Bestimmung Frage zur Anzeige mit 27er - Feuerwerk nahe Straße

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von pspcheater, 19. März 2017.

  1. Hallo,

    ich möchte mit meinem 27er ein Feuerwerk Kat. F2 anzeigen. Der Abbrennplatz liegt 4 Meter von einer öffentlichen Straße entfernt auf einem Garagenvorplatz.
    Nun muss ich im Anmeldeformular ein Kreuzchen setzen, dass das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe zu Straßen stattfinden soll und dafür muss ich "die Zustimmung der örtlichen Behörde einholen und dem Gewerbeaufsichtsamt zuleiten".

    Brauche ich also eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde? Reicht vielleicht eine mündliche Zusage? Oder kann ich das Kreuzchen doch auf nein setzen - wobei 4 Meter zur Straße wohl definitiv zur unmittelbaren Nähe zählen.

    Wer hat diesen Fall oder einen Ähnlichen bereits erlebt?

    Vielen Dank für eure Zuschriften.
    Gruß - pspcheater
     
  2. Nix für ungut, aber ein Garagenvorplatz und eine Strasse klingt beides nicht besonders gut....

    Warum nicht einfach woanders anzeigen?
     
  3. Das Feuerwerk ist für eine Familienfeier. Die findet in einem Wohngebiet statt, der am besten geeignete Platz ist dort vor der Garage, hinterm Haus im Garten wäre die Alternative wobei hier Rasen als Untergrund nicht optimal ist.

    Leider rundherum kein freies Grundstück, 5 Querstraßen in alle Richtungen bis zum nächsten Feld. Bei den Häusern im Blickfeld hat keiner von den Gästen etwas vom Feuerwerk :(
     
  4. Hatte einen ähnlichen Fall mit einer Grünfläche, die an der Hauptstraße liegt, allerdings waren zwischen Abbrenner und Straße gute 30 Meter Platz. 4 Meter sind schon sehr wenig, selbst bei F2 liegt man da ja unterhalb des minimalen Sicherheitsabstands.

    Man sollte das Thema auf jeden Fall mit der Gemeinde vor der Anzeige klären und sich schriftlich geben lassen, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind - gerade auch dann, wenn du nichts unternehmen musst. "Nur wer schreibt bleibt!" wurde uns im Lehrgang immer wieder eingetrichtert, denn sobald etwas passiert, zählt nur noch das, was auch dokumentiert ist.

    "Nein" anzukreuzen und darauf zu hoffen, dass das irgendwie unter den Tisch fällt, ist keine gute Idee, weil der Lageplan dich sofort verraten wird und es kein gutes Licht auf dich wirft, wenn du so eine offensichtliche Problematik nicht erkennst bzw. verschweigst.
     
  5. 4m kannste aber mal vergessen, weils im Sicherheitsbereich liegt. Wenn dann müßtest wohl noch ne Straßenrechtliche Anordnung dir besorgen und die Straße sperren, aber ob die bekommst ist fraglich und kostet Geld. Jedenfalls funktionierts hier in Sachsen so ähnlich.
     
  6. Hast du nicht in der Nähe einen Sportplatz oder ähnliches?Notfalls müssen die Gäste halt etwas laufen.
    Garageneinfahrt-überhaupt nicht gut.Störst du eventuell andere beim Rausfahren?
    Mancheiner könnte sein Auto(aus Protest) vor der Garage stehen lassen.Dann hast du richtig Spaß.
     
  7. Mal ehrlich......Du brauchst für Kat2 mindestens 8m Abstand in jede Richtung. Wenn also eine Straße innerhalb der 8m liegt, liegt ja ganz klar auf der Hand dass der Sicherheitsbereich nur mit einer Sperrung der Straße zu realisieren wäre. Dass dieses wiederum nicht "einfach so mal eben und am liebsten noch mündlich" zu realisieren ist dürfte doch wohl auch klar sein, oder? Und wie wäre das im Garten hinterm Haus zu möglich? Sind da im Umkreis von 8m keine weitere Gärten?

    Dein Ernst?
     
  8. Wenn das ein kleines Dorf ist, kannst Du ggf. mit der örtlichen Feuerwehr sprechen, ob die absperren können...

    In der Stadt oder Nähe kann man das vergessen. Viel zu teuer.

    Ggf. geht der Antrag auch so durch. Jedoch bist Du dann haftbar, falls etwas passiert. Also wenn der Abstand nicht reicht, jemand mit dem Auto vorbeifährt, von dem Feuerwerk abgelenkt wird und ein kleines Kind anfährt, bist Du für alles verantwortlich... Keine Versicherung zahlt. Denn es war ja Deine Entscheidung, die Abstände nicht einzuhalten. Es gibt Behörden, die solche Anträge durchwinken. Als Erlaubnisinhaber weißt Du ja bestens über alles Bescheid, deswegen müssen die nicht nochmal alles separat prüfen. Der Schreibkram ist nur für eine Sache da: Wenn was passiert, dann holt man einfach Deinen Zettel mit der Unterschrift raus.

