Pläne & Erlebnisse Abbrennen von Feuerwerk an Silvester.

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von böllerfreak1, 15. Dezember 2008.

  1. #1 böllerfreak1, 15. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Dezember 2008
    Hallo zusammen ich habe mal beim Ordnungsamt nachgefragt wann bei mir in Troisdorf/Spich das abbrennen von Klasse II Feuerwerk erlaubt ist die Antwort was folgendes --->

    Sehr geehrter Herr *******,

    nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II in der Zeit vom 30.12. bis zum 2.1. eines Jahres abgebrannt werden. Ausnahmen gelten für die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist diese Regelung bundesweit anwendbar.

    Mit freundlichen Grüßen


    [--name gelöscht---]
    allgemeines Ordnungwesen


    Wie ist das bei euch da wo ihr wohnt ?

    schöne grüße
     
  2. 31.12.-01.01.

    vom 02.01. bis 30.12. nicht.

    Aber bei uns ist das auch so geregelt.
    Unter Beachtung des LImSchG :rolleyes:
     
  3. jaja so ist es ich finde es echt blöd das es überall anders ist am besten wäre es vom 1.1 bis zum 31.12 :D
     
  4. ... dann gibt's immer noch den § 24 ;) ...
     
  5. Ordnungsamt bei mir , ZITAT:

    "Keine Ahnung , beschwert sich jemand? Die, die sich beschwerden sollen nach Hintertupfingen ziehen wo sich Fuchs und Hase gute nacht sagen....... Mir fällt da jetzt keine besondere Regelung ein........."
     
  6. böllerfreak 1


    Das Schreiben vom Ordnungsamt hinkt ein wenig!!!!



    vom 30. 12.bis 2. 1. eines Jahres ???????

    das sollte doch heissen .....vom 30. 12. bis 2.1. des folgenden Jahres oder ??
    Sehr geehrter Herr *******,

    nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II in der Zeit vom 30.12. bis zum 2.1. eines Jahres abgebrannt werden. Ausnahmen gelten für die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist diese Regelung bundesweit anwendbar.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  7. ja klar soll das heißen vom 30.12 bis 2.1.09 also das folgende jahr. wieso wie hast du es denn verstanden ?
     
  8. #8 Sile, 15. Dezember 2008
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2008
    Richtig wäre:

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar
    bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden
    , außer wenn sie
    von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem
    Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum
    vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31.
    Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in
    unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.

    Quelle: $23 1.SprengV.
     
  9. ja das meine ich ja also vom 30.12.08 bis zum 2.1.09 darf Feuerwerk abgebrannt werden.
     
  10. nee, vom 31.12.08 bis 01.01.09
     
  11. ja er in der mail stand ja bis zm 02.01.09
     
  12. brrrrr.....
    Na bis zum 02.01. kann auf jeden Fall schon mal nich sein......In der Zeit vom 02.01.-30.12. dürfen Pyrotechnische Sachen der Kl. 2 nur mit AG verwendet werden...
    Also ist es in der Zeit vom 31.12.-01.01. erlaubt!

    Zeitliche Einschränkungen gibt es....überall anders...

    Bei uns z.B. ist nur die Einschränkung, dass ich die Nachtruhe vom 30. auf den 31. einhalten muss....

    Das heißt Feuer frei vom 31.12.08 7:00:01 Uhr - 01.01.09 23:59:59 Uhr!
     
  13. #13 e_clipse, 16. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Dezember 2008
    Was Ähnliches habe ich auch mal vom OA DD gepostet.
    Dann durfte ich eine Berichtigung des MOD gefallen lassen (OK) mir eine Standpauke und ewiges Geseier von Berufsbetroffenen anlesen - wegen der Veröffentlichung des Namens des Angestellten oder Beamten. (und Telefonnummer des OA)
    Also- gleiches RECHT für Alle bitteschön.

    --edit: Done. Übrigens: Die Telefonnummer des OA war im Eingangsposting nie erwähnt.
     
  14. Hab mal das Ordnungsamt Kassel angeschrieben.

    Hört sich ja nicht schlecht an: keine zeitliche Beschränkung :D
     
  15. Wenn es denn dann so ist von den Zeiten her wie Du es oben beschrieben hast dann ist es ja quasi BIS zum 02.01., gelle.

    Gruss
    Ralph
     
  16. Auch ich habe mich mal schlau gemacht:D

    Sehr geehrter Herr R******,


    Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet.
    Am 31.12. bis 6 Uhr und am 1.1. ab 22 Uhr sind jedoch die
    Nachtruhezeiten einzuhalten
    .


    Mit freundlichen Grüßen

    gez. *** ********
    SB Waffen- und Sprengstoffrecht
    Stadtverwaltung Zwickau
    StA 32 - Ordnungsamt
    Sachgebiet Allgemeine Polizeibehörde
     
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