Signalmunition Schreckschußmunition PM2 FAQ

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von Boule, 15. November 2007.

  1. Wir beschäftigen uns in diesem Artikel mit der Gattung der pyrotechnischen Munition der Klasse PM2. Der häufigste, in der freien Natur anzutreffende Vertreter dieser Spezies ist der Vogelschreck. Er zeichnet sich durch ein äußerst brilliantes.......Ach egal, dies ist ein Versuch, eine FAQ's zu den allseits beliebten "Vogelschreck" zu schreiben. Es handelt sich hierbei um eine Beta-Version! Wünsche, Fragen und Verbesserungsvorschläge werden mit Sicherheit berücksichtigt! Diese FAQ soll den Abschnitt über Blitzknallpatronen in dem z.Zt auch in Überarbeitung befindlichen Hauptartikel ersetzen. Bilder folgen!



    Blitzknallpatronen

    Die zur Zeit im Handel befindlichen Blitzknallpatronen werden auch umgangssprachlich als "Vogelschreck", "Starenschreck" oder insbesondere hier im Forum kurz als "VS" bezeichnet. Für den weiteren Artikel verwende ich aus Faulheit nur noch die Abkürzung.


    Bei denen als VS bezeichnetem Projektil, handelt es sich um ein 15mm Geschoß zum Verschuß aus PTB-zugelassenen Signalgebern. Der Effekt besteht im Wesentlichen aus einem lauten Knall mit begleitendem Blitz - im Jargon auch Blitzknall genannt. Zusätzlich kann als weiterer Bestandteil ein Aufstiegseffekt mit Leuchtspur, Goldschweif oder anderen Effekten integriert sein.

    Der VS selbst erscheint als eine zylindrische, längliche bedruckte Papphülle, die an einer Seite durch einen Plastik- oder Papp Prfopfen, an der anderen Seite mit einer schwarzen, leicht eingedellten Masse verschlossen ist.

    [Bild einfügen, VS längs und seitlich]

    Der Pfropfen ist lediglich ein inerter Verschluß der Hülle. Er dient keinem tieferen Zweck und sollte auch nicht entfernt werden. Dieser Verschluß gehört beim Abschuß nach Außen!
    Die mit einer schwarzem Masse verschlossene Seite gehört beim Abschuß nach Innen in den Abschußbecher. Bei Ihr handelt es sich um eine leicht entzündliche Schwarzpulvermischung, welche beim Abschuß durch die heißen Gase der Platzpatrone entzündet wird und den darunterliegenden Satz zuverlässig anfeuert.

    Im Inneren des VS existieren einige, dem Anwender verborgende Strukturen.

    [Schnittbild VS]

    Under dem Anfeuerungsmasse liegt ein verpreßter Satz, der als Verzögerungszünder fungiert. Hinter dem Verzögerungssatz ist der eigentliche Effekt, der Blitzknallsatz (BK). Zur Anwendung kommt dabei eine Perchlorat-Aluminium Mischung - je nach Quelle eine Menge von 0,8g bis 1,2g [Angabe benötigt].

    Beim Abschuß wird durch die Ausstoßladung der VS aus der Abschußvorrichtung katapultiert und der Anfeuerungssatz entzündet. Dieser hat eine geringere Zündtemperatur als der Verzögerungssatz und ist für die sichere Funktion unabläßlich. Der unter dem Zündsatz liegende Verzögerungszünder besitzt eine definierte Brennzeit. Durch den Anfeuerungssatz entzündet brennt er ab, während der VS auf dem Weg in den Himmel ist und soll am Gipfelpunkt der Flugbahn den Satz zünden. Der locker vorliegende Blitzknallsatz setzt schließlich schlagartig um und erzeugt dabei den charakteristischen Effekt.
    Je nach Hersteller sind VS mit unterschiedlichen Verzögerungszündern ausgestattet. Die Brenndauer variiert dabei eher nicht, jedoch sind unterschiedliche Effekte zur Verdeutlichung des Aufstieges beigemischt. Oft ist es ein einfacher Goldspuraufstieg der durch den Abbrand des Zünders entsteht, es existieren jedoch auch Varianten, die eine farbige Lichtspur hinterlassen.
    Die Steighöhe des VS ist von der Anfangsgeschwindigkeit und der Brenndauer des Verzögerungszünders abhängig.

