Österreich Waldbrandgefahr

Dieses Thema im Forum "Feuerwerke, Events" wurde erstellt von raketentoni1, 16. Dezember 2016.

  1. In einigen Bundesländern wurde bereits auf Grund der Trockenheit ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern unter dem Titel
    "Waldbrandgefahr" verordnet.
    Nun ist es so, dass nach Rücksprache eines Bezirksforstmeisters nicht nur die unmittelbare Nähe des Waldes, sondern auch die Wald-Kampfzone unmittelbar dazu zählt, sowie auch z. B. Windschutzgürtel oder Parkanlagen. Gilt für alle Arten von "Feuerunterhaltung". Auch Rauchverbot!! Und natürlich auch für Kat. 1 + 2 .
    Widersprüchlich in diesem Zusammnehang ist die Tatsache, dass EINE Bezirksverwaltungsbehörde ein Feuerwerk der Kat. 3 oder 4 zwar bewilligt, aber gleichzeitig als Einschränkung die Waldbrandverordnung in einen Bescheid schreibt. Diese Einschränkung kann man damit umgehen, dass man sich beim Bezirksforstamt -natürlich Gegen eine "Spende" auch von dieser amtlichen Stelle ebenfalls die Erlaubnis zum Abhalten eines Feuerwerkes einholt. Da wird dann, was eigentlich schon die vorhergegangene Stelle vorschrieb, nochmals die Anwesenheit einer Feuerwehr vorgeschrieben.

    Ich meine.."Kasperltheater" und der Feuerwerker ist Kasperl und Krokodil zugleich. (Das Krokodil wird immer auf den Kopf geschlagen.)

    Die offene Frage: "WER ist der RÄUBER"?
     
  2. Woher hast du die Info? Meines Wissens nach gibt es aktuell NOCH keine Verordnungen diesbezüglich, nur Überlegungen.
    Betroffen wären jedoch nur Gebiete in UNMITTELBARER Nähe zu einem Wald.
    Dazu 2 Zitate einer E-Mail der WKOÖ an alle Pyrotechnikhändler letzte Woche:

    Es wurde auch weiter erwähnt, dass nicht wieder Panik geschürt werden soll um falsche Schlagzeilen wie "FEUERWERKSVERBOT IN ÖÖ" (Titelblattzeilen einiger Zeitungen kurz vor Silvester 2015) zu vermeiden.
    LG
     

  3. Kann ich so nicht ganz bestätigen, zumindest nicht in OÖ, habe heute einen Bescheid bekommen.
    Keine Einschränkungen bzgl Waldbrandverordnung.
    Und das obwohl genau dort letztes Jahr das Feuerwerksverbot gegolten hat.

    Aber abgesehen davon: wenn mir jetzt ein Förster erklärt, dass der Wald brennt bei diesem Wetter( ich rede hier in meinem Umkreis) dann ist der Herr sofort nominiert für den Nobelpreis, er hat dann nämlich
    Etwas großartiges erfunden.....

    nasse Erde, nasses Holz, nasses Gras dass bei Funken zu brennen beginnt....


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  4. das bestätigt wohl deine Worte: http://tirol.orf.at/news/stories/2815084/
     
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  5. Mein Zitat:

    Zitat von raketentoni1 [​IMG]
    Widersprüchlich in diesem Zusammnehang ist die Tatsache, dass EINE Bezirksverwaltungsbehörde ein Feuerwerk der Kat. 3 oder 4 zwar bewilligt, aber gleichzeitig als Einschränkung die Waldbrandverordnung in einen Bescheid schreibt.

    ...hat sich aber nicht auf die aktuelle Situation sondern auf eine bezogen, wie wir sie schon im Frühjar hatten.

    Und ein Förster muß dir da gar nix erklären, wenn es eine Verordung bezüglich Waldbrandgefahr gibt, wird diese zumindest Bezirksweise ausgerufen. Und die kommt von einer Bezirksverwaltungsbehörde und nicht vom Ortsförster !!
     
