Bestimmung Frage zu einer AG

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Schokopudding, 19. Mai 2011.

  1. Hallo an alle!
    Ich hatte letztens eine AG für den 22.6. abgegeben und heute zurückbekommen.
    Leider wurde er abgelehnt, aber mit einem (für mich) komischen Grund..
    Ist dies nur ein Verständigungsfehler, und der Beamte dachte an Kl.4? Oder ist da rein gar nichts zu machen, und es ist dann egal was für ein Grund da steht?

    Sorry, bin neu in Sachen Feuerwerk unterm Jahr...

    Gruß,
    Schokopudding
     
  2. Da freut man sich als Scheininhaber doch, wenn man für ein Feuerwerk, dass man nur anzeigen muss eine (kostenpflichtige?) Ausnahmegenehmigung bekommt ;)

    Hier herrscht mal wieder vollkommene Unkenntnis der Gesetzeslage.

    Was ich allerdings fürchte ist, dass der Beamte damit sagen wollte, dass sie prinzipiell keine privaten Feuerwerke (Kat. 2) unter dem Jahr genehmigen, sondern Ihnen die Feuerwerke, die durch Scheininhaber ausgeführt sind schon genug sind. Kannst ja nochmal probieren mit ihm zu reden, aber ich fürchte da wird wenig zu machen sein...
     
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  3. So interpretiere ich das auch... sieht duster aus....
     
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  4. Als ich vor 3 (?) Jahren bei meiner Gemeinde diesbezüglich mal nachgefragt habe, bekam ich in etwa die selbe Antwort. Das man keine Ags mehr an privat Personen erteilen würde, da mit den Ags zu viel Mist angstellt wurde.

    Nun hoffe ich, dass sich in der Zeit was geändert hat, denn ich möchte bald auch ein Geburtstagsfeuerwerk schießen. Werde morgen mal bei meiner Stadt nachfragen. (aber das jetzt nur nebenbei)
     
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  5. Wie kam denn die Meldung zurueck? War das ein widerspruchsfaehiger Bescheid oder hat sich der Amtsmann nur so geaeussert?
    Widerspruchsfaehigen Bescheid fordern, wenn dann so ein Wisch kommt auf die fehlende Einzelfallpruefung hinweisen, die Gruende fuer und gegen ein Feuerwerk anfuehren, die vergleichbar geringe Laermbelastung von Kl2 gegenueber eines Kl4 Salutbombenfinales darlegen und die naechsthoehere Behoerde wird Dein Freund.
     
  6. Eine Alternative zur AG ist eine Erlaubnis nach §27 mit der man Feuerwerke (wie ein §7) anzeigt. Diese lässt sich ohne Lehrgang für Kat2 und Kat3 beatragen (Unbedenklichkeitsbescheinigung ist natürlich notwendig). Einer unserer Kunden hat bereits einen solchen Schein ohne Probleme erhalten. Kostet natürlich ein bisschen mehr als eine AG (ca. 200-300 Euro), dafür sind die Feuerwerksanzeigen dann kostenlos ;)

    Außerdem kann man damit natürlich dann auch Kat2-Gegenstände wie die neuen 50g-Zink-Raketen etc. schießen, die ja Erlaubnis-/Befähigungsschein-Inhabern vorbehalten sind.

    Ein einem anderen Thema wurde das ganze schon mal angesprochen: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=31002
     
  7. Öhm - der Beitrag macht mich jetzt aber stutzig.
    Da ich aus dem angegeben Thema nicht schlau werde (viele ungenaue bzw. eher vermutende Beiträge) - wie ist das jetzt genau? Ich kann einfach irgendwo (wo?) hingehen und 200-300Euro zahlen und dann Kat. 2 und Kat. 3 zünden?

