Pyrotechniker Fragen zu Erlaubnis nach §7 und 20 SprengG

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von ibes289, 29. Januar 2016.

  1. Hallo liebes Forum

    Wie bereits im Titel steht geht's Darum ob ich alles richtig verstanden habe was im diversen Foren gelesen und von Beamten gehört habe.

    Vorwort:

    Ich hab mich nun nach sehr langer überlegung dazu entschlossen die Großfeuerwerker Ausbildung zu machen. Nach langer Suche hab ich nun einen Feuerwerker gefunden der mich mit nimmt und so konnte ich letztes Jahr breit 6 von den 26 nachweisen ergattern. Dieses jahr habe ich begonnen mich mit den Behörden in Verbindung zu setzen mit den gezielten fragen nach den Anforderung für die jeweiligen Erlaubnisen nach §7/20/27. Soweit konnten erstmal alle Klarheit beseitigt werden allerdings wurde zum 27 er totales schweigen ausgeübt.

    Mir wurde aber sofort angeboten den 7er zu beantragen und das mit Abbrenn beschrenkung bis kat3 da ich ja noch keine sachkundig Lehrgang habe...

    daher kam mir die Idee das ganze neben gewerblich auf zu ziehen mit nem klein Silvester schop (nur Vorbestellung mit vorkasse) und kleinen kat3 Feuerwerken. Ziehl des ganzen soll sein dekung der unkosten (Versicherung / Lagerung) und kleiner Gewinn zur Finanzierung des Lehrgangs. Das ganze mit gemeldeten Gewerbe uns Kleinmengen Regelung.

    so jetzt zu meine fragen

    Zum 7er
    Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich mit dieser erlaubnis

    -Einkauf und das alles einschließlich kat4
    -Transportieren nach 1000 Punkte regel
    -Lagerung nach klein Mengen Regelung bis 350 kg 1.4G in neben Gebäude ohne Wohnraum bzw Ortsveränderlich oder 100 kg in Lagerraum Wohngebäude
    - Abbrennen von kat 3 von mir selbst
    -Abbrennen von kat 4 nur durch Beauftragung eines 20er Inhabers
    -ich darf für andere 7er Abbrennen
    Habe ich das so richtig verstanden oder bin ich da auf dem Holzweg???

    Zu 20er

    Mal angenommen ich hätte den 7er mit kat3 beschrenkung. Und ich würde jetzt wen ich die Fachkunde absolviert habe den 20er für kat4 Beantragen und bekommen. Könnte ich dann mich selbst einstellen zum Abbrenn Oder muss ich das trozdem beim 7er nachtragen lassen?

    Und noch eine frage auf die ich keine richtige Antwort finden konnte:

    Wie wird Ortsveränderlich definiert?
    Zb. der Ominöse container. Gibt's da mindestens Maße? (Ausge vom Beamten" gibt's im Baumarkt und dann noch Erden und gegen Einbruch sichern")
    Wären Industrie stahlfässer auch geeignet wenn Ich die in freistehende Gebäude (Garage ) stelle?

    Und zu guter Letzt noch eine Frage.
    Ich benötige ja eine Versicherung fürs Gewerbe könnte mir da einer ein paar Anbieter nennen die einen nicht mit großen Augen ansehen und denken ich würde chinesischen reden?


    Ich bedanke mich im Vorraus!

    MFG: Ibes 289
    Ps.: Für den Fall das ich das falsche unterfordert gewählt habe Bitte ich um Verzeihung und um Verschiebung in die entsprechende Abteilung.
     
  2. Alle gesuchten Antworten lassen sich den verschiedenen Gesetzen entnehmen. Wenn Du die Antworten nicht findest bzw. Dich nicht mit den Gesetzen auseinandersetzen willst, dann bist Du weder reif für einen Befähigungsschein / eine Erlaubnis / ein Gewerbe.

    Dazu kommt noch: Ich will Unternehmer werden, ich will Geld verdienen, sagt mir mal was ich dafür tun muss/will/darf/soll.

    Sorry für die deutlichen Worte, aber gefühlt haben die wenigsten der bisher 70 Leser Lust die immer wieder gleichen Fragen zu beantworten. Steht alles im SprengG, der SprengV, der Lagerverordnung, der Verwaltungsvorschrift zum SprengG etc.
    .
     
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  3. Danke für die deutlichen worte!

    Zu meiner Verteidigung muss ich aber sagen das ich die von ihnen erwähnten Gesetzes Texte gelesen habe und ich jedigtlich gefragt habe ob ich das alles richtig verstanden habe. Mehr wollte ich nicht wissen.

