Hallo zusammen ich habe mal beim Ordnungsamt nachgefragt wann bei mir in Troisdorf/Spich das abbrennen von Klasse II Feuerwerk erlaubt ist die Antwort was folgendes ---> Sehr geehrter Herr *******, nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II in der Zeit vom 30.12. bis zum 2.1. eines Jahres abgebrannt werden. Ausnahmen gelten für die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist diese Regelung bundesweit anwendbar. Mit freundlichen Grüßen [--name gelöscht---] allgemeines Ordnungwesen Wie ist das bei euch da wo ihr wohnt ? schöne grüße
31.12.-01.01. vom 02.01. bis 30.12. nicht. Aber bei uns ist das auch so geregelt. Unter Beachtung des LImSchG
jaja so ist es ich finde es echt blöd das es überall anders ist am besten wäre es vom 1.1 bis zum 31.12
Ordnungsamt bei mir , ZITAT: "Keine Ahnung , beschwert sich jemand? Die, die sich beschwerden sollen nach Hintertupfingen ziehen wo sich Fuchs und Hase gute nacht sagen....... Mir fällt da jetzt keine besondere Regelung ein........."
böllerfreak 1 Das Schreiben vom Ordnungsamt hinkt ein wenig!!!! vom 30. 12.bis 2. 1. eines Jahres ??????? das sollte doch heissen .....vom 30. 12. bis 2.1. des folgenden Jahres oder ?? Sehr geehrter Herr *******, nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II in der Zeit vom 30.12. bis zum 2.1. eines Jahres abgebrannt werden. Ausnahmen gelten für die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist diese Regelung bundesweit anwendbar. Mit freundlichen Grüßen
ja klar soll das heißen vom 30.12 bis 2.1.09 also das folgende jahr. wieso wie hast du es denn verstanden ?
Richtig wäre: (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten. Quelle: $23 1.SprengV.
brrrrr..... Na bis zum 02.01. kann auf jeden Fall schon mal nich sein......In der Zeit vom 02.01.-30.12. dürfen Pyrotechnische Sachen der Kl. 2 nur mit AG verwendet werden... Also ist es in der Zeit vom 31.12.-01.01. erlaubt! Zeitliche Einschränkungen gibt es....überall anders... Bei uns z.B. ist nur die Einschränkung, dass ich die Nachtruhe vom 30. auf den 31. einhalten muss.... Das heißt Feuer frei vom 31.12.08 7:00:01 Uhr - 01.01.09 23:59:59 Uhr!
Was Ähnliches habe ich auch mal vom OA DD gepostet. Dann durfte ich eine Berichtigung des MOD gefallen lassen (OK) mir eine Standpauke und ewiges Geseier von Berufsbetroffenen anlesen - wegen der Veröffentlichung des Namens des Angestellten oder Beamten. (und Telefonnummer des OA) Also- gleiches RECHT für Alle bitteschön. --edit: Done. Übrigens: Die Telefonnummer des OA war im Eingangsposting nie erwähnt.
Hab mal das Ordnungsamt Kassel angeschrieben. Hört sich ja nicht schlecht an: keine zeitliche Beschränkung
Wenn es denn dann so ist von den Zeiten her wie Du es oben beschrieben hast dann ist es ja quasi BIS zum 02.01., gelle. Gruss Ralph
Auch ich habe mich mal schlau gemacht Sehr geehrter Herr R******, Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Am 31.12. bis 6 Uhr und am 1.1. ab 22 Uhr sind jedoch die Nachtruhezeiten einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. *** ******** SB Waffen- und Sprengstoffrecht Stadtverwaltung Zwickau StA 32 - Ordnungsamt Sachgebiet Allgemeine Polizeibehörde