Handhabung & Technik Die Sache mit dem Lagern - Polizei im Haus

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von addicted2fw, 11. Dezember 2013.

  1. Also ich habe aufgrund meines Gewerbescheines gestern meine Silvesterlieferung bekommen (jääii:)). Das ganze (188kg) habe ich in meinen Keller unseres MFH gebracht und habe natürlich gestern Abend noch angefangen ein erstes kleines Brett zu verleiten etc. Für den Laien sieht es wahrscheinlich etwas nach DIY-Bombenbau aus aber das kennt man ja. Nun zu meinem eigentlichen Problem:
    In dem Haus ist auch eine Polizeistation untergebracht, welche auch Zugang zu unseren Kellerräumen hat! Das Haus besteht aus 3 Einheiten: EG und 1.OG Polizei, 2.OG die beiden Wohnungen (in Familienhand, also keine Probleme mit den Nachbarn und somit auch nicht mit der Kellernutzung). Die Polizei hat Ihre Kellerräume getrennt von unserem Kellertrakt (eine Feuerschutztür welche immer abgeschlossen ist trennt die beiden Trakte, die Polizei hat aber einen Schlüssel für die Tür, sodass ein Zutritt zu unserem Kellertrakt möglich ist). Man muss dazu sagen, dass die Polizei auch einen eigenen Eingang hat, also ich habe noch nie einen Polizisten in unserem Treppenhaus oder Keller gesehen.
    UND NUN DAS: Gestern Abend wie gesagt angefangen etc.. Die Tür zu unserem Kellertrakt (ja, noch eine extra Tür) habe ich gestern nach getaner Arbeit abgeschlossen, nur so wegen der Sicherheit, ruft mich meine Nachbarin/Schwiegermutter an wo ich denn den Schlüssel hätte, der Ableser von den Stadtwerken ist da, muss da rein blabla. Ich ihr das gesagt, alles gut, wusste ich das der iwann kommt. SO. DANN ruft sie kurze Zeit später wieder an: Ja einer von der Polizei war mit drüben weil er iein Zähler gesucht hat!!:eek: Ich muss dazu sagen wir kommen echt gut mit denen klar, bekommen auch Absperrband von denen wenn wir unsere Parkplätze beim Stadtfest absperren wollen und so, man ist so ziemlich per du... Jetzt weiß ich da ich nicht dabei war halt nicht wie ich das einschätzen soll. Ich mache ja da nichts illegales aber mir machen ein paar Sachen Sorgen:

    1. Die noch recht lange Zeit bis zum 31.12. Stichwort Lagerhaltung und alle damit einhergehenden Vorschriften.
    2. Muss ich einen Feuerlöscher da haben oder sowas? Fällt wohl unter die Rubrik "damit einhergehende Vorschriften"...

    Gebt doch mal Senf. Danke!
     
  2. Hey,

    also so weit ich weiss, darf man vom Gesetzgeber her, das Feuerwerk das ganze Jahr über im Keller lagern, wenn dort keine Brennstoffe wie Benzin, Heizöl o.ä sind.

    Nen Feuerlöscher brauchst du denke ich mal auch nicht, sonst würden wir alle ja einen Brauchen ;)

    ABER ich war noch nie in so einer Situation wie du, wieso sagst du der Polizei einfach nicht bescheid? Nicht das die dich da als irgendeinen Bombenbauer abstempeln und schon nen Einsatz gegen dich Planen :dontthinkso: :D :D
     
  3. Hallo,

    mit den 188kg brutto bist du weit jenseits dessen, was gesetzlich zulässig ist. Wenn da was passiert, dürfest du so richtig dran sein. Bei Lagergruppe 1.4G darf bis zu 10 Kg NEM in einem nicht bewohntem Raum (z.B. Keller) aufbewahrt werden. Das sind bei Batterien so ca. 50kg Brutto. Hast du 1.3G-Artikel dabei, fällt die Menge deutlich geringer aus.

    Hier was zum nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

    Du solltest also zusehen, dass du Teile deiner Bestellung zu Familie/Freunden auslagerst.

    Edit: mongol01, du verbreitest hier leider gefährliche Falschinformationen. Also wenn man es nicht weiß, einfach mal nix schreiben. Wenn du wirklich Helfer bist, solltest du definitiv mal die Gesetze lesen.
     
  4. Naja, bei 188Kg würde ich mir auch Gedanken machen:shocked:

    Ich wunder mich sowieso warum hier einige auch noch ihre Bilder mit den Europaletten voll Feuerwerk posten(dürfen, das Forum ist doch sonst so streng mit den Gesetzen)........................hat meiner Meinung nach alles nichts mehr mit Silvester zu tun, sondern am Rande der Kriminalität!
     