    Genau so wenig hab ich gefragt wie ich Unternehmer werde.

    Aber wenn es nicht erlaubt ist zu Fragen ob man etwas verstanden hat oder nicht, auch wenn es schon hundert mal gefragt wurde, dann entschuldigen ich mich dafür das ich hier überhaupt etwas geschrieben zu habe und die zeit der Leser verschwendet zu haben.

    MFG
     
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  4. #4 sukopyro05, 31. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2016
    nein Fragen kann man kein Problem,aber kann auch die Kollegen verstehen,dazu gerade die Feuerwerkerei besonderst im Profibereich ein heißes Eisen,und mit Vorschrifften,Eigener Verantwortung,Versicherung eine sehr Zeitaufwändige und auch oft Nervige Sache gerade mit Behörden usw.Da gehts nicht einfach mal ein Gewerbe anzumelden und dann kann ich loslegen und Feuerwerk abbrennen.Besonderst bei Kat4 aber auch ein Kleinfeuerwerk Kat2 F2 muß alles stimmen besonderst Besichtigung des Abbrennplatzes.Lange Rede kurzer Sinn,wenn du 26 Scheine ausgestellt hast von einer Firma wo du als Helfer tätig bist beantrage deine Unbedenklichkeit und melde dich dann rechtzeitig an zum Grundlehrgang. Alles andere wäre Zukunftsmusik-;).Wenn du gewerblich in dieser Richtung was machen willst überlege dir das gründlich wenn du dich hier wie manche richtig auskennen willst als Profifeuerwerker-;) nimm es mir nicht Krumm aber so ist es.Zudem viel Glück bei der Suche welche Behörde oder Zuständige Sachbearbeiter noch §27nichtgewerbe ausstellt,beim Erstantrag,den für Wiederlader zum Böllern §27 kannst du jeder Zeit beantragen mit der Erforderlichen Fachkunde,das wollte ich noch zu der Zukunftsmusik dazu ergänzen-;)!
    Mal zur Information wer eine Erlaubnis nach §7gewerblich beantragt hat,und kann innerhalb eines Jahres kein Auftrag sprich Gewinn nachweisen kann seine Erlaubnis mit §7 von der Zuständigen Behörde eingezogen bekommen!

    Außerdem:§20 ist immer die beschäfftigte Person entweder Verantwortliche oder Gleichberechtigte im Auftrag bestellt für jemand mit einer Erlaubnis §7gewerbe tätig zu sein! Steht deutlich in §19!
    Zur Info.!-§7 gewerbe dagegen-zeigt ein Feuerwerk an und darf einkaufen im Handel! §20 brennt ab und ist Angestellter eines §7ners.

    Bei manchen muß es denke ich Kopfsache erst mal klick machen um genau zu wissen,wenn sie mit Großfeuerwerk Kat4 verkehren die richtige Entscheidung und den Weg treffen,was Sinn macht,wobei einer mit §20 Schein sein Feuerwerk privat was er abbrennen möchte F2 u F3 auf alle fälle selbst versichert gilt für die private nutzung zum Abbrennen aber nur für Kat2 nicht Klasse 2 .Ansonsten ist doch alles gesagt wie Kollege @skyfire-feuerwerk schon erwähnte,wer lesen kann ist ganz klar im Fortteil steht alles Im Sprengstoffgesetz 1. u 2.Verordnung zudem auch Feuerwerk.Wiki!

    Deshalb nicht verkehrt verstehen,fragen kann man,aber es wurde schon soviel hierzu gesagt usw,aber denke somit dürfte doch alles gesagt sein-:)!

    LG Suko-:)
     
  5. Wie kommst du auf die Idee, dass du mit dem 7er ohne Fachkunde, Erwerben, Verbringen und Aufbewahren darfst?
    Alle diese Tätigkeiten sind an die Fachkunde gebunden.

    Du brauchst wenn du keine Fachkunde hast einen 20er für alle Formen des Umgangs und Verkehrs.


    Das der 7er innerhalb eines Jahres Gewinn machen musst ist aber auch Quatsch, man muss die Tätigkeit aufnehmen, da reicht es wenn du einmal irgendwas rumträgst.
     
  6. Das mag aus Sicht des SprengG stimmen, das Finanzamt sieht das aber doch etwas anders. Wenn Du da nicht nach dem 2. oder 3, Jahr einen Gewinn ausweisen kannst, dann wird dein Gewerbe gerne als Liebhaberei angesehen.
     
