Sonstiges 1.August Schweiz

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Andreas, 21. Juni 2002.

  1. Hallo,
    eine Frage an die Forumsmitglieder aus der Schweiz:
    Da mein Urlaub dieses Jahr am Bodensee stattfindet
    (Tettnang,Baden-Württemberg)und ich mich um den 1.August dort aufhalte,würde ich gerne wissen, ob es nicht möglich wäre, sich am Feuerwerk dort aktiv zu beteiligen.
    Kann man am 1. August selbst noch Feuerwerkskörper erstehen? Die Einfuhr nach Baden-Württemberg scheint mir nicht erlaubt zu sein.
    Danke für eure Mithilfe
     
  2. Hallo Andreas,

    bitte keinesfalls Feuerwerkskörper als Urlaubsmitbringsel aus der Schweiz nach Deutschland einführen - das gilt auch von anderen angrenzenden Staaten. Wenn Du beim Grenzübertritt "erwischt" wirst, wird es wegen einem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz unnötig teuer.

    Gruß Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  3. Hallo Harald,
    natürlich will ich nicht mit Feuerwerk aus der Schweiz zurückkommen, sondern nur da etwas abbrennen, oder ist das nur den Schweizern vorbehalten?

    Gruss
    Andreas
     
  4. Hallo Andreas,

    natürlich darfst auch Du in der Schweiz am 1. August "zündeln" - allerdings gibt es auch eine Klasse "großer Feuerwerkskörper" der nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden darf (das nur als Hinweis da ich Dein Alter nicht kenne).

    Gruß Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  5. Und falls du diese Voraussetzungen erfüllst, empfehle ich noch eine dicke Brieftasche :D
     
  6. Nun, dann muss ich als Schweizer auch noch meinen Senf dazu geben...

    die Paar Tage vor dem 1. August kannst du in der Schweiz das normale Zeugs in diversen Geschäften Kaufen...entspricht in etwa KL II in Germany...

    Und es gibt die Grossfeuerwerkhändler, die dir ab 18 Jahren gegen das sog. 'Verkausprotokoll' welches eine kurze Unterweisung beinhaltet, Ware verkaufen, da wird der Deutsche neidisch ;-)

    Da ich nicht aus der Bodenseegegend komme kann ich dir nix lokales in der Gegend empfehlen....

    Gruss und Spass trotzdem
    Daniel
     
  7. Hallo,
    vielen Dank erstmal für die Infos.
    Zu meinem Alter: Im August habe ich die Grenze zur Volljährigkeit bereits 10 mal überschritten.
    Nur das mit der dicken Brieftasche macht mir noch ein paar Kopfschmerzen, nuja, wird der Urlaub eben entsprechend kürzer;-)
     
  8. In die Schweiz mit FW Kl 2 aus Deutschland

    Hallo
    Und wie sieht es aus wenn ich mit 8 kg FW Kl 2 aus Deutschland in die Scheiz möchte , um es am Silvester abzubrennen?.
    Die Sache ist, ich habe schon das FW zu Hause uns verbringe Silvester in der Schweiz, natürlich würde ich gerne es abbrennen...
    Wo kann ich genaue Gesetzbestimmungen finden?
    Danke,
    David George
     
  9. Hallole,

    mein letzter Kenntnisstand zur Einfuhr von Feuerwerk durch Privatpersonen war: Einfuhr von max. 2 kg Brutto Feuerwerk pro Person!

    Zur gewerblichen Einfuhr ist generell eine Erlaubnis der Bundespolizei erforderlich.

    Aktuelle Infos können hier eingeholt werden:

    Bundesamt für Polizei
    Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
    Taubenstrasse 16
    3003 Bern
    Telefon 0041 - 31 324 20 23

    Schweizer Zoll / Kreuzlingen
    Tel. 0041 - 71 677 14 14

    Da solltet Ihr alle benötigten Informationen erhalten. Ähm, Beat, korregiere mich wenn´s neuere Infos gibt.

    Gruß Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  10. Hi Harald,

    als Ergänzung wäre nur noch zu erwähnen,
    dass Bodenknallendes Feuerwerk (Kracher etc.)
    auf jedenfall und in jeder Menge Einfuhrverbot hat...

    Gruss
    Daniel
     
  11. FW Einführ ein die Schweiz

    Vielleicht interessiert Euch, was aus meine Anfrage geworden ist.
    Ich habe eine neue Telefonnummer bekommen, die 031/3242023/27 von - Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Spregstoff und Pyrotechnik_ und per Post zugeschickt ein Einfuhr Formular und weitere informationen.
    Zusammengefasst, es ist verboten Bodenknallendes Feuerwerk, Crackers (länger als 22 mm und/oder grösser als 3mm im Durchmesser) und splitterbildende Raketen einzuführen, außerdem bekommt man eine Liste der verbotenen Artikelnummer von jedem Hersteller. Man kann wirklich nur kleine, ungefärhliche und nicht knallende FW einführen.... ich habe jetzt das Gefühl, es lohnt sich einfach nicht, das wieder zu machen, da man auch zwischen CHF 50 und 1000 pro Bewilligung bezahlen muss.
    In meinem Fall, habe ich einfach Glück gehabt, da ich fast keine verbotene Artikel bei mir habe, muß ich nur ein paar in Deutschland lassen. Um die Bewilligungsgebühr zu vermeiden, werden die 7 Kg FW in drei Autos verteilt (max. sind 2,5 KG im Reisenden und Grenzverkehr erlaubt). Natürlich bekommt jedes Auto alles gut verpackt und eine Kopie von den Zollbestimmungen,
    Danke für die Infos an alle.
    David George
     
  12. Hallo,

    bis zum 01.08. ist es zwar noch etwas hin, aber kann mir mal jemand Adressen von Feuerwerkshändlern in Basel und der Gegend Luzern, Schwyz mitteilen? Am besten mit den evt. vorhandenen Internetadressen. Vielen Dank im voraus.

    Grüße

    Tom
     
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