesetzeslage - so sich die Thematik 27er für F2 (die so hoffentlich nie kommt - die Probleme für Kat4-27er wären immens!) in diese Richtung entwickelt, sieht in F2 in Deutschland als Silvesterrakete diese Artikel schlicht nicht vor. Gesetzeslücken ausnutzen kann man machen - dies führt dann aber mit sehr hoher Sicherheit dazu dass nicht nur die Lücke dicht gemacht wird sondern die Gesamtsituation schwieriger wird.

    @TS: idealerweise bei Markus Klett einen Antrag stellen daß Du als Feuerwerker im Profi-Bereich schreiben kannst, dann dort nachfragen

    Moment - wenn Du kein 27er mit Kat4-Erlaubnis hast kannst Du es eh vergessen.... das wäre dann illegal.
    Sorry.

    Weiteres "Problem" (und vielleicht ein Impuls dass Du ne Sammelbestellung hinbekommst): seit diesem Jahr muss man - um 905er abnehmen zu DÜRFEN, immer mindestens 40 Stück nehmen
    Entweder von jeder Farbe/Effekt 8 (5 Effekte) oder 40 von einem Effekt. Find ich problematisch, weshalb ich dieses Jahr keine mehr nehmen werde. Mir gefallen zwei Effekte, dafür nehm ich aber nicht 24 Raketen die ich nicht will... und 80 Stück nehm ich ebenso wenig. Zumal sie jetzt bereits am Stab sind - d.h. sehr viel Platz wegnehmen.... nein danke.

    Daher kriegst Du vielleicht eher welche in einer Sammelbestellung
     
  7. Die stupide LuftVO macht uns da leider einen Strich durch die Rechnung . Wie gerne ich mal in den Genuss der Zink 905er kommen wollen würde , aber die in der Bundesrepublik arbeitenden Politiker sind unglücklicherweise nicht die schnellsten ..

    Grüße

    Chris
     
  8. Nun ja, in D gilt halt für "Normalos" immer noch dass nicht mehr als 20g NEM drin sein darf.... das hat mit der "tollen" LuftVO erst mal nix zu tun, macht es aber naürlich nicht besser :(
     
  9. Hallo

    Wo steht denn das bitte ???
    Mir ist nur bekannt das es Beschränkungen nach §20 (4) geben kann, die meiner Meinung nach wohl auch nicht ganz auf einen 27er (F2) anwendbar sind.
     
  10. Und wenn man den Cat3-Schein hat? ;)
     
  11. Also, ich bin seid einigen Wochen Inhaber einer Erlaubnis zum Umgang und Verkehr von PTG's der Kat. 2 und Kat. 3. Somit sollte dem Bezug der 905er Bukettraketen nichts im Wege stehen, oder doch?
     
  12. Wüsste nicht warum du die 905 nicht kaufen darfst, es sei denn du hast ne Beschränkung nach §20(4) drin stehen.
     
  13. Eine Beschränkung nach §20(4) habe ich nicht drin stehen.
     
  14. Hm, mal nachdenken :)

    1.) Die BAM hat für Deutschland immer noch einige Einschränkungen - dabei sind die 20g NEM für die Raketen. Ergo ist F2 nicht F2 (z.B. auch einige Blitzsatz-Böller aus anderen Ländern, zwar ein CE-Zeichen aber keine F2-Nutzung in Deutschland OHNE den 27er (in der jetzigen Form)

    2.) akutell hatte ich letztes Jahr, als ich ein Feuerwerk angezeigt habe - nee, verdammt, 2010 war es, gott wie die Zeit vergeht - Probleme mit dem Ordnungsamt. Dieses bezog sich beim 27er auf die "neue" Version, sprich dass ich quasi die "Light"-Version des 27ers gemacht hätte.
    Ich konnte dies klären - ein fetter Dank geht an die Sprengschule Siegen dafür - aber Du darfst annehmen dass in 27er-Scheinen von "Nicht-Scheinis" (klingt jetzt doof, aber ich denke Du weisst was ich meine) mit Sicherheit diese Einschränkung drinnen stehen wird. Ergo ist es Essig mit "als Normalo 905er abschiessen" alleine deshalb weil man das Feuerwerk anzeigen muss (8m Sicherheitsabstand bei einer 905er würde ich auch als Grund sehen dagegen juristisch vorzugehen!) - wenn man aber ein Feuerwerk anzeigen will nach SprengG muss man auch entsprechend legitimiert sein
     
  15. Hm, Kaufen? Verwenden?
    Anzeige eines Feuerwerks? Kriegst Du die überhaupt?
    Laut aktueller Zink-Preisliste kann man das so oder so auslegen
    "Die ind er Liste aufgeührten Feuerwerksköroer zählen in Deutschland zur Klasse IV nach dem Sprengstoffgesetz und dürfen nur gegen Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach §20 IN VERBINDUNG mit einer Erlaubnis nach § 7 btw. 27§ SprengG avbgegeben werden"... Zitat Ende

    Liest man dies sagt es aus daß Du bei Zink das Zeug nur bekommst wenn Du nen 20er mit 27er oder 7er hast.... hast Du den 20er dann kannst Du auch das geilere Zeugs beziehen... sprich Kat4.

