Pyrotechniker Befähigungsschein nach §20 - erneut Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von PyroEagle, 30. November 2016.

  1. Hallo zusammen,

    ich habe in der letzten Woche erfolgreich meine Fachkunde erlangt.
    Um nun den Befähigungsschein zu beantragen, habe ich gerade mit dem zuständigen GAA telefoniert.
    Ich wurde gefragt, wo ich meine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen habe - das habe ich natürlich beim Landkreis - untere Waffenbehörde gemacht.
    Am Telefon hieß es dann, ich müsste die Unbedenklichkeitsbescheinigung nochmal vom GAA ausstellen lassen, da ich ja für einen §7-Inhaber arbeiten würde.

    Ich bekam den Hinweis auf folgende Klausel aus dem SprengG:

    Ist das so richtig? Muss ich tatsächlich erneut die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. SprengV beantragen um den Befähigungsschein nach §20 zu erhalten?
    Ich möchte ja selber weder den §7er noch den §27er beantragen. Meines Erachtens ist das relativ sinnfrei da ich die Unbedenklichkeit nach §34 ja erlangt habe.

    Danke & Grüße
    PyroEagle
     
  2. Das ist ja ein Ding.
    Ich kann Dir sagen, dass in NRW UB auch nicht gleich UB ist.
    Wenn Du beabsichtigst einen 27er zu machen, fragst Du bei Deinem Ordnungsamt (OA/nicht gewerblich) nach. Für einen 20er machst Du das Ganze bei der Bezirksregierung (BR/gewerblich).
    Dabei wird bei der UB des OAs wohl eine Abfrage weniger gemacht als bei der BR...somit kann man mit der UB des BR einen 20er und 27er beantragen, umgekehrt aber nicht, dann nur 27er. :dontthinkso:
    Das scheint bei Dir ähnlich gelagert zu sein. Wohlmöglich hast Du die falsche Behörde für die UB gewählt.
     
    PyroEagle gefällt das.
  3. Vielleicht hast Du Recht, ich werde jetzt den Befähigungsschein beantragen und das GAA setzt sich mit meinem Landkreis in Verbindung.
    Gibt es denn tatsächlich Unterschiede bei der UB? Ich meine, wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 1. SprengV beantrage, ist ja vorgegeben wo die Behörden anfragen müssen oder nicht?
    Wichtig ist glaube ich der Verfassungsschutz und das wird definitiv angefragt, egal bei welcher Behörde ich die UB beantrage... :unsure:
     
  4. Aufklären kann ich das leider nicht, nur weitergeben was mir gesagt wurde.
    Ich denke bei uns prüft das OA nicht beim GAA, weil nicht gewerblich. Das BR schon, weil gewerblich.
    Auf jeden Fall gibt es hier 2 Formulare zur Beantragung einer UB, beim OA für den 27er (die würden den später auch ausstellen) und für den 20er bei der BR (die diesen dann auch später ausstellen würde).
    Bei beiden Anträgen steht jeweils gewerblich und nicht gewerblich bereits in der Überschrift dabei.
     
  5. Du hast eine UE und das ist die gleiche die auch das GAA haben möchte (in Niedersachsen).
    Lass Dir von der Sprengschule wo Du warst das Original zuschicken und reiche es bei der GAA mit ein. So sollte es funktionieren und die 75€ kannst Du Dir sparen.
    Ruf mal beim GAA an und frag ob die damit einverstanden sind, wenn nicht sollen die Dir das schriftlich begründen!
     
  6. Also bei der Beantragung der UB wird bei uns nicht zwischen gewerblich und nicht gewerblich unterschieden.
    Kann ja auch sein, dass ich bei Beantragung noch gar nicht weiß ob ich die Tätigkeit gewerblich ausüben möchte.

    Ich werde den Antrag diese Woche noch rausschicken, halte euch dann über diesen Thread mal auf dem Laufenden.
     
  7. Hi,

    das Original habe ich direkt zurück bekommen. Ich werde das Zeugnis und die UB im Original zum Antrag beim GAA mit einreichen, mal schauen was dann dabei rauskommt.
     
