Handhabung & Technik Generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk in einer Gemeinde

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Nusspapst, 18. Dezember 2016.

  1. Hallo zusammen,
    mein Name ist Thomas, ich bin 47 Jahre alt und wohne im Raum Niedersachsen.
    Unser Gemeinderat will in den nächsten Tage über ein generelles Feuerwerksverbot für unsere Gemeinde abstimmen. Hintergrund ist, das bei uns einige reetgedeckte Häuser stehen. Es gibt bereits eine Regel, einen Mindestabstand von 200m zu solchen gefährdeten Häusern einzuhalten. Leider gibt es aber immer wieder Idioten, die sich nicht daran halten.

    Nun meint man es mit einem generellen Verbot besser zu machen. Daran glauben wir Feuerwerksbefürworter jedoch nicht. Diejenigen, die dies unwissend tun, kann man durch bessere Aufklärung abholen. Diejenigen, die sich einen Dreck um die 200m Regel scheren, werden dies mit einem generellen Verbot voraussichtlich ebenfalls tun. Zumal unser Bürgermeister in der Presse bereits zugegeben hat, dass es der Gemeinde nicht möglich ist, die Einhaltung der 200m Regel zu kontrollieren. Wir fragen uns deshalb umso mehr, wie ein generelles Verbot dann helfen soll, welches sich dann ja wohl erst recht nicht kontrollieren lässt.

    Zur schlechten Aufklärung trägt z.B. bei, dass es im Rathaus zwar eine Karte gibt, auf der die gefährdeten Bereiche gekennzeichnet sind. Diese Karte bekommt man aber nur und evtl. auf Nachfrage gezeigt. Wir selbst haben diese Karte seinerzeit auf Anfrage nicht gezeigt bekommen. Wir erhielten lediglich die Auskunft, dass unser Grundstück nicht in einer Sperrzone liegt. Ich denke, diese Karte müsste mit einem Informationsschreiben, wie wir es zuletzt 2011 erhalten haben, an jeden Bürger verteilt werden.

    Da man hier im Rat aber sehr uneinsichtig ist habe ich einmal die rechtliche Seite betrachtet:

    Es gibt ja bereits eine Bundesverordnung, die genau beschreibt, wie weit Kommunen und Gemeinden Einfluss auf das Silvesterfeuerwerk nehmen dürfen. Dies regelt die 1. SprengV §24. In Absatz 2 wird den Kommunen zum einen das Recht eingeräumt, Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich einzuschränken. Ferner wird den Kommunen freigestellt eine räumliche Einschränkung allgemein oder im Einzelfall in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu verhängen.
    Eine Möglichkeit für ein gesamtgemeindliches generelles Feuerwerksverbot für Klasse 2 sieht dieser Paragraph aber nicht vor.

    Die Möglichkeit der räumlichen Einschränkung ist bereits mit der 200m voll ausgeschöpft.
    Wenn man sich nun auf Artikel 31 des Grundgesetzes beruft (Bundesrecht bricht Länderrecht), so müssten doch eigentlich alle generellen Verbote, wie z.B. auch auf Sylt, oder in Celle, nichtig sein.
    Gesetze sind ja für alle da. Ich lese aus den Paragraphen 23 und 24 der 1. SprengV heraus, dass ich das uneingeschränkte Recht habe am 31.12. und 01.01. Feuerwerk der Klasse 2 abzubrennen, sofern ich nicht gegen die Paragraphen und ggf. ein zusätzlich verkürztes Zeitfenster (ausschließliche Knallwirkung), sowie die beschrieben räumlichen Einschränkungen (Kranken-, Reetdach-, Fachwerkhäuser, usw.) verstoße.

    Wie seht Ihr das?
    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen und vielleicht sogar Ergebnisse ähnlicher Entscheidungen?

    Viele Grüße
    Thomas
     
  2. Hallo Thomas,

    gewisse Einschränkungen sind möglich. Falls diese für Dich nicht hinnehmbar sind, einfach woanders zünden.
     
