Handhabung & Technik Zulassungen ab 2017

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von technikmax, 4. April 2013.

  1. Hallo,

    ich wollte gerne mal wissen, welche Zulassungen ab 2017 verloren gehen (P1+2). Darf ich dann diese Produkte nicht mehr kaufen bzw. verwenden oder nicht ? Besonders wegen Klasse 1

    Danke


    technikmax
     
  2. Ich als "Laie" würde sagen, dass man den Artikel ohne Probleme weiterverwenden kann/darf. Nur in den Verkauf dürfen diese dann wahrscheinlich nicht mehr, da sie keine BAM Zulassung mehr haben.

    Aber nur eine Vermutung von mir, da ich mich das auch schon gefragt habe. :)
     
  3. ab 2017 ist auch der Besitz und die Verwendung verboten
     
  4. Aber eigentlich ist es doch wie das MHD einer Flasche Cola oder? Sie ist zwar abgelaufen schmeckt aber trotzdem noch. :)
     
  5. Kannst ja mal versuchen, alte PtG in Cola aufzulösen und..............na Prost!!
     
  6. Was meinst du mit PtG?
     
  7. Pyrotechnische Gegenstände = ptG
     
  8. Und was genau soll ab 2017 nicht mehr geben??????
     
  9. Einen weitgehend legalen Markt für PI und PII Feuerwerksartikel...
    Sucht mal nach 2017, da gibt es genug Themen.
    Unter anderem findet man [thread=36785]dieses Thema[/thread] hier.
     
  10. Ich haue dann ab 2017 auch alles in die Tonne mit alter Zulassung ;)

    :p

    Gruß
     
    DerPyro97 gefällt das.
  11. Echt blöd, dass man alle Raritäten dann zünden muss.
     
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