Handhabung & Technik Ausnahmegenehmigung bezahlen wenn abgewiesen?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Aquilla, 21. Juni 2008.

  1. Hi,

    ich hab noch nie eine Ausnahmegenehmigung fuer ein Klasse 2 Feuerwerk beantragt, deshalb habe ich ein paar Fragen...
    • Muss ich etwas bezahlen, fuer den Fall das die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wird? Bearbeitungsgebuehr oder so etwas?
    • Abbrennplatz ist mein Eigentum, allerdings in einem Wohngebiet gelegen, kann ich auf Grund der Lage mir die Zeit fuer eine Antragstellung sparen? (Es wird nur Batteriefeuerwerk geschossen, also keine Schaeden..)
    • Wie lange dauert es etwa, bis ich eine Antwort von der Stadt bekomme?
    • Ist das Verleiten von Batteriefeuerwerk jetzt legal oder nicht?
    Ich habe versucht mir die Fragen anhand von vorigen Diskussionen hier im Forum zu beantworten, also bitte nicht gleich maeckern, weil es schon Beitraege zum Thema "Ausnahmegenehmigung" gibt....
     
  2. Normalerweise nicht...ich habe bisher noch nie etwas in die Richtung gehört.

    Hä? Wie meinst du das genau?
    Ob Batteriefeuerwerk, Leuchtfeuerwerk oder Höhenfeuerwerk in Form von Raketen brauchen ein gewisses Maß an Sicherheitsabstand. (Raketen deutlich mehr durch den "Fall Out" bereich). Genehmigung, ob dir das Grundstück gehört oder eben nicht, is zwingend notwendig!

    Absolut unterschiedlich wie die Kosten...2-6 Wochen is so gewisses "Bearbeitungsmaß" Kosten zwischen nix (0,00€) und 50€ sind möglich!

    Absolut legal wenn du über 18 bist...!
    Kuck mal hier rein...dazu gibt es zig Tausende Threads...also einfach mal mit dem Schlagwort "verleiten" weitersuchen:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=10903

    Greetz Markus
     
  3. Da ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Beispiel Kassel: Hier kostet eine "einfache" Ausnahmegenehmigung 100 €, wenn ein Ortstermin erforderlich ist, da der Onkel vom Amt die Location nicht kennt, kostet das dann in der Summe sogar 180 €....
     
  4. Danke dir hacky4u, dann werd' ich die Ausnahmegenehmigung gleich fertig machen und hoffen.... Sicherheitsabstand ist auch bei Batterien notwendig, klar, wollte nur sagen, dass ich keine Raketen benutze, welche dem Gewaechshaus der Nachbarn ein tolles Spinnenmuster verleihen :p koennten.

    Tolles Forum!

    Boris
     
  5. Fragt mich dann jemand ob ich 180Euro ausgeben moechte?
     
  6. Auch eine Batterie kann einem Gewächshaus zusetzen...der Teufel ist ein Eichhörnchen. Sollte eine leere Plastikhülse runterkommen und in eine womöglich gespannte Scheibe knallen kannste auch da womöglich Pech haben.

    Bei Raketen is das Risiko na klar um ein vielfaches höher.

    Ruf vorher auf dem Ordnungsamt an, lass dich zum zuständigen Mitarbeiter verbinden und kläre die anfallenden Kosten im vorherein ab. So hab ich das gemacht.

    Klaro sind 180 Euro möglich....sind aber nicht der Durchschnitt. Von dem was ich gehört habe pendelt der Durchschnitt bei 30-40 Euronen...wenn alles glatt Läuft versteht sich!

    Greetz Markus
     
  7. Kannst du das ausschließen??
    Auch ne Batterie kann umkippen, oder am Boden zerlegen, oder oder oder....

    Bei extremer Trockenheit kann es zu nem Flächenbrand kommen, es kann zu Lackschäden durch Funken oder Asche an Kfz kommen und und und....

    Ich würde Schäden nie von vorneherein ausschließen! Man hat schon Pferde kotzen sehen und das vor einer Apotheke...
    Aber Ziel sollte es sein Schäden so gut wie eben möglich zu vermeiden!
     
  8. Nun Hacky, damit wollte ich nur darlegen, dass die von Dir angegebene Obergrenze eben nicht verbindlich das höchste der Gefühle ist.
     