  7. das mag sein,ich kannte ein Fall dem hatten sie nach weit über einem Jahr,da er wohl kein Gewinn machte sein §7Erlaubnis eingezogen.Man sollte in der Branche schon wissen,das man mit §7auch seine Tätigkeit anstrebt und keinesfalls vernachlässigt!-:blintzel:! Es könnte eventuell als Liebhaberei angesehen werden,zumindest wird er angesehen auf alle Fälle als Kleinunternehmer mit seiner gewerblichen Tätigkeit,und die muß er ja geltend machen in seiner Steuererklärung.
     
  8. Wohl eher auch weil er innerhalb des Jahres kein Feuerwerk angezeigt hat. Du muß innerhalb eines Jahres ein Feuerwerk anzeigen, damit deine Erlaubnis Gültigkeit behält. Die können nicht erwarten das man gleich Gewinn macht, aber es ist verlangt das man damit wirtschaftet. Bei einer Erlaubnis nach §27 mußt du genauso innerhalb eines Jahres ein Feuerwerk machen, sonst darfste den abgeben. Ebenso müssen alle Scheine (egal ob 7, 20 oder 27er) regelmässig in Benutzung sein. Wenn man einen 2 Jahre lang nachweislich nicht benutzt, besteht ebenso die Möglichkeit den eingezogen zu bekommen.
     
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  9. Danke für die antworten hat mir schon einiges weiter geholfen!

    Ich weiß das das alles mehr als mal eben so ist und in Riesen Berg von Aufwand und Behörden Arbeit mit sich bringt..."etweder ganz garnicht" und ich will es "ganz" machen!.

    Also brauch ich in den Fall den 20er ohne dem geht kein Abbrennen.
    Der Gute Mann vom Amt meinte nämlich das ich alles mit dem 7er machen könnte ohne irgend wälche Probleme zu haben


    Das transportieren lagern und Abbrenn ohne fachkunde bezieht sich nur auf Artikel Bis F3 der Lagergruppe 1.4G da ja sonst niemand zu Silvester irgend was kaufen und später auch verwenden dürfte geschweige den übers Jahr aufbewahren könnte.

    MfG
     
  10. Bei dem §7er schreibens teilweise den 20er mit rein, wenn die Fachkunde vorliegt. Vielleicht hat der Bearbeiter das ja gemeint. Ich hab auch son komisches Gebilde was ich so nicht beantragt habe. Ich habe einen 7er inkl. 20 und einen 20er extra. Ich hab damals auch ziemlich komisch geschaut und gefragt was der Blödsinn soll, aber der Bearbeiter meinte dann, das wäre nicht weiter schlimm.

    Außerdem braucht man für den Verkauf von Kat2 keinen 7er, da reicht ein Gewerbeschein und Meldung bei der Behörde.
     
  11. wer die Erforderliche Fachkunde hat weiß das doch Mensch-:rolleyes:! Nichts für Ungut fragen kostet nichts mit dem Verkehr §7 und §20 steht doch unter §19SprengG deutlich und klar,und wird doch oft genug hier erwähnt,einfach mal nachlesen.Und auf deine Frage hin oben mit F3 Lagergruppe das kannst du leider vergessen auch das Abbrennen bezieht sich auch auf Silvester ohne §7 §27 §20 Inhaber.
    Bei F2 an Silvester das geht zum Abbrennen und Einkaufen,an den Verkaufstagen,aber von F3 ist da keine Rede.
     
  12. wenn die das so geregelt,haben Ok:blintzel:! Aber ich kenne nur das man auch noch einen §20 hat wegen dem Abbrennen also zwei Scheine.Es mag aber auch ganz unterschiedlich geregelt sein wie ich das hier entnehme.-:blintzel:.
    Zudem stimmt bei Kat2 brauchst du keinen §7ner-:)

    LG Suko.:)
     
  13. Der 7er braucht keinen 20er fürs Verwenden wenn er die Fachkunde hat, keine Ahnung warum das immer wieder Leute glauben.

    Zu beachten ist auch dass du auch für den Verkauf von F3 eine Fachkunde brauchst.
     