  6. #6 raketentoni1, 17. Dezember 2016
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2016
    Also Erfahrungsgemäß - in Lienz soll diese Verordnung schon bestehen, in Kärnten und der Steiermark wird meinen letzten Infos zu Folge grade ernsthaft darüber nachgedacht, wird sich diese Problematik eher ausweiten. In Österreich ist es doch so, dass Jeder mitrdeden will, aber Keiner die Verantwortung dann tragen will. Ich meine jetzt die versch. Behörden -erfahrungsgemäß.

    Und die Zusammenrottung mehrere an sich nicht befreundeter Firmen, die sich GEMEINSAM zum Ziel gesetzt haben, so eine Verordnung zu relativieren, zeigt doch auch den Ernst der Lage.

    War es doch schon zu Kaiserszeiten so:

    Erst mal Alles verbieten und dann schauen was rauskommt. Sicher ist sicher !!

    Ja und noch Was
    . Im Falle des Falles macht es dann einen großen Unterschied, wenn man trotzdem "tut" und es passiert Was !!


    Für "Kunden" wie @Saibot es bezeichnet, bedeutet DAS:


    oder..

    http://www.krone.at/oesterreich/feu...rol-verboten-gefahr-vs-brauchtum-story-489018

    http://www.tt.com/home/10941536-91/waldbrandverordnung-in-acht-steirischen-bezirken-in-kraft.csp

    Die definitioen "WALD" bzw. "Waldnähe" wird aber auch bundesländerweit verschieden ausgelegt.

    Selbst angepflanzte Hecken können als gefährdet angesehen werden.

    Allgemein noch Was zum leicht entzündlichen von feuchter Wiese oder trockenem Gras und Laub.

    Versuche und Erfahrungen haben gezeigt, dass ein gewöhnlicher, kurz auftretender Funke allein nicht genügt, feuchtes, an sich brennbares Material zu entzünden. Anders stellt sich die Sache dann dar, wenn z. B. verirrte Leuchtkugeln auch nur kurze Zeit brennend auf auch nasses Material einwirken. Die Hitze , welche von so einer Leuchtkugel erzeugt wird, genügt oft, auch wenn diese nur ganz kurze Zeit einwirkt, dass die Feuchtigkeit verdampft und das Materiel so trocken ist, dass das entstehen eines Brandes möglich wird . Gleiches gilt auch bei der entstehenden Hitze eines Reibkopfknallers.
    Somit ist die Ursache des Entstehens eines Feuers nicht die an und für sich richtige Verwendung von Feuerwerkskörpers, sondern die fahrlässige UND das Auftreten von Versagern jeglicher Art, das aber nie ausgeschlossen werden kann.
     
  7. #7 CeBee, 17. Dezember 2016
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2016
    Das mit LZ ist richtig, wenn man dem "Bericht" dieser "Zeitung" nachgeht. :rolleyes: http://www.heute.at/news/oesterreic...bote-in-OEsterreich-erlassen;art23655,1381029
     
  8. Diese Schlagzeilen sind ja schon wieder die reinste Frechheit...
    FEUERWERKSVERBOT, und noch dazu ne durchgestrichene Rakete.
    Panikmache wo es nur geht...

    Fakt ist: Wenn so eine Verordnung in Kraft tritt, darf man im Wald oder in Waldnähe (lt. WKO ist Waldnähe jener Bereich, wo zB noch eine Rakete in den angrenzenden Wald fliegen könnte. Also ein paar Meter!) kein Feuerwerk zünden

    Fakt ist aber auch: Wenn man einen Hausverstand hat, macht man das sowieso nicht.

    Die Schlagzeile "FEUERWERKSVERBOT" ist schlicht weg falsch. Und dazu meint die WKO:

    ...hat wohl leider nicht geklappt.

    LG


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  9. Leider haben in dieser Hinsicht die Wirtschaftskammer und das Salzamt den ähnlichen Status !
     
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