  8. Genau, dass sagte ich auch zum OA; Antwort in etwa:" Dann hamse Pech!".
    Die für mich zuständige Person beim BR (da wo man Ahnung von der Materie hat!), meinte ich solle ihm den Antrag zuschicken und die UB wäre dann auch für den 27er zu gebrauchen.

    Aber halt uns mal ruhig auf dem Laufenden, mal sehen wie es weitergeht.
     
  9. Vielleicht ist die UB abgelaufen und deshalb wollen die eine neue ist mir auch schon passiert war 2 Tage drüber
     
  10. Du brauchst überhaupt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 20er oder 7er zu Beantragen.
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen braucht man nur für die Teilnahme an Fachkunde-Lehrgängen.

    Sogar die Überprüfung der Zuverlässigkeit kann entfallen wenn sie nicht älter als 1 Jahr ist:
     
  11. Das ist eher unwahrscheinlich, ich habe die UB erst Mitte November erhalten :winki:


    So würde ich das jetzt auch sagen. Durch die Teilnahme am Lehrgang (mit gültiger UB) ist ja meine Unbedenklichkeit schon bewiesen.

    Jup!
     
  12. Gerade entdeckt im Absatz 2 - §34 der 1. SprengV:

    Ich habe die UB ja bei der unteren Waffenbehörde unseres Landkreises beantragt und nicht bei der "zuständigen Behörde für für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines".
    Demnach liegt das GAA vielleicht gar nicht so falsch...
     
  13. §34 gilt aber für die Zulassung zu Lehrgängen, wenn du einen Lehrgang besuchen willst brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für alles andere nicht.
     
  14. Ich glaub, da hast Du was nicht ganz verstanden:
    "Überprüfung der Zuverlässigkeit" (wie genau steht in §8a SprengG) führt im Erfolgsfall dazu, dass Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ausgestellt wird. Für eine UB muss also die Zuverlässigkeit überprüft werden.

    Und natürlich brauchst Du die UB nicht nur für den Lehrgang, sondern auch für den Befähigungsschein:
    Also schauen wir in § 8 Abs. 1 nach:
    Ergo: soll ein Befähigungsschein ausgestellt werden, hat die Behörde (wie bei der Erlaubnis) zu prüfen, ob
    1. die erforderliche Zuverlässigkeit (= Unbedenktlichkeitsbescheinigung)
    2. die erforderliche Fachkunde (=Lehrgangszeugnis)
    3. die erforderliche persönliche Eignung (= oft ärztliches Attest o.ä.)
    4. das Mindestalter
    gegeben sind.
     
  15. Diese Bedingung habe ich in meinen Augen erfüllt, ich bin gespannt was da kommt.
    Meine Urkunde ist gerade angekommen, dann geht Morgen der Antrag für den Befähigungsschein raus :schacka:
     
  16. Man braucht Unbedenklichkeitsbescheinigungen nur für die Teilnahme an Lehrgängen.
    Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit, warum sollte die dir ne Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen mit der du dann wieder zu ihr kommst?
    Die Überprüfung der Zuverlässigkeit kann entfallen wenn sie im letzten Jahr vorgenommen wurde.

    Ich hab es euch jetzt 3 mal erklärt, wenn ihr nicht zuhört kann ich euch auch nicht helfen, dann schmeißt halt alle 5 Jahre die Gebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Fenster raus.
     
  17. Du kannst es auch gerne noch 5 mal "erklären", es wird nicht besser dadurch und bleibt falsch.
    Leider hast Du den von Dir geposteten Abschnitt selber nicht verstanden.
    Wenn die Beantragung innerhalb eines Jahres erfolgt, muss die Prüfung selbst nicht erneut vorgenommen werden, da sie bereits erfolgt ist...und das belegt man natürlich mit der UB, die immer 1 Jahr gültig ist.
    Das ist wohl mit das Erste, was einem beim Lehrgang eingetrichtert wird...jetzt frag ich mich echt wo Deiner war?

    P.S.:
    Und nun wäre es schön wenn einer der Mods diese Falschinformationen entfernen würde.
     
