Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Was heißt noch Fachkunde im F3 Bereich?

    26 Helferscheine aus dem F4 Bereich, ein absolvierter Lehrgang samt Prüfung und dann beantrage ich statt den 20er/27er/7er für F4 eben nur die F3 Variante? Wäre ja sinnlos.. Wie genau ist die Fachkunde dann also definiert?
     
  2. In der SprengVwV steht:
     
  3. Wenn du die Fachkunde haben willst um F3 zu verkaufen kannst du auch den Herstellerlehrgang machen, da braucht man keine Helferscheine.

    Streichholz hat anscheinend eine Behörde die extra führ ihn einen neuen Vordruck erstellt hat, oder haben die die Titelseite vom 20er zurechtgeschnitten auf den Siebener geklebt?
     
  4. Dein gequatsche ist mir echt zu Blöde. Haste nen 7er überhaupt schonmal im Orginal gesehn? Da wird genauso reingeschrieben was man darf und es ist nicht unüblich diesen mit der Fachkunde zu verknüpfen. Ich kenne andere, die haben das ebenso, verzichten dafür auf extra ausgestellten 20er. Ich wollte es aber getrennt, damit ich für andere tätig sein kann. Ein Kollege hat sogar seinen Hersteller mit drin.

    Ich klingt mich aus dieser Diskussion aus. Wollte etwas mit Helfen, aber hab die Lust dazu verloren.
     
  5. Ich meine du hättest angefangen mit dem 7er mit eingeschlossenen 20er. Darauf bezieht sich Schmitzrocket, auch wenn er vielleicht weiß was du meinst ist deine Aussage ja nicht richtig. Du bist nämlich Unternehmer der nicht nur "Theorie" kann sondern auch "Praxis". Und den 20er hättest du gar nicht gebraucht wo du doch als Unternehmer einem anderen Unternehmen deine Dienstleistungen in Rechnung stellen kannst. Mal eben irgendwo als 20er arbeiten ist ja eh nicht es sollte schon ein ordentliches Arbeitsverhältnis bestehen und da kommt es den Arbeitgeber meist Billiger mit anderen Firmen (Dir) zusammenzuarbeiten als den Aufwand einer Anstellung zu betreiben.

    Zum eigentlichen Thema:
    Gewerblich Feuerwerke der Kat.3 abbrennen geht auch ohne Fachkunde nur eben der Handel mit den ptG ist eben ausgeschlossen. Warum auch immer aber es ist im Gesetz nicht vorgesehen bzw gibt es keine extra Regelung im Gesetz.
     
  6. Darum würde es mir gehen..

    Gewerbliches abbrennen von Kategorie 2 & 3 Feuerwerk.
    Sprich: kaufen, lagern, verwenden. Kat. 2 Feuerwerke kann man ja auch rein mit Gewerbeschein abbrennen. Jedoch dann ja auch nur mit einer normalen AG. Da dies aber immer schwieriger wird würde das keinen Sinn machen. Mit dem Kat. 3 Schein könnte man diese anzeigen und eben auch Kat. 3 Artikel abbrennen. Wiederum ist es ja hier und da ein Problem auch Kat. 2 mit eingetragen zu bekommen. Das könnte ein langer Roman an unsere Kreisverwaltung geben. Gewerbliches abbrennen von Kategorie 2 & 3 Feuerwerken puhhhh.. Das könnte spannend sein :p
     
  7. Hm, beträfe das nicht nur die im §20 von der Fachkunde betroffenen Kat 2 Artikel?
    Von daher sollte es doch kein Problem sein, innerhalb der Anzeige für Kat 3, auch die gängigen Kat 2 Artikel zu verwenden. Das Gegenargument hierfür möchte ich erstmal sehen...
     
  8. Erstmal Hallo an alle!

    Ich habe eine kurze Frage: Gibt es hier Leute die den §27 Schein haben? Ich weis der nennt sich anders, und ja ich hab mich in das Thema seid Monaten eingelesen. Trotzdem suche ich Unterstützung beim beantragen des Scheins!
    Daher suche ich jemand der einen Schein hat und aus dem Bereich von Schorndorf (73614) kommen oder aus Stuttgart. Gibt es da jemanden der mir vielleicht ein paar kleine Unklarheiten und Fragen beantwortet?
    Würde mich freuen wenn sich jemand melden würde egal ob hier oder per PN.
     
  9. Hi Oli, ich habe die Erlaubnis nach §27 für die Kategorie 3. Kontaktier mich einfach.

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  10. habe auch nur Kat.F3 drin stehen und verwende Kat.F2
    was soll dagegen sprechen genau :)

    Gewerblich bin ich gerade dabei...damit ich nicht immer alles selber zahlen muss hehe
     
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  11. Wer von euch hat denn einen §27 mit eingetragener F4?

    So wie es aussieht haben die meisten hier F2/3 eingetragen...

    Das würde mich mal interessieren :)
     
  12. Hab ich auch mal gefragt, da hat sich aber niemand gemeldet. Ich selbst habe auch einen 27er Kat 4.
     
  13. F4 ist in Arbeit. :) die Helferscheine dauern auf dem normalen Weg halt seine Zeit

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  14. Geht mir genauso. Habe nach einem Jahr jetzt vllt 10 Scheine. Habe jetzt aber einen weiteren Pyrotechniker, sollte also jetzt nicht mehr so lange dauern.

