Bestimmung Ab wann in HH- Bezirk HH-Nord knallen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von BAMbum, 23. Dezember 2008.

  1. Hi Leute,
    hat´schon einer von Euch Infos dazu, ab wann in oben genannten Bezirk Silvester geknallt werden darf?
    Es dreht sich selbstverständlich um KL. II

    Gruß,
    BAMbum
     
  2. Frag doch am besten bei deinem zuständigen Amt nach....Dort kann man es dir wenigstens 100% genau sagen!
     
  3. 18:00 - 01:00
     
  4. Das ist was die Medien sagen !
    Kann ich laut Amt für Arbeitsschutz nicht bestätigen. Hier gillt §23 Abs. 1.1 der 1. Spreng.Verordnung: 31.12. 00.01 - 01.01. 23.59 Uhr.
    Aber das Thema haben wir hier schon bis zum erbrechen durchgekaut !
     
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  5. Und genau der Herr Becker hat mir im persöhnlichen Gespräch ,als ich meinen 27er verlängerte,etwas anderes gesagt !
    Da das angegebene Infoblatt für die Öffendlichkeit ist, muß wohl mit den Abbrennzeiten weiter geflunkert werden. Man möchte schließlich so wenig als möglich geballer haben ;) Und da die Medien allgemein diese 18.00 bis 01.00 Uhr Regel rauf und runterbeten. kann er auch nichts anderes schreiben. Keiner will 2 Tage Feuerwerk haben !

    Und wenn Du mal folgendes auf Seite 5 liest, dann weißte über dieses Infoblatt bescheid:
    "Für einen Blitz-Knall-Effekt werden gut zwei Kilogramm Schwarzpulver verwendet-...."

     
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  6. Vielleicht grenzt ein anderes "Hamburger Gesetz" welches nicht unbedingt mit dem SprengG zutun hat das andersweitig ein. Das ist auch die Vorgabe die die Polizei macht, wenn man vorher oder hinterher ballert. Müsste man diese mal fragen auf welcher Grundlage. Ich muss ehrlich sagen, ich hatte nie das Problem, sodass ich mich damit beschäftigen müsste.
     
  7. Genau danach fragte ich Ihn bestimmt 3mal hintereinander: "Gibt es noch eine Verordnung für Hamburg die die Abbrennzeiten bestimmt außer dem SprengG !!??"
    Er antwortete das Ihm keine weitere Einschränkung in Hamburg bekannt sei.
    Aber ich habe es nicht schriftlich !!! Somit keine Handhabe falls es doch noch eine Verordnung gibt.
    Also nicht das nachher einer sagt: "Der doofe WeatherbyMagnum hat aber im Forum gesagt.....!" ;)
     
  8. Einschränkungen, die basierend auf dem SprengG erlassen werden können, gelten eh nur für reine Knallkörper, man kann es nicht oft genug wiederholen ! :rules:
     
  9. Es ging dem Threadersteller ja auch um das Knallen !:)
     
  10. Ok, da hast du allerdings auch wieder Recht. :winki:
    Dann muss er sich halt noch ein paar Bombenraketen kaufen, wenn er gesetzlich ganz auf Nummer sicher gehen will. :victory:
    Naja, in der Praxis sieht das in der Regel ja sowieso ganz anderes aus. Gerade in Großstädten wird die Polizei sicher nicht ausrücken, weil jemand um 2 Uhr anruft und sagt: "Hier in der Straße wird immer noch geballert, obwohl 1 Uhr schon längst rum ist". Die sind sicher froh, wenn sie nicht schon ständig anrücken müssen, weil sich mal wieder irgendwelche Schnapsdrosseln mit Raketen beschossen haben.

    Ein Bekannter, der dort bis vor gut einem Jahr wohnte, hat mir erzählt, dass in HH Osdorfer Born "Silvester" eine Woche vorher beginnt, und eine Woche später wieder aufhört. :kicher:
     
  11. Das Dumme ist ja auch, dass die Polizisten die SprengV. gar nicht kennen, welche aussagt, das vom 31.12. bis 01.01. Feuerwerk abgebrannt werden darf. Die kennen eben auch nur diese 18.00 Uhr - 01.00 Uhr Regelung.
    Und wenn ich am Neujahr abends noch etwas abbrennen möchte und von einer Streife angesprochen werden würde,hätte ich echt keine Lust den Polizisten die Rechtslage zu erklären.
    Mir reicht der 31.12. bis 01.01. bis ca. 02.00 Uhr. Dann habe ich echt die Nase von Feuerwerk erst einmal voll. Die Ohren klingeln und die Klamotten stinken:good:
    Dann möchte ich aber auch wieder meine Ruhe haben ;)
     
  12. Da irrst du dich. Zumindest teilweise. :winki:
    Vor 3 Jahren stand ein guter Freund von mir auf einer Brücke und zündete ein paar Böller. Es war in der Silvesternacht, morgens um 5:30 Uhr ! Da kam die Polizei angerauscht und hielt bei ihm an. Sie war auf der Suche nach ein paar Randalierern. Sie fragten ihn, ob er verdächtige Personen beobachtet hätte. Er verneinte und fragte nebenbei, ob er jetzt Ärger bekomme, weil er ja so spät (bzw. früh) noch geböllert hat.
    Darauf der freundliche Polizist : "Nein, warum ? Ist doch hier den ganzen 31.12 und 1.1 erlaubt ! " :)
    Wie du siehst, ist auch die Polizei zumindest hin und wieder auf der Höhe. :kicher: :victory:
     
  13. Das waren gut informierte Polizisten. Die die ich kenne, hatten von dem Paragraphen in der SprengV. noch nichts gehört. Behaupteten Sie jedenfalls :p
     
  14. Ist zwar nicht Hamburg sonder Wuppertal
    Aber ich bekam folgende Info vom Ordnungsamt Wuppertal :"verbotsfrei sind der 31.Dezember ab 00.00 Uhr und der 01.Januar bis 24.00 Uhr !"
     
