Handhabung & Technik Transport von Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Kopernikus, 26. Oktober 2016.

  1. Hallo

    ich habe auf folgender Seite gelesen, dass Pyrotechnik mit UN - Nummer 0335 bis max. 20 KG NEM transportiert werden darf ohne spezielle Vorschriften nach ADR zu beachten.

    Verstehe ich da etwas falsch oder ist es also erlaubt 1.3G Pyrotechnik mit einem Gesamtgewicht von 20 KG NEM zu transportieren? Bisher habe ich immer überall etwas von 5 KG bei 1.3G gelesen.

    Danke für die Auskunft.
     
  2. Das gilt auch nur für den Gewerblichen Transport
     
  3. Die Aussage, man müsse ADR gar nicht beachten, ist nicht korrekt.

    Es gibt lediglich für kleinere Mengen im Rahmen der 1000-Punkte-Regel (was bei 1.3G mit Bewertungsfaktor 50 pro kg NEM auf die angesprochenen 20kg hinausläuft) einige Erleichterungen im Vergleich zum regulären ADR-Transport. Dazu gehört, dass man keine Warntafeln am Fahrzeug, kein EXII- oder EXIII-Fahrzeug und der Fahrer auch keinen ADR-Schein braucht.

    Was trotzdem noch zu beachten ist (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Ein 2kg-ABC-Feuerlöscher muss mitgeführt werden, Gefahrgüter dürfen nur in zugelassenen Verpackungen (Gefahrgutkartons) transportiert werden, das Zusammenladeverbot verschiedener Gefahrgutklassen gilt weiterhin. Man führt immer noch einen Gefahrguttransport durch.
     
  4. Beziehen sich die Angaben bei der Punktebewertung eigentlich auf das Bruttogewicht (Batterie, Rakete, usw...) oder die NEM?

    Wenn man bedenkt dass teilweise Batterien um die 5kg haben aber nur 500g NEM, scheint mir das mit 20kg echt wenig sofern es um das Bruttogewicht geht.
     
  5. Rein nach Logik müsste es um die Explosivmasse gehen.
    Jedoch ist da auch wieder die Frage wie geschult und intelligent der Ordnungshüter ist.
    Im Zweifel hat nämlich der erstmal recht und von der Entschädigung hat man dann im Grunde gar nichts... Vor allem sind bis das durch ist, schon 3 Silvester um.
     
  6. Wie oben geschrieben beziehen sich die Bewertungsfaktoren auf die NEM.

    Bei 1.3 ist die Bewertungszahl 50 pro Kilogramm NEM, bei 1.4 3.
     
  7. Ich finde die Sache gerade etwas verwirrend.

    Ich weiß zwar, dass man nur 3KG 1.3KG aufbewahren darf, aber beim Transport habe ich leider keine Ahnung.


    Wie viel KG 1.3G und 1.4G darf ich als Privatperson in einem normalen Auto (Kofferraum) transportieren und was muss ich dabei beachten ?
     
  8. Sicherheit - 1000 Punkte Regel - Papiere?
     
    since89 und Claudio gefällt das.
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