Signalmunition Wann darf ich PM-I abschießen? (Gesetz/Verordnung)

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Bengalhölzchen, 12. Oktober 2008.

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  1. Hallo Leute,

    ich bin jetzt in den Kreis der Benutzer von Pyrotechnischer Munition eingetreten.
    Inzwischen habe ich diverse Gesetzte und Verordnungen gelesen:
    Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, 1. SprengV, 3. Verordnung WaffenG.
    In keinem der Blätter habe ich etwas über die Abbrandzeiten von PM-I gelesen
    wie es der § 23/24, 1. SprengV mit Klasse II der pyrotechnischen Gegenstände regelt.
    In der 3. Verordnung WaffenG wird nur geregelt wo ich PM-I abschießen darf.

    Ich würde mich freuen wenn Ihr mir die Verordnung mal aufschreibt.

    Danke

    Thomas
     
  2. Punkt 7.5 FAQ

    Hallo tirsales,

    danke für die schnelle Antwort.


    Punkt:
    7.5) Wann darf ich Signaleffekte verschießen?
    Das WaffG sieht keine zeitliche Beschränkung vor. Um Probleme wegen Ruhestörung, Flächenbrände und andere Unannehmlichkeiten zu vermeiden sollte man Nachts, bei Brandgefahr und ähnlichen Situationen auf das Abfeuern von Signaleffekten verzichten.
     
  3. Aber auch nur, wenn versichert ist, dass das Geschoss das eigene Grundstück nicht verlässt.
     
  4. Danach hat er doch gar nicht gefragt:rolleyes:. Abgesehen davon ist dies auch im FAQ, wenn auch nicht mit dir deckungsgleich, erklärt. Er darf sich ruhig Gedanken machen, aber ich finde diesen überstrengen vorauseilenden Gehorsam einfach schrecklich.

    PS: ist unter Punkt 8.2 sowie im ersten Post unter 3) Schießen mit SSWs
    nachlesbar.
     
  5. Nach gefragt oder nicht - es ist Bestandteil der "Schießerlaubnis"....

    Vorauseilender Gehorsam ist aber was anderes

    Eine gesetzliche Regelung ist nunmal nicht freiwillig.
     
  6. Bo hat eigtl. alles gesagt.

    @Knaller
    Spätestens wenn sich der Nachbar über den herumliegenden Müll in seinem Garten
    beschwert und Anzeige erstattet und du wegen Missachten des Waffengesetzes drankommst, denkst du anders darüber.

    Ich bin weiß Gott kein Mensch der auf jedem Paragraphen rumreitet, aber bei sowas bin ich persönlich vorsichtig.
     
  7. Gab es hier im Forum nicht schonmal einen Thread darüber, dass es dubios ist, was beim Abschießen von Pyromunition mit einer SSW nun das Geschoss ist? Kann mich daran erinnern, dass es nicht ganz klar war, ob es sich beim Geschoss nun um die Patrone, oder um den Pyroaufsatz handelt.
    Aber das nur anbei. Im Zweifelsfall würd ich immer davon ausgehen, dass die Papphülse auf deinem Grund und boden bleibt.

    cu nihilanth
     
  8. Eben. Immer auf Nummer sicher gehen. Ärger vermeiden wo es nur geht. Damit wir lange Freude an unserem Hobby haben können.
     
  9. Hi

    Ich habe Letztes Jahr mal Spaßeshalber beim Ordnungsamt nachgefragt und die Antwort bekommen ,, Sobald der Pyrotechnischesatz verbrannt ist ist das wo der Pyrotechnischesatz derinne war nur noch Müll ,,

    Das Heiß das Der Pyrotechnischesatz über deinem Grundstück ausbrennen muß aber die Hülse bei deinem Nachbarn runter kommen darf.

    Ist aber auf alle fälle besser wenn die Hülse bei dir runter kommt.

    Gruß Björn
     
  10. Hm, handelt es sich bei dem Signaleffekt um ein Geschoss oder darf Abfall das Grundstueck verlassen oder nicht?

    Kurzum - ich habe einige Bedenken, das die Regelung fuer Geschosse aus freien Waffen auch auf 15mm Signalmunition aus SSW's zutrifft. Es gibt Gerichtsurteile, die die Geschosseigenschaften verneinen und es gibt wirre Richtlinien von Ministerien, die sich vielleicht gar nicht damit befassen duerfen.

