Pläne & Erlebnisse Plötzlich war er da der 27er für kat 2 + 3

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von doc_decker, 8. April 2016.

  1. Anfang Februar stellte ich zwei Anträge .

    1. Ausnahmegenehmigung zum öffnen von Pyrotechnischen Gegenstände (nicht Wiedergewinnung) .
    dieser Antrag durchlief eine kleine Irrfahrt durch diversen Behörden und liegt jetzt beim Landesamt für Arbeitsschutz in Potsdam.

    2. im Zuge dessen entdeckte ich das es ein Online Formular des Landes Brandenburgs zur Beantragung eines 27er gibt. Da es mich nervt Silvester immer erst alles auf den letzen Drücker zu bekommen, dachte ich, füllst du das Formular einfach mal aus streichst alles so das es für KAT2 und KAT3 passt. ( und wenn man auch nichts unterm Jahr macht gilt das Ding ja 5 Jahre) . Ehrlich gesagt glaubte ich nicht das es so einfach klappt.

    Also beantragte ich die Erlaubnis zum Erwerb ,Umgang - Herstellen, Bearbeiten,Verarbeiten,Wiedergewinnen, Aufbewahren,Verwenden,Vernichten und Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 und 3

    Das ganze kann man hier online machen ( http://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.381700.de ) pdf downloaden ausfüllen und ausdrucken , unterschrieben zum Amt schicken.

    Den Absatz "Angaben zur Überprüfung der Fachkunde" habe ich durchgestrichen, gesondert dann erklärt das es für KAT 2 und 3 keine Fachkunde gibt.

    Angaben zur Aufbewahrung: Ich beschränke das entsprechend 2.SprengV Anlage ( Kleinmengenregelung da kein Lager vorhanden)

    Angaben zur Überprüfung Bedürfnisses :
    Feuerwérksartikel der Kategorie 2 + 3 NEM 10 KG
    16 Meter Anzündschnur

    Zweck:
    Abrennen von Feuerwerke

    Angaben zur Art der beabsichtigten Tätigkeit:
    Abrennen von Feuerwerken der KAT 1+2+3 für die keine Fachkunde notwendig ist. §4Abs.5 1.SprengV, 27.2 SprengVwV, § 23 1.SprengV und § 6 1.SprengV

    Ort:
    Unterschiedliche Standorte auf befriedeten Grundstücken

    Zum Bedürfnis habe ich noch gesondert angegeben:
    Ein Bedürfnis für Feuerwerk ergibt ich aus der Brauchtumspflege und ist nicht weiter nach zuweisen.

    Am Ende bestätigte ich noch meine persönliche Eignung nach § 8b Abs 1 SprengG (bestätigt man mit der Unterschrift)

    Wie ihr sehen könnt war der Antrag sehr plump und naiv (um)gestaltet.

    Um so erstaunter war ich als ich heute, gute zwei Monate später , eine förmliche Zustellung vom Landesamt für Arbeitsschutz erhalten haben.

    Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

    .... folgende Gegenstände :
    pyrotechnische Gegenständer der Kategorie 1 bis 3 sowie pyrotechnische Sätze und Anzündmittel
    ( kat 1 :D)

    Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt:

    Auf das Verwenden von pyrotechnischen Gegenstände und deren Anzündmittel zum Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie 1-3 im nichtgewerblichen Bereich.

    Der Umgang beinhaltet das Verwenden, Verbringen und Vernichten. ( wo bei ich mich erst einmal belesen muss was das mit den Vernichten genau auf sich hat)

    Auflagen:

    Lagerung mit Ausnahme der Kleinmengenregelung Anlage 6 und 6a der 2 Spreng V und SprengLG, nur in behördlich genehmigten Lagern.
    Unfälle / Schadensfälle sind dem LAVG ....... unverzüglich zu melden.

    So kam ich relativ unerwartet zum 27er für KAT2+3 ( und 1 :D ) :shocked::shocked::shocked:

    Über die Kosten habe ich mich vorab gar nicht informiert.
    Der Kostenbescheid kam zusammen mit der Erlaubnis und beläuft sich aus zusammen 158,91 Euro

    .....Sorry habe das mit Handy verfasst;)
     
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  2. na dann Glückwunsch ;)
    Der Schein von meinem Vater hat ca nen 50er mehr gekostet ^^

    Grüße
    Felix
     
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  3. Mein Antrag ging gestern ein, gleich Anruf bekommen das alles soweit okay ist,die Ausstellung aber wohl 6-8 Wochen, aufgrund Personal Mangel dauern kann. :)
     
  4. Dann mal Glückwunsch habe mein auch bekommen gedauert hat das ganze 6 Wochen und gekostet hat er mir 126 Euro.

    Gruß Daniel
     
  5. Auch von mir herzlichen Glühstrumpf und willkommen im Club der 27er.
    Gibt es denn eigentlich?
     
  6. Glückwunsch! Ist ja super das es so einfach geklappt hat und auch relativ schnell. Ich warte nun schon seit knapp 11 Wochen darauf. Bin weiterhin gespannt ob er dieses Jahr noch eintreffen wird. :joh:
     
  7. Durch die Beschränkung erlaubt das nur das Verwenden nicht aber das Erwerben, Vernichten, Verbringen und Aufbewahren. Da man Verwenden nicht ohne Erwerben kann, erlaubt es gar nix.
    Warum die pyrotechnische Sätze überhaupt eintragen wenn sie später den Umgang damit untersagen ist auch seltsam.
     
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  8. Glückwunsch Doc !
    Aber knapp 160€ für einen Verwaltungsakt (mehr ist das nicht) ....
    Die greifen aber ganz schön zu bei euch...
     
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