  3. ja. Gewisse(!) Einschränkungen. Aber generelle Verbote? Vielleicht einfach drauf ankommen lassen und im Falle des Falles Widerspruch einlegen und es vor einem ordentlichen Gericht klären lassen. Wir werden eh schon immer weiter mit Verboten und Einschränkungen eingehegt. Das betrifft auch alle anderen Lebensbereiche. Irgendwann reicht es mal...
     
  4. Wegen der Akteneinsicht kannste dich zunächst auf Informationsfreiheit berufenhttp://bmwi.de/DE/Service/informationsfreiheit.html
    Ich weiß zwar nicht ob euer Bundesland sowas hat, aber ähnliche Paragraphen sind auch in der Geschäftsordnung des Stadtrat bzw. in der Gemeindeordnung zu finden.
     
  5. Hallo Fireblader.

    Man hat ja soviel einsehen und möchte "sichere Abbrennplätze" einrichten. Diese liegen tw. km weit weg. Für das abendliche Geböller ist das sicherlich eine gute Alternative, aber wer verlässt denn zum Jahreswechsel eine größere Feier, um sein Hauptfeuerwerk an einem weit entfernten Platz zu zünden? Bei unserer Feier, zum Beispiel, werden circa 50 Nachbarn zusammen kommen. Das heißt mindestens 10 - 15 Leute müssten auf jeden Fall nüchtern bleiben, um die ganze Baggage und das Feuerwerk dort hin zu transportieren.

    Mal ganz davon abgesehen, dass die Feier hinterher im Eimer sein wird, weil zerrissen, sehe ich auch eine Gefahr in diesen sog. sicheren Abbrennplätzen. Ich denke, dass viele mit ihrem Feuerwerk dahin fahren würden, die eben nicht mehr ganz nüchtern sind und dann eine doppelte Gefahr darstellen. Nämlich zum einen als be-, oder angetrunkene Zündler, zum anderen als ebensolche Autofahrer.

    Bitte eines bei meinem im Startpost geschriebenen beachten (vielleicht ist es nicht ganz klar herübergekommen):
    Ich bin nicht gegen das generelle Verbot, weil es mich einfach nur nervt. Ich bin gegen das generelle Verbot, weil sich nur die daran halten werden, die auch bisher verantwortungsbewusst ihr Feuerwerk gezündet haben. Diejenigen, denen die 200m Regel am Arsch vorbei geht, interessiert auch generelles Verbot nicht. Ergo bringt es für die Reetdachbewohner keinerlei Verbesserung ihrer Situation. Es schränkt lediglich die Leute noch weiter ein, von denen überhaupt keine Gefahr ausgeht.

    Und genau das nervt mich!

    Viele Grüße
    Thomas
     
  6. Hallo Ernst,

    soweit ist es ja noch nicht.
    Am 22. wird darüber, in einer öffentlichen Ratssitzung, abgestimmt. Wir werden auf jeden Fall dabei sein und unsere Standpunkte und Rechtsrecherche vorher zu Gehör bringen.

    Wie heißt es so schön: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Viele Grüße
    Thomas
     
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  7. Genau so ist es!!!!!

    Vielen Dank für Deine Unterstützung
     
  8. "Würden sich alle an das Bundessprengstoffgesetz halten, wäre der historische Innenstadtring von Lemgo faktisch knallerfreie Zone. Steht doch in der Verordnung, dass beispielsweise 200 Meter rund um Kirchen oder Fachwerkhäuser nicht geböllert werden darf. Und in Lemgo steht bekanntermaßen an jeder Ecke zumindest ein historischer Giebel... Andere Städte – Tübingen, Konstanz, Hildesheim – haben Raketen und Böller in den historischen Altstädten verboten.