  15. Ziemlicher Unfug was in der verlinkten Info steht
     
  16. Moin so wie ich das lese ist das auch nur von der Feuerwehr Hamburg ein Zeitrahmen den die übernommen haben. Weiß denn jemand näheres im Jahre 2018???
     

  17. Am besten mal direkt beim OA anfragen, bei uns ist diese Info online abrufbar. ;)
     
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  18. Der verlinkte Beitrag ist absoluter Schwachsinn. Das merkst du schon daran, dass der Mindestabstand zu Kanonenschlägen 3-5 m sein soll. Die haben keinen Plan von Feuerwerk.

    Hab irgendwo in nem Gesetzestext mal gefunden, dass das Verbot nur für Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung gilt (also erlaubt von 18-01 uhr). Was das genau bedeutet kann dir aber nur ein Jurist sagen. Wenn du sagst ein Bombenrohr mit Feuertopfbasis ist auch ästhetisch geht das wohl durch, wenn du sagst ein Böller sprüht hübsche Funken wird man dir eher nen Vogel zeigen.

    Also: 24h F2 außer zu ruhezeiten und die sachen mit ausschließlicher knallwirkung zwischen 18 und 1 uhr.
    P1 geht immer außer zu Ruhezeiten
    F1 geht immer aber auch hier: nicht ruhe stören.

    Vielleicht kann jemand nochmal die Paragraphen verlinken.

    Generell gilt aber: einfach rücksichtsvoll sein. Musst dich ja nicht direkt an die Alster stellen oder deinen Nachbarn 5 Stunden am Stück die Ohren wegknallen. Achja, egal was passiert, wenn die Pozilei in der Nähe ist: nichts unternehmen! Egal was passiert! Ich feier auch in Hamburg und unsere Nachbarn knallen von 14-03 uhr und das nicht gerade zurückhaltend bzw. "international". Wir haben aber ne coole Nachbarschaft, deswegen passiert da auch nichts. Pozilei kommt bei uns nicht vorbei, die sind wohl alle auf St. Pauli an Silvester oder so. Wo kein Kläger da kein Richter.
     
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  19. Also ja das wurde eigentlich durchgekaut...
    Die SprengV. scheint bei den meisten Orten in Deutschland anerkannt. Ich feiere jedes Jahr in Hamburg und da konnte mir von den Behörden keine ordentliche Antwort gegeben werden. Ich wurde auch auf die Internetseite verwiesen. Wahrscheinlich habe ich aber auch die Falschen gefragt.

    Und ja Hamburg ist eine Großstadt. Ich wurde vor Jahren mal angehalten und nach illegalen PTGs überprüft. Es war 14:00 und die Beamten hatten auch keine Ahnung von der Gesetzeslage aber den war das eigentlich komplett egal solange man nichts illegales zündest.
    Trotzdem finde auch ich die Lage unbefriedigend. Also gerne den Gesetzestext mal an die richtige Behörde schicken und dann die Antwort hier posten. :)
     
  20. gelten denn Silvester und Neujahr die Ruhezeiten ? bitte mit link und keine persöhnlichen meihnungen !
     
  21. #23 Trolltrace, 22. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2018
    § 23 1. SprengV - Einzelnorm

    § 24 1. SprengV - Einzelnorm

    Ich übernehme keine Haftung oder Gewähr oder sonstwas.

    Ruhezeiten gelten an Silvester und Neujahr außer in der Nacht zwischen 31.12 18:00 und 01.01 01:00. Wobei ich auch irgendwie im Kopf habe dass das selbst da gilt aber faktisch außer Kraft gesetzt ist, weil silvester ja auch Brauch ist usw..

    Was ich eben meinte mit Rücksicht nehmen ist nicht so dahin gesagt. Ich mein das absolut ernst. Geh niemandem aufn Sack und gut is. Ehrlich. Bei uns sagt keiner was, wenn Nachbar XY am 28.schon mal n Knaller testet oder Nachbarin Z zum Geburtstag unterm Jahr ne Batterie abbrennt. Wenn ich aber am 01. Januar um 08:00 morgens einen ganzen Schinken P1 Knaller zünde und danach einen Knatterfritzen nach dem anderen würde gegen Mittag selbst in der lässigsten Gegend jemand kommen und mal was sagen. Bei uns funktionierts halt. Je mehr Nachbarn du hast desto mehr Gegenwind wirste haben. Du kannst dich ja mal umhorchen wo man in HH gut knallen kann oder wenn du großes vor hast wechsel mal den Ort zwischendurch. :D

    Wenn du ne Rechtsauskunft haben willst musst n bisschen Knete in die Hand nehmen und zum Juristen gehen.
     
  22. Jup wird morgen gemacht heute habe ich da leider keinen mehr als Telefon bekommen.
     
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  23. Würde mich freuen, wenn du das Ergebnis hier teilen könntest. Interessiert mich auch, insbesondere die Hamburger Regelung..
    Besten Dank!
     
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