Sonstiges Urlaub in Österreich

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von cedrik, 21. Oktober 2008.

  1. Hallo,
    Mich würde mal eine Sylvesterfeier in Österreich interessieren. Und nun wollte ich fragen, ob ich als Deutscher in Österreich eine Bewilligung bekomme um dort Klasse3 Feuerwerk kaufen zu können? Zu der Bewilligung gehört natürlich auch ein Lehrgang, den ich logischer absolvieren werde.

    Ich werde die dort erworbenen Artikel nicht in Deutschland abrennen, bzw. importieren, sondern werde alles in Österreich in den Himmel schießen. Wollte ich nur so gesagt haben, falls ein Mißverständnis aufkommt.

    Du Suchfunktion hat mir leider nicht sehr stark geholfen.

    Gruß Cedrik!
     
  2. sicher kannst du die bewilligung als deutscher bekommen - umgekehrts gehts ja auch (zumindest theoretisch ;) )
    nur ob du bis silvester noch einen lehrgang inkl. "startplatz" bekommst inkl. ausstellung des bescheides durch die behörde (in österreich "6-8 wochen, kann aber auch schneller gehen") ist eher fraglich.
    aber viel glück...
     
  3. Jetzt habe ich das sowieso nicht vor. Aber es würde mich interessieren und deshalb habe ich aus Interesse mal einfach gefragt. Dazu ist ein Forum letztendlich ja da.
     
  4. Klaro Du muß einen Lehrgang absolvieren (kostenpflichtig ca. 135,- euro) . Dann darfst du als deutscher sogar Ösi-Feuerwerk abbrennen . Aber was loll man schon mit dem Ösi-Feuerwerk ..
    Ist unser gutes deutsches Feuerwerk nich stark genug ? Es ist das beste was es gibt !
    Also vergiss das einfach und kaufs hier ein und sicher unsere guten deutschen Arbeitsplätze. Ich kaufe auch nur deutsches Feuerwerk ein .

    Aus China kommt eh weniger weil die Frachter keine Leerfahrten mehr machen (Krise) .
     
  5. Habe selten so einen Senf gelesen :dontthinkso:

    Erstens sind das genau die Gleichen Arbeitsplätze die du sichewrst wenn du in Österreich Feuerwerk einkaufst, ausserdem gibt es in Klasse III eine ganze Menge interessanter Artikel!

    Die ganzen Batterien die bei euch Klasse II sind sind bei uns Kl. III OK!
    Aber zum Beispiel auch die meisten Zink raketen fallen bei uns noch in die Kategorie III !
    diverse 2'' und 2,5'' Shells genauso!
    Bei den Böllern bin ich mir nicht sicher ob es da was für Kl. III gibt oder ob die nicht alle gleich Kl. IV sind, aber da sind ja die kleinen schon besser alls alles was in Deutschland zu bekommen ist!

    Im Pyrotechnikgesetzt steht nicht dezidiert dass man Österreichischer Staatsbürger sein muss, also sehe ich da kein Problem!
     
  6. Ich seh das ähnlich wie mein Vorredner. Man muss schon bedenken, dass viele tolle Sachen, die in D hergestellt werden und die Arbeitsplätze hier "sichern", hier gar nicht verkauft werden dürfen. Spontan fallen mir gute deutsche Reibeknallkörper ein wie die Weco Corsair. Sind recht klein, aber enthalten BKS, also gibbet net. Naja und viele effektschöne Raketen die hierzulande hergestellt werden, verdanken ihren Arbeitsplatz auch eher dem angrenzenden Ausland, wo die Sachen einfach mehr Leuten zugänglich sind als hier.
    Bei Batterien bin ich mir grad nicht sicher wo da der Großteil produziert wird, aber da gibts hier tw wirklich ganz gute Sachen in der Kl 2 zu erwerben :)
     
  7. Um den "SENF" zu vermehren, den "gon2o" gelesen hat.


    Die Klasseneinteilung wird NICHT Durchmesser der Bomben sondern nach Gewicht festgelegt.