    Auf Seite 6 steht weiterhin: 905 Bukettrakte Kat2 (in D nur mit behördlicher Erlaubnis)

    Weshalb ich glaube (wissen tun wir es nicht) daß Du nur dann ohne 20er als 27er diese ptG bekommst wenn es explizit drinnen steht. Eben wegen der 27er die - so wie Du - keine behördliche Erlaubnis haben (sprich keine Kat4-27er sind)


    Vielleicht irre ich mich, aber wenn ich mich irre bin ich sehr dafür dass einer das anzeigt - 905er sind kein Spielzeug und sollten in D nur an Scheininhaber und auf entsprechenden Abbrennplätzen gezündet werden. Der 27er-light behindert die Kat4-27er wenn sie keinen 20er zusätzlich besitzen. Wir hatten hier ja schon divere Diskussionen wegen dieses Themas.

    Hast Du denn schon ein Feuerwerk angezeigt? Wenn ja, wie?
    Bei Deinem 27er - ist da ein Vermerk enthalten dass Du "nur" Kat2 und Kat3 verwenden darfst? Wenn nicht könnte es erhebliche juristische Probleme für Dich geben. Weil man es Dir wenn es doof läuft als Irrefühung auslegen könnte.

    Und ja - wenn es ne Regel gäbe, dass man solche Raketen (auch z.B. österreichische 75grämmer) mit 100m Sicherheitsabstand auf gesperrtem, angezeigten Abbrenner als Kat2 für Jedermann - warum nicht. Aber "einfach so"? Nein, da bin ich dagegen
     
  16. mmmhhh ! Warte mal ich schau mal kurz..... Also bei mir steht nichts drin von einer Beschränkung. Bei der 905 steht in der Bam Liste:

    Gemäß § 20 (4) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der nachfolgende Hinweis in die Kennzeichnung auf den Gegenstand und der kleinsten Verpackungseinheit aufzunehmen:

    Abgabe nur an Personen mit behördlicher Erlaubnis!


    Der 27er besitzt diese Erlaubnis ! Oder wo steht da was von Fachkunde???
     
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  17. Mein 27er ist wie folgt beschränkt:

    1. Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kat. 2 und 3.

    2. Der Umgang beinhaltet nicht das Herstellen und Vernichten.

    3. Der Verkehr umfasst den Ewerb und das Überlassen an andere berechtigte Personen in Sinne Sprengstoffgesetz.

    Angezeigt habe ich noch kein Feuerwerk, habe den Schein wie gesagt erst seid ein paar Wochen.
     
  18. So habe ich das auch verstanden!
     
    Z-MANN gefällt das.
  19. Kat.2 BAM- Liste kann nicht gleichzeitig Kat.4 sein. Auflage §20(4) wird befolgt mit Vorlage des 27ers Kat.2 und 3 egal was da jetzt bei Zink steht oder nicht. Eine rechtliche Grundlage sehe ich da nicht. Wenn die meinen das so zu machen dann sollen sie das tun.( fraglich ist welche 905 in der Liste steht?) Wer nichts verkaufen will....:D
     
  20. Kann sein, dass ich mich irre, aber ich meine gelesen zu haben, dass Zink sowohl 905er KatIV, als auch 905er Kat II vertreibt. Festnageln lass ich mich darauf aber nicht. Da hier aber scheinbar keiner von euch genaues weiß: Wie wärs mal damit bei Zink nachzufragen? Ne Mail mit der Kopie der Erlaubnis und schon habt ihr die Antwort.
     

  21. Hi, nein leider nicht mehr

    Die 905er Bukett-Rakete gibt es nur noch als F2... daher scheint es so daß 27er (ohne Ausbildung zum Pyro) diese erwerben dürfen.

    Was meiner Meinung nach grundfalsch ist, vorallem weil auch die Behörden hier schnell einen Rigel vorschieben werden (der dann alle 27er trifft)

    Wir werden es vermutlich erst genau wissen wenn die ersten Feuerwerke angezeigt werden.

