Bestimmung Kann eine Stadt in Deutschland pauschal gewerbliche Großfeuerwerke verbieten ?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 5. Dezember 2014.

  1. Laut aktuellem Stand, wird die Stadt Geisenheim generell Großfeuerwerke, auch wenn Sie von Personen mit §7 im gewerblich professionellen Kontext abgebrannt werden, präventiv und pauschal verbieten, die scheinbare Grundlage soll eine städtische Gefahrenabwehrverordnung sein. Eine weitreichende Entscheidung, deren Beispiel andere Kommunen folgen könnten.

    Wie ist das zu bewerten ?

    Ist das denn rechtlich konform ? Aus meiner Sicht, ist das nicht haltbar und dieses Pauschalverbot nicht mit den anderen Gesetzen vereinbar.

    http://www.hr-online.de/website/rub...p?rubrik=36082&key=standard_document_53758191
     
  2. Tach,

    also ich denke das, dass so(wie schon öfters erwähnt) nicht zu halten ist.

    Stadtverordneten in Geisenheim (Rheingau-Taunus) einer Gefahrenabwehrverordnung zu, die den Einsatz von Feuerwerken regelt. Praktisch bedeutet dies, dass Feuerwerke nur noch zu Silvester und zwei öffentlichen Sommerfesten gezündet werden dürfen.

    Ist für mich schon ein Widerspruch in sich.

    Schaun wa mal was da noch kommt....

    Grüße
     
  3. Gefahrenabwehrverordnung

    Welche Gefahr? :cry::cry: Oder kommen bei den Feuerwerken in dieser Gegend Giftgasgranaten oder Biologische Kampfmittel zum Einsatz.

    Sehr fragwürdig was sich dort wieder einige Damen und Herren dieser Behörden haben einfallen lassen.??????

    Gefahrenabwehrverordnungen sollten in Ländern in denen Atomkraftwerke im Einsatz sind zum tragen kommen und nicht bei kleinen Hochzeitsveranstaltungen.

    Pseudoverordnungen die einem Berufsverbot gleichkommen.
     
  4. Ist hier auch so.
    Es werden nur noch Feuerwerke zu öffentlichen Anlässen genehmigt/durchgewunken oder welche, die entsprechend weit außerhalb des Zentrums liegen.
     
  5. Land der Deppen...

    In diesem Land ist alles möglich. Leider trifft das ausschließlich auf negative Dinge zu. Von daher denke ich schon, dass die das verbieten können.

    Zumal es ganz im Sinne der heutzutage überall anzutreffenden Political Correctness ist, gegen diesen *********enschwulst hat man als Normaldenkender eh keine Chance, gewerblich angemeldet oder Befähigungsscheine spielen da keine Rolle.

    "Gefahrenabwehr" - na klar doch, wer´s glaubt. Feuerwerk ist diesen Schaum-aus-dem-Maul-triefenden Grünlingen (Stille Nacht & Konsorten) doch schon seit Ewigkeiten ein Dorn im Auge, denen ist jede Ausrede recht... :rolleyes::yuuuerg:
     
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  6. Also grundsätzlich können Feuerwerke durch eine Gefahrenabwehrverordnung unterbunden werden. Sinnvoll oder nicht, darüber lässt sich natürlich streiten (bei Strohdächern und Kirchen sicher sinnvoll, dort in der Stadt? Naja...)
    Dann allerdings gänzlich und einheitlich. Gerade durch den Versuch, die Ausnahmen mit abzudecken (zwei große Veranstaltungen und Silvester), ist dieser Beschluss dort angreifbar. Ich bin sehr gespannt, wie lange das ganze bei einer Klage stand halten wird.
     
  7. Hier ist alles möglich halte ich gerade in Deutschland für nicht zutreffend, denn auch wenn sich über viele Bestimmungen diskutieren lässt, haben wir dann doch einen Rechtsstaat, an deren Gesetze sich auch Kommunen halten müssen. In dem Beispielfall überschreiten die Stadtpolotiker ihren Kompetenzbereich.

    Es mag sein, dass man kommunal solche Verordnungen erlassen kann aber diese müssen dann schon Anlass bzw. sachbezogen, oder zeitlich befristet sein. Die rechtliche Bindung ist selbst dann individuell unterschiedlich. So pauschal und unpräzise geht das aus meiner Sicht nicht. Kommunen müssen das Abbrennen bsp. im Umfeld schützenswerter Bauten nicht verbieten, da dies bundesweit durch das SprenG verboten wird. Das wurde vor einigen Jahren angepasst.

    Es ist schon mal fragwürdig, wenn eine kommunale Verordnung Bundesgesetze gänzlich außer Kraft setzt, zumal das zentrale Gesetz eine solche Regelung nicht vorsieht. Dann haben wir tatsächlich auch noch die angesprochene Gewerbefreiheit, die ebenfalls ausgehebelt wird. Zuletzt greift die Stadt dann auch noch gezielt in den Markt ein, da sie indirekt vorgibt welche Feuerwerke stattfinden, obwohl sie kein Veranstalter ist, in diesen Fällen, mal davon abgesehen, dass diese Ausnahmen diese Verordnung völlig absurd machen.

    Das Gesetz erlaubt Personen, die über alle erforderlichen behördlichen Nachweise verfügen, wie Erlaubnis und Befähigung, dass sie im gewerblichen Rahmen Feuerwerke abbrennen dürfen. Natürlich nur wenn alle weiteren Voraussetzungen, wie konforme Anzeige usw. ebenso erfüllt werden. Aufgrund weiterer Regelungen kann auch eine Untersagung erfolgen, Wetter, Waldbrandgefahr, usw. Das ist aber konkret Fall und Sachbezogen.

    Die Kommunen können umfassende Auflagen erteilen und durch diese gesetzlich legitimiert eingreifen aber ein pauschales umfassendes Verbot, ist auch aus den bereits genannten Gründen aus meiner Sicht nicht gesetzeskonform.
     
  8. 666, CeBee, Voreifelrambo und 8 anderen gefällt das.
  9. Mal sehen was die sich jetzt wieder einfallen lassen in Geisenheim. Ich ziehe aber den Hut vor der Fa. Hübner das sie es so weit durchgezogen haben
     
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