Termin | News Mit Wirkung ab 1.12.2010 ist die neue Gewichtsmengenregelung in Kraft getreten

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von PyrotechnikFan, 9. Dezember 2010.

  1. #1 PyrotechnikFan, 9. Dezember 2010
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2010
    Hallo zusammen,

    Mit Wirkung ab 1.12.2010 ist die neue Gewichtsmengenregelung in Kraft getreten!

    Quelle: Pyro-Partner WebSeite "News" vom 01.12.2010 http://www.pyro-partner.de/Allgemeines/News.html
     
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  2. "probeweises Abbrennen von
    Feuerwerkskörpern in Räumen, in denen Feuerwerkskörper verkauft werden, ist
    strengstens untersagt."

    Ich stelle mir grad vor wie alle Leute im Lidl die batterien etc. erst ein mal testen ;)
     
  3. Wie soll man denn diesen Satz verstehen?
    Dies gilt nicht, wenn der Raum zum Verkauf von BAM-geprüften Verpackungen genutzt wird? ;)
     
  4. @ Powerfluse

    :D :D :D
     

  5. Ich denke die meinen Lagern nur im Zugelassenen UN Karton. Im Verkaufsraum darfst due die Artikel schon einzeln ins Regal stellen. So nach dem Motto das Zur Schau stellen ist unbedenklich.
     
  6. Hallo PyrotechnikFan,

    Da es sich offensichtlich um ein herauskopiertes Voll-Zitat handelt, wäre zumindest eine Quellenangabe bei uns Pflicht. Besser noch: Nicht kopieren sondern verlinken.
    Kannst du dies bitte abändern ?


    Gruß
    Alex
     
  7. Hab ich das richtig gelesen das der Verkauf jetzt schon ab 28.12 zugelassen ist ? Das ist ja mal ein positive Nachricht.
     
  8. Nein, hast du nicht.

     

  9. Ja genau so habe ich das auch interpretiert. Aber gilt dass dann schon für dieses Jahr bzw. wird das so durchgesetzt??
     
  10. Och Kinners... es bleibt immer bei den letzten 3 Werktagen im Jahr.
     
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  11. Ich lach mich kaputt, wäre schon mal witzig die im Laden zu testen :D:D:D
     
  12. Jop
    Ich verstehe das so dass es so bleibt wie es war/ist.
    Ist der 29te, 30te oder 31te ein Sonntag - beginnt der Verkauf am 28.12 - sonst wie immer am 29.12.

    Bestätigt mich wenn ich falsch liege ;)

    @powerfluse

    Genau das würde passieren , wenn dass da nicht explizit drin stehen würde :D
     
  13. Hiho,

    ich kann eine Quelle nachreichen, steht so z.B. auf der letzten Seite des Nico Feuerwerke/NLE Hauptkataloges.
    Von daher war das jetzt auch nicht sonderlich neu für mich.


    MfG
    Micha vom Burstdown
     
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  14. Wobei es nicht sicher war, dass diese Regelung überhupt noch dieses Jahr in Kraft tritt.

    Was hab ich mir denn unter BAM-geprüften Verpackungen vorzustellen? ..... hmmm, ach ja, Böller waren das. :D
     
  15. Es bleibt bei 3 Werktagen...
     
  16. Hi,Weco hat eine Email rausgeschickt mit PDF-Anhang,dort findet man das Selbige.Lg,PoT
     
  17. Nein, es ist nur etwas unglücklich ausgedrückt.
    Man könnte auch sagen "Fällt einer der drei Verkaufstage (29.12., 30.12., 31.12.) auf einen Sonntag, dann gilt auch der 28.12. als offizieller Verkaufstag."
     
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