    VS werden zu verschiedenen Zwecken eingesetzt. Ursprünglich würden die Blitzknallpatronen zur Vergrämung (Vertreiben) von Schadvögeln entwickelt. Durch den lauten Knall und gleichzeitig auftretenden Blitz werden Schadvögel aus zu schützenden Bereichen vertrieben und die Fluchtstrecke ist deutlich länger als durch einen reinen Knall. Auch andere Wildtiere reagieren mit Flucht auf die Verwendung von Vs. Traditionellerweise werden so Vögel aus Weinbergen und Obsthainen vertrieben und auch an Flughäfen kommen diese pyrotechnischen Erzeugnisse zum Einsatz.
    Da sich viele Menschen an laut knallenden und blitzenden Dingen wie Feuerwerk erfreuen, liegt die Verwendung von VS für Vergnügungszwecke ebenfalls nahe. In vielen zivilisierten Ländern (außer der Bananenrepublik Deutschland) ist das Verschießen aus Signalgebern für Privatpersonen gestattet und wird auch aufgrund der Lautstärke des Effektes gerne praktiziert. Auch finden VS im Großfeuerwerk Anwendung. Da einzelne Knalleffekte untergehen würden, werden sie in größerer Anzahl gebündelt verschossen. [Link einfügen]



    Rechtlich sind VS in zwei Klassen eingeteilt.
    - Als pyrotechnische Gegenstände der Klasse 4
    - Als Signalmunition der Klasse PM 2


    In die Klasse 2 der BAM werden Signalmunitionen eingruppiert, die aufgrund ihres Gefahrenpotentiales oder ihres Kalibers nur gegen eine waffenrechtliche Erlaubnis abgegeben werden dürfen.
    Die veröffentlichte Liste der BAM http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/waffenrecht/waffenrecht_medien/kl_pm2_pyro_munition1.pdf erhält für die Klasse PM2 einige verschiedene Hauptgruppen: Knallpatronen, pyrotechnische Patronenmunition im Kaliber 4 sowie verschiedene andere pyrotechnische Munitionen für Signalgeber und scharfe Waffen. Historisch gesehen ist die Einteilung der VS in diese Gruppe durch das Gefährdungspotential, welches Politiker dem enthaltenden Blitzknallsatz beigemessen haben, zu erklären. Es bestand der Verdacht, die RAF würde die VS delaborieren und aus dem Satz Bomben bauen. Obwohl die RAF lieber Bundeswehrdepots überfallen hat und auch bereits aufgelöst wurde, ist es unwahrscheinlich, daß diese Regelung wieder aufgehoben wird.
    Die Einteilung in die beiden Klasse bedeutet rein rechtlich, daß man für den Erwerb entweder Pyrotechniker sein muß, oder aber daß man im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sein muß. Hierfür reicht leider nicht, Inhaber einer WBK für Sportschützen zu sein, sondern man muß eine separate Erlaubnis besitzen. Bauern und Weinbergbesitzer können diese relativ unproblematisch zum Schutz ihrer Besitztümer beantragen. Inhaber eines Jahresjagdscheines können eine solche Erlaubnis ebenfalls zur Vergrämung von Tieren, z.B. Wildschweine im Mais, beantragen, da vergleichbare Patronen für scharfe Waffen wesentlich teurer sind.
    Die Verwendung von VS ist in Deutschland leider auf die entsprechende Erlaubnis beschränkt. Während sich der Einsatz für Pyrotechniker von selbst erklärt, ist es im Waffenrecht etwas komplizierter. Der umfaßte Zweck wurde bei der Beantragung angegeben und die VS dürfen ausschließlich dafür und nicht zum Vergnügen verwendet werden.