  5. @Just 4 Fun, sorry!

    Dann darf er ja rein theoretisch im Keller 50 KG lagern, zuhause 50 Kilo und die 88 Kilo müssen wo anders hin?
     
  6. Nein, das ist schlichtweg falsch! Sicher, es wird bei Feuerwerk viel Pappe und Ton verwendet. Aber: es ist auch genau angegeben, was eine Batterie wiegt und wieviel NEM enthalten ist. Typischerweise hat ne Batterie so das 5-6fache Gewicht der enthaltenen NEM. Bei großen Vulkanen ist das Verhältnis deutlich ungünstiger, da hat ein Vulkan 250g NEM, wiegt aber nur 500g.

    Das Gesetz gibt eindeutig vor, wieviel NEM eine Privatperson lagern darf. Das Gesetz gibt ebenso vor, was gewerblich erlaubt ist. Was glaubst du, warum Lidl und co. sich blaue Container vor die Filiale stellen? Das ist genau dazu da, die Lagervorschriften einzuhalten.

    Edit:
    Richtig. Von den 188kg darf er grob geschätzt etwa 50kg im Keller bei sich lagern, der Rest (138kg !!!) muss woanders hin. Und wenn da nur ein Artikel 1.3G dabei ist, wird alles noch viel schlimmer. Deshalb ist es Schwachsinn, sich das Feuerwerk früher liefern zu lassen oder überhaupt solche riesigen Mengen zu bestellen. Selbst vom 29-31.12 ist es genau genommen ein Verstoß gegen die Lagervorschriften.
     

  7. Schluss mit lustig, Ernst kommt rein !

    Ja klar, das ich nicht lache... Jetzt sollen wir auch noch kriminell sein :D Die Polizei soll sich lieber um richtige Krimminelle kümmern....
     
    Rias, Esodamreps, CaseyWells und 4 anderen gefällt das.
  8. Natürlich, weiss ich dass Lidl die Berühmten Blauen Container aus Gesetzlichen gründen vor die Fillialle Stellt,
    und natürlich ist es Falsch, zu sagen die Feuerwerkskörper hier bestehen nur aus Pappe und Ton, aber kommen wir alle nicht auf über 50 Kilo? Ich finde auch KNAPP 200 Kilo übertrieben, aber bei'm Lidl Container sprechen wir da über gaannnz andere Dimensionen...
     
  9. :D Vorallem, ich bin der meinung der Shop müsste Ihn mal drauf aufmerksam machen, dass er da soviel einkauft, dass er schon gegen das Gesetz verstößt.
    Und ja, die Polizei soll sich lieber um die richtigen Kriminellen kümmern, Einbrecher, Diebe, Betrüger, Schmuggler usw..
     
  10. Naja, nur weil es "alle" machen, wird es dadurch nicht legal.

    Ich hab grad mal meine Bestellung durchgerechnet ... ich hab für knapp 600€ bestellt und bin bei 10,5kg NEM - also auch leicht drüber. Man sieht ganz gut daran, in welchen (finanziellen) Dimensionen man sich noch auf der legalen Seite befindet. Von meiner Bestellung gehen aber sofort ein paar Vulkane an meinen Vater, so dass ich nicht das Problem der Aufbewahrung haben werde.

    Aber im Prinzip hast du recht. Es wäre gut, wenn das Shopsystem der Onlineshops vor der Bestellung die Gesamt-NEM anzeigen würde und ggf. auch eine Warnung bzgl. Aufbewahrung ausgibt, wenn 10kg überschritten werden.
     
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  11. Also das ist ja nicht auszuhalten hier... :dontthinkso::shocked:

    1. Es gibt keine "richtigen" oder "falschen" Kriminellen. Entweder hält man sich an die Gesetze oder nicht!

    2. Bevor ihr weiter mit gefährlichem Halb- bzw. Unwissen um euch werft lest (wie Just4fun schon anmerkte) euch das SprengG und besonders die dazugehörigen SprengV und Richtlinien durch! :rules:

    3. Jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich (mündiger Bürger?!). Wieso sollte ein Shopbetreiber für die Lagerung bei seinen Kunden verantwortlich sein?
     
  12. Hmm schwierige Situation. Wenn du hingehst und mit ihnen redest, könntest du verhindern, dass sie auf falsche Gedanken kommen (wie du schon sagtest: Bombenbauer etc.). Dies würde allerdings nur dann etwas bringen, wenn sie wirklich etwas gesehen haben, das irgendwie nach sowas aussieht und sich jetzt halt Gedanken machen.

