Hallo, mir kam heute mal so ein Gedanke in den Kopf. Was wäre, wenn man an den Verkaufstagen durch die ganze Region fährt sein Auto komplett vollquetscht mit Feuerwerk der Klasse 2 und dann von der Polizei angehalten wird? Gibt es eine Maximalgrenze was in einem PKW transportiert werden darf? Weil per LKW gibt es sowas ja auch. Oder dürfen sie sowas nicht tun wenn der Sichtraum nicht beeinträchtigt wird?
Wenn sich bisher nichts geändert hat, sind 50kg Brutto bei einem privatem Transport die Grenze. So war mein letzter Stand.
... wenn ich mich recht entsinne sind bis Klasse III, insgesammt 333Kg (1000 Punkte, Freistellungsgrenze) möglich... :blintzel: erst mit Klasse IV wird es drastisch weniger... Aber die ist ja in Deutschland sowieso nicht erhältlich für den Silvester-Feuerwerker... werde gerne korrigiert.!
50kg Brutto ist die Zulässige Gesamtmasse für Privatpersonen. Zu finden in den ADR Vorschriften. Aeroteufel
Freistellung vom ADR für Privatpersonen Hallo, laut ADR 1.1.3.1 in Verbindung mit Anlage 2 GGVSEB a) Privatpersonen 50 KG BRUTTO bei 1.4 5 KG Brutto bei 1.1-1.3 Brutto = NEM + Verpackung Gruß Lars
Dazu hab ich auch mal eine Frage. Also dürfte man nicht mehr als 50kg Bruttogewicht in PKW transportieren. Was ist aber mit dem Einzelhändler der ganze Verpackungseinheiten Verkauft und eigentlich einschätzen könnte das der Käufer das Gesamtgewicht überschreitet ? Sehe ich jedes Jahr in einer Filiale von .....
Mehr als darauf hinweisen geht nicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass die wenigsten Einzelhändler diese Vorschriften überhaupt kennen. Ganz besonders nicht die von entsprechenden Filialen.
Kann mir bitte jemand helfen? Wo steht, dass die Tabelle unter 1.1.3.6.3 (gültig ab 01.01.2011), nicht für Privatpersonen gilt? @TokTok: Von wann ist dieser Stand?
Steht in der Anlage 2 unter Punkt 2.1 zur GGVSEB. Du weißt doch, in Deutschland wird alles nochmal gesondert geregelt, auch wenns europaweit vereinheitlicht wurde.
Buch Tipp Werte Gemeinde, zu diesem Thema kann ich folgende Lektüre empfehelen. (Is ja bald Weihnachten) "Feuerwerk sicher transportieren" von Mario Gaede ; ISBN 978-3-609-68633-2 Macht einen zwar schlauer, aber auch nicht wirklich glücklicher. Gruß und "Safety First" Mäcces Link zum Buch: http://www.hjr-verlag.de/Suche/inde...rce_sid=&lang=0&searchparam=978-3-609-68633-2
Die Mengen an Feuerwerk, die gelegentlich von Privatpersonen transportiert werden sind weit über dem Erlaubten. Die Frage ist nur, ob man damit wirklich Probleme bekommt wenn man in eine Polizeikontrolle kommt AUs meiner Sicht sinnvoll sind folgende Verhaltensregeln: 1.) Fenster geschlossen halten (kein brennender/glimmender Fremdkörper von Aussen kann eindringen 2.) Die Artikel idealerweise in einer Dachbox/geschlossener Kofferraum transportieren 3.) Die Artikel in den ungeöffneten Orginalverpackungen transportieren 4.) nicht unnötig mit dem Feuerwerk herumfahren Hält man sich daran sollte man bei höflichem Umgang mit den Ordnungskräften eigentlich um eine Bestrafung herumkommen.Was man nicht machen sollte: 1.4 und 1.3 gemeinsam transportieren - dann werden alle im Kofferraum befindlichen Artikel als 1.3 behandelt und sollte man dann bestraft werden wird es DEUTLICH strenger bestraft. Auch noch hiflreich: Wenn man jemanden kennt der ein Gewerbe hat - dann darf man 333kg Brutto transportieren - das wird im Auto problematisch zu erreichen sein (bzw. dann hat man andere Probleme als die NEM-Menge)
Ich denke mal, man sollte praktischerweise alles im Kofferraum lagern und nicht, dass einen beim Blick auf den Rücksitz lustig ein paar Raketenstäbe anlachen oder auf der Hutablage ein paar rote D-Böller Schinken leuchten, das ist dann natürlich sehr auffällig. Aber so, wenn alles im Kofferraum ist, kommt keiner von der Polizei auf den Gedanken da mal wegen Feuerwerk kontrollieren zu müssen. Bei den Massen an Verkehr auf den Straßen, auch am Ende des Jahres, kämen die gar nicht hinterher mit kontrollieren. Bei Auffälligkeiten (siehe Rücksitz, Hutablage, vielleicht sogar noch Beifahrersitz ) sieht das natürlich anders aus, da schaut man dann natürlich gerne mal nach dem rechten...
Warndreick und Verbandskasten dann am besten griffbereit unter den Beifahrersitz legen, wenn die sich nicht bereits dort befinden. Dann entfällt der Grund, den Kofferraum zu öffnen
Was mich frage wieso einer mit Gewerbeschein 333kg Netto transportieren darf und normaler nur 50kg brutto. Außer den Gewerbeschein gibt es keine unterschiede.
Das ist auch Quatsch.Du brauchst schon einen Befähigungsschein für den Transport nach der 1000 Punkte Regel oder eben einen ADR Schein. Aeroteufel
Richtig! Das Gefahrenpotential ändert sich doch nicht. Gewerbe hin oder her! Danach such ich auch schon seit ner Stunde. Ich hab mal eine Rechtsberatung beim ADAC ausgelöst, mal sehen ob die Herren Anwälte weiter helfen können. ...Du brauchst ja noch nicht mal einen Gewerbeschein, sondern wie Adnan schon schrieb nur jemanden kennen mit einem. Denn es hat ja nicht jeder Mitarbeiter in einer Firma einen Gewerbeschein und trotzdem fährt der Fahrer aufgrund gewerblicher Zwecke. Das ist der größte Blödsinn über den ich seit Monten nachgedacht habe...oder verstehe ich da immer noch was falsch? @Aeroteufel: Oh nein, Du benötigst weder noch!
Man darf aber nicht vergessen, auch wenn man nicht kennzeichnen muss und keinen ADR schein braucht, dass man immer noch den Transportvorschriften für Gefahrgut unterliegt. Also entsprechend Feuerlöscher, Beförderungspapiere, usw. trotzdem vorhanden sein müssen. EDIT: Beim gewerblichen Transport!
und am besten auch mal die Musikanlage auslassen, nicht dass noch an irgend einem lockerem Kabel funken entstehen...