  9. Dessen bin ich mir bewusst...und ich wollte dann eben darlegen das das eben nicht dem Regelfall entspricht da "Aquilla" wohl etwas distanzierend auf diese Zahl reagieren könnte :D !

    Nix für ungut...ich hab dich schon richtig verstanden und wollt deine Aussage nicht drücken!

    Greetz
     
  10. Hi
    am einfachsten ist es bei denn damen und herren des ortnungsamts oder gewerbeaufsicht wie es in bremen der fall ist anzurufen und zu fragen .
    die meisten sachen können dann schon geklärt werden so wie z.b. die kosten.
    in bremen hat mich die AG diese jahr nur 56€ statt vor 2 jahren 86€ gekostet.


    gruss Andreas
     
  11. Besten Dank, dann ruf ich da morgen gleich an.
     
  12. Auch in Dresden liegt der preis jetzt bei 75 Euro letztes Jahr noch 40 Euro
    Begründung vom O-Amt zuviele anträge für alle möglichen Anlässe zb. jugendweihen, kindes geburten, ja sogar auto oder haus Käufe um das zu unterbinden preis hoch als Abschreckung dann kommt noch da zu das pro genehmigtes FW min. 3 Beschwerden kommen und die müssen auch bearbeitet werden.
     
  13. Welche Fragestellung ich um Einiges interessanter fände:

    Ist das Bezahlen der erhobenen Gebühr zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung grundsätzlich zu bezahlen (-> Genehmigung würde auch ohne Bezahlung gelten, auch wenn man dann beim Amt in den Miesen steht) oder steht hier die Möglichkeit "bezahlen = genehmigt, nicht bezahlen = ungenehmigt" zur Auswahl?

    Konkretes Beispiel: Eine Ausnahmegenehmigung für ein Klasse II-Feuerwerk im Sommer wird beim Ordnungsamt beantragt. Eingeplant sind 50€, das Amt sieht Kosten von 180€ vor, die Zahlungsaufforderung wird mit der Genehmigung übersandt. Der Genehmigungs-Antrangsteller kann/will diese Kosten nicht tragen. Ist es hier für diesen überhaupt möglich, die Genehmigung rückgängig zu machen, um den Kosten zu entgehen?

    Gruß
     
  14. Ganz schlechte Karten fürchte ich. Der Verwaltungsakt hat ja nun einmal stattgefunden. Du zahlst ja nicht für die Genehmigung als solches, sondern für den "Aufwand" dir diese auszustellen.. Die Leistung seitens der Behörde, die Du bezahlen musst ist also nicht erst mit dem Abbrennen erbracht, sondern mit dem Ausstellen der Genehmigung.

    Ich fürchte, da wird vorausgesetzt, dass derjenige sich vorher über die Gebühren erkundigt.
     
  15. z.b. mit einem anruf bei der jeweiligen behörde.
    in bremen z.b. das gewerbeaufsichtsamt.

    gruss Andreas
     
  16. Ist doch alles geregelt:
    Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
    § 4
    (1) Für die Erhebung von Auslagen gilt § 10 des
    Verwaltungskostengesetzes. (SB fährt raus, um sich den Abbrenner mal anzuschauen)
    § 5
    (1) Von der Erhebung von Kosten kann auf Antrag abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der
    Billigkeit geboten ist.

    Interessant dabei: obwohl das Teil zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 15. 6.2005, erfolgt die Angabe der Beträge in [DM] ...
    also rein in das Ding:

    Anlage Gebührenverzeichnis
    Abschnitt I: Rahmengebühren
    20. Zulassung von Ausnahmen
    f von den Vertriebs- und Verwendungsverboten nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV 60,-- bis 400,--

    Abschnitt III: Gebühren in sonstigen Fällen
    Sowohl bei

    2. Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung, zu der der Berechtigte Anlass
    gegeben hat (Uups, hab's mir anders überlegt)
    als auch bei

    3. Ablehnung aus anderen als Unzuständigkeitsgründen oder bei Zurücknahme
    von Anträgen auf Vornahme von Amtshandlungen nach Beginn der sachlichen
    Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung (Boah, Feuerwehr ?! ...nur wegen dem Flüssiggastank ? Neee, dann wird's mir zu teuer ...)

    gilt:
    Gebühr bis zu 75 vom Hundert des Betrages, der als Gebühr für die Vornahme der widerrufenen oder zurückgenommenen Amtshandlung vorgesehen ist oder zu erheben wäre


    LG
    Thomas
     
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