2012 China Böller

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von AkTive, 3. Dezember 2012.

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  1. Jo Leute, wo die Schweizer Kracher ja bald nicht mehr käuflich sind ( Doofes Gesetz -.-" ) wollt ich mal fragen ob irgenwer weiß, wo es china böller gibt. Ich meine nicht die überteuerten vom Preis Pirat ! xD
    Und ja..... man kann und darf Schweizer noch werfen und kaufen aber trozdem hätt ich auch mal gerne ein paar china böller mit dabei^^

    Grüüüüße
    =)
     
  2. Bei norma gibt es dieses Jahr welche im Familiensortíment Mega Mix von Panda
     
  3. Die Mistdinger von Keller Weco und Nico willst du nicht wirklich haben, glaubs mir!
     
  4. Ich würd dir zu den Dingern auch nicht raten. Die kommen nicht mal an die China-Piraten ran und sind bei uns völlig überteuert.
     
  5. Wie sollen sie auch an die rankommen? Bks und Schwarzpulver kann man vom Knall ja kaum vergleichen ;)
     
  6. Seh ich anders!

    Ist übrigens ein ösi-Thread!

    Du solltest dich da lieber gar nicht so gut auskennen. ;)
     
  7. Hi =) wollt man fragen ob du der "echte" Pyrofan26 bist ^^
     
  8. Hat jemand eine Liste, was in Österreich jetzt alles verboten wird ???
     
  9. Viper
    Shells
    Cobra
    Schweizer Kracher
    Piraten

    und andere Blitzknallkörper am Boden
     
  10. Insgesamt nochmal:
    Zitat von Preload [​IMG]
    Kurz zur Auflösung der Verwirrung bzgl. BKS in Knallkörpern der Kat. F2:

    § 34 PyroTG verbietet grundsätzlich den BKS in Knallartikeln der Kat. F2 (zB. Böller, Knallkörper, Knall-/Salutraketen, etc.).

    Die Übergangsbestimmungen im § 47 Abs. 6 legen aber für die Knallartikel F2 das folgende stufenweise Verbot - Übergang - fest (diese Bestimmung zieht dzt. vor dem § 34):
    • bis 03.07.2013: alles wie bisher; keine Änderung
    • ab 04.07.2013: Besitz und Verwendung erlaubt; Überlassen und Inverkehrbringen (durch Händler) verboten;
    • ab 04.07.2017: alles verboten (auch Besitz und Verwendung).

    Obwohl die CEN- und ÖNORMEN für die „Blitzknallkörper“ (flash bangers) in der Kat. F2 nicht mehr als 1 g Nitrat-Knallsatz oder max. 0,5 g Perchlorat-Metallknallsatz vorsehen bzw. erlauben, greift die österr. Bestimmung des § 34 PyroTG für Österreich, wonach diese (in Zukunft) verboten sind. Die CEN-Normen gelten zwar europaweit, trotzdem darf Österreich die BKS-Knallkörper (ob mit oder ohne Reibkopf ist dabei egal) in der Kat. F2 national verbieten. Das PyroTG steht über den Önormen.

    BKS-Knallkörper der ehemaligen Klasse II, die bereits vor dem 04.07.2010 am österr. Markt erhältlich waren, können weiterhin als F2 angesehen (übergeleitet) werden und dürfen ab sofort von Personen ab dem 16. Lebensjahr verwendet werden. Sie müssen dabei nur eine Kennzeichnung in dt. Sprache aufweisen und zwar entweder die nach dem alten Gesetz (da darf ruhig noch die Altersbeschränkung von „18 Jahren“ draufstehen und muß nicht geändert werden!) oder bereits eine neue Kennzeichnung („F2“). Die „Cobra 1“ fallen beispielsweise darunter!

    BKS-Knallkörper der Kat. F2, deren Markteinführung in Österr. nach dem 04.07.2010 erfolgen soll (oder erfolgte), für die gilt das CE-Konformitätsbewertungsverfahren. Auch für diese gilt das stufenweise BKS-Verbot nach § 47 Abs. 6; d.h. ab 2017 ist dann „Schluß mit Lustig“!
     
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