    Der Besitz von VS sowie der Erwerb oder Import ist in Deutschland für Personen mit Ausnahme der vorher genannten Gruppen nicht gestattet und werden als Verstoß gegen des WaffG geahndet. Dies bedeutet, daß ein Verstoß als Straftat bewertet wird und sowohl zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führt als auch ins Vorstrafenregister eingetragen wird. Aus diesem Grund sollte man sich wirklich überlegen, ob einem ein lauter Knall zu Silvester das wert ist.
    Die rechtlich sichere Seite, VS abzugeben, wenn man sie - wie auch immer - in seinen Besitz bringen sollte, ist, sie einem Berechtigten zu übergeben. I.d.R. wird man sie bei einem Pyrotechniker am Einfachsten los. Jäger oder Weinbauern werden einem solchen Geschenk vielleicht etwas skeptische gegenüberstehen, da sie sich um die Funktionssicherheit sorgen werden. Die Abgabe bei der Polizei ist auch möglich, man wird aber eine Erklärung abgeben müssen, wie man die VS in Besitz gebracht hat und dies kann einer Selbstanzeige gleichkommen.


    Sonstige Fakten über VS

    - Hersteller:
    Eine Auflistung der Hersteller ist der aktuellen Liste der BAM zu entnehmen

    - Lagerung
    Aufrund der Umstrukturierung der Lagergruppen wurden sömtliche BK-Sätze als brisant eingestuft. Nur Packungen, in denen die VS separat stehend gelagert werden, sind im Verkauf als Klasse 1.4 zuläsig.

    - Ausland
    Legal in Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen......... der Import ist es nicht

    - Versager
    Entstehen gelegentlich durch falsche Lagerung oder suboptimale Kombinationen aus Signalgeber/Munition. Bei Auffinden bitte zur Entsorgung abgeben und nicht erneut verschießen

    - frühe Zündung
    Risse im Verzögerungssatz oder ein falsch herum eingesteckter VS im Abschußbecher führen dazu, daß der BK-Satz sofort zündet. Vorsicht, ist sehr unangenehm für die Ohren und Augen!
     
    Ashenvale, tribun77, mschuen und 2 anderen gefällt das.
  2. Schöne Idee, auf diesen FAQ-Thread kann man dann immer gut verweisen, sobald Leute dannach fragen. :) Hier schonmal ein Link zu einem Großfeuerwerkseinsatz der VS.

    Dieses Video von der ABA-Homepage zeigt auch nochmal mehrere einzelne Abschüsse aus einer Schreckschusswaffe (zum Schluss auch unter Verwendung eines Multishooters).
    Könnte man auch noch zur Veranschaulichung in den FAQs verlinken. :joh:
     
  3. Eine gute Idee, vielleicht könnte man das Endprodukt als Hyperlink in den gelben Kasten setzen?

    Stimmt so nicht ganz, das stehen der einzelnen Patronen ist keine Voraussetzung, um die Schachteln in 1.4 zu klassifizieren. Beispiel: ABA und Umarex. Hier gibt es Schachteln, in denen die Patronen zu zehn Stück in einem Styropor-Schuber liegen, fünf Schuber befinden sich in einer Schachtel. Diese besitzen ebenfalls die Klassifizierung 1.4.

    Gruß
     
  4. Richtig, was zählt, ist der Abstand der Patronen zueinander, so daß keine Massenumsetzung erfolgen kann. Ein paar andere Kommentare habe ich Boule per PN geschickt.
     
  5. Meine Vorschläge: gelb.
    ... sind wirklich nur Vorschläge/ Anregungen :)
    Zum rot markeirten Teil: Hier liegt imho eine Rechtsberatung vor :shocked: ICH würde es weniger verbindlich formulieren - sonst dreht da noch einer einen Strick draus :cry:


    LG
    Thomas
     
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  6. Bitte weiterschreiben über andere PM-II Produkte

    Ich würde es begrüßen wenn neben den VS auch andere PM-II Produkte wie Signalpatronen Kaliber 4 in den FAQ-Thread aufgenommen werden.
     