    Bei Genehmigungen siehts dann anders aus. Dafür sind dann beide Seiten verantwortlich.
     
  9. Ich bin ja gerade erst wieder schief angeschaut worden aber bei dem was ich da wieder lese ... sorry bekomme ich ne Krise.

    Ich habe keine Ahnung vom 27er, bekommt man den einfach so zugelost, keine Fachkunde Prüfung, keine Rechtskunde, mal drauf los, ich hatte die Hoffnung das bei dem 27er wenigstens etwas Wissen für die Pyrotechnik im Spiel ist?

    Wenn ich 8m Sicherheitsabstand habe, hallo, 4 ist kleiner als acht, das lernt man in der Grundschule.

    Alleine schon diesen Platz auszuwählen, schön das ihr alle nett schreibt "... hasse nicht nen anderen Platz, dass ist knapp ...", nennt das Kind doch beim Namen, das ist absoluter hirnloser Schwachsinn!

    Das nächste ist, für eine Familienfeier? Also Fremdauftrag auch ganz geschmeidig.

    Sorry, ich mag ja immer der sein, der was negatives sagt, aber wo ist hier das Gehirn geblieben???

    Und da wundert ihr euch wenn die Behörden dicht machen weil wieder wer irgendwo irgendwie ein Feuerwerk gemacht hat ohne Rücksicht auf irgendwas und irgendjemand dann genervt ist!

    Manchmal schaufelt man sich sein Grab halt doch selber.

    Carsten
     
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  10. Das Kreuzchen an der falschen Stelle wird nicht viel helfen, da bei einem Feuerwerk im Wohngebiet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich die Polizei bereits während des Aufbaus (informiert durch besorgte Gassigeher) oder spätestens nach dem Feuerwerk auftauchen wird.
    Wenn ein Platz nicht geeignet ist, dann sollte insbesondere ein 27er dieses akzeptieren und respektieren!
    Neben dem Verlust der eigenen Zuverlässigkeit erschwert ein fahrlässiges Fehlverhalten zudem kommende Anzeigeverfahren von Unbeteiligten und die Erlaubniserteilung für kommende Antragsteller....
     
  11. Beim 27er F3 ist keine Fachkunde notwendig. Das Problem ist, dass man ohne die Fachkunde trotzdem Anzeigen darf... Dann kommt sowas bei raus. Ein Bruchteil der F3er ist vergleichsweise fachkundig. Gefühlt hat die Mehrheit jedoch viel zu wenig Wissen.

    Wenn der F3er anmelden müsste, wäre das alles kein Thema.

    Oder eben eine Fachkunde für F3 einführen. Gibts ja in anderen Ländern auch.
     
  12. Viel einfacher und sinnvoller wäre eine realistische Anpassung der Sicherheitsabstände in F2....
     
  13. Zitat: "ich möchte mit meinem 27er ein Feuerwerk Kat. F2 anzeigen. Der Abbrennplatz liegt 4 Meter von einer öffentlichen Straße entfernt auf einem Garagenvorplatz."

    Bin zwar kein Freund der "Gloonschen Angriffsrhetorik" ;) aber in diesem Falle musste ich auch bereits nach obigem Satz mit dem Kopf schütteln.

    So ziemlich jedem (auch ohne weiterführende Sachkunde oder dergleichen!) sollte doch klar sein, dass ein FW unter diesen Bedingungen völliger Stuss ist! Überhaupt drüber nachzudenken, wie/ob man das durchkriegt könnte einen wütend machen!

    Bei solchen Harakiriaktionen muss man sich in der Tat nicht wundern, dass die allgemeine Begeisterung für FW zu wünschen übrig lässt...

    Gruß
    Pyro-Dan
     
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  14. Einem guten jahrelangen Bekannten hätte ich das vermutlich von Angesicht zu Angesicht auch so gesagt, in einem Internetform bei einem mir unbekannten Gegenüber bevorzuge ich eine diplomatischere Ausdrucksweise. Angekommen sein dürfte die Nachricht "Geht nicht!" so oder so. Wenn ich selbst mal Unsinn verzapfe, bin ich auch froh, wenn man mich freundlich darauf hinweist und nicht gleich als hirnlos oder schwachsinnig brandmarkt.