    So etwas ist in Lemgo nicht geplant. „Was schon verboten ist, müssen wir nicht noch mal verbieten", sagt Bürgermeister Dr. Reiner Austermann. So bewegt sich die verrauchte Silvesternacht in einer Grauzone."

    http://www.lz.de/lippe/lemgo/21521851_Absolutes-Raketen-und-Boellerverbot-im-Staff-Park-Lemgo.html
     
  9. "dicht besiedelt"? :dontthinkso:

    Da ist soviel Umland, das man quasi nur hinter's Haus muß.
    Die "bestehende rechtliche Vorschriften" (200m Regel) sollten doch ausreichend sein! So wie in Lemgo. Es sei denn es hält sich keiner dran, dann wird natürlich irgendwann durchgegriffen. So wie im Staff-Park - ein Klassiker: Leute können sich nicht benehmen und (alle) bekommen die Quittung. :(

    Wäre natürlich interessant zu wissen, wie die Gemeindegrenzen definiert sind, aber ich nehme mal an, das die sich nicht auf das bebaute Gebiet beschränken...

    "Anhang":

    https://de.wikipedia.org/wiki/Holle...nahmen_Nordseekueste_2012-05-by-RaBoe-518.jpg
    https://de.wikipedia.org/wiki/Grüne...nahmen_Nordseekueste_2012-05-by-RaBoe-575.jpg
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mitte...nahmen_Nordseekueste_2012-05-by-RaBoe-531.jpg
    https://de.wikipedia.org/wiki/Neuen...nahmen_Nordseekueste_2012-05-by-RaBoe-523.jpg

    http://www.kreiszeitung-wochenblatt...-reetdachhaus-besitzer-gido-henze-d86435.html
    http://www.tageblatt.de/lokales/akt...enerelles-Feuerwerksverbot-_arid,1267952.html
     
  10. . Auf jeden Fall würde ich das im nächsten Jahr anzweifeln.

    Wer dort wohnt, einfach außerhalb dieser netten Gemeinde schießen, was das Zeug hält.
     
  11. Das werd ich machen, ich wohne direkt an der Grenze zu Stader Land, ist für mich noch mal gutgegangen. Theoretisch müsste ich direkt auf unserem Hofplatz eine Linie machen, hinter der dann nicht mehr geknallt werden darf :rolleyes:
    Auch nicht schlecht, muss ich nur die Hälfte fegen :rolleyes:

    Über den Sinn des ganzen braucht man wohl nicht viel zu sagen, wer mit seinem FW 300m in die Höfe geht macht sich ab jetzt also genauso strafbar wie jemand der direkt neben dem Reet Raketen abschießt.
    Ein einziger erlaubter Abbrennplatz ist wie ich gehört habe für die gesamte Samtgemeinde mit zehntausend Einwohnern ausgeschrieben, wie die sich das vorstellen würde mich mal interessieren. Soo groß ist der Osterfeuerplatz ja nun auch wieder nicht...
    Die Gemeinde macht sich da meiner Meinung nach ziemlich lächerlich, auch wenn die Intention, die Reetdachhäuser zu schützen, ehrenswert ist. Nur, wer sich nicht um die 200m-Regel gehalten hat, wird vermutlich auch das Totalverbot eher ignorieren...
    Ich habe das Gefühl, als ob sich da keiner wirklich Gedanken drum gemacht hat, insbesondere da die Initiative bereits zweimal bei anderen Abstimmungen abgelehnt wurde.
     
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  12. Berichte einfach mal, sofern es Dir möglich ist, im neuen Jahr, wie es so war. Totale Stille oder nicht.
    Auf jeden Fall erst mal ein frohes Fest.
     
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  13. Hallo zusammen,

    ich habe von einem Feuerwerksunternehmen inzwischen bestätigt bekommen, dass eine solche Entscheidung dem Samtgemeinderat erstens nicht obliegt und zweitens nicht rechtens ist.

    Diese Firma wird, sobald wir den Beschluss in der Hand halten, diesen prüfen um festzustellen, ob sie uns dagegen helfen kann.

    Ich werde auch die anderen großen mit ins Boot holen.
    Wir müssen uns wehren - JETZT, bevor sowas Schule macht.

