Großfeuerwerk Italienische Böller usw...

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von PyroFan27, 17. Mai 2016.

  1. hi,

    wer vertreibt in Deutschland oder Österreich zb. DiBlasio Produkte?

    Interesse hätte ich an :

    Cobra's
    Lupo's
    fp3 oder fp3small

    Cobra gibet ja mittlerweile mit CE bei den anderen bin ich mir nicht so ganz sicher....

    Grüssle

    PS: Bei FireEvent hab ich nachgefragt, weil ich irgendwo im Forum mal gelesen hatte, dass sie es verkaufen...tun sie aber wohl nicht mehr laut Ihrer Aussage.
     
  2. Jorge FP3 Small haben ein CE.. Die liefert Jorge selbst nach DE. Die normalen FP3 jedoch haben kein CE und Jorge liefert diese auch besser nicht..

    Für DBE Produkte fällt mir auch kein Bezugspartner ein..
     
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  3. Dann kannst du es in Österreich noch bei Steyrfire versuchen. Die vertreiben die Cobras sicher noch.
     
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  4. Ich habe irgendwo in meinem Stapel ein Fax liegen von einem Vertreibspartner für D. Muss mal schauen.
     
  5. Da wirst hier leider Pech haben! CE allein reicht nicht aus! Es muss eine vollständige Registrierungs- und Identifikationsnummer für die Cobras existieren! Soll heißen wenn die Cobras keine BAM Zulassung für KAT 4 haben, darfst du sie hier auch nicht verwenden. Leider :-(
     
  6. Sind zwar keine Cobras, aber wir (JGW Berckholtz) haben die Kat-2-mit-Schein-Versionen der Knaller Mefisto und Raudo von Manna aus Neapel im Programm, die sind klein, aber sehr spaßig. Natürlich alles mit BAM, CE, Segen des Papstes, Halal, Koscher, etc. :)
     
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  7. .....und die sind trotz halal und koscher eine Sünde wert.

    Kalauer am Rande. Frei nach dem Motto : auch flache Witze müssen gekonnt sein :p


    Hatte nicht Bavaria vor einiger Zeit mal Cobra im Programm? Das war allerdings noch vor deren Namenswechsel vor einigen Jahren.
     
  8. Da kann ich mich auch noch dran erinnern! Ein Kollege meinte letzte Woche zu mir die Cobra 8 haben seit neuestem eine Zulassung für Deutschland! Weiss jemand was genaueres dazu?
     
  9. Die Cobras haben durchaus die Zulassung... CE etc. Di Blasio liefert bei entsprechender Bestellmenge auch nach Deutschland. Hatte letztes Jahr nen entsprechenden Posten gekauft und geliefert bekommen ;-) Das war allerdings ne Auslieferung wo die auch an andere geliefert haben und dementsprechend sich der Weg für die gelohnt hat.
     
    Christoph gefällt das.
  10. Danke erstmal für die Info :)

    Demnach muss ja auch eine Identifikationsnummer existieren. Wie kann ich das überprüfen?!
    CE ist ja leider nur das Eine...
     
  11. Also ich hab bis dato keine Identifikationsnummer gefunden.

    @Huckstable
    Von welcher Menge sprechen wir dann? ;)

    Ich hatte auch Interesse, also falls jemand einen AP in Deutschland hat wäre super.
     
    Christoph gefällt das.
  12. Eben genau das verwirrt mich auch total!
    Auf der Homepage von Di Blasio steht zwar eine CE für die Cobra 8, und ich kenne auch ein paar Kollegen die sie bereits mit ihrem §27er bestellt haben... Die Frage ist nur, wie kann ich da sicher sein dass die Dinger auch hier zulässig sind?
     
  13. Muss in DE jeder F4-Artikel auch ne BAM-Nummer haben? ???
    Kenne genug Hersteller die F4 anbieten (und wirklich hochwertige Ware) aber halt keine BAM Nummern dafür haben...
     
  14. Wie war das noch?

    Ist das Verbringen von ptG für Privatleute im SprengG gar nicht vorgesehen?
    Reicht nicht für einen §27er das CE-Zeichen?
     
  15. Jap - sonst darf man es in Deutschland schlicht und einfach nicht verwenden.

    Zu finden unter §6 1.SprengV und unter Punkt 9 im 4. SprengGÄndG im Artikel 2.