    Natürlich wäre es das Beste, wenn er von sich aus SprengG, sämtliche SprengVs und den BAM-Leitfaden gewälzt hätte, um perfekt vorbereitet zu sein. Es ist aber immer noch besser, die Frage hier zu stellen, bevor die Anzeige eingereicht wird und bei der Behörde landet. Vielleicht merkt er jetzt, dass es an dieser Stelle Zeit ist, sich mit den wesentlichsten Punkten der Pyrotechnik, nämlich Sicherheit und Rechtsgrundlagen, zu beschäftigen.

    Es kann ja auch die eigene Familie sein, würde da mal nichts unterstellen.

    Und was genau würde es bringen, wenn auch diese Zahlen den Leuten einfach nicht geläufig sind? Die Ursprungsfrage hat sich ja nicht mit Sicherheitsabständen befasst, sondern damit, ob man 4 Meter als unmittelbare Nähe auslegen muss. Das Problem sind nicht die Abstände sondern ein Mangel an Sicherheitsbewusstsein, das in Schulungsfeuerwerken und Lehrgängen solange gepredigt wird, bis es jeder verinnerlicht hat.

    Die Debatte hatten wir ja kürzlich erst im Thread zur Neufassung der 1. SprengV und sie ist nicht so ganz einfach. Wie du richtig schreibst, gibt es F3-27er, die sich ausgiebig mit den Vorschriften auseinandergesetzt haben, niedrig würde ich den Bruchteil nicht ansetzen. Denen jetzt das Anzeigen zu verbieten, weil es unter ihren Kollegen schwarze Schafe gibt, ist hart, irgendeine Einschränkung wird aber wohl in nicht allzu ferner Zukunft kommen. Für diesen Fall plädiere ich dann auch für den Ansatz "Anzeige mit Fachkunde, Genehmigung ohne".
     
  15. Warum sollte man als Konsument ein Sicherheitsbewusstsein für etwas verinnerlichen, welches der Gesetzgeber selbst nicht verinnerlicht hat und wofür es schlichtweg keine Lehrgänge gibt?
    Wieso ist es in anderen Ländern (oder in anderen Feuerwerksklassen) möglich, realistische Sicherheitsabstände (obwohl mitunter auch F2) auf PtG's aufzudrucken aber hierzulande nicht?
    Vermutlich muss erstmal etwas passieren, bevor sich daran etwas ändert....
     
  16. ich denke auch nichts für ungut,aber das klingt wie ein No go:rolleyes: mit den 4M Abstand bei Kat2 mit Aufstiegseffekten.Würde mal gerne eine Besichtigung des Abrenners machen und denke wenn ich die Verantwortliche Person wäre würde ich es nicht zulassen.???:blintzel:Ich glaube auch wenn du das unter 23.1§ in deiner Genehmigung AG angibts mit Skizze zb auch Google Earth wird der Sachbearbeiter deiner Behörde dir das Untersagen.:blintzel: Ich möchte dir da auch nichts unterstellen,aber vieleicht wäre es mit einem Bodenfeuerwerk zur Familienfeier mit Fontänen und Vulkane sinnvoller?Auch da sollte darauf geachtet werden das sich im umkreis der 4M keine Brennbaren Objekte befinden.Aber ich halte den Ort des Abbrenners wie ich das hier entnehme zu risikoreich,damit ist alles gesagt.;)

    Gr Suko :)
     
  17. So Moment mal ihr die ihr alle meint ich wäre ja ach so unbedarft und hätte keine Fachkunde und was weiß ich.
    Herrlich wie ihr euch darüber ergötzen könnt :D

    Leider habe ich nicht die Frage gestellt ob es geht - denn es ist und war mir jederzeit bewusst, dass es laut 1. SprengV Anlage 3 einen Sicherheitsabstand von 8 Metern bei F2 einzuhalten gilt. Trotzdem beantwortet ihr rege diese Frage :rolleyes: die ich nicht gestellt habe - vielen Dank dafür.

    Mir ging es wahrhaftig darum zu erfahren, ob jemand mit einem ähnlichen Fall schonmal zu tun hatte und wie das Problem ggf. gelöst werden konnte.
    Wenn absperren die einzige Alternative ist - OK.
    Dennoch bin ich der Meinung dass eine Bestätigung der Kommune das Problem ebenso löst. Gehwege sind mehr als 8 Meter entfernt und Autos dürfen nicht vor der Ausfahrt parken. Das Grundstück ist ein Einfamilienhaus also keine Gefahr dass jemand seine Karre falsch abstellt.
    Es sind lediglich nur 4 Meter zur nächsten Straße!

    Und zum Garten: NEIN, der Garten bzw. die Rasenfläche ist 20 Meter breit und 25 Meter lang. Also sind dort keine anderen Gärten in 8 Metern Umkreis. Nicht mutmaßen - fragen hilft!