    Habe gehört, 27er mit F4 ist schwierig zu bekommen. Und wenn dann mit der Bedingung nur auf seinem eigenen Grundstück schießen zu dürfen. Wie ist das bei Euch?

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  15. Natürlich ist das schwierig geworden.. Niemand möchte sich mit privaten Großfeuerwerkern herumschlagen. Vorallem weil sich gefragt wird wie sinnvoll das ganze ist und was diese dann da 'privat' in dem
    Bereich überhaupt treiben. Im Ruhrgebiet war das vor ein paar Jahren noch recht einfach möglich.. Nun fast ummachbar ohne Rechtshilfe. Aber lohnt sich das ganze 'rein' privat überhaupt? Mit nem 20er hin und wieder GEGEN Geld für eine Firma schießen und privat per AG oder Anzeige des Chefs Kat. 2 reicht doch völlig?!
    Nur um ein paar Kat. 4 Effekte selbst schießen zu können oder eine Hand voll 'Großfeuerwerke' zu schießen diesen Stress mit den Behörden, den Kosten, dem Bunker antun? Mit nem 20er kann man auch jede Menge 'Spaß' haben und sogar noch Geld verdienen! Deshalb finde sogar ich selbst den reinen 27er etwas über.
     
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  17. Gibts hier jemanden,der den §27er für F3 im Raum Ostwestfalen beantragt hat,bzw es mal "versucht" hat?
     
  18. Hi kai ich habe einen.

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  19. Bei mir in der Stadt haben die auch noch nichts von so einem Schein gehört. Ich muss mich wohl in der Kreisstadt darüber informieren.
     
  20. @JonnyThunderkong:

    frag mal beim Landratsamt/Landkreis Waffenbehörde (Fachdienst Waffen/Jagdrechtrecht) nach. Den Antrag gibt es zu 100% im Internet bei deinem Landkreis, da der auch von "Wiederladern" genutzt wird.
    Da dann nach "Antrag für Erlaubnis nach §27 SprengG" gucken.
    Wenn du den gefunden hast, schreib gerne eine PN. Helfe dann, so gut wie's geht.
    Mfg


    edit:
    Da du im Landkreis Tübingen Zuhause bist ^^ hier der Link:
    http://www.kreis-tuebingen.de/site/...auf_Erteilung_einer_Erlaubnis_§27_SprengG.pdf
     
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  21. Danke. Habe da etwas bei mir gefunden:
    http://www.biberach.de/dienstleistungen_e_57.html

    Wobei dort jetzt aber nichts explizit von F3 steht. Das wird dann wahrscheinlich im Papierkram stehen.
     
  22. Das ist aber auf jeden Fall das Richtige. Da hast du Glück, deine Behörde scheint davon Ahnung zu haben. F3 steht deshalb nicht da, weil die davon ausgehen, dass du den 27er für F4 beantragst, daher auch die Fachkunde als Voraussetzung.
    In deinem Antrag schreibst du dann, dass du nur F3 beantragst.....


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  23. PyroWolle ... das ist so nicht ganz richtig, was du da schreibst. Auch wird man Klassen F3, F4 oder das Wort "Feuerwerk" in den Anträgen vergeblich suchen @Jonny.

    Man könnte den Antrag (es ist IMMER der für §27 SprengG) vielleicht so ausfüllen, mal als Beispiel:

    man kreuzt nur "Erwerb" an und unterstreicht "verwenden"

    "zu welchem zweck" schreibt man:
    abbrennen von pyrotechnischen gegenständen der kategorie 2 + 3, nur als privatperson und an den erlaubten, gesetzlichen zeiten

    wenn man ein haus sein eigen nennt, könnte auch das hilfreich sein:
    abbrennen passiert nur auf befriedeten privatbesitz/grundstück

    und dann schreibt man rein - und das ist wohl das wichtigste:

    gemäß EU richtline 2013/29/EU ist das verwenden, erwerben etc. von pyrotechnischen gegenständen der kategorie 3 (bzw. F3) ohne fachkenntnisse zulässig, daher beantrage ich die Erlaubnis
    nach §27 Sprengstoffgesetz....

    klug wäre bestimmt auch, wenn man die seite L 178/34 der richtline + deckblatt gleich mal ausdruckt und dem antrag beilegt - da weiß die Behörde auch gleich,
    wo sie nachzulesen hat ^^

    bei aufbewahrung machen wir ein NEIN

    unter "fachkenntnisse" darf man sich ruhig wiederholen: nicht notwendig, siehe 2013/29/EU

    für KLASSE nehmen wir immer : pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und 3

    NICHT FEUERWERK schreiben ^^

    waffenschein, jagdschein etc. - muss jeder wissen, ob er das hat oder nicht

    wenn man dann noch "zuverlässig" ist (und eine weiße weste hat....) - dürfte wohl alles glatt mit der erteilung gehen.

    versucht mal euer glück
     
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  24. Genau so geht's :)

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  25. Aufbewahrung sebstverständlich JA, und zwar gemäß der "SprengLR 410 - Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen".....
     
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