    Eine 2 oder 2.5 Zoll kann netto UNTER 50 Gramm liegen und somit Klasse II sein.

    ...und wie sich die öst. Behörden von einem Deutschen ein Leumundszeugnis holen schau ich mir an !!

    Auch wenn manche Dinge NICHT ausdrücklich im Gesetz stehen , KANN und wird der zust. Beamte bei "Gästen" eher einen noch strengeren Maßstab anlegen.
     
  8. hallo,

    nur mal kurz wiederholt was unser deutscher pyro freund für ein anliegen hat:

    er möchte zu silvester in österreich klasse III artikel kaufen und auch abbrennen.
    einen kurs für klasse III möchte er vorher auf alle fälle absolvieren.

    so nun zur beantwortung der fragen:

    1.) kaufen - ich kenne nur den folgenden ablauf :
    du gehst mit der bescheinigung der bezirkshauptmannschaft (wird nach dem absolvieren des klasse III kurses ausgestellt)
    zu einem pyro händler und bekommst damit deine gewünschten klasse III produkte.

    2.) abbrennen eines klasse III feuerwerks zu silvester
    hier benötigst du eine separate genehmigung der bezirkshauptmannschaft
    (siehe beigefügten auszug aus dem pyrotechnikgesetz)
    Mittelfeuerwerk
    § 5. (1) Zur Klasse III gehören pyrotechnische Gegenstände mit
    einem Gesamtsatzgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von
    mehr als 50 g bis 250 g.
    (2) Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der
    Klasse III sind nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig;
    diese Gegenstände dürfen nur dem Inhaber einer solchen Bewilligung
    überlassen werden. Als Bewilligung im Sinne dieser Bestimmung gilt
    auch eine Bewilligung nach § 6 Abs. 2.
    (3) Auf Grund einer Bewilligung nach Abs. 2 dürfen auch zulässige
    pyrotechnische Gegenstände der Klasse II verwendet werden.
    (4) Die Bewilligung nach Abs. 2 ist auf Antrag Personen zu
    erteilen, die
    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    b) die Annahme rechtfertigen, daß sie pyrotechnische Gegenstände
    nicht mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, mit
    solchen vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese bis zu ihrer
    Verwendung sorgfältig verwahren werden,
    sofern unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit der beabsichtigten
    Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände gewährleistet ist, daß
    Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden
    werden.
    (5) Die Behörde hat Ort und Zeit der Verwendung der pyrotechnischen
    Gegenstände im Bewilligungsbescheid anzuführen und mit diesem die zur
    Vermeidung von Sicherheitsgefährdungen erforderlichen Anordnungen
    (z. B. Art der Lagerung vor der Verwendung, Beförderung,
    Vorschreibung von Sicherheitsabständen, Behandlung von Versagern) zu
    treffen.
    (6) Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von pyrotechnischen
    Gegenständen der Klasse III mit einer Steighöhe von mehr als 100 m
    sind verboten.

    es steht hier nichts von leumundszeugniss oder ähnlichem.

    ich kenne die beamten in der gegend von anton nicht, kann mir aber nicht vorstellen,
    dass sie bei einem deutschen staatsbürger anders handeln als bei einem österreichischen.


    sollte es doch so sein dann richtet sich dieser nachsatz an besagte beamten:

    "ein deutscher staatsbürger der ein klasse III feuerwerk vollkommen legal abrennen will,
    einschliesslich eines kursbesuches ist mir 100 mal lieber als ein österreichischer staatsbürger
    welcher ohne lizenz zu silvester solche artikel in den himmel jagt."

    und erzählt mir jetzt ja nicht "das macht doch keiner".


    gruss und schuss
    cooper
     
  9. Du widersprichst Dich wenn Du schreibst:


    1.) kaufen - ich kenne nur den folgenden ablauf :
    du gehst mit der bescheinigung der bezirkshauptmannschaft (wird nach dem absolvieren des klasse III kurses ausgestellt)
    zu einem pyro händler und bekommst damit deine gewünschten klasse III produkte.

