Handhabung & Technik Gesetzesänderung oder Propaganda? Ab wann darf geböllert werden?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von desperados, 29. Dezember 2013.

  1. Hallo, bisher war mir die gesetzliche Regelung bekannt, dass man am 31.12. und 01.01. je von 0:00 bis 24:00 Uhr böllern darf. Sprich beide Tage komplett durch!
    Nun höre ich auf Hit Radio FFH (Raum Frankfurt) immer wieder: es darf erst ab 01.01. um 0:00 gezündet werden.

    Gab es eine Gesetzesänderung oder ist das alles bloß eine billige Masche die Leute davon abzuhalten bereits am 31.12. Spaß zu haben?

    Bitte um Aufklärung, ich muss schon würgen vor Angst :shocked:
     
  2. Schau mal hier......

    § 22
    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31.
    Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab
    28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen
    Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die
    Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3 und 4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie
    S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines zum
    Abbrennen von Feuerwerk nach den §§ 7, 20 oder § 27 des Gesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach §
    5 Absatz 5 zum Erwerb berechtigt sind oder mit diesen Gegenständen umgehen dürfen.


    § 23
    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund
    Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch
    Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer
    Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar
    dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von
    pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien
    3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer
    Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier
    Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von
    Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen.
    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus
    besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.



    mfg
    feuermarco
     
    walther_p22 gefällt das.
  3. Grundsätzlich darf gem. § 23 SprengV. vom 31.12 00:01 Uhr bis 01.01 23:59 Feuerwerk der Klasse II verwendet werden, die Gemeinden können jedoch Einschränkungen vornehmen (siehe § 24 (2) SprengV.). :blintzel:


    Daher sollte man sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt informieren, ob derartige Beschränkungen vorliegen.
     
  4. Die Zeiten können durchaus von der Gemeinde oder der Stadt eingeschränkt werden.
    Deswegen auf Nummer Sicher gehen und eine Mail an das Ordnungsamt und nachfragen
    ab wann bis wann Feuerwerk abgebrant werden kann und eine Kopie der Mailantwort
    am besten mitnehmen.

    glock-shooter war schneller :)
     
  5. § 24

    (1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Abs. 1 und 2, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
    1.der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
    2.der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
    auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.
     
    Giga-Knall gefällt das.
  6. Auch wieder hier: Einschränkung der Gemeinden gilt nur für reines Knallfeuerwerk!
    Z.B. eine Batterie ist kein reines Knallfeuerwerk und darf dehalb zu den regulären Zeiten abgebrannt werden. Genauso Raketen, Fontänen, Vögel, etc..
     
    Daniel R. gefällt das.
  7. Pah, Gesetze, Verordnungen, ... in der BILD hat ein "kl" geschrieben, dass immer und überall nur von 18 bis 7 Uhr Feuerwerk abgebrannt werden darf.
    Ist eher Gosse als Boulevard.
    Gibt viel Arbeit für verbiesterte Hilfssherriffs, die für Ordnung sorgen.
    ... und hunderttausende Mitbürger finanzieren dieses Blatt.
    Egal, ich nehm ne Packung Vogelschreck auf Ex ...
     
  8. Gestern wurde in den NDR Nachrichten auch mitgeteilt, dass ab 18 Uhr erst Feuerwerk gezündet werden darf :rolleyes:

    Solange in eurem örtlichen Käseblatt, wo auch die amtlichen Bekanntmachungen zu finden sind, keine amtliche Bekanntmachung zum Abbrennen von Feuerwerk amtlich bekannt gemacht wird, dürft ihr nach Herzenslust ab 0:01 am 31.12 bis 23:59 am 01.01 knallen bzw. es gilt §22 und §23 der SprengV. :)
     
    unkrautEx gefällt das.
  9. Vielleicht macht es Sinn, dass diejenigen ihre Sender auf die Fehlinformation hinweisen, die sie mitbekommen. Sachlich und mit Verweis auf die entsprechenden Regelungen (bei Mail mit Link darauf). Je mehr das machen,desto so besser. Es kann doch nicht angehen, dass massenweise falsche Informationen zu bestehenden Gesetzen, die selbst Journalisten nachlesen können, verbreitet werden.