  7. Hallo,

    zwei Dinge würden mich freuen:
    "Die rechtlich sichere Seite, VS abzugeben, wenn man sie - wie auch immer - in seinen Besitz bringen sollte, ist, sie einem Berechtigten zu übergeben. I.d.R. wird man sie bei einem Pyrotechniker am Einfachsten los. Jäger oder Weinbauern werden einem solchen Geschenk vielleicht etwas skeptische gegenüberstehen, da sie sich um die Funktionssicherheit sorgen werden. Die Abgabe bei der Polizei ist auch möglich, man wird aber eine Erklärung abgeben müssen, wie man die VS in Besitz gebracht hat und dies kann einer Selbstanzeige gleichkommen."
    Zitat unkrautEX

    1. Jäger und Weinbauern sind nicht generell erwerbsberechtigt! (ausser sie haben einen MES)

    2. die restliche PMII aufgenommen wird, z.B Feuerwerkspatrone, Böller, Salut, Knallpatrone, etc

    Danke:) und hoch damit
     

  8. zu1) ist beispielsweise gemeint. Ich schrieb ja einem Berechtigtem übergeben und nicht einem beliebigen Jäger!

    zu2) Ja ja, ich bin dabei...... ein Teil über Patronenmunition mit Signaleffekten kommt auch noch. Knallpatronen/Salut fallen nicht unter PM2 und Standböller sind auch etwas Anderes. Wenn der allgemeine Wunsch besteht, kann ich noch dazu was machen. Dauert aber etwas.
     
  9. @boule: so steht es aber nicht drinne ;) zu 1
    zu 2 hab auch diese nicht gemeint Böller Kal 12/57 sind PMII und die Salut ebenfalls z.B. PMII 47
     
  10. Definitiv Nein. Cal 12 und Cal 16 Knallpatronen sind speziell für Signalgeräte entwickelte Kartuschenmunition und sollten als Solche auch frei verkäuflich sein (ab 18). Sie sind definitiv nicht in der BAM-Liste für PM2 verzeichnet und die Nummer 47 sollte ein zusätzliches Projektil (entsprechend VS). Warum seit etwa einem Jahr immer mehr Händler eine Erwerbserlaubnis dafür verlangen entzieht sich meinem Wisen. Einige Bekannte von mir vermuten schon einen Verschwörung :D
    Quelle: Co2Air zu Cal. 16 Alarmpatronen

    Wenn unter Schützen über Böller gesprochen wird, meint man meistens ein stehendes oder Handgerät, welches mit SP gefüllt und mit einem Korken verschlossen wird und richtig Lärm macht.
     
  11. @boule: oki, wenn mann die PM 2 betrachtet nur für SSW, dann gibts drei Arten:
    1. normale VS (ABA,MOOG,Zink,Umarex, Weco)
    2. VS mit Leuchtspur (ABA,Zink,Weco,Umarex)
    3. Raketenpfeifgeschosse mit Knall (MOOG)

    Nochmals zu den 16er und 12er, was Du schreibst ist nicht korrekt, alles was unter 40mm Hülsenlänge ist, ist frei ab 18, aber alles, was größer ist, ist eben EWB-pflichtig, deshalb sind diese, siehe Bild unten, EWB-pflichtig.:D

    1503914_4704e5aba9ce2.jpg
     
  12. Machen wirs wie immer: Vergleich der Ansichten und der Quellen. Warum meinst Du, daß die guten Stücke EWB-pflichtig sind? Ich finde im Beschußgesetz eben nichts von der Regelung von 40mm und da müßte etwas drin stehen. Fakt ist nun einmal, Alarmpatronen die explizit für Selbstschußanlagen konstruiert wurden, sind diesen gleichgestellt und sollten vom Gesetz her ab 18 abgegeben werden dürfen - nur leider wird es anders gehandhabt.

    Ich beziehe mich hier auf das WaffG. Anlage 2 Absatz 1.11

    Schlägt man im BeschG nach, so folgt

    Jetzt kommt der Spaß: die cal. 16 Patrone für diese Selbstschußanlagen entspricht keinem CIP-zugelassenen Schrotkaliber und ist somit explizit für diese zugelassenen Apparate konstruiert worden. Obwohl sie kürzer als eine normale 16er ist, kann man sie unter Verdreckung der Lager auch in einer Flinte abfeuern, aber es ist nicht Sinn und Zweck des Gesetzes, unnützes Putzen zu unterbinden.


    Mein altes Alarmgerät Cal. 12 (PTB192) dagegen verwendet die guten 12/70 (gerade noch mal nachgeguckt). Diese entsprechen natürlich dem offiziellen Flintenkaliber, sind nicht separat für den Alarmgeber konstruiert und somit leider EWB-pflichtig und es gibt keine andere kommerziell angebotene Cal. 12 Alarmmunition für diese Geräte.