    Sollten sie das nicht, könnte es sein, dass du mit Gespräch schlafende Hunde weckst (auch wenn ich das nach deinen Ausführungen zum Verhältnis zu den Polizisten bezweifele).
     
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  13. Sicher dass es 188kg reine NEM sind?

    Mir schwarnt irgendwie, dass es das Gesamtgewicht der Palette:bad: ist.
     
  14. Das wären dann aber wahrscheinlich trotzdem immer noch mehr Gramm NEM als erlaubt.
     
  15. Dem kann ich nur zustimmen. V.a. wenn man als Gewerbetreibender mit Feuerwerk zu tun hat sollte die Öffentlichkeit (sprich die anderen Hausbewohner etc.) davon ausgehen können, daß man sich an die geltenden Bestimmungen hält. Andere geben viel Geld aus, um Feuerwerkskörper sachgerecht zu lagern (Sprichwort blaue Container oder gar einen Bunkerraum).
     
  16. Genau DAS ist es worüber ich die ganze Zeit nachdenke!
     
  17. Natürlich sind es NICHT 188kg NEM!! Das ist das Bruttogewicht. Wollte ja nicht den 3. Weltkrieg beginnen...
     
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  18. WAS, WER, WIE...ziemlich egal.

    Wieder Einer, der das Feuerwerk insgesamt und die involvierten "Idioten" im Besonderen in Verruf bringt.
     
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  19. Also dann hab ich auch mal eine ganz doofe frage.

    Wie ist es wenn man zu Silvester also 2 Tage vorher besuch bekommt und die Ihr zeug mitbringen und es dann im Keller lagerst, und dann die Grenze überschreitest? Machst dich dann auch strafbar? Weil eigentlich gehört es dir dann ja nicht.

    Ich bin absolut auf der Seite vom Gesetz wenn es um die Lagerung von Feuerwerksartikel unter dem Jahr oder so früh vor Silvester geht. Aber wenn der Verkauf zu Silvester öffnet sollte man die Gesetze ein wenig lockern. Vorallem was die Menge angeht, den das man kein Benzin... in unmittelbarer Nähe haben soll das dürfte doch allen klar sein und auch einzuhalten sein.

    Würde mich über sachliche Antworten freuen
     


  20. Richtig, wenn man damit die Grenze überschreitet (und da ist das Datum auch egal), dann ist das theoretisch gesehen (laut Gesetz) strafbar.
     
  21. Naja, das Gesetz ist eindeutig:

    Hier nochma die Anlage dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

    Eine Ausnahme für die Verkaufstage wird nicht definiert, also gilt dieses Gesetz auch vom 29.-31.12. Dabei ist es egal, wem die PTGs gehören, es kommt nur darauf an, dass es bei dir im Keller gelagert wird.

    Interessant finde ich übrigens hier den Aspekt Mehrfamilienhaus. Laut Gesetz kann die höchstzulässige Menge auf mehrere Räume gleicher ARt aufgeteilt sein. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Kellerräume aller Bewohner zusammengerechnet werden müssen, also die 10kg NEM nur einmal für das ganze Haus gelten? Falls ja, dürfte das doch einige Schwierigkeiten nach sich ziehen. Woher soll man dann wissen wieviel man aufbewahren darf? Ich kann schließlich nicht wissen, wieviel mein Nachbar schon gebunkert hat.
    Ein zweiter Interessanter Aspekt wäre, wenn Keller und Dachboden zur Verfügung ständen. Sind diese ebenfalls zusammen zu betrachten (sind das laut Gesetz Räume gleicher Art?) oder kann man hier 10kg NEM im Keller und 10kg NEM auf dem Dachboden deponieren?
     

  22. Echt schlimm, diese herablassenden Kommentare... :eek:

    Es ist nunmal so, dass man sich bei dieser Sachlage im Rahmen der Kriminalität bewegt.
    Wie das derjenige handhabt, ist natürlich seine Sache.

    Aber es gibt halt mal dieses Gesetz, ist halt so.

    (Ach ja, die Polizei freut sich bestimmt über Verbesserungsvorschläge von dir :D)
     
  23. Ähm, ich werf mal gerade das Argument ein, dass hier nicht GELAGERT sondern AUFBEWAHRT (für Silvester) wird.
    Deswegen gelten auch nicht die Lagermengen.
     
  24. Naja, wenn ich was aufbewahre lagere ich es ja eigentlich auch nur bis ich es brauch.
     
  25. Lies mal den zitierten Gesetzestext in meinem vorangegangenen Beitrag ... da steht auch AUFBEWAHREN. Also gelten die Mengen.
     
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