Pyrotechniker offene Fragen zum (Groß)Feuerwerker

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von PyroStevo, 27. Dezember 2015.

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  1. Hallo liebes Feuerwerk-Forum,

    ich heiße Stephan und bin seit zwei Tagen registrierter User hier im Forum. Daher sage ich einfach mal ein freundliches Hallo :) in die Runde.
    Der Anlass warum ich mich hier registriert habe, ist einfach der, dass es einerseits viele offene Fragen zu meinem geplanten Vorhaben gibt. Und andererseits ist es natürlich die beste und schnellste Möglichkeit, wie man an qualitativ hochwertige Antworten / Ratschläge und Fakten zum Thema (Groß-)Feuerwerk rankommt.

    Kurz zu meiner Person:
    Ich bin 31 Jahre alt, komme aus der Region Hannover und träume schon seit meiner Jugend davon, einmal die eigene Erlaubnis zum Abbrennen eines Großfeuerwerkes besitzen zu dürfen. Daher kommt auch nun mein geplantes Vorhaben zur Aussprache: Ich plane einen Lehrgang zum Pyrotechniker / Feuerwerker zu absolvieren (jedoch nicht als Beruf auszuüben!). Mein Ziel ist das Abbrennen von Kat. 3 & 4 Feuerwerksartikeln an Silvester, sowie für Feierlichkeiten (im Privatbereich).
    Hierzu habe ich mich auf vielen Internetseiten über das Projekt „Großfeuerwerker“ informiert. Je mehr ich mich informiert habe, umso tiefer kam der Einblick in die Thematik und gleichzeitig auch die offenen Fragen. Damit es euch vielleicht leichter fällt, stelle ich einfach mal mein Vorhaben vor.
    Der Lehrgang soll im Juni 2016 stattfinden. Eine Voraussetzung ist z.B. die allbekannte Nachweispflicht über 26 Helfertätigkeiten an Großfeuerwerke. Diesen Nachweis (vom Ausbildungsträger Schulungsfeuerwerk genannt) bietet der Ausbildungsträger als Komplettangebot an. Das bedeutet, dass an 9 Wochenenden (Februar – Juni 2016) die 26 Schulungsfeuerwerke angesetzt sind. Anschließend kann der einwöchige Lehrgang zum Pyrotechniker / Feuerwerker absolviert werden. Der Komplettpreis beläuft sich auf 1.600€ (exkl. Übernachtung und Fahrtkosten für die Schulungsfeuerwerks-Wochenenden). Für die 9 Wochenenden rechne ich mit insgesamt 1200€ Zusatzkosten (Fahrtkosten, Unterkunft + Verpflegung). Also wäre ich bei rund 2.800€ Gesamtkosten und hätte ein Zertifikat, welches folgendes aussagt:


    „..staatl. anerkannter Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen Herstellen u. Wiedergewinnen- mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken - mit Prüfung und staatl. anerk. Zeugnis gem. SprengG..“


    Somit wäre der erste Schritt in Richtung Abbrennen von Kat. 3 / Kat. 4 Feuerwerk getan. Bis es aber zum ersten Abbrennen kommt ist noch alle Hand zu erledigen. Und hier kommen nun meine Fragen (ich werde versuchen, sie sehr präzise zu definieren):

    1. Versicherung: Ist die benötigte Versicherung, welche ein Feuerwerker benötigt, zwischen gewerblichen und privaten Feuerwerkern dieselbe, oder gibt es hier gesetzliche Unterschiede? Wonach richtet sich der Versicherungsbetrag (z.B. Anzahl an Feuerwerke pro Jahr oder NEM des Feuerwerks, sprich: es wird jedes einzelne Feuerwerk zuerst angezeigt und anschließend für den einen Tag anhand des Umfangs versichert?)
    2. Versand: Was kostet der Versand von Feuerwerksartikel der Kat. 3 / 4 innerhalb von Deutschland? Wie ist die Preisstaffelung (evtl. bezogen auf die NEM?)? Benötige ich ein Zusatzzertifikat, wenn ich als Feuerwerker die Feuerwerksartikel privat abhole? Sind hier evtl. max. Grenzen an NEM einzuhalten, oder gar Sondertransportboxen/Beschilderung/Fahrzeuge einzusetzen?
    3. Feuerwerksartikel: Bei den meisten deutschen Herstellern (Zink, Blackboxx, Weco, Nico etc.) konnte ich keine Preise auf den Seiten herausfinden. Die Hersteller möchten immer erst den Befähigungsschein §7 SprenG sehen. Nun ist es für mich aber sehr wichtig ungefähr zu erfahren, wie teuer Kat. 3 / 4 Artikel sind.

