Sicherheit Ergänzung der 7er Erlaubnis um die Übergangs-SprengVwV in NRW - Mithilfe nötig

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von prinz, 4. Dezember 2007.

  1. Liebe Kollegen,

    seit ca. einem 3/4 Jahr versuchen die Bezirksregierungen, in NRW den Erlaubnisinhabern, bei vielen Kollegen leider mit Erfolg, die vom NRW Wirtschaftsministerium im Moment gültige "Spreng VwV" (ist ja eigentlich nur eine Übergangslösung bis Berlin endlich mal eine allgemein verbindliche fertig hat) als Anhang und somit rechtsverbindliche Basis der 7 er Erlaubnis anzuhängen.

    Ein großteil der Mitglieder des Vebandes deutscher Berufsfeuerwerker haben Widerspruch gegen dieses Procedere eingelegt, weil:

    1. Auf diese Weise ein verbindlicher Erlaß des BMI vorweg genommen werden soll
    2. Ein Mehraufwand an administrativer Tätigkeit von den Betrieben gefordert wird der nicht notwendig ist,
    diese behördenseitig verordneten Beschäftigungstherapien kosten die deutsche Wirtschaft jährlich 22
    Mrd.
    3. Ist so eine Anlage überflüssig, da jede Genehmigung als verpflichtende Anlage diese Übergangslösung
    enthält
    4. Ist uns kein Gewerbe bekannt, dass zur Arbeitserlaubnis (z.B.Meisterbrief) ergänzende Auflagen
    enthält-
    zum Beispiel Fleischereimeister erhält an seinen Meisterbrief die Hygiene Verordnung an die er sich eh
    halten muß -macht keinen Sinn, oder?
    5. und das ist das gravierendste liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, sollte der NRW Feuerwerker
    in
    einem Bundesland ein Feuerwerk machen in welchem die Seighöhenregelung nicht gilt (vor kurzen noch
    Rheinland-Pfalz) müßte er doch mit diesem Anhang in seiner Erlaubnis sich an die NRW Richtlinien halten
    und hätte einen Nachteil gegenüber dem Kollegen der nicht derart gebunden ist.

    Der VDBF bittet daher Kollegen die in den letzten Monaten Erlaubnisse oder Stellungnahmen von Behörden bekommen haben, aus denen klar hervorgeht, dass nicht die Steighöhen sondern andere Kriterien den Sicherheitsabstand festlegen, diese dem Verbandsbüro zukommen zu lassen - denn hiermit hätten wir eine klare Chance gegen diese neuerliche "gute Idee" vorzugehen.

    DENKT DARAN: ERST WIR - DANN IHR!!

    Also sollte so etwas aus 2007 vorliegen bitte an: FAX 02361-657242 - Tel.: 02361-654221

    Danke für die Unterstützung im Voraus!

    Unfallfreies Arbeiten

    Ralph Prinz
    1. Vorsitzender
     
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