Handhabung & Technik Sammelbestellung illegal ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von unkrautEx, 3. Juni 2005.

  1. Eine Frage zum Thema "Bestimmungen":
    Ein Online-Händler hat mir ein tolles (WECO)-Angebot gemacht...allerdings mit nem hohen Mindestbestellwert.
    Wenn sich jetzt einige Leute zusammentun, könnte das hinhauen.
    Klar, daß ein Weiterversand sich kaum rechnet, also müssten alle aus der gleichen Gegend kommen...
    NUR:
    Wieviel kg darf man eigentlich privat ohne jedliche Scheine lagern und selbst wenn das ohne Gewinn abläuft, ist man dann "Händler" ?
    Möchte mich ungern in die Nesseln setzen ;-)
    Thx
     
  2. In unbewohnten Nebenräumen (z.B. Keller) dürfen bis zu 10 Kilo (brutto) Kl. II Artikel gelagert werden. Wenn die Verpackungen der Gegenstände eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BAM haben (steht auf der Verpackung) dann sind 40 Kilo erlaubt.
    'Händler' bist du bei einer Sammelbestellung nicht, nein.
     
  3. Hallo.
    Ich weiß ja nicht genau ob ich das richtig verstehe, aber laut dieser Liste von Weco ist eine Lagermenge von 300 KG zulässig. ( bewohntes Haus - in einem Raum der nicht bewohnt wird.)

    http://www.feuerwerksbestimmungen.de/faq-index-1-1.html

    Ich denke mal das die Klasse 2 Ware von Weco, die du beziehen willst, in geprüften Endverbraucher Verpackungen ist.
    Würde mich jedenfalls wunder wenn nicht.

    Strimmt das so?
     
  4. Die Angaben von Weco beziehen sich auf den gewerblichen Bereich. Dort sind andere Mengen zugelassen als im nicht-gewerblichen. Hier ist eine Übersicht.
     
  5. #5 Hopster, 3. Juni 2005
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2005
    Ach so. Man lernt nie aus. :)
     
  6. hmmm, da hab ich jetzt mal ´ne RICHTIG dumme Frage:

    Wenn ich also mehrere unbewohnte Räume habe....?
     
  7. ...dann darfst du die höchstzulässige Menge auf diese Räume verteilen. Sie darf aber nur einmal in Anspruch genommen werden.
     
  8. dann machen sich einige hier zu Silvester schwer strafbar... weil 40 Kg sind ja nix... bin bisher auch immer von 240 kg ausgegangen...Wenn ich denke was ich zu Silvester einkaufe - da kommen insgesamt locker 150-200 Kg zusammen. (bei 120-150 Batterien ergibt sich halt so ein Gewicht)
    Bedeutet dies, dass mir als "nichtgewerblicher" mehr als 40 Kg Feuerwerk zu Silvester verboten wird ? (Bzw. 40 kilo in der Garage, 40 im Nebenraum =80 in Summe ?) Da müsste ich mir ja ne Klage bei Gericht einfallen lassen (weil gewerblich oder privat - Nebenraum ist Nebenraum bzw. Garage ist Garage, die wird nicht automatisch sicherer, wenn sie einer mit Gewerbeschein hat) da schwere Benachteiligung meiner individuellen Freiheit usw...

    Nur um die Kritiker hier etwas einzudämmen. Wir reden hier von folgendem Szenario:
    1.) Privatperson X kauft zu Silvester 220 kg Feuerwerk. Dieses lagert er sachgerecht (was die Lagerbedingungen betrifft) im Nebenraum
    2.) Person Y, der ein Gewerbeschein als Handelsreisender ist, lagert ebenfalls sachgerecht 220 kg Feuerwerk.

    Wo ist da der Unterschied ?
    Dem einen ist es verboten, dem anderen nicht ?

    Ich bitte um hilfeiche Kommentare (also "ist halt so" bitte weglassen)

    Vielen Dank und schönes Wochenende :)
     
  9. war das jetzt 40 kg NEM oder Brutto...........
     
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