Handhabung & Technik Kat. 3 Artikel

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von joscht161089, 19. April 2014.

Schlagworte:
  1. Hallo,

    da ich neu bin im Forum möchte ich mich zunächst einmal vorstellen:
    Ich heiße Jonathan und habe schon immer eine große Faszination für Feuerwerk aller Arten gehabt. Ich beschäftige mich seit einiger Zeit hobbymäßig mit Feuerwerk. Da ich keinen Schein habe und eigentlich keinen machen möchte natürlich hauptsächlich mit Feuerwerk der Kategorie 2.

    Nun habe ich erfahren, dass es eine Kategorie 3 "Mittelfeuerwerk" geben soll. Kann ich Artikel dieser Kategorie auch ohne Schein erwerben und was hat es damit genau auf sich?

    Viele Dank für eure Hilfe
     
  2. Ohne Schein wird das in Good old Germany nichts, viel zu gefährlich.:rolleyes:
     
  3. für den Schein braucht man keine Fachkunde den kann man so beantragen
     
  4. jap, geht zumindest in Peine ganz stressfrei den Schein zu beantragen.
    Hat bei mir 6 Wochen gedauert und 100€ gekostet.
     
  5. Ok, das hört sich ja ganz gut an :) was gibt es denn da so für Artikel in dieser Kategorie? Und lohnt sich der Aufwand?
     
  6. Bevor du dich freudestrahlend auf den Erlaubnisschein stürzt, um dann Kat.3 Artikel erwerben zu dürfen, solltest du noch wissen, das man Kat.3 AUCH an Silvester nicht einfach so abbrennen darf, sondern dieses beim zuständigen Amt erst angezeigt werden muss.
    Sollte sich dabei herausstellen, das du keinen geeigneten Abbrennplatz hast, sondern wie sehr viele einfach die Strasse vor dem Haus, dürfte es schwierig werden.
    Es sei denn das Amt erlaubt es, die Strasse abzusperren :rolleyes:
     
  7. Ok, dann muss ich mich da wohl noch ein wenig mehr damit beschäftigen :/ Aber generell wäre mir erstmal noch wichtig zu wissen ob die Artikel der Kat. 3 überhaupt so interessant sind, dass es sich lohnt den Schein zu beantragen? Und gibt es da eine große Auswahl oder ist das eher so ein Nischenprodukt?
     
  8. Also im Moment ist es noch so das ein Artikel auch eine Bam nummer haben muss, wenn du sie bei einem deutschen Händler kaufen willst. Auch wenn sie jetzt nicht mehr mit drauf gedruckt werden muss. Also ist die Auswahl jetzt noch bisschen beschränkt. Im Prinzip kannst du in der EU alle Kat3 Sachen importieren. Solange sie eine CE Kat 3 haben. Ob man dies beim Zoll anmelden muss ist jetzt die andere frage. Laut dem aktuellen Thread nicht.
     
  9. OK, schön zu hören. Gibts sonst irgendwelche Kriterien? Denke mal einwandfreies Führungszeugnis...?
    Marschier ich also einfach zur Gemeinde und sag "ich möchte bitte den Kat.3 Schein"

    Wäre dir sehr dankbar, wenn du mir das näher eläutern könntest. Danke im vorraus.
     
  10. Dazu gibts im Forum schon zahlreiche Threads z.b.

    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=34301 oder
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=40664
     
    supreme1210 gefällt das.
  11. Genau, hatte bezüglich dem anmelden auch mal gefragt und eine anmeldung ist nicht nötig nur aus z.b. nicht eu ländern ist eine anmeldung erforderlich.

    Desweiteren müssen keine einfuhrzölle oder sowas gezahlt werden, egal für wie viel du z.b. in polen kaufst.
     
  12. falscher Antrag brauchst nach §27, das ist wenn ne Firma betreiben willst.
    hat was mit der Überprüfung deiner Person zu tun, das die solche Sachen wissen wollen.
     
    Chemiculus gefällt das.
  13. Vielen dank, gibt es den irgendwo einen offiziellen, habe keinen gefunden.
     
  14. Chemiculus gefällt das.
  15. 7er Schein

    Da es gerade hier reinpasst...

    Muss man für den 7er Schein 21 Jahre alt sein, oder reicht es wenn man 18 ist.
    Und kann man oben bei "Anzündmittel, Pyrotechnische Gegenstände, usw..." alle vier Punkte ankreuzen?
     
