Besucher Anzeige wegen nicht genehmigten Feuerwerk - Strafe & Folgen ?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von SpielmitdemFeuer, 18. Juni 2007.

  1. Hallo Pyrofans,

    ich habe auf der Geburtstagsfeier von meinem Bruder ein kleines Feuerwerk der Klasse II gemacht, leider war das ganze nicht genehmigt, was nun mein Problem ist.Der einzige Grundeigentümer der Burg, die abseits von sonstigen Häusern liegt möchte mich jetzt wahrscheinlich anzeigen.

    Ich habe schon längst eingsehen das es *******e von mir war und war den restlichen Abend auch nicht mehr so in guter Laune. Ich bitte daher von Belehrungen Abstand zu nehmen, da das sicher nicht mehr vorkommen wird und ich sonst noch nie was verbrochen habe. Ich wollte das ganze auch offiziell beantragen, doch leider war ich zu spät...jetzt habe ich den Fehler gemacht und kann es nicht mehr rückgängig machen.

    Nun möchte ich gerne wissen was mich erwartet, höhe des Bußgelds und sonstige Folgen die daraus resultieren? Das ganze war zu allem auch noch erst nach Mitternacht, also kommt dazu auch noch der Delikt der Ruhestörung. Das einzige positive was anzumerken ist, das nichts passiert ist, sonst hätte ich ein großes Problem und es war alles nach ca. 5min beendet.

    Anzumerken wäre noch das der Grundstücksbesitzer vorher von mir gefragt wurde und er keine Einwände bei einer offizielen Genehmigung hätte. Das er mir jetzt seinerseits mit einer Anzeige droht ist wohl hauptsächlich auf die Uhrzeit zurückzuführen.

    Über eine konstruktive Antwort würde ich mich freuen.
     
  2. Bitte den Grundstückseigentümer um einen Gesprächstermin.
    Überlege, was du "anbieten" kannst :rolleyes:

    ... und was nun fällig wäre, wenn eine unbeteiligte Person verletzt worden wäre - z. B. bei einer Fehlfunktion.

    Zur Geldbuße: unter 50'000 € bleibt es sicher - wieviel weniger ??? - das ist die Frage.
    War ja immerhin vorsätzlich und ohne Versicherung.


    LG
    Thomas
     
  3. Ja das ziehe ich auf jeden Fall einer Anzeige vor und werde das Beste versuchen.

    Ich habe was von 50-300€ Ordnungsgeld mal gelesen, liegt ja im ermessen des Landesn. Ich weiß z.B, das das abbrennen von Bengalos im Stadion in den unteren Ligen meist geduldet wird und es meist keine Anzeigen gibt. In der Bundesliga gibt es für so etwas meist 1.000€ + Stadionverbot, wobei das unkontrollierte zünden in einem Fanblock im Vergleich zu meinem Verstoss weitaus gefährlicher ist. Es war wie bereits geschrieben nur Felder in der Nähe und keine Menschen.

    Soll das ganze jetzt nicht abmildern, aber wenn er nicht daraufeingeht hoffe ich nicht, das ich hunderte Euros zahlen muss :(
     
  4. Ist man danach eigentlich vorbestraft oder ist das wie Spieler geschrieben hat eine Ordnungswidrigkeit, wie z.B. Falschparken?
     
  5. Nein, fast sicher nicht vorbestraft. Wenn etwas passiert wäre, sähe das potentiell anders aus.
     
  6. Die Strafe hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Hier steht in den Ausnahmegenehmigungen bis zu 5.000 Euro Bußgeld bei Verstoß!

    Gruß

    SHorty
     
  7. Dein Nachbar scheint von der Sorte der ewigen Nörgler und Wichtigtuer zu sein. Leider kann in unserem Staat jeder seine noch so unqualifizierte Meinung mittels eines Anwaltes zur Sprache bringen. Das Anzeigen wegen jedem Furz gehört in Deutschland zum Volkssport. So sehe ich das.
    Wenn Dein Nachbar Dir nicht konkret nachweisen kann, WAS Du da abgebrannt hast, dann hat er wohl Pech. Eine entsprechende Anzeige dürfte im Sande verlaufen. Wenn die Polizei nicht direkt beim Abbrand vor Ort war gibt es ja nicht mal vernünftige Zeugen. Warte einfach mal ab und spreng zu Silvester vielleicht mal den Briefkasten von Deinem Nachbarn (Achtung Satire!). Gruß Frank.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  8. Nunja, wenn der Mann ein nicht genehmigtes Feuerwerk bei der Polizei anzeigt, ist das sein gutes Recht. Mag sein, daß das für den Verursacher unangenehm ist, letztlich jedoch ist es die eigene Dummheit, sich rechtlich nicht einwandfrei abgesichert zu haben.

    So dicke wirds schon net kommen.
     
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