Handhabung & Technik Frage zum Verleiten von T1 mit MT

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Aushan, 18. März 2011.

  1. Hallo zusammen,

    ich habe eine Verständnisfrage:

    Es vor, dass ich bei meinen Feuershows eine Feuerskulptur anbiete und ich habe vor Lichtbilder (Zahlen, Herzen etc.) aufzunehmen.

    Was ich mich frage ist, ob die Informationen aus[Brandaktuell] Stellungnahme der BAM zu Anzündmitteln an Klasse II auch auf T1 Anwendung finden können...
    Grade der Punkt
    interessiert mich, da ich Bengallichter nutzen würde, die ja T1 sind. Diese würden mit Matchtape verleitet werden. Die zugelassene Verwendung würde ja auch nicht verändert werden und damit würde sich an der Klassifizierung nichts ändern.
    Stimmt das so oder habe ich da einen Denkfehler drin?

    Viele Grüße
    Aushan
     
  2. Das Problem ist, das die BAM das ausschliesslich auf Kl2 formuliert hat. Sicherlich ist das auch so analog auf die anderen Klassen uebertragbar, aber ich wuerde einfach noch einmal durch Rueckfrage bei denen das bestaetigen lassen.
    Nichts ist lustiger als wenn die Versicherung im Schadensfall erstmal die Zahlung verweigert weil das ja so nicht vom Gesetz erlaubt ist und die BAM ja nur Silvesterfeuerwerk meinte. Das darauf folgende Verfahren ist mit einem Brief der BAM in der Tasche dann nur noch ein Laecheln wert.
     
  3. Naja...
    Matchtape ist ein zugelassenes Anzuendmittel...
    Warum soll ich mit nem zugelassenen Anzuendmittel keinen zugelassenen Pyortechnischen Gegenstand anzuenden duerfen??

    Grundlage dafuer ist ja sowieso nicht die Stellungnahme der Bam (die eben nur noch mal klarstellt, was unter Verwenden, Herstellen usw. zu verstehen ist, und dass das Verbinden mit einem Anzuendmittel KEIN Herstellen ist) sondern der dahinterstehende Gesetzestext - und der unterscheidet nicht nach Klassen..
     
  4. Alles klar, das hilft mir schonmal bei der Planung deutlich weiter.

    Danke für die Infos

    LG
    Aushan
     
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