    Neben diesen drei Hauptfragen gibt es zwar noch weitere kleinere Fragen, wobei die o.g. meiner Meinung nach 90% der Folgekosten abbilden.


    Mit ist eine Sache auch ganz wichtig:

    • Ich bin hier neu und habe wirklich versucht, den passen Thread zu finden. Es gab mehrere, wo mein Artikel reingepasst hätte, aber auch nicht immer zu 100%. Wenn ich mich dennoch getäuscht oder verguckt habe, dann bitte ich die Foren-Admins um Nachsehen.
    • Wenn ich hier nach Preisen für Feuerwerksartikel nachfrage, dann kann ich jeden von Euch verstehen, der den Großfeuerwerker als Beruf ausübt, dass man hier keine Preise für 100 / 125 / 150 / 200 mm Kugel-/ Zylinderbomben bekannt geben möchte. Schließlich ist dies hier ein Forum, wo auch potentielle Kunden sich informieren könnten. Dennoch wäre ich wirklich super dankbar, wenn man mir z.B. eine PN / Mail schicken könnte, wo z.B. Preise von Herstellern abgebildet sind. Ich möchte in den nächsten 2-3 Wochen finanzielle Transparenz in mein Vorhaben hineinbekommen. Daher wären unwissende Folgekosten wirklich fehl am Platz ???.

    Jetzt habe ich auch erstmal genug geschrieben und hoffe, dass ich Euch mit meinem Roman nicht zu sehr überrollt habe. Für typische Anfängerfehler bitte ich um Nachsicht, ich bin derzeit noch reiner Hobbyfeuerwerker, wobei ich mich schon wieder riesig auf Silvester freue ;)

    Vielen Dank für Eure Zeit und beste Grüße
    Stephan
     
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  2. Frage 1 : Keine Ahnung wonach sich die Versicherer richten, als privater Feuerwerker sind jedenfalls der BVPK und Röder (Stichwort Club) interessante Ansprechpartner.

    Frage 2 : Der Versand von ptG (pyrotechnischen Gegenständen) ist sehr teuer, oft versenden die Händler erst ab 2500,- Nettowarenwert kostenlos. Blackboxx hat, wenn ich mich recht erinnere, irgendwo auf deren HP eine Preisliste für Warenwerte unter 2500,-.
    Für Selbstabholungen mach Dich mal kundig mit dem Stichwort "1000 Punkte".

    Frage 3 : Kugelbomben zum Beispiel kosten mit 100-200mm circa 5,- bis 100,- Euro netto. Je nachdem was drin ist, wo sie herkommen (zB China oder Italien) und wo Du sie bestellst.

    Abschließend was zum (leidigen) Thema Schulfeuerwerke : Ist so ne Sache.....kann man gern als CrashKurs bezeichnen. Man lernt alles was man muss in recht kurzer Zeit. Soweit, so gut, der Gesetzgeber ist zufrieden.
    Aber auch nur der. Der richtige Feuerwerker ist es nicht, der lernt nämlich durch ein paar mehr Wochen und Feuerwerke deutlich mehr als derjenige aus dem CrashKurs und kann demnach auch mehr, spziell in punkto Sicherheit und Handling. Weniger (Zeit) ist in diesem Falle definitiv nicht mehr, hier gilt stattdessen "Viel (Feuerwerk erleben und aufbauen) hilft viel."
    Das nur mal eben als Denkanstoß.
     
  3. Moin.

    Ganz wichtig zu erwähnen wäre noch, dass Kat 3 und Kat 4 Feuerwerke AUCH ZU SILVESTER angezeigt werden müssen, mit allen Folgen. Mindestabstände, und ggf. Auflagen der Verwaltung und und und.
    Hier reichen die bisher üblichen Gepflogenheiten, die man als Privatperson/Nichtfeuerwerker hat, lange nicht mehr aus.
    Ich gehe davon aus, dass Du den 27er meinst. Hier wäre eine Versicherung über den BVPK zu erwägen. Es gibt auch einen Regionalverband in Ostwestfalen/Lippe. Das könnte für Dich interessant sein.

    Folgekosten sind schwierig vorherzusagen.
    Da wären die Versandkosten für Kat 3 und Kat 4, die im Durchschnitt ca. €150,- betragen, wenn die Sendung unter Frachtfreigrenze liegt. Auch bei 1.4G Ware, denn auch die ist bei Kat 3 und 4 nur mit Schein zu übergeben und befördern. Das macht den Versand so teuer.
    Lagerkosten / Bunkerkosten. Für Dich könnte da ein Lager in Nienburg interessant sein. Das hält sich finanziell im Rahmen.
    Zugelassene Transportmöglichkeiten. Für den Anfang wäre ein Anhänger wohl ausreichend.