    Toll, aber bei denen zu erwarten, dass auch BILD etwas falsches in Umlauf bringt, das von Milionen geglaubt wird. :mad: Es gibt durchaus Fälle, in denen die Abbrandzeiten für Knallfeuerwerk noch stärker begrenzt sind, als von 18:00 bis 7:00 Uhr. Vor Jahren habe ich mal eine (zumindest angeblich) Beschränkung von 22:00 - 1:00 Uhr in einer Stadt erlebt. Wer in dem Fall Käseblatt Bild vertraut, und am frühen Abend ein paar Böller abbrennt kann sich Ärger einhandeln.

    Kann mir vorstellen dass einige mit Mitbürgern Probleme bekommen, wenn sie am 31. 12. vor 18:00 Uhr oder am 1.1. nach 7:00 etwas zünden. Dann heißt es: In der Zeitung oder im Lokalsender steht, dass das verboten ist. :rolleyes:
     
  10. Unglaublich sowas, ich verstehe es einfach nicht wie manche Medien einfach irgendetwas für alle Gemeinden, Kreise in DE behaupten :mad: :bad: :argue2:

    Das Problem dabei ist dann auch noch das sehr viele diesen Medien blind vertrauen.
    Armes Deutschland
     
  11. Naja, die Berichterstattung ist ja schon seit einer halben Ewigkeit falsch. Ich glaube in Berlin gilt diese ab 18 Uhr Regelung.
     
  12. Ich verweise an dieser Stelle nochmal auf meine extra angefertigten FAQ. Beachtet insbesondere auch meine Bemerkungen zu Medienberichten. Weiter unten auf der ersten Seite des Threads habe ich auch noch einen Link gepostet, in dem beschrieben steht, warum teilweise sogar bewusst Falschinformationen verbreitet werden (man will halt keine 2 Tage "Ballerei").
     
  13. Das sind eben immer so Streitpunkte, weswegen ich diese Regel total sinnlos finde, man kann ja auch mit Batterien und Raketen viel Lärm machen, viel mehr als mit Böllern.
    Oder was ist z. B. wenn ich mich ordentlich mit den Titanböllern von Weco eindecke und damit außerhalb dieser Zeiten rumballere? Ist das nun reines Knallfeuerwerk oder nicht? Oder Flash Bangs?

    Ansonsten ... ja, ich glaube da saugt sich jedes Käseblatt, jeder Radio-Sender und jeder TV-Sender seine eigenen Zeiten aus den Fingern. Recherchieren liegt diesen Journalisten wohl nicht so. :rolleyes:
     
  14. Also in Hamburg ist es folgendermaßen: (Auskunft über die 115 erhalten)

    Feuerwerk der KL II darf am 31.12 und 01.01 ganztägig verwendet werden. Hierbei gilt jedoch dass Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller & co) nur zwischen dem 31.12 18:00 Uhr - 01:00 Uhr verwendet werden darf.
     
  15. Soweit ich weiß stammt diese Regelung noch aus Zeiten, wo es noch keine Batterien gab in der Form bzw wo die Böller noch wirklich laut waren. Natürlich macht diese Regelung so keinen Sinn mehr, aber wenns so im Gesetz steht halte ich mich auch dran :whistling:
    Beim Flashbang kann man sich drüber streiten. Bei ner Batterie nicht! Meiner Meinung nach ist weder der Titanböller noch der Flashbang ein reiner Knalleffekt. Beim ersteren die Titanfunken und beim 2. der grüne Aufstieg. Da es sowas damals aber auf jeden Fall nicht gab, ist die Regelung natürlich sehr schwammig.
     
  16. is ja mal wieder herrlich,welhe leute hier,wie jedes jahr zur gleichen zeit,gesetzestexte und verordnungen kopieren.....leute,glaubt ihr wirklich,nachts um 1 nach 1 an silvester kommt der dorfbulle und will euch lünchen???
    wenn es euch sooooo viel bedeutet,euch genau an die verordnungen zu halten,ruft morgen beim ordnungsamt oder der polizei an und fragt......ich kann nicht verstehen,weshalb hier jeder seinen senf dazu gibt.zu dieser frage gibt es nur eine antwort:BEI DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE FRAGEN!!!!!!! nicht mehr und nicht weiger............:mad::mad::mad::mad::mad:
     
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