  18. Ich wollte euch hier ja auf dem Laufenden halten:

    Das GAA hat tatsächlich damit begonnen die Abfragen für die Unbedenklichkeit erneut zu stellen.
    Ich habe gerade mit den Kollegen gesprochen und lasse jetzt durch die untere Waffenbehörde meines Landkreises (da hatte ich die UB ja ursprünglich beantragt) die Akte zum GAA schicken.
    Das "sollte den Vorgang beschleunigen, da dadurch die Abfragen bei der örtlichen Polizei und dem Verfassungsschutz wegfallen würden".

    Es wurde auch davon gesprochen, dass ich den Befähigungsschein ja gewerblich nutze weil ich für eine Firma im Auftrag Feuerwerke durchführen würde.
    Wie ich den §20er nutze tut meiner Meinung nach für die Beantragung sowieso nichts zur Sache, oder?

    Klasse. Ich bin dennoch zuversichtlich meinen Schein zum Jahresende in der Hand zu halten. :winki:
     
  19. Also mein letzter war in der Sprengschule Dresden, wo war denn deiner.

    Du beantragst also bei jeder Verlängerung erneut eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und bezahlst die um dann mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu der Behörde zu gehen welche die ausgestellt hat um ihr nachzuweisen das du zuverlässig bist?

    §8 des SprengG listet abschließend die Versagensgründe auf, da steht nirgendwo das man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht.

    Hast du schon mal gelesen was auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung draufsteht?

     
    DerFuchs gefällt das.
  20. Falls Du mich meinst, bei mir steht glaube ich drauf, dass die UB für den Besuch des Lehrgangs an der Sprengschule Dresden ausgestellt wurde.

    Habe übrigens gerade mit dem GAA telefoniert - nichts Neues. Die Anfragen beim Verfassungsschutz wurden noch nicht beantwortet.
    Nächste Woche möchte mich der Mitarbeiter des GAA anrufen um einen Status durchzugeben.

    Könnte also sehr knapp werden.
     
  21. Gerade nochmal mit dem Kollegen vom GAA gesprochen - alle Auskünfte liegen vor!
    Mein Befähigungsschein geht spätestens Morgen mit der Post raus. :phantastic:
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  22. Für meine UBs wollte die Waffenbehörde auch jeweils Namen und Anschrift des Lehrgangträgers.
    Aber wozu?
    Meine letzte UB beantragte ich für den Großfeuerwerker-Lehrgang, ohne zu wissen, wo ich ihn schlussendlich innerhalb der kommenden 12 Monate absolvieren würde. (Bei zwei favorisierten Lehrgängen war nicht klar, ob sie zustande kommen, bei einem weiteren saß ich auf der Warteliste, die anderen Lehrgangsträger waren für mich nur eine „Notlösung“).
    Das teilte ich der Beamtin mit, als sie mich auf das nicht ausgefüllte Feld im Antrag aufmerksam machte, und bat auch um eine Erläuterung für diese, für mich zu dem Zeitpunkt nicht beantwortbare, Frage.
    „Die Nennung der Schule sehen die Formulare bei uns so vor.“ war als Antwort nicht wirklich erhellend. Ich sollte die wahrscheinlichste Schule eintragen und man würde mir im Fall einer Änderung diese kostenlos in die ausgestellte UB eintragen :confused:
    Kann mir jemand verraten, wozu die Info benötigt wird?
     
  23. Ist mir auch passiert. Meine UB habe ich von der Stadt. Den Schein habe ich jedoch bei der GAA beantragt. Dort hat man sich erst aufgeregt, warum die Stadt sowas überhaupt ausgestellt hat. Ich glaube da gabs auch ein bisschen Ärger. Jedenfalls musste ich für die UB bei der GAA nix mehr bezahlen :).
     
  24. Darf man wohl alles nicht so ernst nehmen!
    Bei mir wurde "Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Verwenden (!) - mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (Anlage 3)" in die UB eingetragen......
     
  25. hat sich da jemand vertan und verwenden statt vernichten geschrieben?
     
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