    Und noch viele Kleinigkeiten.

    Die größte Hürde wird jedoch sein, den 27er überhaupt zu bekommen. Hier in der Region ist die Chance gleich null. Die Behörden stellen ihn nicht mehr aus.
    Bevor Du Dich da jetzt in Lehrgangskosten stürzt, würde ich das erstmal abklären.

    Ich bin übrigens auch nicht so der Freund von Schulungsfeuerwerken oder Crashkursen. Ich würde lieber bei vielen Feuerwerkern helfen und verschiedene Arbeitsweisen kennen lernen. Außerdem lernt man so auch die verschiedenen Bescheide/Entschlüsse/Untersagungen/Genehmigungen/Auflagen der unterschiedlichen Behörden kennen und wie man damit umzugehen hat. Das könnte später sehr von Vorteil sein.
     
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  4. Mit welcher Begründung wird der Schein bei Euch versagt?
     
  5. Hi,

    kurz zusammengefasst:

    §7 gewerbliche Erlaubnis
    §27 private Erlaubnis
    §20 Befähigungsschein

    Befähigungsschein ist nicht gleich die Erlaubnis :).

    Versicherung:
    - Gewerblich: ab 400€ bis 2500€ glaube ich
    - Privat: über einen Verein (z.B. BVPK oder MFTB), kosten ab ca. 100€ (beim 27er ist ein Bedürfnis notwendig, beim MFTB problemlos)
    - Beide Versicherungen sind nur Haftpflichtversicherungen und keine Unfallversicherungen!
    - Also wenn dir selbst was passiert, kommt keine Versicherung auf.
    - Wenn jemand anderem was passiert, prüfen die Versicherungen penibel ob du alle Maßnahmen eingehalten hast.

    Versand:
    - bei Blackboxx ab 2000€ netto kostenlos

    Transport:
    - nur Kleinstmengen privat, also 5kg Brutto 1.3G und 50kg Brutto 1.4G, oder irre ich mich? ;)

    Preise:
    - Bekommst du nur nach Vorlage der Erlaubnis §7 oder §27
    - Preise wirst du "offiziell" erst nach dem Lehrgang erfahren
    - Kat 4 ist preislich ok. Ist halt Luxus, wenn man sich das leisten kann.

    Anzeige:
    - Im Gegensatz zu Ausnahmegenehmigungen meistens kostenlos.
    - §20 darf anscheinend auch Kat 2 kaufen und anzeigen
    - Anzeige anstatt Ausnahmegenehmigung bedeutet: Du bist komplett für die Einhaltung aller Maßnahmen verantwortlich.

    Dann brauchst du einen Ort zur Aufbewahrung von kleinen Mengen: Anlage 7 2. SprengV

    Dann musst du als geprüfter Pyrotechniker innerhalb von einem Jahr tätig werden und darfst diese Tätigkeit nicht mehr
    als 2 Jahre lang pausieren, ansonsten ist der Schein wieder weg. Ob als Tätigkeit hier auch eine Anzeige als §27er oder
    nur gewerblich gilt?

    Günstige und gute Variante:
    Als 20er für eine Firma arbeiten. Gibt meistens nicht viel Geld aber das mit dem Lager hat sich dann erledigt und du
    bekommst vielleicht einen Palettenplatz. Der 7er kann für dich ab und an mal ein FW anzeigen und du bist komplett über
    den versichert.

    Lg

    Martin
     
  6. Der wird grundsätzlich nicht mehr ausgestellt.
    Das Bedürfnis fehlt hier und daran scheitert es.
     
  7. Auch nicht über den MFTB? Die werben ja gerade damit, dass durch die Vereinsmitgliedschaft automatisch ein Bedürfnis belegt wird:

    http://www.thueringer-feuerwerkerschule.com/41988.html
     
  8. Das weiß ich nicht. Ich kann nur von der Region hier sprechen.

    Da der 27er ja keine Pflicht ist, um Mitglied in dem Verein zu sein, kann die Verwaltung sich auch damit rausreden.
     
  9. Für das Abbrennen von Feuerwerken kann und brauch kein Bedürfnis nachgewiesen werden. Das steht ja auch so im Gesetz.
     
    OxymoronDUS gefällt das.
  10. Such mal nach ADR 1.1.3.6.3

    Bedürfnis wird für Feuerwerk laut SprengG nicht benötigt.

    "Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände."
     
