Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Hallo ihr Lieben,

    Undzwar hab ich eine Frage bezüglich des klasse 3 Scheines:

    Hab mich jetzt schon viel im Forum durch gelesen aber leider sind die Beiträge veraltet und nicht mehr zeitgemäß! Da es ja immer mehr Kategorie 3 Produkte auf dem deutschen Markt gibt bin ich am überlege mir den klasse 3 Schein zu zulegen. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

    Welche Vorraussetzungen gibt es?
    -Mindestalter?
    -Gewerbe?
    -o.ä?

    Kann man diesen Schein den immer noch ohne Probleme beantragen? Man braucht dafür ja auch keine Schulung soweit ich weiß (bzw. durchgelesen habe)

    Ich danke euch schonmal im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Fabian R.
     
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  2. Mindestalter: 21, kein Gewerbe, keine Schulung. Das ist schon mal sicher.
     
  3. Was kostet denn so ein Schein?
     
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  4. Das ist vom jeweiligen Bundesland abhängig, ggf. einfach mal beim GAA oder bei der zuständigen Behörde anfragen.
     
  5. Meine Beantragung erfolgte aufgrund der hier im Forum befindlichen Themen und Posts, von alt und nicht mehr zeitgemäß kann man da meines Erachtens nach nicht reden. Trotz mehr Kat.3 Artikel ändert sich die dafür benötigte Erlaubnis sich ja nicht. Bisher scheinen auch Antrag und Begründung, basierend auf den Tipps und Formulierungen in diversen Themen, bei meinem Amt gut anzukommen. SprengG und SprengV sind dafür generell die erste Anlaufstelle!
     
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  6. In Niedersachsen habe ich letztes Jahr 100€ bezahlt
     
  7. Es hat sich nichts verändert .
    Es heißt immer noch nicht Klasse 3 Schein , sondern behördliche Erlaubnis nach Paragraph (ich werd verrückt ,meine Tastatur hat kein Paragraph - Zeichen:shocked:) 27 SprengG .
    Es ist nichts weiter dafür nötig , als ein normaler Mitbürger zu sein und ggf etwas Geld für den Verwaltungsakt.
    Was sich aber sehr Wohl geändert haben dürfte , ist die Bereitschaft der Ämter ein Feuerwerk einfach so zuzulassen.
    Man hört immer öfter , das sogar gewerblich angezeigte Feuerwerke mit allen möglichen Auflagen behindert werden .
    Diesbezgl. hat man mir seinerzeit auch unmissverständlich Klar gemacht , was beim Ordnungsamt über privat angezeigte Feuerwerke gedacht wird :rolleyes:
    Also mal schnell Erlaubnis abholen und "Feuer frei" , dürfte man so gut wie Überall getrost vergessen !
     
  8. Bei Klasse 3 ist zudem eine zusätzliche Versicherung erforderlich, da "Mittelfeuerwerk" nicht von der Haftpflicht abgedeckt wird.....
     
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  9. Hallo,

    Wie schnell hier einem geholfen wird Wahnsinn!! Danke!

    Also ich fasse mal zusammen was die Vorraussetzungen sind auf dem jetzigen Stand:

    -Mindestalter: 21
    -Extra Versicherung

    Hab mal bei meiner Stadtverwaltung angerufen sie wussten um was es geht aber der gute Herr der die behördliche Erlaubnis ausstellt ist natürlich jetzt im Urlaub...

    Mit freundlichen Grüßen

    Fabian R.
     
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  10. Die wussten um was es geht ?
    Not bad !
    Bei mir haben sie mich wie einen Alien angeschaut , als ich mal etwas genauer definierte , was ich meine :D

    Es gibt zum Teil wohl erhebliche Unterschiede ,je nachdem wo man wohnt .
    Die einen brauchen eine extra Versicherung , andere nicht .
    Manche bekommen kein Kat. 2 eingetragen , sondern nur Kat. 3 .
    Der eine muss massig ärztliche Atteste vorlegen (Sehtest usw) , der andere gar nichts .
    Manche zahlen Summen , da könnte man mit in Urlaub fahren , andere bezahlen einen normalen Verwaltungsakt beim Ordnungsamt ( Ich z.B. 60€).

    Es ist wirklich Wahnsinn , wie uneinheitlich etwas in Deutschland in den Amtsstuben sein kann , wo man doch über Deutschland sagt , es sei alles so penibel :rolleyes:

    Sei s wie s ist , viel Erfolg ....irgendwann geht jeder Urlaub mal zuende :D
     
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  11. Welche Behörde ist denn genau dafür zuständig . Sprich einfach ins Rathaus gehen ??
     
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  12. Du kannst das hier in NRW getrost abschreiben.
    Selbst 27er mit Befähigung für Kat 4 hatten hier schon Probleme mit ihrer Verlängerung.
    Die Bezierksregierungen fahren alle einheitlich eine Schiene (und dahin wird dein Antrag weitergeleitet vom Ordnungsamt).
    Dir würde nur der Rechtsweg bleiben, der Dich viel Geld, Zeit und Nerven kostet...aber am Ende wirst Du dann trotz Schein so hohe Auflagen bekommen bei einer Anzeige, dass Du wohl trotzdem nie ein FW schießen wirst (denn die Anzeige geht wieder zur BR).

    Ich kenne keinen Kat 2/3 27er in NRW, falls es doch einen geben sollte bitte hier mal melden.
     
