Besucher SprengVwV

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Alexa, 22. April 2012.

  1. Hallo,
    mich würde mal interessieren wenn ein Pyrotechniker ein Feuerwerk abbrennen will steht ja im der SprengVwV dass es spätestens dann und dann beendet sein muss.
    Hält er sich daran gibt es ja kein Problem, oder kann ihm die Behörde es tzotzdem verbieten wegen z.B. dem Immissionsschutzgesetzt oder Lärmschutzgesetz?

    Oder ist das SprengG sowie die SprengVwV höher als die anderen Verordnungen?

    Gruß und danke für weitere Infos,
    Alex
     
  2. Aus eigener Erfahrung muss ich leider sagen: Ja, kann sie, wenn es entsprechend begründet ist. Man könnte es zwar bis zum Äußeren treiben und das Feuerwerk durchboxen, aber alle nachfolgenden werden dann garantiert abgelehnt.
     
  3. Ich denke so leicht ist es nicht denn es käme ja einen Berufsverbot gleich welches dann auch folgen hat.
     
  4. Hallo Alex,

    soweit ich weiß, kann ihm die Behörde es trotzdem verbieten.
    Wie du schon geschrieben hast z. B. wg. Immissionsschutz- bzw. Lärmschutzgesetz.
    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
     
  5. Eine Stadt/Behörde kann auch McDonalds in der Innenstadt verbieten. Oder das Veranstalten von Partys an (wichtigen) kirchlichen Feiertagen, usw.

    Insofern was meinst du mit Folgen.
     
  6. Sofern ein "Scheini" das Feuerwerk ausführt, muss ja die Anzeige an die entsprechende Behörde gehen. Nicht jede Behörde (leider von Bundeslad zu Bundesland unterschiedlich) kann dann auch das Feuerwerk untersagen. Beispiel: In Hessen geht die Anzeige immer an die Ordnungsämter oder Amt für Arbeitsschutz an die Gemeinde/Stadt, bei der das Feuerwerk geschossen werden soll. Untersagen kann mir aber das Feuerwerk nur das zuständige Regierungspräsidium. Die Ordnungsbehörden der Gemeinde/Stadt hat hierzu keine Kompetenzen. Sie versuchen es natürlich immer wieder...

    Das Verbot an sich kann die Stadt/Gemeinde natürlich indirekt aussprechen, wenn der Grund, wo geschossen werden soll, öffentlicher Grund ist. Hier genügt dann natürliches ein schlichtes "NEIN, ihr dürft hier kein Feuerwerk machen." als Hausverbot. Noch "indirekter" geht´s wenn der Grundstückseigner von den Behörden unter Druck gesetzt wird (alles schon erlebt), was natürlich dann schwer zu beweisen ist...:dontthinkso:

    cheers
    Oli4
     
  7. Richtig.... manche Ämter meinen einen Feuerwerker wie einen Bittsteller behandeln zu können. Dem ist aber nicht so. Die indirekte Methode (Druck auf Grundstückseigentümer) ist dann eigentlich die Norm. Haben wir auch schon ein paar Mal erlebt, glücklicherweise hat der jeweilige Grundstückseigentümer der Behörde im übertragenen Sinne "den Finger" gezeigt.

    Ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich
     
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