  14. #15 sukopyro05, 3. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2016
    ja das stimmt zb Verwenden ,Überlassen, Handel,aber wenn er selbst abbrennen möchte braucht er §20 zusätzlich oder jemand mit §20 der für ihn arbeitet tätig ist.Und für den Verkauf von F3 logisch klar muß er die Fachkunde haben stimmt. Ich verstehe das auch nicht das manchen das nicht klar ist. ( Also nochmal ganz klar)--Hat er die Fachkunde dann kann er beim Beantragen entscheiden entweder §7 gewerbe,20§ zum Abbrennen,Vernichten,Überlassen, zudem verbringen im Rahmen der Betriebsstätte des §7 oder §27 nicht gewerblich,Einkauf,und abbrennen.Wenn er natürlich nur den §7 beantragt hat so muß er angeben falls er den §20 auch brauch,wenn die ihn dann im §7ner eintragen das kann ja sein.Zudem was der Handel betrifft bezieht sich §7 auf F3 und F4. Bei F2 reicht §20 zum selbst Anzeigen,Erwerb,Abbrennen ohne den §7.Ohne Fachkunde wichtig ist AG §24 zuständig-Außnahmegenehmigung für Kat2 F2 23.1§SprengG.Um das nochmal deutlich rüber zu bringen. Was außerdem noch wichtig wäre bei Kat2 wenn jemand mit §20 selbst anzeigt und abbrennt auf alle Fälle gute Versicherung,gewerblich betrachtet brauch er keine Erlaubnis nach §7 bei Kat2 F2.Der Handel und das Überlassen nur an Personen mit §7,§27§ §20 Außnahme wäre Silvester ansonsten geregelt über §24 SprengG-AG.

    LG Suko-:)
     
  15. Abrennen ist doch Verwenden. Wenn der 7er die Fachkunde hat braucht er nicht zusätzlich einen Befähigungsschein zum Abrennen.
    Nur wenn er nicht selbstständig ("von anderen bestellt") für irgendeinen anderen 7er tätig sein will braucht er den 20er.
     
  16. Der 7er ist der 7er der 20er ist der 20er jeder darf das was dazu im Gesetz steht.
    Was Du vielleicht meinst, ist, dass viele 7er einen 20er mit eingetragen haben. Das wird häufig gemacht, damit nicht 2 Zettel ausgehändigt werden müssen. Aber ein 7er und die Fachkunde ergitb nicht automatisch den 20er!
     
    Streichholz und sukopyro05 gefällt das.
  17. wenn ich das in der Zeile so lese meinst du mit dem Verwenden im Zusammenhang das jemand mit §7 der seinen §20 als Zusatz eingetragen bekam als Aussage! Klar das geht,da er ja Aufgrund seine Fachkunde nachweist beinhaltet übrigens wie schon oft hier zu Lesen: Zitiere: Hat er an einem Lehrgang nach §32 SprengG Grundlehrgang,oder Wiederholungslehrgang die Erforderliche Fachkunde das gilt für §7,§20§,§27,was er beantragt hatte.Zum Beispiel der §7 hat sie aber bezieht sich auf §7 und so darf er verkehren,wenn er nur gewerblich tätig ist.Den §20 brauch er trotzdem darin sehe ich auch dein Begriff mit dem Verwenden,darum gehts,denn im §20 gehts ua Verkehr (verwenden,verbringen,vernichten)! Beim Überlassen ist es unter §7u§20§gleichzeitig geregelt!:blintzel: Hier der Kollege MostWanted82 hat das auch gut erklärt,um das mal auseinader zu halten.Also dein Begriff Verwenden bezieht sich bei §7 so nenn ich es mal auf Handel,zb Verkauf,und das Überlassen also hat er noch den §20 Befähigung mit drin ist das Thema doch geklärt.Fachkunde heißt nicht immer was er darf daher ist es im Sprengstoffgesetz so geregelt die Notwendige Entscheidung zu treffen,wie Gewerbe, Handel,Tätigkeit,und private Nutzung Nichtgewerblich.

    Ich beschäfftige mich schwerpunktmäßig mit §20 und privat §27Erlaubnis

    LG Suko-:)
     
    MostWanted82 gefällt das.
  18. Dazu kommt noch das der 7er auf Personen, sowie auf eine Firma ausgestellt sein kann. da ne Firma aber keine Fachkunde haben kann, sind dann da die Leute als 20er unterwegs. :blintzel:
     
  19. Richtig, dazu kommt noch was hier gerne vergessen wird, dass das SprengG sich nicht ausschließlich mit Feuerwerk beschäftigt, sondern z.B. auch die Sprengladungen in fast jedem PKW. -> Airbags. Es könnte also sein, das eine GmbH Airbags herstellt. Die GmbH als juristische Person brauch dafür nen §7er. Aber in der Firma hat vermutlich keine natürliche Person die Fachkunde für Großfeuerwerk.
     