  13. Mein örtliches Ordnungsamt und meine BezReg (Arnsberg) haben meine Nerven im Zuständigkeits-Pingpong aufgerieben. Ich hatte einige Wochen investiert, es wenigstens mal eine Weile ernsthaft versucht, aber die Sache nun erstmal auf Eis gelegt. Zum Glück hat das Thema keine Priorität für mich.
     
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  14. #14 Big Nut, 23. Oktober 2015
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2015
    Neue Information die Stadt Alzey-Worms soll dafür zuständig sein diese hat natürlich keinen blassen schimmer...
     
  15. Wie eben schon beschrieben in NRW mehr als nur schwierig sowas zu beantragen,komme aus der Region OWL (Bielefeld) da habe ich es erst garnicht versucht.
    Falls jemand Erfahrungsberichte aus der Gegend hat,kann er ja mal gerne schreiben.
     
  16. Im Grunde ist es nur eine behördliche Erlaubnis, zu der auch ganz klar festgestelllt ist, wann diese zu versagen ist.
    Steht alles in Gesetzes und Verordnungstexten.
    Da aber der eigentliche Grund, warum so etwas überhaupt für jeden "Normalbürger" möglich ist zu bekommen, relativ versteckt in Formulierungen von Gesetz und Verordnung zu finden ist, KANN man davon ausgehen, das dies, gerade in Bezug auf Kat.2 Feuerwerk, nicht so gemeint war, wie es heute ausgelegt werden kann.
    Daher kommen ja auch die Fälle, wo der Betreffende nur Kat.3 eingetragen bekommen hat, da man das von Amtsseite durchaus auch so auslegen kann.......

    Generell sollte jeder, der diese Erlaubnis möchte, sich RICHTIG schlau machen und in alten Posts zu diesem Thema lesen. (Bischen suchen kann nicht schaden)

    Persönliches Erscheinen beim Amt würde ich auch dringend raten.
    Man stelle sich nur mal vor, da kommt einer, den ich nicht kenne per Mail mit einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis aus dem SprengG.
    Was denkt man da als erstes? :blintzel:

    Also Schlau machen, sich eine gute Rede zurechtlegen, immer den Eindruck hinterlassen, das man sich in den nötigen Texten zum Thema BESTENS auskennt und vor allem Geduld mit Menschen vom Amt, die mit ziemlicher Sicherheit extrem selten mit so etwas zu tun haben und eventuell wirklich nicht nur so tun, als ob sie keinen Plan haben, um was es geht. :joh:
     
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  17. Moin,
    gibt es jemanden aus dem Hamburger Raum der den Schein erfolgreich beàntragt hat?
     
  18. Guten Morgen zusammen,

    bin schon länger dabei mein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprenG vorzubereiten.
    Auch dank der vielen Infos hier im Forum, bin ich schon ziemlich weit gekommen.
    Daumen Hoch!!!

    Nur die Frage nach den beantragten Mengen bereitet mir Kopfzerbrechen,weil diese ja eigentlich flexibel sind(größe der Show etc.)

    Gibt es irgendwelche Freimengen?oder sonstige Kleinmengen die man eintragen sollte
    um keine Probleme bei der Erteilung zu bekommen?

    Eine Lagerung der Produkte KAT 3 ist nicht vergesehen.
    Wobei ich Reste ordnungsgemäß lagern könnte(Gefahrstofflager/spezieller Bereich/Schrank/Boxen..usw.).

    Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben...
     
  19. Wenn man es wirklich angeben muss, dann würde ich einfach die Menge angeben, die du ordnungsgemäß lagern kannst.

    Macht am meisten Sinn, weil was ist wenn man mal ein Feuerwerk nicht schießen kann.
    Und die meisten Artikel sind ja bestimmt 1.3G, und da schaust du einfach mal in die SprengLR410, wie viel du wo lagern kannst.
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  20. Bei den Mengen schreibst du gar nichts rein. Diese Angabe ist für ptg nicht relevant. Diese Angaben sind z.b. für Wiederlader interessant. Die müssen dann ja auch das Bedürfnis nachweisen aus welchem sich meistens auch die Menge an Pulver ergibt.
     
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  21. Super! Danke. Sowas wollte ich hören.;)
    Einen Paragraphen gibt es dafür aber nicht?
     
  22. Hm, weiß ich gerade nicht.
    Es macht aber keinen Sinn denn die Menge die du da angibst steht nachher ja auch im Schein. Was soll da stehen? 3Vulkane 5 Raketen und 12 Batterien? :p
    Ich denke aber das es in der Richtung eigentlich keine Diskussionen beim Amt geben wird.
     
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  23. Bei mir steht im Büchlein bei den Bemerkungen , das ich die SprengLR 410 zu beachten habe .
    Damit ist dieses Thema auch für dich erledigt .:)
    Der Antrag , den du bräuchtest , gibt s eigentlich gar nicht , deshalb wird ne ganze Menge nicht ausgefüllt :D
     
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  24. Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen muss nicht mit Mengenangabe in die Erlaubnis nach §27 SprengG eingetragen werden siehe § 25 Abs. 1 1. SprengV.
    Daher ist eine Mengenbeschränkung der Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände unsinnig.
    Im Gegensatz zu anderen Explosivstoffen gäbe es keine Kontrollmöglichkeit, solange man sich im Rahmen der Kleinmengenregelung bewegt.

    Wenn die unbedingt was eintragen wollen, lass halt eine Stückzahl eintragen die du in 5 Jahren sicher nicht verbrauchen wirst wie 10000.
     
    Seemoon gefällt das.
  25. Danke ihr habt mir geholfen bzw. Sicherheit gegeben
     
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