Böller & Pfeifen Pirat mit BKS

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von kyzyl, 28. August 2017.

Schlagworte:
  1. Hallo,

    Ich habe eine frage. (Ich bin Niederlander, also Deutsch ist nicht meine Muttersprache.)

    Auf ein Schachtel Krachers (zum beispiel Weco Corsair, Moog Nico Pirat) mit BKS steht stets: Verwendung in der BR Deutschland nicht zugelassen!

    Seit wann ist es nicht mehr erlaubt um Krachers mit BKS zu verkaufen in der BR Deutschland?

    Ein paar Jahre zuvor war es Noch möglich diese Krachers zu kaufels als Vogelschreck, ist das noch erlaubt?

    Mit Freundlichen Grüßen,

    Kyzyl
     
  2. zu kaufen (Entschuldigung)
     
  3. In der Bundesrepublik Deutschland ist Blitzknallsatz in Böllern der Kategorie F2 (Bzw. BAM-PII) schon seit Ewigkeiten nicht erlaubt.

    Blitzknallkörper dürfen nach CE-Regelungen generell keinen Reibkopf zur Anzündung haben.
     
  4. Aber ich glaube das sie ein BAM nummer gehabt haben in der 80er jahren, stimmt das?
     
  5. Du meinst die WECO 1309. Die hatten tatsächlich eine BAM-Nummer. Und zwar kurioserweise (speziell für die damalige Zeit) eine BAM-T1-Nummer. Und die hatten tatsächlich eine T1-Zulassung.
    Hier noch ein alter Thread zu dem Thema: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=26295
     
  6. Danke.

    Ja das meine ich, und auch die alte Moog-Nico Piraten. Bedeutet ein BAM-T1-nummer das verkauf und verwendung von solch feuerwerk erlaubt war?
     
  7. Lies Dir mal in Ruhe den Thread durch, auf den ich hingewiesen habe. Da ist eigentlich alles erklärt.
     
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