  11. ich hatte mal kurz vor den Weihnachtsfeiertagen auf der Seite von der SGD-Nord hier bei uns in RLP für Koblenz und Trier nachgeschaut wegen einem Antrag für eine Erlaubnis §27,da war außer §7 Erlaubnis gewerblich und Befähigungsschein §20 zum runterladen kein Antrag mehr zu sehen.Ich habe zum Glück noch ein Antrag in meinen Unterlagen zwar schon älter,aber würde mich echt mal intressieren ob das in Rheinland-Pfalz noch so ohne weiteres geht mit §27? Meinen Schein §20 habe ich schon fast 10 Jahre wo ich für ein Erlaubnisinhaber §7 tätig bin.---In Baden Würthemberg geht das anscheinend noch mit dem §27er für Großfeuerwerker als Hobbie,das muß man denen auf der Behörde ganz klar sagen,weil die das ansonsten mit dem Böllerschein verwechseln.:D

    LG Suko-:)
     
  12. Hi Suko,

    in Trier kann man den Schein noch beim Ordnungsamt beantragen. Die SGD hat nur die Zuständigkeit abgegeben soweit mir bekannt ist. Die Kosten beim Ordnungsamt sollen aber wesentlich höher sein für den 27er als bei der SGD.

    LG

    Martin
     
  13. Gut, dass du entsprechende Passage schon zitiert hast. Dort steht schließlich "zum Erwerb und zur Verwendung".

    In §3 steht weiter:

    "(2) Im Sinne dieses Gesetzes umfasst 1. der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Stoffe, außerdem die weiteren in § 1 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Tätigkeiten"

    Folglich bekommt man keine Erlaubnis für zB Aufbewahren, Verarbeiten oder Transport und Verbringen. Damit darf man ohne Erlaubnis – theoretisch – genau genommen nicht mal einen Artikel anfassen. Das einzige, was man ohne Bedürfnis dem Gesetz nach darf, ist den Artikel bezahlen (Erwerben) und an der Visco anzünden (Verwenden). Find erstmal einen Laden, wo du direkt den Artikel anzünden kannst, nachdem du bezahlt hast, ohne ihn noch zu bewegen :D

    Dass das natürlich so nicht praktikabel ist, sollte klar sein. Wenn die Behörde einen Schein ausstellt, dann für gewöhnlich mit dem gesamten Umgang (ausgenommen Herstellen, Wiedergewinnen, etc). Sich aber darauf zu verlassen, dass ein Bedürfnis für ptG nicht nötig sei, ist leider falsch. Ich war vor gar nicht all zu langer Zeit auch davon ausgegangen, musste mich aber eines besseren belehren lassen ;)

    Dennoch sehe ich keinen Spielraum bei den Behörden, ein vorgelegtes Bedürfnis (zB "man muss den Schein haben, um an Vereins-Aktivitäten teilnehmen zu können" oder "man arbeitet für einen 7er und möchte gerne mal Artikel austesten, bevor sie in Feuerwerken für Kunden verkauft werden", etc).
     
  14. @pingufreak83 ---Hi Martin!
    danke für deine rasche Antwort,klingt eigentlich auch logisch die GAA sind meist ja für die gewerbliche Sache zuständig wie §7 oder beantragen von Befähigungsschein §20,Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Verlängerung eines Inhabers mit §7 oder §20 Schein.---Ich werde da im neuen Jahr mich mal dran geben.Da manche hier ja auch zusätzlich einen §27 haben.----Den §20 hat man ja gerade mit Kat4 für im Auftrag eines Erlaubnisinhabers §7 tätig zu sein,als Verantwortliche Person .Außerdem kann man beim Röder eine Versicherung abschließen,wenn man im Jahr so 3 oder 4 Feuerwerke privat abbrennt,das muß sich bei den Kosten aber rentieren.

    guten Rutsch
    LG Suko-:)
     
  15. Hallo zusammen,

    erstmal möchte ich mich bei Euch für die fachkundigen Antworten bedanken! Sie sind für mich zwar schwere Kost aber dennoch sind sie überaus wichig und hilfreich! Danke!

    Nun muss ich erstmal den ganzen Sachen nachgehen :cool:. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten werde ich mich wieder melden :cry:

    Beste Grüße :)
    Stephan
     
  16. Was muss sich denn hier rentieren, wenn man mit der 27er Erlaubnis für sich privat 3-4 Fw im Jahr abbrennt??????
     
  17. eigentlich denke ich nichts,da hast du recht,ob man 2 Feuerwerke oder 5 im Jahr abbrennt,das dürfte wegen der Versicherung nicht intressieren.Aber mal gespannt was denen noch so einfällt,zb Bedürfnisnachweis hinkt gewaltig,das hast du nur beim §27 Wiederlader Böllerschein.;) Zudem ist es hilfreich und gut wenn da auch mal Kollegen mit Erlaubnis nach 27§ etwas Licht ins dunkel bringen über die Aktuelle Sachlage zur Zeit.
     
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