Termin | News Rechtslage Bayern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von kilian_FCB, 13. November 2016.

  1. Servus,

    am Mittwoch ist in Bayern ja der Feiertag Buß und Bettag.
    Darf man an dem Tag Kat1 abbrennen?


    Vielen Dank für Antworten :)
     
  2. Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein Feiertag. In Bayern haben nur die Schüler frei, von daher sollte es kein Problem sein, F1 zu zünden, ohne dass sich jemand mit dem sonst geltenden Stillegebot eines Feiertages darüber aufregen dürfte. F1 darf man aber eigentlich immer zünden, würde da eben nur schauen, dass man nachts oder an Sonn- und Feiertagen nur leiseres F1 zündet.
     
  3. Kurzer Auszug:

    "Artikel der Kategorie 1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen über 12 Jahren gekauft und verwendet werden (vgl. §20 Abs. 2 der 1. SprengV)"

    Bei Kat 1 musst du dir überhaupt keine Sorgen machen! Mal abgesehen davon dass die Ruhezeiten eingehalten werden! ;)
     
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