    QED: Alarmpatronen Cal. 16 sollten vom Gesetz her frei erwerblich sein. Cal. 12 Alarm entspricht dem scharfen Kaliber 12/70 und ist deshalb nicht frei, nicht aber aufgrund einer Längeneinschränkung.




    Ich darf nun um die Ausführung zur 40mm Längeneinschränkung bitten?

    Die Alarmpatronen haben nämlich zufällig konstruktionsbedingt Cal. 16/40 und sollten Deiner Meinung nach dann ja problemlos erwerbbar sein.....

    Alarmpatronen Cal. 16 als EWB-pflichtig gekennzeichnet .... für Bild klicken
    Die von Dir gezeigten "Böllerpatronen" [​IMG] wiederum enthalten übrigens ein pyrotechnisches Geschoß ähnlich einem VS und sind somit keine Kartuschenmunition mehr sondern eine scharfe Patrone und deshalb für Bürger ohne waffenrechtliche Erlaubnis nicht freigegeben!
     
  13. Zitat:"Kartuschenmunition für die nach Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für
    Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes.
    "

    Da haben wirs doch abgeändert.....oki ich bemüh mich mal dich zu erleuchten...mom
     
  14. @Boule:

    du hast Recht. In meinem Album findest du folgendes Bild:

    http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=4812&ppuser=819

    Ganz links die angesprochene Alarmpatrone für die Selbstschussapparate. Diese sind erwerbsscheinfrei.

    Die zweite Patrone von rechts ist ein VS für die Schrotflinte und ist erwerbsscheinpflichtig. Es gab auch mal welche von Moog, die hatten sogar eine PM2 Zulassung.

    Der für VS benötigte MES ist beim Jäger durch den Jagdschein selbst bereits vorhanden. Die Dinger können daher bei jedem Jagdscheininhaber abgegeben werden. Ob der die aber haben will ist wieder eine andere Sache. Die meisten traditionellen Jäger benutzen diese nicht. Wir verwenden diese in unserem Revier in der Schonzeit zum vertreiben der Tauben von den Gemüsefeldern bis zur Aufhebung der Schonzeit.

    Wenn du Verwendung für das Bild in de FAQ hast, darfst du dieses gerne verwenden.

    Grüße

    Tom
     
  15. Immer noch Zündstoff

    Moin nach Berlin,
    @boule: Deine Ausführung stimmt nicht bezüglich der Böllerpatronen im Kal 12/57
    Zitat:"Die von Dir gezeigten "Böllerpatronen" http://www.feuerwerk-forum.de/attach...7&d=1195498162 wiederum enthalten übrigens ein pyrotechnisches Geschoß ähnlich einem VS und sind somit keine Kartuschenmunition mehr sondern eine scharfe Patrone und deshalb für Bürger ohne waffenrechtliche Erlaubnis nicht freigegeben!"

    DIESE PATRONEN ENTHALTEN KEIN PYROTECHNISCHES GESCHOSS!!!;)

    Zur EWB-Pflicht sende ich Dir per PN die Unterlagen:)

    @TiKey: Deine Aussage zu VS stimmen bezüglich VS in Flintenkaliber, aber nicht auf den 15 mm Bereich, denn 15mm Pyros sind bekanntlich keine Langwaffenmunition!;)
    Tikey ist auch meiner Meinung, dass 16/40 frei sind...siehe Link zu seinen Bildern (dort siehe Erläuterung!)

    http://www.feuerwerk-forum.de/album/...812&ppuser=819
     
  16. :shocked: Was ? Wieeeee ??? . Nix gibt's :D .
    Ich gebe zu, wir sind hier nicht in einem Waffenforum - trotzdem wäre es fein, wenn man die jeweiligen Argumente mitlesen darf :) .


    LG
    Thomas
     
  17. @unkrautEX

    Moin Thomas,

    alles klar, wird gemacht, versprochen ;)
    Hab gestern Abend länger mit Boule telefoniert......dachte es ínteressiert hier nicht so das Forum,
    wenn über "scharfe" Sache disskutiert wird.........
    Hab da so machen Kommentar geernte, wie z.B.:"das betrifft die wenigsten hier..."blabla...sinngemäß wiedergegeben...
     