    Ich war bei der öffentlichen Samtgemeinderatssitzung am 22. anwesend. Wohne nur 300m Fussweg vom Rathaus.
    Dort habe ich darauf hingewiesen, dass ein solcher Beschluss keinen Rechtsbestand haben wird, weil eben eben in der 1. SprengV §24 bereits genau geregelt ist, wie weit Länder Kommunen und Gemeinden das Feuerwerk einschränken dürfen und dass dort ein generelles Verbot nicht erwähnt wird und nach Artikel 31 Grundgesetz Länderrecht durch Bundesrecht gebrochen wird.

    O-Ton des Samtgemeindebürgermeisters: "Da lass ich's d'rauf ankommen."
    Den Willen soll er kriegen!

    Ich kann hier nur an alle Leser dieses Threads appellieren: Lasst uns jede Unterstützung zukommen, die Ihr aufbringen könnt, sonst sind Eure Gemeinden die nächsten, die auf solch absurde Ideen kommen.
     
  14. Die Klärung der Gemeindegrenzen ist recht einfach:
    Einfach auf GoogleMaps "Samtgemeinde Lühe" eingeben.
    Dort werden die Gemeindegrenzen durch rote Linien aufgezeigt und die Gemeindeflächen ebenfalss durch rote Füllung markiert.
     
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  15. #17 Nusspapst, 24. Dezember 2016
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2016
    Die Samtgemeinde hatte bis vor ein paar Tagen noch eine Karte online gestellt, die die 200m Bannzonen kennzeichnet. Entweder finde ich den Link nicht mehr, oder die Karte ist bereits wieder offline.

    Macht aber nichts, ich habe sie rechtzeitig sichergestellt.
    Auf der Karte ist eindeutig zu sehen, dass die 200m Bannzonen nicht einmal 20% der Gemeindefläche in Anspruch nehmen. Von wegen dichte Besiedelung.

    Um das Kind einmal beim Namen zu nennen:

    Die Mitglieder dieses Rates sind überwiegend fortgeschrittenen Alters. Einige von ihnen sind prinzipielle Feuerwerkshasser (einer hat dies sogar während der Sitzung öffentlich kundgetan), die hier die Sorgen und Ängste der Reetdachbewohner vor Ihren Karren spannen um ihren niederen Wunsch danach, kein Feuerwerk zu haben durchzusetzen, bzw. anderen den Spaß zu verderben. Diese Leute sollten sich in Grund und Boden schämen!


    Die Karte kann ich, auf Wunsch, per PN weiterleiten (6MB)
     
  16. Dacht' ich mir - allein die Erläuterung zur Linie fehlte...
    ...das ist wirklich viel Freifläche!

    Obwohl ich sonst durchaus verständnisvoll auf Verbote wie jetzt in der Düsseldorfer Altstadt reagiere, wirkt dieser Fall für mich ein wenig an den Haaren herbeigezogen, bestenfalls eine überzogene Reaktion darauf, das man sich nicht an die 200m hält.

    Geht ja auch aus den von mir verlinkten Berichten vor, inkl. das die Maßname als wenig sinnvoll verstanden wird. Ich muß aber auch hier wieder sagen: Wenn diese Familie mit dem großen Reetdach tatsächlich so Silvester erlebt - und das hauptsächlich weil man sich nicht Reglen hält - ich möchte das so nicht erleben, da habe ich Verständnis. Dennoch: wie schon in den Berichten steht, sollten erstmal geltende Reglen durchgesetzt werden!

    Übrigens habe ich mal Lühe, Feuer, Feuerwerk gegoogelt:
    Da gab es wohl 2006 mal einen Fall, und auch letztes Jahr, letzterer hatte aber wohl nichts mir Feuerwerk zu tun!
     
  17. Also was ich jetzt schreibe, ist zusammengewürfelt aus Pressemitteilungen und Erlebnissen von Alten Altländern:

    Es soll, wie oben schon geschrieben, zwei Reetdachbrände zu Silvester gegeben haben. Einer durch eine quer geschossene Rakete, die im Reet stecken blieb (meiner Meinung nach kann eine Rakete auch nur genau so ein Reetdach entzünden. Nicht indem sie einfach von oben darauffällt, selbst wenn sie noch etwas nachglimmen würde.) und ein zweiter Fall, der aber angeblich nicht durch Feuerwerk selbst ausgelöst wurde.