    Fakt ist - es ist eine rechtlich nicht eindeutig definierte Zone. Ich kann hier nur jedem empfehlen, sich mit dem WaffG, der vielleicht einmal erscheinenden Verwaltungsvorschrift, dazugehoerigen Urteilen und anderen tangierenden Gesetzen auseinanderzusetzen und danach seine eigene, informierte Entscheidung treffen.


    Ich persoenlich halte es so, dass ich in D auf befriedetem Besitztum unter Beruecksichtigung der Verwendungssicherheit (DANKE BMI) schiesse und PM1-Effekte nicht als Geschoss definiere (denn sonst wuerde ja auch die 7,5J Grenze und einige andere Spitzfindigkeiten fuer diese gelten). Dabei ist mir aber klar - wenn etwas passieren sollte oder ein freundlicher Nachbar mich anzeigen sollte, kann es zu einem Gerichtsprozess kommen (und ich hoffe dabei entweder auf ein positives Urteil oder einen Verbotsirrtum).


    Jup, aber nur dort, wo ich nicht auf meine Rechte verzichten muss..... und wenn ich das Recht habe, eine SSW zu besitzen und abzufeuern, dann mach ich das auch und hoere nicht auf, nur weil ein holpophober Nachbar das nicht toll findet. Nachfragen bezueglich der Warheit dieser Aussage sind an meine frueheren Nachbarn zu richten :D
     
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  11. @bo: Meiner Ansicht nach ist eben dies ein Fall von vorauseilendem Gehorsam, und ich steh dazu.

    Die Aussage, dass der runterkommende Rest "Müll" ist, hab ich auch schon bekommen. Notfalls fragt man, ob man kurz den Müll wegräumen darf, fertig. Aber das kommt wohl immer aufs Umfeld an. Jedenfalls ist "Müll" nicht im WaffG strafbar definiert. Ich deute das für mich anders, und gut. Sollte ich je, sofern ich mir eine SSW leiste, Ärger bekommen, werde ich exklusiv berichten;).
    Die Geschossregelung bezieht sich wohl vor allem auf das Schießen mit Luftdruck- und CO[sub]2[/sub]-Gewehre und diese Gotcha-Geschichten.

    Ansonsten: ich habe oft genug meine Gegengedanken aufgezeigt, letztendlich passiert doch nix, außer dass man weiß, was der andere darüber denkt, das lass ich dann einfach in Zukunft. Und Ärger lässt sich halt manchmal nicht vermeiden, ob man will oder nicht. Wenn mir einer was will, findet er was. Wegen der genannten Fakten deswegen aber von mir aus kuschen - danke, ein andermal.
     
  12. Nun, da es das Waffengesetz betrifft wäre ich mit derartigen Sichtweisen vorsichtig. Dieses ist recht eindeutig und für nen Richter bist Du im Zweifel der rechts/linksradikale Terroranschlagvorbereiter... und dann kann es bitter werden.
    Egal wie absurd dies dann ist - lieber den Nachbarn (auf dessen Grundstück das Teil fallen könnte) fragen ob es okay ist oder ihn mitfeiern/ballern lassen.

    Das nur als gutgemeinter Vorschlag - bei mir hättest Du nichts zu befürchten - sofern es innerhalb der akzeptablen Zeiten ist. Wenn aber meine Söhne aufwachen wegen Deiner Ballerei - dann darfst DU sie wieder zum einschlafen bringen - oder Du leidest :D

    Rücksicht ist immer die bessere Wahl :blintzel:
     
  13. Leute, es geht doch nicht um diese mickrige Papphülse.... Hier geht es um Lärm, Sicherheitsbewusstsein und das "Ballern" allgemein in Verbindung mit empfindlichen Nachbarn. Es ist rechtlich nicht detailliert ausformuliert und bietet somit beiden Parteien einen "gefühlten" Spielraum. Was man daraus macht, ist hier niemals zu klären...........
     
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