    Vielen Dank für diejenigen die mir helfen wollten, alle anderen möchten sich bitte ein anderes Thema zum meckern suchen.:cool:
     
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  18. Ach und bevor ich es vergesse, zum Thema Sicherheitsbewusstsein:
    Zu Silvester wird mit F2 Feuerwerk einiges angestellt das ich euch nicht zu sagen brauche.
    Aber dennoch ist es da ja kein Problem wenn ich an genau diesem Platz das gleiche F2 Feuerwerk zünde wie zu unserer Feier ;)
    In einem Wohngebiet ist das nunmal so, dass keine Abbrenner aus dem Gesetzbuch zur Verfügung stehen.
    Und ich habe eben auch schon erlebt wie Leute unterm Jahr mitten auf der Straße geschossen haben.

    Deswegen Loop zurück - ich wollte nur wissen ob jemand eine ähnliche Situation schon einmal selbst erlebt und gelöst hat :p
     
  19. Ach herje, kaum sind die Antworten nicht wie erwartet sind wir schon auf Schneemann Nievau.
    Wenn im Garten 20x25 m Freifläche zur Verfügung stehen dann zünde doch dort auch wenn das Saubermachen im eigenen Garten etwas mehr Arbeit bedeutet so bleibst du vom öffentlichen Verkehrsraum fern und hast keinen Ärger wo ist denn das problem beim weichen Untergrund?
    Also manchmal erschließen sich mir Fragen aber auch nicht so ganz?:dontthinkso:
     
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  20. Danke für den Hinweis aber Ich würde eben lieber auf der Straße schießen aus genau diesem Grund.
    Freilich werde ich wenn es nicht anders geht trotzdem den Garten bemühen.
     
  21. Zu Silvester ist es auch nicht erlaubt. Wenn da was passiert, wird auch die Versicherung genau gucken und nicht zahlen.

    Die Gebrauchsanweisung steht auf dem PtG drauf bei F2. Der Abstand der dort steht, muss eingehalten werden. U.U. reicht da auch nicht dein Garten aus.

    Also ich würde es nicht machen und ich habe zwei solcher Feuerwerke (Onkel von mir) auch schon abgesagt.
     
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  22. Also wenn mann keine Lust auf die Aufräumarbeiten hat sollte man evt. darüber nachdenken es auf ein paar Vulkane und ein Lichterbild mit Lanzenlichtern zu beschränken dann ist man auch mit den Sicherheitsabständen auf der sicheren Seite.

    Ansonsten hilft beim Reinigen eines Rasens ein Laubpuster für die Ecken und ein Rasenmäher mit Fangkorb, das wirkt Wunder.
    Nur mal nebenbei.:blintzel:
     
  23. Das Problem ist dasselbe, nur schaut an Silvester niemand so genau hin, zudem gilt innerhalb des Jahres die 8m-ich-komme-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte nicht.....
     
  24. Das ist genau der Unterschied zwischen irgendwelchen Silvesterzündler-Chaoten und Scheininhabern, von denen man einen verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik verlangen kann. Mit dem Schein kommen eben nicht nur Rechte sondern auch jede Menge Pflichten und mal eben tricksen ist nicht mehr drin. Ansonsten ist der Schein mangels "persönlicher Eignung" ganz schnell wieder weg.

    Wenn kein Abbrenner aus dem Gesetzbuch im Wohngebiet vorhanden ist, dann darfst du im Wohngebiet halt nicht zünden. Das könnte der Grund sein, warum man dort unter dem Jahr auch selten bis nie Feuerwerke zu sehen bekommt, sondern meist auf Sportplätzen oder großen Freiflächen.

    Zu deiner Ausgangsfrage: Wie schon geschrieben wurde, kannst du das Problem lösen, indem du dich mit der Gemeinde auf eine Straßensperrung verständigst, so dass dir keine Personen oder Fahrzeuge in den Sicherheitsbereich gelangen können, oder indem du den Abbrennplatz wechselst.


    P.S. "Fachkunde" ist übrigens ein Begriff aus dem Sprengstoffgesetz; die hast du, wenn du erfolgreich einen Großfeuerwerk-Lehrgang absolviert hast.
     
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  25. Und wieder mal hatte ich recht, so langsam wird's langweilig. Ich hoffe nur hier entwickelt sich langsam mal ein wenig Verständnis für die Gloon Methode. Denn eigentlich will ich nur dass der vernünftige Umgang mit Pyrotechnik auch noch in den nächsten Jahren möglich ist und das geht meiner Meinung nach nur mit etwas mehr Gehirn.

    Immerhin habt ihr jetzt ein wahres Gesicht mehr gesehen.

    Achja, ich bin auch gespannt wer hier das 4>8 Meter Problem löst(oder schon mal gelöst hat), also kreative Vorschläge?

    Habt Spass

    Carsten
     
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