    Diese zwei Fälle, so berichteten mir Nachbarn, die über 60 Jahre alt und hier, im Alten Land, geboren sind, seien die einzigen gewesen.
    Ich selbst wohne erst 5 Jahre hier und in der Zeit sind mehr Reetdächer außerhalb von Silvester in Brand geraten.

    Und wenn man ehrlich ist: Wenn es bis Dato keine Reetdächer geben würde und man würde heute auf die Idee kommen, sowas machen zu wollen.....
    Ich weiß nicht wie viele Brandverhütungsvorschriften insgesamt beim Bau zu beachten sind, aber es sind eine Menge. Würde man heute auf die Idee kommen, eine Dacheindeckung einzuführen die nicht nur nicht brandhemmend, sondern sogar brandfördernd ist, dann würde man Gefahr laufen in die Klapse gesteckt zu werden. Zumal, laut Feuerwehr, ein brennendes Reetdach nicht zu löschen ist. Es entsteht also auch noch eine nicht unerhebliche Gefahr für die Nachbarhäuser.

    Unter all diesen Gesichtspunkten muss man sich doch auch einmal die Frage stellen, wovon denn eigentlich die tatsächliche Gefahr ausgeht. Vom Feuerwerk, oder von einer Bauweise, die nach heutigen Standards eigentlich verboten gehört?

    Hörensagen: Ich habe gehört, dass es für Reetdächer eine Ersatzeindeckung geben soll, die nicht brandempfindlich sein soll. Da Reetdächer ohnehin immer mal wieder erneuert werden müssen, müsste doch hier schon längst einmal der Gesetzgeber eingeschritten sein und vorschreiben, dass für Neueindeckungen nur noch das brandhemmende Material verwendet werden darf. Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und, mit einer Übergangsfrist, den Austausch gegen brandhemmendes Material vorschreiben. Von mir aus mit Unterstützung der Gemeinden. Die gibt es ja bei den Neueindeckungen ohnehin schon, wenn man nur genug jammert.

    Irgendwie passt es nicht recht zusammen: Unsere Firma baut gerade eine neue Logistik- und Produktionshalle an unserem Entwicklungsstandort in Hamburg. Da wird in Sachen Brandschutz auf jeden kleinsten Pfurz geachtet und ein riesiger Aufwand dafür betrieben und auf der anderen Seite ist es weiterhin statthaft, dass Gebäude mit brandfördernden Dächern ausgerüstet sind. Warum? Denkmalspflege? Die kümmert beim alten Güterbahnhof Hamburg Altona, auch niemanden. Und wenn der Alte Wasserturm im Weg ist, dann kommt der auch noch weg - trotz Denkmalschutz.
     
  18. Mal was amüsantes zu dem Thema: unser Bürgermeister hat sich wie ich gerade hörte über den Jahreswechsel mit dem Wohnwagen abgesetzt :blintzel:
     
  19. Jo, der Samtgemeinde-Bürgermeister ist ebenfalls auf der Flucht (Kurzurlaub, oder Silvesterausflug, oder was auch immer).....

    Ich habe vorhin irgendwo in einem Tageblatt online gelesen, dass es eine Facebookseite zu dem Thema gibt, auf der es heftig zugehen soll. Laut der Zeitung soll dem BM von Hollern-Twielenfleth bereits gedroht worden sein, sein Haus anzuzünden. Ich bin nicht auf Facebook (und das bleibt auch so), aber vielleicht kann wer anders was dazu sagen, der Zugriff auf Facebook hat?

    Ich weiß zwar nicht, ob das die richtige Reaktion auf diese unsinnige Entscheidung ist, aber wenn man die Leute derart gegen sich aufbringt.........

    Wie steht da noch im Buch der Bücher über's Wind säen.......