  20. Ich meine das genau so wie ich es geschrieben hat.

    Es gibt keinen Unterschied in den Umgangsarten zwischen einem 7er und einem 20er.
    Der 7er kann wenn er die entsprechende Erlaubnis und die Fachkunde hat ohne Befähigungsschein Verwenden. Da muss man auch kein 20er in den 7er Eintragen, was auch immer das sein soll.

    Zum Befähigfungschein
    Der 7er ist aber keine Verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sondern nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, daher braucht er keinen Befähigungschein, es sei denn er ist für jemand anderen bestellt.


    Die Verwaltungsvorschrift stellt das nochmal explizit klar:
     
  21. Mit dem §19 berufst du einen Befähigungsscheininhaber mit §20 in die Pflichten und Rechte eines §7er. Damit darf der 20er dann anzeigen, bestellen etc, was sonst nur dem 7er vorbehalten wäre.

    Ohne die Eintragung der Fachkunde in den 7er oder ausgestellt als 20er darf der 7er nicht alles. Dabei kommt es noch drauf an, was in dem 7er drin steht, da gibt es auch verschiedene Kombinationen.

    Ein Bekannter von mir hat sogar 2x den 7er ausgestellt und in jedem steht bissel was anderes drin. Mit anzumerken wäre, das er 2 verschiedene Fachkunden hat. Mit dem einen darf er zbsp nicht abbrennen. Was der Blödsinn sollte weiß ich aber auch nicht.
     
  22. Hallo ibes289,

    wenn jemand ernsthaft um Hilfe bittet, sollte er sich auch nochmal den Text durchlesen und auf Fehler prüfen. Ich habe normalerweise nichts gegen kleine Ausrutscher, aber dein Text ist komplett voll mit Rechtschreibfehlern. Da wird ja einem schwindelig von... :rolleyes:

    Fachlich scheinst du dich aber zumindest schon ein bisschen eingelesen zu haben, daher möchte ich kurz ein paar Sachen dazu schreiben.

    - Feuerwerk ist aufwändig, teuer und mit einem sehr großen Risiko verbunden, gerade im gewerblichen Bereich. Lager, Versicherung, Verantwortung, etc. um nur ein paar Punkte zu nennen.
    - Gesundheitsrisiken (Dämpfe, Feinstaub, chemische Verbindungen)
    - 6x als Helfer unterwegs sein ist eigentlich zu wenig, um sich der ganzen Sache und Verantwortung überhaupt ansatzweise bewusst zu werden.
    - Die Anforderungen zum Beantragen von §7/20/27 stehen im SprengG, einfach durchlesen.
    - Die Gesetzeslage kann sich jederzeit komplett ändern.
    - Gut gemeinter Tipp: Erst genau lesen, dann fragen. Das habe ich am Anfang auch falsch gemacht. Jetzt läuft es aber besser. Wenn du später den Schein beantragst, musst du die Gesetze so oder so aus dem ff kennen und beherrschen. Wenn du etwas falsch verstehst oder falsch anwendest, bist du dafür später verantwortlich mit allen Konsequenzen. Das SprengG, SprengV, SprengLR, SprengVWV sind die Grundlagen für ein sauberes Arbeiten. Du kannst das Forum als Hilfe benutzen, indem du Threads/Fragen zu Gesetzen durchliest und versucht selbst zu beantworten. Dazu wirst du noch mit anderen Dingen konfrontiert (z.B. BauG, ADR, Altlastenkataster, Versicherung, BG, Steuern etc.). Ich glaube der Pyrotechniker an sich setzt sich zu 70% mit diesen Themen auseinander. Die restlichen 30% sind dann Feuerwerk und anderes.
    - Der §27er ist m.M.n. eine schwierige Sache. Die Versicherungen decken teilweise nicht genug ab. Wenn man aber das Geld und die Zeit hat, um verantwortungsvoll mit dem §27er Schein seinem Hobby nachzugehen, ist das auch in Ordnung.
    - Lagersuche! :shocked: Das kann sehr aufwändig sein. Ich habe mittlerweile an die 400 E-Mails geschrieben, 100x telefoniert, 4x kostenpflichtig inseriert und suche immer noch. Da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, das ist aber jenachdem wo du wohnst einfacher oder schwieriger. Dazu musst du Vertrauen aufbauen können, das Grundstück gründlich begutachten, anständig argumentieren etc. Dafür braucht man sehr viel Zeit und einen langen Atem. Wenn du aber bei deinem Pyro etwas anmieten kannst, hast du Glück.
    - Den großen Gewinn wirst du im gewerblichen Bereich nicht machen. Es gibt etablierte Firmen, die in großen Mengen kostengünstig einkaufen. An die Preise kommst du nur sehr schwierig ran. Man kann froh sein, wenn alles insgesamt auf 0:0 rauskommt. Wenn dann noch ein bisschen Gewinn über bleibt, ist das eine gute Sache. Die meisten machen daher die Pyrotechnik nebenberuflich. Leben davon oder hauptberuflich braucht sehr viel Zeit und machen nur wenige.