    Wär nett wenn mir das jemand kurz und leicht verständlich erklären kann und
    schonmal eine große Entschuldigung dass ich für diese Frage das Thema mißbrauche :rolleyes:
     
  8. @ Röder Feuerwerk, habe soeben dieses hier gesehen : https://www.facebook.com/pages/Röder-Feuerwerk/170202873005122?sk=wall

    Da ich aber kein Facebooknutzer bin und es auch nicht werden möchte, mich aber diese Information auch sehr interessiert, würde ich gerne mal erfahren wie das Ganze funktionieren soll. Gerne auch per Pn!

    Gruß.
     
    Luigi93 gefällt das.
  9. 2 Moeglichkeiten

    1) Coverpyro - er meldet an, er ist vor Ort und schaukelt sich die Eier waehrend Du Kl. 2 aufbaust und abbrennst

    2) Du machst den Lehrgang fuer Cat. 3 oder Cat. 4 und wirst Dein eigener Pyro
     
  10. Eine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragt man in der Regel beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (Mindestalter ist wie immer 21 Jahre, wobei laut Gesetz auch Ausnahmen möglich sind). Benötigt wird für die Kategorien 2 und 3 nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ein Lehrgang (und damit 26 Scheine) ist für Kat2 und Kat3 nicht notwendig.

    Wie gesagt, uns liegt bereits so eine Erlaubnis vor und unser GAA hat auch bestätigt, dass für Kat2 und Kat3 kein Lehrgang notwendig ist.
     
    3112 und MunMuckl gefällt das.
  11. Mh das klingt irgendwie gut - bleibt nurnoch die Frage wo man dann das Kat 2 (50 gr Raketen usw) und Kat 3 Feuerwerk kaufen soll ???
    Ich weiß, ich missbrauche schonwieder das Thema, verzeiht mir ;)
     
  12. Natürlich gibts da bis jetzt wenig in D, weil es bisher keinen Markt dafür gab. Aber sobald erstmal die Nachfrage da ist, wird es auch für die Hersteller interessant Kat3 zuzulassen.
    Auf der anderen Seite ist der Schein natürlich auch bequem um unterhalb des Jahres Feuerwerk einzukaufen (d.h. man kann z.B. seine Silvesterbestellung schon früher erhalten) und auch zu verwenden (keine AG notwendig!).

    Die neuen 50g-Zink-Raketen werden wir wohl auch in den Shop mit aufnehmen. Auch wenn die Nachfrage zunächst wohl gering sein wird. Aber irgendwie muss man ja mal anfangen ;)
     
  13. Mal ne Doof Frage @sylvesterstore: Und wo kann ich den beantragen?:D

    @AlleAnderen: Danke für die Zahlreichen Antworten! Ich überlege grade zwischen einem CoverPyro oder dem Schein.. Will diesen Bürgermeister schööön ärgern :D
     

  14. Genau das predige ich schon die ganze Zeit, nur warum glaubt mir das keiner?

    Endlich mal jemand der informiert ist und genau das gleiche wie ich sagt.

    Danke.
     
  15. Beantragen: Aufs zuständige OA gehen und dort beantragen. Die schließen sich dann mitm GAA kurz und das müsste es dann gewesen sein.
     
  16. Und wofür genau bezahlt man dann die erwähnten 200-300 Euro?
    Denn eine Unbedenktlichkeitsbscheinigung (welche eigentlich genau?) dürfte ja nicht so teuer sein..
     
  17. Täusch dich da mal nicht, ich hab da schon die wildesten Preisunterschiede und Dauer der Ausstellung von selbiger gehört.
     
  18. Wird diese Erlaubnis zeitlich befristet sein oder müsste sie z.B. in regelmäßigen Abständen geprüft werden durch neuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (ähnlich Führerscheinverlängerung bei Personenbeförderung).

    Das die Erlaubnis bei Missbrauch weg ist und wohl nicht mehr so schnell zu bekommen sein wird, wenn überhaupt, dürfte hingegen klar sein.
     