  16. Ich bin zwar kein Jurist oder ähnliches, aber ich interpretiere das Gesetz folgendermaßen:

    Aus gewerblichen Gründen möchtest du die Erlaubnis nach §7 des SprengG haben.
    Die Erlaubnis wird dir nach §8 jedoch unter anderem versagt wegen:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__8.html

    Somit: Nein, du musst 21 Jahre alt sein.
     

  17. Ich glaube auch dass Du den 27er Schein meintest, und nicht den 7er.
    Denn Du willst ja "Privat" deine Feuerwerke schießen, und nicht "Gewerblich".

    Zitat:
    § 7 Erlaubnis


    Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
    1. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder

    2. den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will

    bedarf der Erlaubnis.
    (2) Die Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Wiedergewinnung explosionsgefährlicher Stoffe schließt die Erlaubnis ein, explosionsgefährliche Stoffe, auf die sich die Erlaubnis bezieht, zu vertreiben und anderen zu überlassen. Die Erlaubnis zur Herstellung pyrotechnischer Gegenstände schließt die Erlaubnis ein, pyrotechnische Munition herzustellen.

    LG
     
  18. Danke für eure Antworten.

    Nein, ich meine schon den 7er, da ich vor habe Klasse 2 Feuerwerke Gewerblich zu zünden.

    Ich kann aber keine Fachkunde nachweisen. Es sollte aber dennoch möglich sein einen solchen Schein zu bekommen oder?
     
  19. Klasse II ist hier frei ab 18, von daher ja. Andere haben auch so angefangen oder agieren nur auf dem Level.
    Zum Schießen kannst du den 7er aber nicht nehmen, da brauchst du wie die Profis dann halt einen 20er für dein Vorhaben.
     
  20. Also ich habe jetzt auf die Schnelle weder im Gesetz noch auf den Informationsseiten von verschiedenen Behörden die Bestätigung gefunden, dass man den §7 mit 18 Jahren erhalten kann. Auch benötigt man als 7er die Fachkunde, selbst wenn man nur mit Kat2 umgehen will, oder?
    Die Fachkunde kann dann entfallen, wenn man selbst "nur" der Gewerbetreibene ist und nicht selber mit den ptGs umgeht, sondern einen 20er dafür hat. Das Alter ist da auch nicht auf 21 begrenzt. Aber ich lasse mich da gerne noch belehren :)
     
  21. Was willst du denn für Fachkunde in Kat2 nachweisen? Für Kat 2 gibt es keine Fachkunde. Der 20iger bezieht sich auf Großfeuerwerk. Meines Wissens gibt es kein 20iger für Kat2
     
  22. Das ist schon klar, aber du beantragst einen 7er ja nicht für Kat2, sondern zunächst mal allgemein für alle Kategorien, oder? Zumindest laut Gesetz. Inwiefern die entsprechenden Behörden dann Einschränkungen in den Schein schreiben ("Darf nur mit ptGs der Kat2 umgehen") und dafür dann eine entsprechende Fachkunde bestätigen (in dem Fall also keine nötige Kunde) können und dürfen, habe ich jetzt natürlich noch nicht ausprobiert.
    Ich glaube aber schon auch, dass dies so möglich ist. Trotzdem muss man laut Gesetz dann wieder 21 Jahre alt sein oder jemand anderen (20er) haben, der sich um alles kümmert. Denn im Gegensatz zum 27er steht für den 7er nichts davon drin, dass eine Ausnahme beim Alter gemacht werden darf.

    Aber ich bin ja nun kein Jurist und habe keine Ahnung, inwiefern sich das Gesetz dehnen lässt. ;)

    P.S.: Falls wir hier nicht mehr ganz beim eigentlichen Thema sind, bitte ich das zu entschuldigen und die Mods gegebenenfalls, den Thread zu splitten ;)
     
  23. Bei uns ist damals sogar der Herr der Bezirksregierung auf uns zu gekommen mit dem Vorschlag den 7er zu beantragen. Auch ohne Fachkunde. Wobei ich nicht sagen kann ob andere Bezirksregierungen (oder wer auch immer für Dich zuständig ist) auch so verfahren.
    Ansonsten: Gewerbe anmelden, gewerbliche Haftpflicht abschließen, evtl. Lager suchen und die Feuerwerke mit Ausnahmegenehmigungen schießen...auch wenn die eigentlich nicht für dauergewerbliche Zwecke gedacht sind.
     
  24. Das wäre auch mein Vorschlag, zumindest vorübergehend, einfach mit AGs zu schießen. Dann wird sich auch zeigen, ob es bei der Beschränkung auf Kat2 bleibt oder nicht doch bald der Wunsch nach Größerem entsteht ;)
     
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