    Kostenfaktoren, wahrscheinlich unvollständig...:
    - die Fahrerei bis alle 26 Helferscheine gemacht sind
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung
    - ggf. ärztliches Gutachten
    - Lehrgang + Hotel + Verpflegung
    - das Risiko, dass etwas passiert oder nicht bedacht wurde und du auf den Kosten sitzen bleibst
    - ggf. Kosten für Lagergenehmigung
    - ggf. Kosten für Grundstück
    - ggf. Kosten für Gebäudebau, Garage, Umnutzung etc.
    - ggf. Kosten für bauliche Veränderungen an bestehenden Objekten
    - Equipment (Zündanlage, Mörser, Gestelle etc.)
    - Mindestens einen anständigen zweiachsigen Anhänger
    - Hast du einen Anhänger- oder LKW-Führerschein?
    - Hat dein Auto eine Kupplung?
    - Was darfst du mit dem Auto ziehen?
    - Kosten für den ordnungsgemäßen Transport per 1000 Punkte Regel

    Hast du schon einen vertrauenswürdigen (!!!) Kollegen, der mit dir das Feuerwerk beaufsichtigt? Es müssen mind. zwei Personen am Abbrennplatz sein. Weiterhin mindestens so viele, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.

    Bezüglich der Container-Frage kannst du bei deinem zuständigen Amt für Lagergenehmigungen nach §17 nachfragen. Manchmal kann ein Container auch als ortsunbeweglich genehmigt werden.

    Industrie-Stahlfässer eher nicht.

    Insgesamt will ich nur darauf hindeuten, dass die Feuerwerkerei ein sehr komplexes Thema ist. Wenn du das wirklich möchtest und dir bewusst bist, was auf dich zukommen kann, dann ist es einen Versuch wert. Wenn du aber Zweifel daran hast, dir das Geld für einen Start fehlt, dann ist das normale Silvesterfeuerwerk als Otto-Normalverbraucher doch auch eine schöne Sache. Es gibt so viele tolle Sachen im F2-Bereich.

    Vg

    Pingu
     
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  23. Hallo Pingufreak83,

    Bezüglich meiner Rechtschreibung muss ich sagen das ich eine LRS (Lese Rechtschreib schwäche) habe die leider erst seht spät erkannt wurde und somit auch nie richtig terrapiert werden konnte...

    Ich bin gelernter Tischler und Arbeit jetzt als Berufskraftfahrer somit habe ich den Führerschein der Klasse CE. Die Firma wo ich arbeite Transportiert teilweise 1,4S inerhalb der 1000punkte regel.

    Mein Pkw ist ein Diesel mit kuplung der 2 Tonnen gebremst ziehen darf.

    Es gibt mehre große Gelände in Familien Besitz die zur Aufstellung eines Containers geeignet wären. Es gibt sogar eine Art "Steinbruch" in dem eine Erdüberschüttung realisierbar wäre.

    Ich wohne zirka 100 km von BlackBoxx entfernt und könnte somit alles selbst abholen. (Macht der Pyro bei dem ich bin genau so) desweiteren
    ich hab verwandte in Dresden nahe der Sprengschule somit komm ich da etwas günstiger ist zwar nur in tropfen auf dem heißen Stein aber besser als nix.

    Ich hab mindestens 2 personen die mir helfen können und wollen.

    Danke nochmal für den ausführlichen Einblick!

    Und natürlich auch Danke an alle anderen die geantwortet haben!
     
  24. Bei dem was du schreibst kommt mir direkt die Unbedenklichkeitsbescheinigung in den Sinn. Wenn du eine Schreib- / Leseschwäche hast und somit auch Probleme haben könntest, aufgrunddessen falsche Entscheidungen zu treffen, könnte das problematisch werden.

    Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber das solltest du auf jeden Fall abklären lassen.
     
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