    Grundsätzlich sollte der 27er-F2/3 anders heissen, sagen wir 37er (oder 127er) Das würde die Abgrenzung zum F4-27er deutlich machen
     
  22. @ Adnan
    Wie meinst du das mit dem Anzeigen? Meinst du in Bezug auf die 905 oder allgemein. Wenn du allgemein meinst dann kann ich nur sagen das man die gleichen Probleme hat wie " der Profi" aber in der Regel ist es recht unkompliziert ein Kat.2 Feuerwerk anzuzeigen.
    Bei den Sicherheitsabstaenden geb ich dir recht , ne 905 braucht definitiv einen groesseren . Das sollte aber nicht dem 27er zum Problem werden, da sollte man dann doch eher bei den Zulassungsrichtlinien nachbessern.
     
  23. Bei uns sind die 905er F2,sprich ab 16 kann sie jeder kaufen,so wie alle andere Raketen bis 75gr NEM!
    Was da jetzt gefährlich sein soll weiss ich nicht,da gibts schon gefährlichere Sachen als F2 zu kaufen (Viper zb.),wo ich mich echt Frage ob das frei verkäuflich so gescheit ist!
    Lg
     
  24. Och nee! Nicht schon wieder die Diskusion ueber Gefaehrlichkeit Ja oder Nein anfangen. Jeder haelt sich an die jeweiligen Gesetze und Bestimmungen in seinem Land, und gut.
     
  25. Hi,

    ich meine folgendes Problem
    1.) Der 27er ist bisher für Feuerwerksbereiche ausschliesslich für Pyrotechniker (Kat4) vorgesehen gewesen. Durch die Änderung kann nun auch ein Kat2-27er entstehen. Dieser unterscheidet sich grundlegend vom Kat4-27er
    2.) Der "alte" 27er darf mit allen F1-F4 (Kat1-4)-Artikeln arbeiten, der "neue" 27er nur mit F1-3
    3.) Die 905er ist F2, aber nicht für "normalos" in Deutschland zugelassen.
    4.) Die Lücke im Gesetz sagt nun aus dass F2-27er (wie ich sie mal nennen möchte) an für sie nicht gewollte Artikel (laut Gesetz in Deutschland) herankommen können - eben weil die ausstellenden Behörden nicht den Wunsch des Gesetzgebers folgen (unwissentlich).
    5.) Verwendet nun ein F2-27er die Zink-905er könnte derjenige diese Rakete mit 8m Sicherheitsabstand (so wie es im Gesetz für F2 vermerkt ist) benutzen, wohingegen ein F4-27er (der an sich "besser" ausgebildet ist und auch entsprechende F4-Artikel verwenden darf) die hierfür geltenden Sicherheitsabstände (200m/125m) einhalten soll
    6.) Das Thema Sicherheit bei diesen F2-Raketen ist also komplett offen. Zink verweist ja mit dem von mir zitierten Satz auf "nur mit behördlicher Erlaubnis". Ob damit auch F2-27er gemeint sind kann ich nicht beurteilen - momentan könn(t)en diese dies tun.
    7.) Wird nun massiv der F2-27er ausgegeben OHNE die Einschränkung "nur BAM-geprüfte F2 und F3" (was meiner Meinung nach das Problem 905 löst)" führt dies zu (ungewollten) 905-Feuerwerken.
    8.) Irgendwann passiert was (nicht weil F2-27er dämlich sind.... aber es bleibt abzuwarten) und das Thema wird dann gelöst. Jedoch nicht so daß der F2-27er eine sofortige Ergänzung bekommt (was sinnvoll wäre) sondern dass 27er (auch die F4) kein "Nicht-Silvesterprodukt F2" und kein F4 mehr bekommen,. F3 existiert in D ja nicht

    Das Thema "Sicherheit" solcher Raketen werde ich auch nicht (mehr) bewerten, dies kann man in aller Ausführlichkeit nachlesen.

    Hier wird eine Gesetzeslücke versucht auszunutzen - was aber schnell negativ auf alle 27er zurückfallen wird.

    Wie die Versicherungen im Schadensfall reagieren bleibt ebenfalls abzuwarten

    Nachtrag: Die F2-905er hat keine Angaben dafür.... weshalb theoretisch 8m ausreichen
    Nachtrag2: Der "Profi" hat kein Problem mit der Anzeige seines Feuerwerks - bisher. Warum? Weil er voll dafür haftet und weil die Behörden bei "Profi" davon ausgehen dass die wissen was sie tun. Zudem haben die "Profis" zumindest eine Ausbildung erhalten, was dem F2-27er fehlt (ohne unterstellen zu wollen dass dieser es von Haus aus schlechter macht)
     
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