    Also hier in Grünendeich ist es noch sehr ruhig, bis auf ein paar wenige Protestböller gegen Nachmittag. Aber das war vorher auch nicht anders. Bin gespannt was um Mitternacht losgeht.

    BTW: Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte (was ich sehr hoffe und auch viel Zeit dafür aufwende, das anzuschieben) und das Gericht feststellt, dass der Beschluss zu Unrecht gefasst wurde, dann muss die Samtgemeinde sich darauf einstellen, dass der an- und umliegende Einzelhandel Gewinnausfälle einklagen wird.
     
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  20. Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr.

    Wie konnte denn das passieren:eek::eek::eek:.....

    Momeent, ich muss kurz ausholen...
    Also bisher war es so üblich, dass wir bei uns ein Batteriefeuerwerk zw. 600 u. 800 Euro geschossen haben.
    Meist angefangen mit Vulkanen und dann gesteigert zu immer größeren Batterien, die von zwei oder mehr kleineren begleitet wurden. Bei uns kamen viele aus der Straße zuzuschauen. Ansonsten war in der Straße nicht viel los, abgesehen von 2-3 kleineren Scharmützeln.

    Dieses Jahr habe ich gar nichts gemacht - wir hatten ein großes Aldi Sortiment mit Kinderfeuerwerk und selbst das haben wir vergessen. Ich bin zweimal mit Schwägerin und Nachbar ins Umland zum Böllern gefahren und zu Hause gab's genau null.

    Zwischen 22:00 und 23:00 kamen die Einschläge dann dichter.
    Und um 24:00 haben die anderen Bewohner der Straße das Fehlen meines Feuerwerks wettgemacht! (naja, nicht ganz, aber sie waren sehr bemüht) ...und das, obwohl die Stasi am Straßenanfang stand und aufgepasst hat - vielmehr aufpassen wollte - dass keiner ein böses böses Feuerwerk abbrennt.*
    Liebe Bürger unserer Gemeinde, besonders diejenigen in meiner Straße, Ich bin unheimlich stolz auf Euch:thanks:

    Ich war um 0:30 auf dem Weg vom nachbarlichen Pavillon zu unserem Haus um die Toilette aufzusuchen. Kurze Zeit später wieder zurück. Während dieser ganzen Zeit hat es aus Richtung Hollern-Twielenfleth, wo der Initiator dieser Fehlentscheidung wohnt, ohne Atempause gehämmert.
    Twielenflether, auf Euch bin ich mindestens genauso stolz.:thanks:

    *) Was absolut lächerlich war, denn in der parallel verlaufenden Hauptstraße durch's Dorf hat es viel mehr geballert. Aber vielleicht war die Stasi ja auch nur meinetwegen da. Schließlich habe ich es gewagt auf der Ratsversammlung den Mund aufzumachen.

    Echt geil. DDR-Verhältnisse haben wir jetzt hier. Der eine will, dass man seine Nachbarn denunziert, die anderen machen Kontrollgänge und passen auf - echt prima hier
     
  21. Ich bin bei dem Thema weiter am Ball.

    Ich melde mich, sobald es nennenswerte Neuigkeiten gibt.
     
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  22. Die Wörter „Reet- und Fachwerkhäusern“ werden durch die Wörter „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ in §23 Abs. 1 mit Änderung der 1.SprengV ersetzt.
    Das pauschale Abrennverbot in der Nähe von Reetdach Häusern verschwindet.
    Die Änderung in Absatz 1 berücksichtigt die Erfahrungen aus der Anwendung der Vorschrift durch die zuständigen Behörden. Allein die Tatsache, dass ein Haus einem
    bestimmten Typus (zum Beispiel Reet- und Fachwerkhäuser) zuzuordnen ist, erhöht
    nicht die Brandgefahr. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtbewertung des Objekts.
    Die Änderung greift insoweit die in Absatz 4 Nummer 3 gewählte Terminologie auf.
    Die Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen muss ins Verhältnis zum größten Schutzabstand des PtG's gesetzt werden .
    Ich hoffe das sich Behördenwillkür so etwas eindämmen lässt.
     
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