    Im Gesetz steht:

    2) Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der
    Klasse III sind nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig;


    Diese besondere Bewilligung IST ein Bescheid zum Besitz und zur Verwendung von der Behörde !!



    Hingegen steht NIRGEND etwas von einem Kurs sondern.......


    ) die Annahme rechtfertigen, daß sie pyrotechnische Gegenstände
    nicht mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, mit
    solchen vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese bis zu ihrer
    Verwendung sorgfältig verwahren werden,


    ...........und DAS beinhaltet eben auich Erhebungen im Vorleben des Antragstellers.

    Also macht unseren dt. Freunden NICHT zuviel Hoffnung.

    Eine andere Möglichkeit, die sicher zielführender ist, wäre einen Freund aus Österreich zur Silvesterfeier einzuladen und DER beantragt eine Kl. III Bewilligung.

    Außerdem............
    Die Nebenkosten wie Versicherung, ev. Kommissionierung des Platzes, Feuerwehr etc. NICHT vergessen !!

    Da können schnell ein paar 100 Euro zusammenkommen !!
     
  10. du hast vollkommen recht es steht nichts von einem kurs im gesetzestext.
    jedoch hat der kurs einen entscheidenden vorteil. du bekommst nach abschluss eine
    bescheinigung von der bezirkshauptmannschaft in welchem folgendes steht:
    "Gemäß § 5 Abs. 2 des Pyrotechnikgesetzes 1974, BGBl. Nr. 282/74, wird bescheinigt,
    dass Herr .................... die notwendigen Fachkenntnisse für das Abbrennen eines Mittelfeuerwerkes (Klasse III) besitzt."
    bis jetzt habe ich immer nur diese bescheinigung und noch nie ein leumundszeugniss zur
    anmeldung eines feuerwerks benötigt.

    versicherung und anmeldung ist sicher kein zu vernachlässigender betrag. (ca. 150 EUR)

    feuerwehr wird er hoffentlich zu silvester nicht benötigen, ist jedoch natürlich nicht zu
    100 % auszuschliessen
     
  11. ...und für die Bescheinigung wird in der Regel außer den Fachkenntnissen auch erhoben, dass man "verlässlich" ist.

    D. h. u. A. KEINE VORSTRAFEN hat.

    Wie nennt man sowas ?? ,das übrigens hinter Deinem Rücken sprich ohne Deines Wissens erhoben wird..
     
  12. O Jaaa ... viel Zeit ist schon wieder vergangen seit meinem letzten Eintrag . Habs hier nochmal fast alles durchgelesen . Wenn ich jetzt Silvester in Österreich feiern wollte , würde ich natürlich auch noch mal die Schulbank drücken um einen Kurs für Feuerwerk der Klasse 3 mitzumachen . Weil sonst bekäm ich dann eventuell Schwierigkeiten um 0 Uhr wenns knallen los geht .... Eigentlich find ich es ja komisch, das man da als deutscher so´n Grundkurs machen muß , im Endeffekt muß ich mich doch nur mit dem Feuerzeug auskennen . :nerd:
     

  13. ??? Da kann man sich echt nur wundern. Hast ja recht baller nur mal drauf los, Sicherheitsabstände ect. braucht ja kein Mensch. Wichtig ist es, dass man sich nicht denn Finger am Feuerzeug verbrennt......:cry:
     
  14. Bitte haltet alle PTG´s vor solchen Leuten verschlossen.

    Gruß Tom
     
  15. Interessant das ganze mal hier zu lesen. Von den gedanken, in Österreich irgendwelche Scheine zu machen bin ich mittlerweile ab.
    Aber trotzdem interessiert mich das Feuerwerk in anderen Länder Privatpersonen besonders, weshalb ich gerne mal in ein paar Nachbarländer reisen würde, um dort Feuerwerk schießen zu wollen. Mann kann danach ja immernoch sagen, dass das einen das Feuerwerk aus diesen oder diesen Land nicht gefällt.

    Gruß Cedrik!
     
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