  18. Hey, tschuldigung. Ich hatte Patronen in diesem Kaliber mit ausschließlich VS geladen im Handel gesehen. Du könntest mir aber mal eine zum Testen rüberschicken, daß ich den reinen Böller bestätigen kann :D

    Ansonsten können wir ja hier weiterdiskutieren. Der Thread wird irgendwann eh durch eine ordentliche FAQ ersetzt und wesentlich kondensiert.
     
  19. Hersteller besagen eine EWB-Pflicht

    Also,

    -der Hersteller der Patronen 12/57 Böller von Moog sagt, dass eine EWB-Pflicht besteht!
    -die RUAG, verantwortlich für die 16/40 und 12/40 meinten ebenfalls es besteht eine EWB-Pflicht, würde sich aus dem Anhang zum WaffG ergeben!
    -Alljagdversand gibt die Dinger ebenfalls nicht ohne EWB heraus
    -das Beschußamt in Köln, die Zulassungsbehörde der Moog-Patrone, klärt diesen Sachverhalt in den nächsten Tage ab!


    Es bleibt also spannend...:D
     
  20. :p Ich persönlich lese lieber 2 Posts mit Tiefgang über knallende Pyromunition (obwohl ich davon nix anfassen darf), als 10 Threads über megagigaBKSatzmengen-Böller (die ich auch nicht haben darf), wo es sich vorangig um Telefonzellenäquivalente dreht. :blintzel:
    SigMu ist nun mal Waffenrecht und so wie der Silvesterer zu BAM-PT schielt, so geht auch der Blick zu PM.
    So oder so - um die Grenze zum (il)legalen mal halbwegs hochauflösend abzuscannen braucht man ja keinen Bedürfnisnachweis :cool:

    So, genug OT - Metainhalt - ich lausche weiter :joh:

    LG
    Thomas
     
  21. so langsam wirds

    :Drecht haste....lieber unkrautEX:D

    nun weiter Neues....selbst der Hersteller des Alarmapparates Kieferle bestätigte auf telefonische Nachfrage die Munition sei nun mehr EWB-pflichtig......zum Munitionsvertrieb kann man dies auch auf Ihrer Hp nachlesen:
    www.kieferle.com/jagdbedarf/waffen/munition/32023.html;)

    So langsam stellt sich heraus, dass sowohl ich mit meiner Behauptung nicht richtig lag, die 16/40 analog die 12er seien ab 18, noch boule mit seiner, dass die generell frei wären (12/57 Bsp), ausser die Patronen in Patronenlagerlänge der scharfen Schusswaffenn...also die Wahrheit liegt mal wieder in der guten Mitte;)
     

    • Die lokale Alljagd Filliale gibt 16/40 auch ohne EWB ab, da sich das Gesetz in den letzten Jahren nicht geändert hat.
    • Beschußamt Suhl hält die Munition in 16/40 für frei erwerblich. Die Tatsache, daß die Patronen auch in scharfe Waffen geladen werden können ist kein Problem. Ansonsten würden 9mmRK sowie 6mm flob knall und 22lang auch analog verboten sein.
    • Mein SB ist sich nicht ganz im Klaren darüber. Wenn ich eine gute Begründung hätte (alleinestehendes Haus, regelmäßig Wild im Garten), würde er mir einen Mun-erwerb für 12/70 Knall aufgrund des Besitzes der Schußanlage ausstellen oder ich soll mit gleich eine in 16/40 kaufen weil da die Patronen frei verkäuflich wären...
     
  22. Hallo Leute !

    Da ich selber im Besitz einiger Kal. .16 Alarmapparate bin um meine Hütte etc. abzusichern, auch seit vielen Jahren WBK-Inhaber bin, interessiert es mich natürlich, ob die Kal. .16 / .12 (also die 16/40 u. 12/40) EWB-pflichtig sind...

    Aussagen von nach einigen Gesprächen mit diversen Ansprechpartnern:

    1) Hersteller der 16/40 u. 12/40 RWS/Rottweil: "...wir geben keine Aussage dazu, ob oder ob nicht EWB-pflichtig; aber neuerdings bei uns nur gg. EWB zu erwerben. Verbindliche Rechtsauskünfte geben wir nicht..."

