Pyrotechniker Bühnenpyro: Anzeige ohne Erprobung?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von 2nd, 5. Februar 2011.

  1. Hallo ihr,

    mich beschäftigt schon eine ganze Weile eine Frage.
    Vorab - ich habe keinen Schein und auch keinen Kurs oder sowas... noch nicht ;)
    Im Moment wühle ich mich nur ein wenig durch die Gesetze.

    Konkret geht es mir um 1. SprengV - §23, Abs. 6:
    Also, folgendes Szenario.

    Ein selbstständiger Bühnenpyro möchte auf einem Stadtfest das Wappen der Stadt als Lichterbild zünden.... oder meinetwegen auch das Firmenlogo auf einer Firmenfeier. Ich denke, beides kann man als szenische Darstellung betrachten.

    Als Privatmann würde ich dazu jetzt versuchen, eine Ausnahmegenehmigung für T1 zu bekommen.

    Wie macht es der Bühnenpyro?

    Muss er jetzt erst mit der Behörde einen Termin für die Erprobung machen?
    Oder kann er das einfach anzeigen?

    Oder heißt "wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist.", dass ich mich einfach an die Bedienungsanleitung halten muss?

    Und die nächste Frage: Muss der Pyro bei der Anzeige dann einen ganzen Schwung Nachweise über die Erprobung erbringen? Oder wie oder was? ;)

    Kann mir von euch jemand helfen, den §23 Abs 6 richtig zu interpretieren?

    Freu mich auf eure Antworten

    2nd
     
  2. Hallo


    Wenn das Feuerwerk nicht gerade in besagten Orten stattfindet, dürfte es sich mit der Erprobung erledigt haben.
     
  3. Hallo Duc,

    Danke für Deine Antwort.
    Ja - so könnte man das auch deuten.
    Wobei ich mich dann wieder frage, ab wann ein Veranstaltungsort als "Theater oder vergleichbare Einrichtung" gilt.

    - Fontäne an der Bühnenfront einer Band bei Konzert/Festival?
    - Kleine Mini-Funkenblitze bei einer Zaubershow im Kindergarten?
    - Bühnenblitz/Lycopodiumexplosion bei einer Autoshow?
    - Körpereinschuss mit Squibs und Blutbeutel als Firmen-Demonstration beim Stadtfest?

    Oder klären die Profis vor jeder Verwendung von Pyrotechnik mit der zuständigen Behörde ab, ob eine Erprobung nötig ist?

    Bin gespannt auf eure Einschätzung ;)
     
  4. Moin,

    also ich finde, dass die Erprobung durchaus Sinn macht um Gefahren zu erkennen bevor sich Personen in unmittelbarer Nähe zu dem Effekt aufhalten. Das ist nunmal gerade bei Theater- und Filmproduktionen der Fall, sodass es dort auch gesetzlich festgelegt wurde.

    Zu deinen Beispielen würde ich sagen, dass es sich dort durchaus um Fälle handelt wo eine Erprobung durchgeführt werden sollte. Letzendlich ist der Pyrotechniker selbst dafür verantwortlich diese Auflage (die auch u.U. in den Befähigungsschein eingetragen wird) zu erfüllen. Wenn Du einige Pyrotechniker fragst, so erproben diese auch ihre Effekte bevor sie sie in Großfeuerwerken verwenden. Dies ist allerdings nicht vorgeschrieben, macht aber auch Sinn um den Effekt zu beurteilen und Gefährdungen durch brennenden "Fallout" abzuschätzen.

    Das einzige was ich grenzwertig sehen würde wäre die Zaubershow im Kindergarten, da diese Show ja vermutlich schon vielfach durchgeführt wurde und damit der Effekt, zwar nicht an diesem Ort, aber woanders mehrfach "erprobt" wurde. Selbstverständlich muss der Zauberkünstler dann auf Besonderheiten im Raum wie brennbare Gegenstände und den richtigen Abstand zu den Kindern achten.

