Indoor- und SFX Wie Voraussetzungen zum Bühnenpyro-Schein erfüllen?

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von rayman, 4. Januar 2005.

  1. Guten Morgen zusammen!

    Da dies ja mein erster Post hier ist stell ich mich mal eben vor:
    Ich heiße Dennis und bin 29 Jahre alt.
    Ich arbeite seit vielen Jahren als LJ in verschiedenen Großraum-Diskotheken und habe daher in erster Linie mit Licht und Laser zu tun. Ich habe aber im Laufe der Jahre auch schon die eine oder andere Bühnen-Show (Musical-Revue z.B.) beleuchtet und pyrotechnisch ausgestattet. Da ich selbst keinen Schein habe und in der Disco in der ich jetzt arbeite auch sonst niemand, geht so was momentan natürlich nicht. Mal abgesehen von T1.
    Das möchte ich aber ändern.
    Die Frage ist nun, wie ich das mit der Mitwirkung an 15 pyrotechnischen Effekten hinbekomme. Nachweisen kann ich das nämlich leider nicht.
    Es gibt ja bei http://www.buehnenwerk.de/ die Möglichkeit, das vor dem eigentlichen Lehrgang zu machen.
    Bietet das noch jemand anderes an?
    Vielleicht zufällig irgendwo im Raum Köln/Düsseldorf?
     
  2. Hi rayman,

    im Prinzip interessiert mich das auch. Zu erst muss einmal der Begriff "pyrotechnischer Effekt" definiert werden. Leider ist er im §3 SprengG (Begriffsbestimmung) nicht erwähnt.
    Gewöhnlicherweise versteht man unter einen pyrotechnischen Effekt das Resultat, was bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines pyrotechnischen Gegenstandes entsteht.
    Theoretisch kannst du also 15 pyrotechnische Gegegenstände der Klasse-I kaufen, sie irgendwo anzünden und dir das von einem volljährigen mündigen Bürger bestätigen lassen.

    Gruß Frank
     
  3. Gemeint sind hier meiner Meinung nach Bühneneffekte, also Klasse PT1 / PT2.

    Andreas
     
  4. Hi rayman,

    ich schreibe mal etwas ausführlicher, da ich Deine Vorkenntnisse teilweise kenne. Wir hatten (glaube ich) bei Laserfreak.net schonmal so ein Thema angeschnitten.

    Die Frage ist, ob Du Dir wirklich sicher bist, dass Dir der Befähigungsschein (§20 SprengG) beschränkt auf "die Erzielung von Effekten in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen" einen Vorteil verschafft? - Nutzen kannst Du ihn in Deiner Disco nämlich erst einmal eh nicht. Es sei denn jemand meldet eine §7-Erlaubnis an, die wiederrum eine Versicherung und geeignete Infrastruktur voraussetzt (Lager/Fahrzeug/etc.) und das kostet. Diese Erlaubnis nach §7 wird benötigt, um T2-Gegenstände einkaufen zu können, und pyrotechnische Effekte kommerziell durchzuführen/durchführen zu lassen. Und dann kommt noch das Problem hinzu, dass es kaum Disco-geeignete T2-Artikel gibt. Man hat in Discos normalerweise mit viel zu kleinen Deckenhöhen und Abständen zu kämpfen. Da sind gut eingesetzte T1-Gegenstände schon durchaus der Shocker.

    In NRW brauchst Du für T1 (wie Du schon selber geschrieben hast) keinen Schein. Die Effekte müssen aber trotzdem genehmigt werden (auch bei "nur" T1!). Daran ändert sich durch das Erlangen der Befähigung nach §20 nichts!

    In erster Linie ist das erst einmal nur teuer den Schein zu bekommen, und wenn Du den nicht aktiv nutzt (also als verantwortliche Person tätig wirst), verfällt er von ganz alleine. Spätestens nach 5 Jahren.

    Vorteile hast Du durch diesen Schein eigentlich keine...im Gegenteil: nur noch mehr Verantwortung, wie vorher. Du kannst mit dem §20 weder einkaufen noch ohne Auftrag eines §7-Inhabers zündeln. Dieser Schein ist für Dich eigentlich nur nützlich, wenn Du Dich pyrotechnisch selbständig machen willst (also selber einen §7 beantragst).

    Ich will Dir nichts ausreden. Ich wollte nur mal kurz umschreiben, was einem dieser Schein bringt. Und im Disco-Betrieb bringt er Dir nix. Zumindest nicht in NRW.

    Grüße,
    Tobi

    P.S.: Wie sieht's Moment lasertechnisch aus? - Alles "Weiss"?
     
  5. Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
    Da ich nicht vor habe mich in diesem Bereich selbständig zu machen, macht das dann für mich in der Tat nicht so viel Sinn und das mit den Sicherheitsabständen ist schon war.
    Das ist schon bei T1 immer recht knapp.
    Und das Thema mit der §7 Erlaubnis macht es dann wohl total sinnlos.
    Mit Ausreden hat das nichts zu tun. Ich bin wirklich dankbar für solche Hinweise.

    Lasertechnisch ist momentan alles bestens. Wenn auch mit etwas wenig rot. Da fehlt wohl ein bisschen Krypton. Aber das Rohr ist auch nicht mehr das neueste.
     
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