  19. Moin,

    so wie ich das verstanden habe gelten die gleichen Randbedingungen wie für jede andere Erlaubnis nach §27, sprich alle 5 Jahre mit neuer Unbedenklichkeitsbescheinigung vorsprechen und verlängern lassen. Eine Fachkunde nachzuweisen ist ja hier anscheinend nicht nötig, auch wenn ich das alles sehr ungewöhnlich finde und glaube, dass sich da kein Amt wirklich drauf einlässt.

    Gruß,
    Fietje
     
  20. Mir scheint es auch so als ob es eine Grauzone ist. Einmal brauch ich als normaler Pyro ne Fachkunde und nu soll man 200-300 Euro zahlen und man darf trotzdem die grossen Raketen schiessen? Na ja ich glaub da nicht dran vorallen wer hält den Kopf hin wenn was passiert ? Das Amt bestimmt nicht.........:sneaky:
     
  21. Danke!
    Nun..zumindest bei 1 Amt soll es ja schon geklappt haben. Grundsätzlich werden aber wohl viele Anträge sowieso erstmal abgeleht aus Unwissenheit beim Ordnungsamt, was man im jetzigen "Anfangsstadium" vielleicht nichtmal verdenken kann.

    Wenn es aber wieder auf so ein halbgares Gesetz hinausläuft, dessen Ermessensspielraum die Qualität der letzten Liebesnacht des Sachbearbeiters mit einschliesst, würde es mich auch nicht wundern.

    Gut Schuss!
     
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  22. Mit
    machst du es dir und allen anderen Scheinheiligen nicht wirklich einfacher.

    Aus welchem Grund eine Erlaubnis ausgestellt werden kann ohne dass die betreffende Person auch nur den blassesten Schimmer von der Gesetzeslage hat ist mir allerdings schleierhaft, weil:

    Also ich weiß nicht so recht... Aber es können ja auch neuerdings Verbrecher unbehelligt als Geschäftsführer einer Feuerwerksfirma agieren... :dontthinkso:
     
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  23. Verlängerung §27

    Ich sehe das ganze ein wenig anders, und so wurde es mir auch von unserem Amt für Arbeitsschutz (sind bei uns die Scheinausgabestelle) erläutert:

    Eine Erlaubnis - nach §7 (gewerblich) oder nach §27 (privat) - wird EINMALIG ausgestellt und muß nicht verlängert werden.
    Die Befähigung - nach §20 muß alle 5 Jahre durch einen Widerholungslehrgang erneuert werden. Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als ein Jahr) ist dann auch alle 5 Jahre vorzulegen.

    Sollte sich im SprengG irgend etwas dahingehend geändert haben, klährt mich bitte auf.
     
  24. Hallo Andreas,

    die Erlaubnis §7 wird wie schon erwähnt unbefristet erteilt und nur die Fachkunde ist alle 5 Jahre nachzuweisen.

    Der 27er wird idR auf 5 Jahre erteilt (da sie die Fachkunde mit einschließt und der Inhaber nicht noch einen gesonderten §20 braucht):

    Siehe §27 Abs. 2

    "Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig."
     
  25. Korrekt. Aber: §6 (6) 1. SprengV

    Wo der Nachweis der Fachkunde zu erbringen ist (Kategorien 4, T2 und P2) ist dies vermerkt. Das müsste im Umkehrschluss heißen, dass für die anderen Kategorien keine Fachkunde zu erbringen ist.

    Die Frage wäre meinem Verständnis nach eher, ob überhaupt ein §27er für die Kategorien 2 und 3 ausgestellt werden kann. Wieder § 7 SprengG

    Die weite Formuliergung, wie in §7 SprengG. Warum also nicht? Im Grunde wäre ein §27er nur für Kat. 2 udn 3 redundant, da man Kategorie 2 (und theoretisch 3) ja ohne Erlaubnis umgehen darf. Der einzige Unterschied, um den es hier ja eigentlich auch geht, wäre also folgender:

    §23 (2) 1. SprengV
    Und, wie auch schon zuvor erwähnt, ganz nebenbei auch noch §20 (2) SprengV:

    Interessante Sache...

    Felix
     
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