    2) Der Hersteller der Kieferle-Alarmapparate: "... die Apparate sind frei ab 18; die Muni (..Kal. 16/40 u. 12/40) geben wir nur gg. EWB ab. Zu weiteren Aussagen bitte die Behörde fragen; keine Rechtsauskünfte...".

    3) Ein Alljagd-Fachgeschäft: "...da das WaffG (=Waffengesetz) schreibt, (...) das diese Muni ab 18 zu erwerben ist, geben wir diese Muni immer noch ab 18 ab..."

    4) Ein Bekannter (...Büma-Meister, anerkannter Gutachter, Waffensachverständiger, für den "Staat tätig" usw.): Das WaffG besagt, da diese Muni EXTRA für EWB-freie Alarmapparate bestimmt ist, ist diese Muni auch EWB-frei. Deshalb die Hülsenlänge von 40mm. Frei ist ebenso die Signal-Muni im Kal. 16 u. 12, die nach PMI ist. Obwohl diese für EWB-pflichtige Waffen ist....

    ___> Die Aussagen sind von mir geschrieben nach "Gedächtnisprotokoll" !!!

    Resümee (von mir): Die Kal. 16/40 u. 12/40 wird nur deshalb nur noch gg. EWB abgegeben, weil damit leider sehr, sehr viel Unfug getrieben wird... Immerhin ist durch diese Muni einfach ab 18 einfach so Schwarzpulver zu ergattern, ohne eine eigentliche EWB für Schwarzpulver zu haben. Könnte da einiges erzählen... Aber lassen wir das. Manche Händler, etc. handeln eben aus "Vorsicht", gg. EWB.

    So, mein Senf dazu.

    Grüße aus der Eifel, Patrick. http://www.randzuender.de
     
    unkrautEx gefällt das.
  23. Ja, aber...

    @Wolsberg: Danke auch für Deinen Beitrag.....

    Es ist aber so eine Sache....der Eigenschutz einer Jagdhütte, mit einer EWB-Pflichtige Munition(Wir nehmen das mal an!)
    Welche folgen könnte daraus entsteht???
    1. Das ist ein Verstoss gegen das WaffG, da Du die Munition nicht zulässig gegenüber Unberechtigten lagerst...sicher Aufbewahrung!
    2. Du berufst Dich auf einen Verbotsirrtum...wird Dir warscheinlich ein StA. nicht abnehmen, da Du sachkundigt bist....
    3. Die ganze Sache kann Deine Zuverlässigkeit hinfällig machen....
    4. Kommt auf die Tagessätze an..dann bist nicht nur die Patronen los, sondern auch noch den Rest;)

    Der Hinweis auf die PM1 ist der berühmte Vergleich von Äpfeln und Birnen, da das WaffG verschiedene Muntionstypen unterscheidet, das BeschG...
    -Kartuschenmunition
    -Patronenmunition
    -und eben PM 1, da spielt das SpenG rein....etc.

    daraus resultiert, die verschiedenen Zulassungen, alle werden von Beschußämtern zugelassen, eben nur nicht PM, die kann in der BRD nur die Bam zulassen und jede PM muss auch von der zugelassen sein, eine CIP-Abnahme reicht nicht aus!
    Deshalb PM 1 ab 18 und auch der Unsinn mit 12/70 PM 1 ohne EWB, denn was willst Du mit den Leuchtpatronen ohne Flinte???

    Hab mal auf die gesammten §§ verzichtet......:D
     
  24. Im Besten Fall konstruiert der SB daraus eine Tatsache, die die Annahme eine Unzuverlässigkeit rechtfertigt und widerruft erst einmal alle waffenrechtlichen Erlaubnisse....

    Und soweit hast Du schon Recht. Die Klasse PM1 ist eine rein Deutsche, die nur von der BAM vergeben werden kann. CIP ist dagegen international für scharfe Munition innerhalb eines Staatenverbundes und kann keine Einordnung in die Klasse PM1 oder 2 erwirken. Der Umkehrschluß ist übrigens auch nicht zulässig.... Eine BAM PM1-Patrone braucht keine CIP-Zulassung zur Einordnung in PM1.
     
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