    Den Körper-Einschuss auf einem Stadtfest als "Firmen-Demonstration" musst Du mir aber nochmal genauer erklären, das hab ich noch nie gesehen/gehört.

    Gruß,
    Fietje
     
  5. Hallo,

    das mit der Erprobung sieht in der Praxis nach meinen Erfahrungen so aus:
    1. musst du den Effekt erst mal selbst erproben, daß du und ggf. die "Darsteller" wissen was der Effekt macht.
    Eine der Sängerinnen in einer Band für die ich Bühnenpyro mache, will das bei neuen Effekten immer sehen, damit sie selbst weit genug weg gehen kann.
    2. Kann dir nach der Anmeldung die Behörde die Auflage machen, daß du denen ( Behörde / Feuerwehr ) den Effekt vorführst.
    Bisher hatte ich das 1 mal.
    Schreiben vom Ordnungsamt: " Ein Vertreter der Feuerwehr wird bei einer Erprobung vor Ort geeignete Sicherheitsmaßnahmen festlegen."
    Da ich selbst in einer Führungsposition bei der FW bin, habe ich den betreffenden Kommandanten angerufen. Nachdem ich ihm erklärt habe worum es geht, daß ich von Brandschutz eine Ahnung habe, selbst Feuerlöscher usw. dabei habe und ich den Pyroschein habe, hat er auf die Erprobung verzichtet.
    Das ist aber nicht unbedingt die Regel.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Hallo ihr,

    danke für eure Antworten.
    Ja - so ausgelegt finde ich das Gesetz dann doch einigermaßen handhabbar. ;)

    Der komplette, hier relevante Gesetzestext wäre

    Ich würde hieran nun erstmal zwei Fälle unterscheiden.

    Fall 1) Ein Theaterunternehmen (§7) mit eigenem Pyrotechniker (§20) will Effekte im eigenen Hause verwenden (Abs. 6)

    1) Der Pyrotechniker/Das Thater möchte einen neuen Effekt anwenden, der noch nicht bekannt ist.
    Daher muss dieser zunächst mal ohne Zuschauer auf der vorgesehenen Bühne erprobt werden.
    Diese erste Erprobung zeigt er dann der Behörde an (Anzeige gemäß §23 Abs. 6?).

    2) Ggf. verlangt die Behörde die Bewertung des Effekts durch die Feuerwehr um evtl. Auflagen (z.B. Sicherheitsabstände, Vorkehrungen, etc) festzulegen.

    3) Die Verwendung der Effekte vor Publikum muss der Pyrotechniker ebenfalls nach §23 Abs. 6 anzeigen.

    Fall 2) Ein selbstständiger (§7 + §20) Pyrotechniker wird z.B. zu einem Event gerufen um dort Effekte abzubrennen (Abs. 7)

    1) Hier scheint das Gesetz eine Erprobung nicht direkt vorzuschreiben obwohl vermutlich niemand mit gesundem Menschenverstand (es wurde ja mal eine UB ausgestellt ;) ) einen gänzlich unbekannten Effekt vor Zuschauern schießen würde.

    2) Die Verwendung (z.B. für Fotoaufnahmen) muss der Pyrotechniker gemäß §23 Abs. 7 anzeigen.

    Ist diese Interpretation wohl so korrekt bzw. im Sinne des Erfinders?

    Ja - etwas blöd beschrieben... Ich war mal auf einem Stadtfest, auf dem jede Menge Firmen aus der Region ihr Handwerk gezeigt haben. Unter anderem eine Pyrofirma. Bei denen konnten sich Interessierte Personen einen Blutbeutel und einen Squib auf die Brust kleben lassen, um sich von einem anderen Interessierten mit einem Vorderlader erschießen zu lassen.
    Im Prinzip also eine Werbeaktion... das meinte ich mit Firmen-Demonstration. Der Stand war gut besucht und das Blut spritze nur so ;) War lustig.
     
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