Handhabung & Technik Kategorie P1 & T1 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von since89, 25. Dezember 2015.

  1. Hy,

    beim durchstörbern der Jorge Webseite ist mir folgendes aufgefallen,

    da es ja die beiden Kategorien P1 & T1 gibt und ich leider nicht viel dazu finde außer folgendes,

    wollte ich mal nachfragen, wie eigendlich die Bestimmungen der beiden Kategorien geregelt sind.

    Auf der Jorge Webseite findet man die Jorge RP1. diese haben eine CE Zulassung in der Kat. P1 http://www.jorgefeuerwerke.de/rp1.html

    Da ich immer davon ausgeganen bin, dass solche in DE verboten sind. Da ich aber nirgends Beschränkungen in der. Kat P1 finde, ist das ziemlich verwirrend.


    Es wäre seht nett wenn mich mal jemand aufklären könnte.
     
  2. Sehr gute Frage...:applause::applause::applause:
    Diese schwirrt mir auch schon ne Weile im Kopf herum. Ich war aber immer zu faul sie auszuformulieren.

    Knallpatronen sind ja nicht generell verboten. Es gibt nur verschiedene Arten der Zulassung. Bisher bekannt sind mir:

    Knallpatronen in PMII diese fallen unter das WaffenG und sind nur mit Munitionserwerbsschein erhältlich

    Knall Patronen in Kat.4 diese fallen unter das SprengG und sind nur mit entsprechenden Erlaubnis §7 oder §27 zu bekommen

    Neu ist scheinbar die Knallpatrone in Kategorie P1 diese fällt unter das SprengG und ist als Signalmittel ganzjährig für Personen ab 18 Jahren zu bekommen.

    Jedenfalls theoretisch. Keine Ahnung ob Deutschland da entgegen der EU wieder ein eigenes Süppchen kocht und dann ein zugelassener ptG wieder extra nach dem BeschG eine zusätzliche Zulassung zur Zulassung benötigt.
     
  3. Es gab wohl mal ne CE dafür in F3, da hat die BAM aber klar gestellt dass das ne Falscheinstufung war:
    http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/knallpatrone_kat3.pdf

    DIN EN 16263-3 kennt Blitzkartuschen
    Ob die jetzt wirklich als Blitzkartusche anzusehen sind keine Ahnung.

    Jedenfalls gibt es keine Einschränkungen bei Erwerb von Kategorie P1, außer für Airbag- oder Gurtstraffereinheiten.
     
  4. Moin

    Also habe diese im Sommer in Prag auch gesehen haben eine P1 und wurden wenn ich mich richtig erinnere in Italien hergestellt.


    Gruß fisch

    Würde mich aber auch interessieren ob man diese hier in Deutschland legal verwenden darft???
     
  5. Hmm...

    Kann doch nicht sein, dass die Teile tatsächlich legal in Deutschland sind.. Irgendwo muss doch der Haken sein...

    Fragt sich nur wo :)
     
  6. Hier die ce 0163-P1-1852 habe ich bei Google gefunden interessant ???
     
  7. Wie aus dem Link auf der Bam Seite hervorgeht geht es da um die JRP3, nicht um dir RP1.
     
  8. #8 DerFuchs, 25. Dezember 2015
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dezember 2015
    Ja die sind als signal cartridge ( Signalpatrone ) zugelassen. Signalmittel sind in P1 zulässig.
    Ich meine mal ehrlich wenn man MK5 oder M11 und Co frei kaufen kann warum nicht eine Knallpatrone mit 2g NEM
     
  9. Das heißt man dürfte die in Deutschland verwenden oder wie ?

    Gruß Fisch
     
  10. Das ist ja gerade die Frage. Rein von der Logik her sollte es möglich sein. Schaut man sich das BeschG müssten sie aber in Deutschland zugelassen werden. Allerdings ist das BeschG noch von 2002 und erfässt die Regelungen der EU Richtlinien gar nicht. Da gab es die nämlich noch nicht. Da sollte man vielleicht mal bei der BAM anfragen wie das rechtlich einzuordnen ist.
     
  11. Wenn man bei der BAM überhaupt mal eine Antwort bekommt.

    Hatte dort schon öfter eine Mail hin geschrieben und nie eine Antwort erhalten...
     
