Dan besteht wenigstens die Hoffnung das ich bald Zink 905 zünden darf... Aber ich hoffe auch das alle Sätze gut geprüft werden, schließlich ist das letzte was wir hier brauchen INSTABILE Sätze die dann wieder für negativ Schlagzeilen sorgen...
Alles kommt wie es kommen muss. Mal sehen ob man wieder einen Trumpf zieht um das Verfahren weiter zu verzögern.
Man wird weiter abwarten müssen, was letzen Endes entschieden und wie was umgesetzt wird... Das hier klingt allerdings fragwürdig: Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland mit der Auferlegung dieser zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf pyrotechnische Gegenstände, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert worden sind, gegen die Bestimmungen der Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände verstößt. Das kann so nicht richtig sein, es geht um sämtliche Gegenstände der betroffenen Kategorien, nicht nur die in der EU hergestellten.
Das klingt erst einmal gut. Wenn etwas zugelassen wurde, dann braucht keiner eine weitere Zulassung, nur weil sich das ein Land so ausdenkt. Ich lese dort aber nur, dass es um die weitere Zertifizierung für Händler/Importeure geht. Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet dies doch nur, dass eine extra BAM-Nummer nicht mehr notwendig ist, wenn CE-F2 schon erteilt wurde. Das heißt also, keine weitere Zulassung seitens der BAM, damit ein Hersteller auf den deutschen Markt darf. Also mehr Hersteller/Importeure können auf den Markt (z.B. Herlat oder Zena) und vorhandene wie z.B. Lesli oder Heron können mit ihren restlichen Produkten auch auf den deutschen Markt, ohne für jedes weitere Produkt noch ein extra Zulassungsverfahren zu machen, oder? Also richtet sich das Verfahren doch nur gegen die unrechtmäßige Abschottung des deutschen Marktes vor Importeuren. Das ist natürlich schon eine gute Nachricht. (würde überflüssige Marken, wie Keller und Comet natürlich stark schaden) Aber ich sehe nichts in der Mitteilung, was darauf schließen lässt, dass die aus der subjektiven Sicht der Kunden ungleiche Behandlung in Sachen Inhaltsstoffen (BKS, >20g- Raketen) betrifft. Denn die Einstufung des Inhaltes behalten sich auch andere Länder vor (z.B. 40g-Raketen) in den Niederlanden. Diese (vordergründigen) Sicherheitsaspekte liegen wohl weiter in der Hoheit des jeweiligen Landes. Vermutlich ist das nicht Bestandteil des Verfahrens, oder ist es nur nicht erwähnt? (wenn es doch Bestandteil wäre, wäre es natürlich noch schöner, aber wann bringt die EU schon mal etwas Gutes?)
Ich denke eben nicht, dass nun die 75g Raketen und BKS Knallkörper kommen werden. Ich weiß auch nicht, wer überhaupt auf die Idee kam? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich denke die EU müsste D wegen des SprengG konkret rügen.
Gut dann war das mein Fehler... Dan ist das aber jetzt schon wieder urinrasant geworden (für mich), schließlich bedeutet das ja dann die noch größere Auswahl an Zeugs das keiner braucht. Z.b. NOCH mehr China "Böller" von irgendwelchen Marken... NOCH mehr Batterien von irgendwelchen Marken... Das gleiche bei Raketen und co. Naja dann kann mir das alles auch gestohlen bleiben, China Böller von Firma XY brauche ich genausowenig wie eine weiter SUPER mega fett Zerleger Batterie von Firm ZX... Schade...
Vergesst aber nicht, dass sich jedes EU-Land unabhängige Zusatzanforderungen "anmaßen" kann.. Und wenn der hl. BIM-BAM nix mehr zu sagen hat, dann eben der Oberförster - die Raketenstäbe entsprechen nicht der Brennstoffverordung....oder...oder... Für mich hat sich die hl. BIM-BAM, und DAS habe ich hier schon öfter angemerkt, zwischenzeitlich einen Status ersessen, der nicht mehr leicht ganz wegzubringen sein wird. Da braucht´s nur EINEN falsch oder schlampig zertifizierten PtG. von der BAM entdeckt und die haben bis auf Weiteres wieder ihre Daseinsberechtigung.
Allerdings vermute ich dann, dass die Liberalisierung des Binnenmarktes schwerer wiegt, als ein schlampig zertifizierter PtG. So oder so wird es sicherlich noch Jahre dauern, bis hier eine Entscheidung fällt und spürbare Veränderung eintritt.
Für den Endverbraucher wird sich dadurch wohl kaum was ändern, aber ich denke den ein oder anderen Importeur könnte dies sauer aufstoßen. Vorallem die neuen seit inkraftreten der EU weiten Regelungen, welche viel Geld in die BAM Zulassungen gesteckt haben und dieses bestimmt zurück haben wollen.
Nicht vergessen, die BAM ist nur für Feuerwerk da, auch wenn das einige zu glauben scheinen. :blintzel:
Ungeschickt formuliert, aber es sollte klar sein was gemeint ist. Eine Fachabteilung würde jedenfalls ihre Ressourcen in dem Fall anders einsetzen müssen.
Auch das ist nicht richtig, da die BAM natürlich weiterhin ein Notified Body bleibt. Sie kann ja weiterhin Feuerwerkskörper etc. zulassen, sie vergibt halt nur noch CE-Nummer und nicht noch zusätzlich die BAM-ID
Und wer kontrolliert dann die Einhaltung der deutschen Einschränkungen beim europäischen Import- CE-F2-Feuerwerk? Der Händler etwa?
Ja logisch... Weiß jetzt aber nicht welche Anfangsnummer bei der CE-Nummer auf die BAM schließen lässt. Glaube aber die 0589. edit 0589 http://ec.europa.eu/enterprise/newa...99999&prc_id=99999&ann_id=99999&prc_anx=99999
Nicht immer gleich die Begriffsmäßigkeiten auf die Goldwaage legen, auch wenn es schwer fällt. Was er meint ist das es Firmen geben wird die ihre gezahlten Gebühren für die Vergabe der BAM-Id zurückfordern werden, weil diese zu Unrecht gezahlt werden mussten. Lesli Feuerwerk hat das z.B. schon verlauten lassen das wenn es zur Abschaffung der BAM- ID kommt sie sich das Geld einklagen werden.
Aber warum? Dann könnte ja jeder Importeur das Geld einklagen, nicht nur für Zulassungen in diesem Jahr. Oder sehe ich das falsch?
Weiß jetzt nicht ob da jeder was zurück kriegen kann, aber Lesli hatte damals beim Versuch auf den deutschen Markt zu kommen bereits rechtliche Schritte gegen die ID eingeleitet. Konnten da aber vorerst nichts erreichen.