    Das wissen aber leider noch viele viele Kollegen nicht.

    Es gibt für jede Kategorie eine eigene Liste bei der BAM.
    Als Beispiel - Kategorie F4

    Zusammenfassung in einem Satz.
    In Deutschland braucht man um einen pyrotechnischen Gegenstand verwenden zu dürfen ab 3.Juli.2017 CE (Konformitätsnachweis) und eine BAM-ID (für alle Kategorien!)

    Viele Grüße
    Benni
     
    Feuersturm und thatsmedude gefällt das.
  16. Wenn es um den privaten nichtgewerblichen Bereich geht wäre aber auch das hier noch wichtig

    http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/sprengstoffrecht/pyro/pt-merbl/recht_einord_pyrot_gegenst.pdf
     
    thatsmedude gefällt das.
  17. Perfekt in einem Satz zusammengefasst! D.h. die Cobra's mit CE kannst bis 02.07.17 verwenden, danach muss halt noch zusätzlich die BAM-ID mit drauf sein.
     
  18. So perfekt ist der Satz nicht. Denn die Bam Id auf F4 Artikeln ist bereits seit Juli 2013 für Ce geprüfte ptG Pflicht. Bis Juli 2017 darfst du aber noch die Ware mit dem alten Prüfverfahren (QS-Modul) welches bis 2013 für Kat.4 gängig war verwenden. Ein in Deutschland erworbener/ vertriebener ptG mit Ce muss auch immer eine Bam-Id besitzen. Achtung diese steht nicht auf dem ptG.
    Mal sehen was das 5. SprengÄndG so mit sich bringt und welche Verwirrungen das nach sich zieht. Leider ist es seit letzten Sommer überfällig und wir bewegen uns mit dem SprengG auf eher rechtsunsicherem Raum.
     
    Blitzcracker gefällt das.
  19. Habe eben mal mit der BAM telefoniert um nochmals auf Nummer Sicher zu gehen....

    Auf den Artikeln selbst ist das reine CE Kennzeichen ausreichend...allerdings muss jeder Artikel der In De eingeführt wird bei der BAM eine Prüfnummer/ID erhalten....
     

  20. Die BAM-ID muss vorhanden sein, es reicht allerdings wenn die CE Nummer auf dem Produkt zu lesen ist. Eine BAM ID muss nicht mehr aufgedruckt werden.
    Warum das so ist, kein Plan.

    CE drauf und BAM-ID vorhanden = alles gut
     
  21. Auf den Artikel selber (oder auf der Umverpackung) muss nicht zwangsläufig die BAM-ID mit aufgedruckt werden. Es muss jedoch eine Bedienungsanleitung in Deutscher Sprache vorhanden sein (Voraussetzung für die Erteilung einer BAM-ID), auf der auch die BAM-ID mit aufgedruckt ist.

    Wenn ein Hersteller die Bedienungsanleitung direkt auf dem Gegenstand abdruckt (wie z. B. bei F2-Feuerwerk im allgemeinen üblich) muss auch die BAM-ID auch mit auf den Gegenstand.

    Wenn der Hersteller eine separate Bedienungsanleitung beilegt (wie z. B. bei Bühnenpyrotechnik üblich), reicht es wenn die BAM-ID auf der Bedienungsanleitung abgedruckt ist.

    So zumindest mein Stand vom letzten Lehrgang.
     
    Eistee gefällt das.
  22. Bei pyrotechnischen Gegenständen im Sinne der Richtlinie 2007/23/EG ...

    Welche sind das genau?
     
  23. Alle die ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben und den Anforderungen der Richtlinie genügen. Also ptG aller Kategorien mit Ce-Reg.Nr.
     
    Blitzcracker gefällt das.
  24. Sehr interessant das Thema.

    Kann mir jemand sagen wo ich auf der BAM Seite die Identifikationsnummer nachprüfen kann anhand der CE-Nummer?!
    Hummig hat gemeint man kann im Internet nachschauen ob ein CE Artikel auch eine ID-Nr. besitzt! Damit man sicher sein kann den ptG auch verwenden zu dürfen!

    Verstehe ich richtig, dass ich bis Juli 2017 noch ptG OHNE BAM-Id aber mit CE Nachweis bestellen/verwenden darf?!

    Das ganze Thema ist so dermaßen unübersichtlich, wahnsinn! :eek:
     
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