  12. Es kommt immer darauf an was und wen man fragt. Für viele Fragen sind sie einfach nicht zuständig da die BAM nicht der Gesetzgeber ist sondern nur im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags arbeiten. Ich denke die Frage nach der Zuordnung eines pyrotechnische Gegenstandes in eine Kategorie in Zusammenhang mit der rechtlichen Einordnung dürfte voll in deren Kompetenz fallen.
     
  13. Ich habe jetzt nochmal eine Mail an die BAM geschickt, mal sehen ob ich eine Antwort erhalte.

    Bisher habe ich noch nichts neues gefunden... Sieht bisher aber so aus, dass die RP1 frei erhätlich sind, bis mir jemand das Gegenteil beweist :)
     
  14. Müssen nicht alle pyrotechnischen Gegenstände, egal welcher Klasse, die in Deutschland zugelassen werden sollen noch mal von der BAM geprüft (CE-Zulassung) und dann mit einer BAM-Identifikationsnummer versehen werden? Wenn der geprüfte Gegenstand nicht den Richtlinien des SprengG entspricht, erhält er auch keine Zulassung. Zumindest finden sich in der aktuellen BAM-P1-Liste keine Jorge-Knallpatronen :)
     
  15. In der BAM Liste steht für den MK5 allerdings drin, dass diese nur zur Verwendung auf einem abgesperrten Spielfeld bestimmt sind. Was dann ja für die Knallpatrone auch gelten würde ???

    Hab aber gehört, dass ein bekannter Hersteller da auch dran ist ;)
     
  16. Ein Flatterband ist schnell gezogen und Mitspieler sind sicher auch schnell gefunden. :D
     
    PyroRider02 gefällt das.
  17. Kannst du das etwas näher ausführen? ;)
     
  18. Nach mittlerweile fast drei Wochen habe ich immer noch nichts von der BAM gehört. Obwohl ich denen zwei Mails geschrieben habe und dort sogar angerufen habe. (Ich sollte denen meine Frage mailen).

    Ob die Jorge RP1 (KAT. P1) legal nach DE eingeführt und verwendet werden dürfen hat sich immer noch nicht geklärt. Also bisher hat niemand gegenteiliges bewiesen...
     
  19. Geduld du haben musst junger Pyro... :p
     
  20. In Deutschland unterliegen die dem WaffG, das verstößt zwar gegen Eu Regeln ist aber so.

    § 1 Abs. 4 Nr 4 SprengG:
     
  21. ...im Sinne des WaffenG und BeschG ...
    Wenn es sich aber um einen pyrotechnische Gegenstand handelt kann es sich nicht um pyrotechnische Munition handeln. Entweder oder. Alles eine Frage der Zulassung. Knallpatronen zum verladen sind ja auch kein PM2 .
    Signalmittel gehören in P1 .
     
  22. Und jemand neue Infos


    Gruß Daniel
     
  23. Gillichen gefällt das.
  24. Ich habe mittlerweile die vierte oder fünfte Mail geschrieben und noch immer keine Antwort erhalten.

    Daher gehe ich davon aus, dass die Jorge Knallpatronen in der Kat. P1 in Deutschland legal sind. Jedenfalls solange mir niemand das Gegenteil beweist...

    Keine Ahnung warum ich jetzt nach mehreren eMails und wochenlangem warten keine Antwort bekommen habe. Vielleicht wollen die einfach nicht, dass ein Shop diese Knallpatronen bzw. "Vogelschreck" ins Sortiment aufnimmt und diese nun frei in Deutschland erhältlich sind. Ansonsten kann ich mir das Verhalten der BAM nicht erklären....

    Die Kategorie P1 ist für jeden volljährigen in Deutschland frei erhältlich, und somit auch die Knallpatronen von Jorge...

    In der Kat1+2 ist BKS in Bodenknallkörpern verboten, aber nicht in der Kat. P1...
     
  25. Ich wäre damit vorsichtig. Alles was Du in Deutschland mit einer SSW verschießt fällt grundlegend unter das Waffengesetz. Ich gehe mal von aus, dass die BAM einfach nicht sicher ist wie das gesetzlich zu handhaben ist. Und bevor sie was Falsches sagen, sagen sie lieber nix.
     
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